Eheschließung in der Ukraine

Eheschließung in der Ukraine

Eheschließungen in der Ukraine werden in der Regel problemlos in Deutschland, Österreich und der Schweiz anerkannt. Der Ablauf ist insgesamt wesentlich einfacher und schneller als die Eheschließung in Deutschland oder Dänemark, da seit einiger Zeit kein Ehefähigkeitszeugnis mehr benötigt wird.

Zuständig ist in der Regel das Standesamt, an dem der ukrainische Ehepartner mit Hauptwohnsitz angemeldet ist. Aber auch an anderen Standesämtern kann unabhängig vom Wohnsitz geheiratet werden.

Der deutsche Ehepartner benötigt zur Anmeldung der Eheschließung in der Ukraine folgende Dokumente:

- einen gültigen Reisepass mit in der Ukraine gefertigter Übersetzung des Reisepasses von einem ukrainischen Notar beglaubigt.

- Bei vorhandener Vorehe, das Scheidungsurteil im Original (erhältlich beim zuständigen Amtsgericht), mit Apostille. (Erhältlich beim für den Amtsgerichtsbezirk nötigen Landgericht)

mit in der Ukraine gefertigter Übersetzung von einem ukrainischen Notar beglaubigt.

Der ukrainische Ehepartner benötigt zur Anmeldung der Eheschließung in der Ukraine folgende Dokumente:


- Inlandspass

- Bei vorhandener Vorehe: Scheidungsurteil oder Scheidungsurkunde.

Um eine Abschrift des Gerichtsurteils zu erhalten wendet man sich an das zuständige Gericht in der Ukraine:

Die Anmeldung der Eheschließung kann auch in Vertretung durchgeführt werden.

Hierzu ist eine spezielle Formularvollmacht und eine Familienstandserklärung für das Standesamt erforderlich.

Dies muss notariell beglaubigt und ggf. apostilliert und in der Ukraine übersetzt werden, wenn dies vor einem Notar außerhalb der Ukraine abgegeben wird.

Von der Anmeldung der Eheschließung bis zur Heirat vor dem Standesamt vergeht normalerweise ein Monat.

In Ausnahmefällen ist auch eine schnellere Eheschließung möglich. Neuerdings sind sogar Eheschließungen innerhalb weniger Tage möglich. Auch in Kiew, wenn hier keiner der Verlobten angemeldet ist.

Dies ist besonders praktikabel für ukrainische Verlobte, welche in der Ostukraine oder der Krim angemeldet sind.

Neu ist derzeit (Stand April 2018) daß das Standesamt eine Anfrage an den ukrainischen Grenzschutzdienst über die legale Einreise eines Ausländers stellt, bevor die Heirat stattfinden kann. Diese Anfrage ist erst nach Einreise möglich, auch wenn die Eheschliessung vorher angemeldet wurde. Dafür behält sich das Standesamt eine Frist von bis zu einem Monat vor. In der Praxis dauert das 2-4 Behördenarbeitstage. Bei Reisepässen, welche in einem Zeitraum von weniger als 6 Monaten ausgestellt wurden, dauert diese Anfrage meistens ca. 1-2 Wochen.

Während dieser Zeit kann die Ukraine nicht verlassen werden, da nach jeder Ausreise eine neue Anfrage gestellt werden müsste, bevor die Heirat stattfinden kann.

Die Bearbeitungszeiten sind regional sehr unterschiedlich.

Diese Anfragen finden sowohl bei mit Monatsfrist angemeldeten Eheschliessungen, als auch im Expressverfahren statt.

Zum Heiratstermin wird manchmal die Anwesenheit eines ukrainischen Dolmetschers mit Hochschuldiplom verlangt. Neuerdings sind beim zentralen Standesamt in Kiew auch Hochzeitszeremonien in deutscher und englischer Sprache möglich.

Ist die Eheschließung vor dem Standesamt registriert, erhalten Sie eine entsprechende Heiratsurkunde.

Danach muss dieses Dokument wiederum in der Ukraine apostillisiert werden. Diese Prozedur nimmt ca. 1-10 Tage in Anspruch.

Danach muss diese Heiratsurkunde nach ISO 9:1995 übersetzt werden.



Erst jetzt beginnt das eigentliche Visumsverfahren. Zur Visumsantragstellung sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:



- eine apostillierte und übersetzte Heiratsurkunde (wie oben beschrieben).

- der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sprachprüfung auf mindestens Niveaustufe A1 des Goetheinstituts.

Also nur in dieser Einrichtung kann ein anerkannter Sprachtests abgelegt werden.

- eine Personalausweiskopie des deutschen Beteiligten (Vor- und Rückseite!).

- Bei in Deutschland lebenden Ausländern, ein Reisepass mit Aufenthaltstitel etc.

- vier identische Passfotos- zwei ausgefüllte und unterschriebene Visaantragsformulare.

- ein mindestens noch drei Monate gültiger Reisepass

- ein formloses Einladungsschreiben des deutschen Ehepartners

- bei einem ausländischen Ehepartner, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, zusätzlich eine förmliche Verpflichtungserklärung.

- bei einem ausländischen Ehepartner, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, zusätzlich ein Einkommensnachweis.



Dies sind nur die Mindestanforderungen, die Botschaft verlangt oftmals weitere Unterlagen, wie z.B. Telefonrechnungen, gemeinsame Fotos, Bekanntschaftsnachweise, etc.

Liegen alle unter Punkt 1-9 genannten Unterlagen vor, kann der Visumsantrag gestellt werden.

Der ukrainische Partner muss dazu unbedingt persönlich in der Botschaft an Schalter 7-9 in der Deutschen Botschaft Kiew, Bohdana Chmelnitzkoho 25, vorsprechen und den Antrag abgeben.

Dort findet dann für gewöhnlich ein kurzes Gespräch zum Visumsantrag statt.

Hierzu muss vorab ein Termin auf der Seite der Botschaft vereinbart werden. Dies kann unter Umständen, je nach Jahreszeit und Arbeitsaufkommen der Botschaft einige Wochen in Anspruch nehmen.



Sollen Kinder aus Vorehen mit nach Deutschland übersiedeln, so kann der entsprechende Antrag auf Familienzusammenführung ebenfalls sofort gestellt werden.

Aber auch eine spätere Visumsantragsstellung ist möglich.

Liegen alle verlangten Unterlagen vor, so dauert die Bearbeitung bis zur Visumserteilung ca. 4-8 Wochen. Auch der in Deutschland lebende Ehegatte sollte einmal von sich aus beim zuständigen Ausländeramt vorsprechen.

Die Botschaft schickt nunmehr den Visumsantrag an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland zur Bearbeitung. Stimmt die Ausländerbehörde dem Visumsantrag zu, so teilt sie dies der Botschaft mit.

Die Botschaft kontaktiert dann den ukrainischen Ehepartner und bittet ihn zur Visumserteilung nochmals in die Botschaft. Neuerdings kann der Bearbeitungsstand auch auf der Botschaftsseite nachverfolgt werden.

Wenn der Status zur Abholung bereit anzeigt, kann das Visum abgeholt werden.

Wie schon erwähnt, dauert diese ganze Prozedur in der Regel zwischen 4-8 Wochen, je nach Arbeitsanfall bei der Botschaft, bei den Ausländerämtern etc… Zunächst wird ein nationales Dreimonatsvisum ausgestellt (D-Visum).

Dies berechtigt zur Einreise nach Deutschland. Nach erfolgter Einreise, begibt man sich zum zuständigen Ausländeramt und dieses wandelt das Visum dann in einen Daueraufenthaltstitel um.

Dieser ist i.d.R. für ein Jahr gültig und wird bei Bedarf meist problemlos verlängert.

In ca. 10 Prozent der Fälle werden Visaanträge zum Ehegattennachzug abgelehnt. Dies kann verschiedene Ursachen haben. Die häufigste Ursache ist jedoch der Verdacht einer Scheinehe oder der nicht gesicherte Lebensunterhalt bei einer Eheschließung mit einem in Deutschland lebenden Ausländer. (Bei deutschem Ehepartner entfällt eine Einkommensprüfung.)

Hier ist dann ein Remonstrationsverfahren (Apellation) oder ein Verwaltungsklageverfahren beim Verwaltungsgericht Berlin zielführend.

Dies ist derzeit die einfachste Variante der Eheschließung und des Familiennachzugs nach Deutschland.


Quelle:

Eheschließung in der Ukraine - Heirat einer Ukrainerin, Anerkennung der Heirat in Deutschland, Apostillierung der Dokumente - binationale Ehen | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine