Beiträge von coolenatter

    Hallo,


    grundsätzlich ist Donetsk noch Ukraines Gebiet und die Behörden stellen Ukrainische Pässe aus, was auch sonst. Alles andere würde nicht anerkannt.
    Meine Frau war im Sommer erst dort und hat einen neuen Inlandspass wegen der Namensänderung bekommen. Für den Reisepass hätte sie von dort aus nach Mariopol reisen müssen, damit die Biometrischen Daten genommen werden können. Sie ist für den blauen Pass nach Donetsk gefahren, weil (angeblich) nur dort Ihre ukrainische Adresse eingetragen wird. In Kiew soll das wohl nicht mehr möglich sein, warum auch immer. Es wär eine Höllen tour, über Rostov am Don.
    Warum ich das erzähle:
    Sie ist auch hier nicht registriert, sonst hätte sie ja keinen blauen Pass, trotzdem bekommt sie von der Ukr. Botschaft in D einen Reisepass. Stichwort temporäre Registrierung.
    Das einzige was Bedingung war, ist ein blauer Pass mit dem neuen Namen.


    Von unserer ABH haben wir den Tipp durch die Blume bekommen, das auch die Einbürgerung unter Hinnahme der Zweistaatigkeit möglich ist, wenn es große Probleme mit den Dokumenten gibt.

    Hallo zusammen,


    ich war mit meiner Frau am Montag in der Botschaft Bonn um Ihren Reisepass zu beantragen.
    Dies war leider nicht möglich, weil der PC kaputt war.
    Heute das gleiche Spiel und keine Aussage wann es wieder möglich ist, nur das man ein anderes mal wiederkommen soll.


    Es ist also keine Abgabe der Anträge möglich, sie werden nur geprüft und mit einem Stempel versehen, dass alles in Ordnung ist, oder auch nicht.
    Wiederkommen muss man trotzdem.


    Man hat ja sonst nichts besseres zu tun....


    Viele Grüße aus dem Sauerland
    Peter


    Vermute mal das es hier um die Schulanmeldung geht und kann aus eigener Erfahrung nur anfügen das dies an unserem Wohnort überhaupt kein Problem war. Dies obwohl die Kinder ebenfalls einen anderen Nachnamen tragen. Eine Unterschrift des leiblichen Vaters hat niemals jemand gefordert.


    Stimmt es sollte Schulanmeldung heißen, war wohl schon etwas zu spät...
    Wahrscheinlich war bei unserer Schulanmeldung jemand ganz genau

    Das Kind hält sich legal, mit wissen und Zustimmung des Vaters in D auf, und bekommt im Sommer einen eigenen Paß. Eigentlich ist alles gut.
    Es gibt und gab nur ein Problem:
    Es gibt manche Behördengänge (z.B. Schalnmeldung, Krankheit, Einbürgerung) wo beide Sorgeberechtigten unterschreiben müssen.
    Da das Kind éinen anderen Namen hat als wir, fällt das schon auf und wir müssen dann mit dem Jugendamt zu familiengericht um für einen dann aktuellen Fall einen Beschluß haben, das meine Frau alleine entscheiden darf. Das ist nicht nur kompliziert sondern auch zeitaufwendig.
    Wir waren aber heute bei unserer zuständigen Behörde und die haben uns gesagt, eine notarielle Erklärung, das meine Frau für sie Sorgen darf, etc. (so wie Du geschrieben hast) ist für sie ausreichend.


    Bei der Genehmigung des Auslandswohnsitzes wird von Eltern gerade der Verzicht auf die Unterstützung durch ihr ukrainisches Kind abverlangt. Diese Erklärung ist notariell zu beurkunden. Ich vermute also, dass dies wechselseitige Unterhaltsverpflichtung (die es auch im deutschen Recht gibt) nur im Inland ein Thema ist.



    Es gibz so eine Genehmigung bei uns eigentlich garnicht, er hat irgendwann nur mal ein Dokument beim Notor gemacht das meine Frau mit ihr ins Ausland fahren darf, nichts mit Wohnsitz, etc.


    Wenn das der Fall sein sollte, dann kann ich das Verhalten des leiblichen Vaters und dessen Schwierigkeiten verstehen, dann liegt für die Beteiligten in der Ukraine die Vermutung nahe, das Elternrecht soll mehr oder weniger mit sanfter Gewalt am ukrainischen Staat vorbei dem leiblichen Vater aberkannt werden durch eine illegale Verzichtserklärung.


    Also, es soll nichts illegales sein, sondern Hand und Fuß haben


    Wie wäre es denn mit dem Einverständnis des Vaters. dass das Kind sich bei der Mutter dauerhaft aufhalten darf und die Mutter für das Kind sorgt, weil es dem Wohle des Kindes dient. Diese Regelung ist nicht unüblich, da gibt es einige Beispiele. Gruß Oldtrotter


    Das ist Hochinteressant. Wir wollen ja nicht, das er zum Schafott geht (so sagt er). Es soll für beide Seiten eine annehmbare Lösung geben. Wir sind ja keine Unmenschen.
    Wenn es schon einige Beispiele gibt, wie sehen die aus?


    Zur Info: Das Kind lebt schon 3 Jahre in D.

    Ja das habe ich in den Gesetzen gelesen, mit dem Erbrecht. Das ist ja ganz schön kompliziert.
    Was mich auch wundert ist, er behauptet, das er nicht selber darauf verzichten kann, sondern das man ihm das Elternrecht auf dem Klageweg entziehen muß. Eine Freiwilligkeit gäbe es nicht.


    Es ist dem Kinde noch nichts vererbt worden, das ist fakt. Wir werden selber nochmal in die UA fahren müssen um selber nachzufragen, aber erst nach der EM, die Flugpreise kann ja im Moment nur Bill Gates bezahlen.

    Hallo,


    wir sind jetzt einen Schritt weiter oder auch nicht.
    Der Kindsvater hat jetzt in unserem Auftrag Erkundigungen eingeholt, und da ist immer die Rede von Verlust von "Elternrechten". Ist das das gleiche wie bei uns das Sorgerecht? Ich habe die Befürchtung, das wir von ganz verschiedenen Dingen reden. Uns geht es hauptsächlich um die gesetzliche Vertretung des Kindes. Es geht nicht um eine Adoption.
    Wenn ich mir die Gesetze durchlese, ist da auch von Verlust auf Anrecht von Unterstützung durch die Kinder die Rede. Ist das wirklich so?


    Viele Grüße aus dem Sauerland

    Ist schon klar das wir uns da jetzt selber drum kümmern müssen, ich hatte nur nachgefragt, ob es schon erfahrungswerte gibt, wie so etwas abläuft.


    Was mich jetzt nur etwas stutzig macht, ist deine Aussage, das wir ein auf uns zugeschnittenes Urteil brauchen. In DE hat man das Sorgerecht oder nicht.

    Hallo zusammen,


    meine ukr. Frau lebt mit ihrer Tochter seit 3 Jahren bei mir in Deutschalnd. Nun möchte sie das alleinige Sorgerecht für das Kind womit der Vater auch einverstanden ist.
    Der Grund ist einfach, wir möchten nicht nochmal zu einem deutschen Familengericht um mit einem Eilantrag eine medizische Behandlung zu ermöglichen.


    Nun waren wir letzte Woche bei einem Notar in der UA (nicht auf dem Dorf, sondern in Donetsk) und der konnte uns nicht helfen, wie das Sorgerecht übertragen wird.
    Im Internet habe ich nichts passendes gefunden, nur das wenn jemand das Sorgerecht einklagt.


    Wie ist der Ablauf in der UA für ein solches Verfahren? Vielleicht hat jemand schon mal das ganze durchgemacht und kann kurz etwas dazu schreiben, bevor ich meine alten Schwiegereltern von Pontius nach Pilatus jage um es zu erfragen.


    Vielen Dank und Grüße aus dem Sauerland
    Peter

    Wir haben den Beitrag auch live im heute-journal gesehen und waren sichtlich überrascht, über die recht einseitig, negative Berichterstattung.
    Meine Frau kommt aus Donestk und wir sind jedes Jahr dort.


    Was mir gefehlt hat, ist der Vergleich zu vor 5-6 Jahren. In dieser Zeit hat sich die Stadt super entwickelt. Natürlich gibt es in einer Milionen Stadt auch Gebiete die nicht gerade als hübsch zu bezeichnen sind.
    Soll man jetzt alles abreißen? In Berlin gibt es auch nicht nur die Straße "Unter den Linden". Man muss einfach mal die Kirche im Dorf lassen.


    Das es nicht so viel zu sehen gibt wie z.B. in Deutschland, das hat ber mehr mit der Historie zu tun, wo wir Deutschen auch nicht ganz unschuldig dran sind.
    Ausserdem, wie alt ist Donetsk und wie alt sind z.B. deutsche Millionen Städte?


    Donetsk: ca. 140 Jahre
    Köln: 2000 Jahre
    München 850 jahre
    ...

    Hat jemand von euch schon mal ein deutsches Gigaset C610IP o.ä. in der UA an einen Router angeschlossen?
    Meine Idee ist, ein solches Gerät in die UA zu verbringen, einen Account dort einzurichten um dann "kostenkünstig" von und nach D zu
    telefonieren.
    Provider ist Farlep

    Und das mit dem Unterhalt ist ja eigentlich eine Sache, die zwischen der Mutter und dem Vater liegt.
    Nimm das jetzt nicht persönlich. Aber du informierst dich jetzt wie ihr Unterhalt von ihm kriegen könnt bzw. sogar einklagen.
    Stell dich jetzt mal in der Situation vor. Du schriebst ja, dass du auch Unterhalt zahlst. Jetzt hat deine Ex-Frau einen neuen Mann und der prüft alle rechtlichen Wege vielleicht noch mehr Unterhalt zu bekommen. Würde dir sicher auch nicht gefallen, weil er ja mit der Sache gar nichts zu tun hat.


    1. Ich prüfe nicht für mich die Rechtlichen Wege, sondern für das Kind. Da ich der deutschen Sprache wesentlich mächtiger bin als meine Frau, schreibe ich hier
    2. Du vergleichst jetzt Äpfel mit Birnen. Sie möchte nicht mehr Unterhalt, sondern nur den vereinbarten, bzw. festgesetzten Unterhalt.
    3. Bestreiten wir bestimmt nicht den Lebensunterhalt mit dem Geld, sondern es kommt dem Kind zu 100% plus Zinsen zugute.



    Auch nicht perönlich nehmen, aber als Frau würde ich auch mit manchem von euch kein Kind haben wollen, denn bei einer Trennung müsste ich ja Angst haben, das Ihr nicht für das Kind bezahlt, jedenfalls wenn mal ein neuer Partner an der Seite ist.
    Väter aber auch Mütter die mutwillig nicht für ihre Kinder bezahlen, würde ich am liebsten an den Fußnägeln auf dem Marktplatz aufhängen. Unser Kind muss deshalb keinen Hunger leiden, mach anderes aber schon. :blackeye: Moral hin oder her.


    Alles ist weg nur die Zahlungspflicht soll bleiben ?
    Er hat weder die Liebe seiner Frau noch seiner Kinder soll aber weiterhin den Versorger machen. Das ist für mich fremdfinanziertes Glück und widerspricht meinem Gerechtigkeitsempfinden.


    Das ist nun mal so und das ist gut so...


    Mir geht es ähnlich. Wenn ich meiner Ex Dein Gerechtigkeitsempfinden vorleben und für meine Kinder nicht bezahlen würde, ja dann gnade mir Gott. Ich binn für meine Kinder ja auch verantwortlich.