Übersetzungen

Übersetzungen

Bei Übersetzungen muss darauf geachtet werden, dass die Übersetzungen bei der jeweiligen Behörde anerkannt werden, welche die Übersetzungen entgegennimmt, bzw. verlangt. Sind dies ukrainische Behörden, welche deutsche Urkunden verlangen, müssen diese Urkunden von einem ukrainischen Übersetzer mit Diplom übersetzt und unterschrieben werden.Anschließend beglaubigt ein ukrainischer Notar die Unterschrift des Übersetzers. Dies ist bei ausländischen Urkunden nur möglich wenn diese apostilliert im Original vorliegen. Alles andere ist in der Ukraine nicht gültig und wird in der Regel nicht anerkannt!

Befehl des Ukrainischen Justizministeriums vom 22.12.2010 № 3253/5, registriert beim Ukrainischen Justizministerium am 23.12.2010 unter der № 1318/18613

Sind dies deutsche Behörden, verlangen diese in der Regel eine Übersetzung durch einen bei einem deutschen Landgericht für die jeweilige Sprache beeidigten Dolmetschers.

In der Regel steht dies auch in den "Laufzetteln" des jeweiligen Standesamtes, bei dem die Eheschliessung angemeldet wird.

Auch die Oberlandesgerichte weisen in der Regel darauf hin.

Allgemein beeidigte Dolmetscher verfügen über Beeidigungsprotokolle oder Bescheinigungen des jeweiligen Landgerichts an dem die Beeidigung erfolgte und sind normalerweise im Dolmetscherverzeichnis des jeweiligen Landgerichts aufgeführt.

Auch Bestallungen und öffentliche Bestellungen kommen regional vor.

Mit einem allgemein beeidigten Dolmetscher liegt man aber immer richtig.

Einen Sonderfall stellt die Deutsche Botschaft in Kiew dar.Diese verlangt in der Regel von ukrainischen Notaren beglaubigte Übersetzungen.

Diese werden derzeit immer akzeptiert.

Quelle:

Allgemein beeidigte Dolmetscher für beglaubigte Übersetzungen in und aus Deutsch, Russisch, Ukrainisch, Englisch und Polnisch - Dokumente für Eheschließung, Scheidung, Visaanträge und Familienzusammenführung | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Uk