Sonderfall Familiennachzug von Erwachsenen / Nachzug der Schwiegermutter
Sonderfall Familiennachzug von Erwachsenen / Nachzug der Schwiegermutter
Oft kommt es vor, dass weitere Erwachsene Familienangehörige von ukrainischen Staatsbürgern nach Deutschland nachziehen sollen; z.B. Eltern / Schwiegereltern.
Dies ist im deutschen Aufenthaltsrecht nicht vorgesehen.
Der Regelfall ist nur Kindernachzug minderjähriger Kinder und der Ehegattennachzug.
Dennoch gibt es hier praktikable Möglichkeiten auch einen Familiennachzug von Erwachsenen ausserhalb der Kernfamilie legal im Rahmen des Aufenthaltsrechts zu realisieren.
Relevant ist hier der § 36, Abs. II Aufenthaltsgesetz.
Es muss in diesem Fall jeweils ein besonderer und außergewöhnlicher Härtefall individuell vorliegen und auch nachgewiesen werden. Dies ist insbesondere gegeben, wenn Krankheit, Pflegebedürftigkeit sowie psychische Not vorliegt und Abhilfe z.B. nur durch eine Betreuung durch Angehörige in Deutschland möglich ist.
Wenn ein Verbleib oder eine Pflege in der Ukraine nicht zumutbar ist, weil eine Verwurzelung der pflegenden Person in Deutschland vorliegt, sowie z.B. eine eheliche Lebensgemeinschaft der betreuenden Person der besonderen Schutzwirkung des Art. 6 GG unterliegt.
Dazu gibt es mehrere Grundsatzurteile.
Z.B. unter anderem OVG Brandenburg B 2.07. vom 30.03.07.
Der Aufenthalt muss finanziell natürlich abgesichert sein, die Unterbringung mit Wohnraum gesichert sein, sowie eine Krankenversicherung vorliegen.
Letzteres ist kein Problem, da hier ein Anspruch auf Aufnahme besteht.
Das Visumsverfahren ist dabei kompliziert und es muss in der Regel von einer längeren Verfahrensdauer als beim „normalen“ Familiennachzug ausgegangen werden. Auch werden behördenseitig in der Regel z.B. medizinische Gutachten verlangt.
Familienzusammenführung in Deutschland - Familiennachzug nach Deutschland aus der Ukraine - Visa, Emigration, Apostillierung | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine