Auf der Webseite der Botschaft
pdf-visa-erwerbstaetigkeiten-data.pdf
steht:
Was geht bei einer abhängigen Beschäftigung:
Die Mangelberufe der Positivliste findet man hier:
dok_ba015465.pdf
Heißt das im Klartext, dass z.B. ein Fliesenleger (da er auf der Positivliste aufgeführt ist) in DE bis 90 Tage selbständig und visumsfrei arbeiten darf? Wenn nicht, wo ist mein Denkfehler?
Gruß
Siggi
pdf-visa-erwerbstaetigkeiten-data.pdf
steht:
Bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen mit biometrischen Reisepass: Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit ausüben wollen, die sie bei einer abhängigen Beschäftigung laut dieser Tabelle visumfrei möglich ist, können sie die selbstständige Tätigkeit gemäß § 17 Abs.2 AufenthV bzw. Artikel 1 Abs.1 EUVisumVO ebenfalls visumfrei ausüben.
Was geht bei einer abhängigen Beschäftigung:
Ausübung einer der beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf
...
Der Beruf muss als Mangelberuf qualifiziert sein und auf der Positivliste stehen.
Die Mangelberufe der Positivliste findet man hier:
dok_ba015465.pdf
Heißt das im Klartext, dass z.B. ein Fliesenleger (da er auf der Positivliste aufgeführt ist) in DE bis 90 Tage selbständig und visumsfrei arbeiten darf? Wenn nicht, wo ist mein Denkfehler?
Gruß
Siggi