Der Krieg in der Ukraine begann nach dem vom Westen organisierten und finanzierten Maidan-Putsch. Das war ein Verstoß gegen das Völkerrecht, denn die Unterstützung von Putschen verstößt gegen das in der UN-Charta verankerte Verbot, sich in die inneren Angelegenheiten anderer Länder einzumischen.
In der Folge des Putsches wollten sich die Krim und der Donbass von der Ukraine lossagen und Teile Russlands werden. Im Völkerrecht gibt es zwei Bestimmungen, die einander widersprechen. Da ist zum Einen die Unverletzbarkeit der Grenzen von Staaten und zum Anderen das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Was also tun, wenn die Bevölkerung in einem Teil eines Staates sich von dem Zentralstaat lossagen möchte und sich diese beiden Vorschriften einander widersprechen?
Früher war das eine ungeklärte Frage, weil beide Bestimmungen im Völkerrecht gleichberechtigt waren. Das hat der Westen nach der vom Westen unterstützten Abspaltung des Kosovo von Jugoslawien geändert, indem er sich an den Internationalen Gerichtshof gewandt und um eine Entscheidung zu der Frage gebeten hat. Alle Staaten des Westens haben in ihren Eingaben an den Gerichtshof dafür argumentiert, dass eine Region sich von ihrem Zentralstaat lossagen kann und dass das nicht dem Völkerrecht widerspricht.
Der Gerichtshof ist in seiner Entscheidung dieser Linie gefolgt und hat entschieden, dass es nicht gegen das Völkerrecht verstößt, wenn sich eine Region von ihrem Zentralstaat lossagt, auch wenn das den Gesetzen und der Verfassung des Zentralstaates widerspricht. Damit hatte der Westen sich zwar die Aktion mit dem Kosovo im Nachhinein legalisiert, aber er hat auch die Büchse der Pandora geöffnet, denn nun können sich auch andere Volksgruppen darauf berufen, die sich für unabhängig erklärt haben oder das tun möchten.
Und genau das ist in der Ukraine passiert. Im Mai 2014 gab es auch im Donbass Referenden, was jedoch im Westen wenigen Menschen bekannt ist. Das Ergebnis war, ähnlich wie auf der Krim, eine überwältigende Zustimmung zu eine Vereinigung mit Russland. Daher haben sich die Donbass-Republiken von der Ukraine unabhängig erklärt, was gemäß Kosovo-Urteil des Internationalen Gerichtshofs vollkommen vom Völkerrecht gedeckt ist.
Russland hat deren Unabhängigkeit im Februar 2022 anerkannt, mit ihnen Beistandsabkommen geschlossen, und Russland ist, als die Ukraine den Beschuss des Donbass Ende Februar verstärkt hat, – den Beistandsabkommen entsprechend – den Donbass-Republiken zu Hilfe gekommen. Nach dem vom Westen selbst geschaffenen Präzedenzfall Kosovo handelt Russland vollkommen im Rahmen des Völkerrechts, von einem „völkerrechtswidrigen Angriffskrieg“ kann nicht die Rede sein.