Apostillierung

ie Apostille ersetzt seit Mitte 2010 die früher angewendete Legalisation.

Die Apostille auf Originaldokumenten wird benötigt damit Urkunden und Dokumente im Internationalen Rechtsverkehr gültig sind.

Ablauf Apostillierung in der Ukraine für ukrainische Dokumente:
Zunächst benötigen Sie das Originaldokument, welches im deutschen Rechtsverkehr benötigt wird.

(Achtung!!! Sowjetische Urkunden und Dokumente können nicht apostilliert werden, da diese Behörden nicht mehr existieren.)

Die Originaldokumente müssen in apostillierungsfähiger Form vorliegen.

Bei Gerichtsurteilen etwa, muss ausdrücklich die Rechtskraft bescheinigt sein und der Ort der Verwahrung muss angegeben sein.

Ansonsten lehnt das Justizministerium die Apostillierung ab.

Danach beglaubigt die der ausstellenden Stelle übergeordnete Behörde das Dienstsiegel und die Unterschrift des ausstellenden Beamten. Bei Personenstandsdokumenten der Standesämter ist das z.B. die Rayonsjustizbehörde. Hier existieren aber noch Unterschiede in der Zuständigkeit.

Bei Meldebescheinigungen das Außenministerium in Kiew.
Bei Personenstandsdokumenten das Justizministerium in Kiew.
Bei Justizunterlagen, das Justizministerium in Kiew.
Bei Ausbildungsdokumenten ist das das Kultusministerium in Kiew zuständig und so weiter…

Liegt die entsprechende Vorbeglaubigung vor, wird die Apostille auf das Originaldokument gestempelt. Dies dauert bei Justiz und Standesunterlagen zur Eheschließung 1 Tag bis eine Woche.

Justiz und Standesunterlagen werden bei den Standesämtern zur Apostillierung eingereicht, welche diese dann an die zuständigen Behörden weiterleiten.

Ablauf Apostillierung Deutscher Dokumente in Deutschland:

Zunächst benötigen Sie das Originaldokument, welches im ukrainischen Rechtsverkehr benötigt wird, in apostillierungsfähiger Form. Vorbeglaubigungen entfallen meistens, kommen aber auch manchmal vor.

Apostillierungen werden in Deutschland auch nicht zentral vorgenommen.

Für Аpostillisierungen sind in Deutschland je nach eingereichtem Dokument die Regierungspräsidien (früher Bezirksregierung), Landgerichte, oder Bundesolizeidirektionen zuständig.

Hier liegen durch das Prinzip der föderalen Organisation je nach Bundesland unterschiedliche Zuständigkeiten vor. Apostillierungen dauern einen Tag bis mehrere Wochen.


Rechtliche Grundlagen

Die Apostille ist eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr.

Sie wird im Rechtsverkehr zwischen jenen Staaten verwendet, die Mitglieder des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der diplomatischen Beglaubigung oder Legalisation sind.

Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist (Artikel 5 des Übereinkommens). Urkunden werden von den Behörden oder Gerichten eines anderen Staates oftmals nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit oder ihr Beweiswert in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist.

Zuweilen kommt es vor, dass eine formal echte ausländische Urkunde inhaltlich falsch ist.

Es gilt also im internationalen Urkundenverkehr auch sicherzustellen, dass die Urkunden, mit denen ein Nachweis im anderen Land geführt werden soll, sowohl von der dafür zuständigen Stelle ausgestellt, aber ebenso inhaltlich richtig sind. Hierzu sind eine Reihe international üblicher Verfahrensregeln entwickelt worden.

Für Urkunden aus vielen Staaten ist wechselseitig eine Legalisation aufgrund völkerrechtlicher Verträge nicht erforderlich oder sie wird durch die "Haager Apostille" ersetzt.

Die "Haager Apostille" ist – ebenso wie die Legalisation – die Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde.

Sie wird jedoch – anders als bei der Legalisation – von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt.

Eine Beteiligung der Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ist dann nicht mehr notwendig.

Bei den oben dargestellten Verfahren geht es ausschließlich um den Nachweis der Echtheit und ggf. Richtigkeit einer öffentlichen Urkunde. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob eine ausländische öffentliche Urkunde dazu geeignet ist, die nach inländischem Recht bestehenden Formvorschriften zu erfüllen.

Die Ukraine ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1951 beigetreten. Somit entfällt für die Verwendung deutscher Dokumente in der Ukraine und ukrainischer Dokumente die Legalisation mit vorheriger Vor- und Überbeglaubigung. Anzuwenden ist also das Apostillierungsverfahren.


Quelle:

Apostillen von Dokumenten und Urkunden in der Ukraine und Deutschland - Beglaubigungen, Eheschließungen, Familienzusammenführungsverfahren, Firmenregistrierung | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine