Auch hier: in der Regel will man die Übersetzung, in der Regel auch von einem bei deutschen Gerichten ermöchtigten Übersetzer
Aber auch diese Aussage ist nur "in der Regel" und nicht allegmeingültig.
1. Gitb es Dokumente, bei denen der STandesbeamte nicht zwingend auf eine Übersetzung von einem "ermächtigen"/"zugelassenen" Übersetzer fordern muss
2. Es muss nicht ein beim OLG Hamm zugelassener Übersetzer sein. Ein Übersetzer der von einem beliebigen Gericht in D zugelassen/ermächtigt wurde zählt auch bei anderen Gerichten
Hier gebe ich Dir recht... teilweise...
Wenn die Dokumente für das OLG Hamm bestimmt sind bzw. für die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis wie z.B. Geburtsurkunde, Scheidungsurteil u.s.w., würde ich raten einen ermächtigen Übersetzer zu nehmen...
Am besten alle Einzelheiten direkt mit dem Standesbeamten klären, um sich naher Ärger zu ersparen!