Kosten

Derzeit werden bei Klageeinreichung 640.- Grn Gerichtsgebühren fällig. Das entspricht 40% des Existenzminimuns.

Dies wird regelmäßig geringfügig angehoben, wodurch sich die Gerichtsgebühren erhöhen.
Eine Anwaltsgebührenordnung wie etwa Brago gibt es in der Ukraine nicht.

Anwaltshonorare etc. sind frei verhandelbar und in der Praxis sehr unterschiedlich.

Ehescheidung von Ukrainerin in der Ukraine - binationale Ehen Ukraine-Deutschland, Gerichtsvertretung, Scheidungsurkunde und Scheidungsurteil | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine