Hallo Magnus,
na, es geht doch. Ziehe das was ihr jetzt betreibt konsequent durch und ihr werdet keinen Anwalt brauchen.
Wenn Du natürlich im Vorfeld schon irgendwelche nicht konkret fassbaren Unterstellungen betreffs Mitgliedern der Prüfungskommission im Internet verbreitest, so ist da nach m.M. kontraproduktiv.
Meine persönlichen Erfahrung mit der Sprache darf ich Dir gern wiedergeben. Kandidatin 1 Hatte ein abgeschlossenens Hochschulstudium mit Diplom aus der Ukraine und hat hier an der Hochschule zwei Jahre Deutschkurs absolviert in Vorbereitung auf ein Zweitstudium in Deutschland. Sie ist heute "Director Quality" einer amerikanischen Firma in der Ukraine. Mit ihr habe ich immer nur deutsch gesprochen. Natürlich einigermassen korrektes Hochdeutsch. TV gab es auch nur in Deutsch. SSelbst an der Hochschule gabe es Kommunikation nur in Deutsch. Die Gruppe war "multikulti", die Dozentin war eine Ukrainerin,
Kandidatin 2 hat nur im Zusammenleben das Deutsch gelernt, natürlich auch TV. Den A1 - Abschluß hat sie ohne zusätzlichen Kurs bestanden.
B2 haben die Kandidatinen hier bekommen, die den vorgeschriebenen Integrationskurs hier in D absolviert haben.
Also von daher sehe ich absolut keine Problem. Für Dich als Pädagoge ist doch die korrekte Anwendung der deutschen Sprache mit ihr kein Problem . Solche Dinge wie Antonyme/ Synonyme, das Umsetzen von Aktiv in Passiv sind doch Dinge, die Du ihr gut vermitteln kannst.
Was will ich damit sagen, einfach konzentriert eine Analyse machen, wo steht sie ? Was muß getan werden und wer kann dabei helfen ? Hierbei denke ich eher an Fachleute undnicht an Rechtsanwälte.
Schau mal, ich kenne einen Anwalt, der seine Frau befähigt hat, eine Erwachsenenqualifizierung zur Rechtsanwaltgehilfin durchzustehen und die Prüfung erfolreich zu absolvieren.
Also nur Mut. 
Diviner