Scheidungsfolgen, Vermögensaufteilung, Unterhalt
Grundsätzlich gilt in der Ukraine der Güterstand der Zugewinngemeinschaft wie in Deutschland.
Die Zugewinngemeinschaft kann auch bereits durch Führung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, also Zusammenleben von mehr als 5 Jahren entstehen.
Ein Antrag auf Vermögensaufteilung kann auch noch bis zu 3 Jahren nach der Scheidung gestellt werden.
Ausschließen oder einschränken kann man diese Regelungen wie in Deutschland auch, durch Ehevertrag.
Der Unterhalt für Kinder beträgt grundsätzlich 1/3 aller Einnahmen.
Beim ersten Kind 1/3, bei weiteren Kindern aber insgesamt nicht mehr als ½ aller Einnahmen, aber nicht weniger als 30% des Existenzminimums.
Kinder erziehende Mütter haben bis zur vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes Anspruch auf 1/6 aller Einnahmen des Mannes
als Erziehungsunterhalt.
Dies kann auch in Ausnahmefällen verlängert werden.
Alles weitere wird gerichtlich im Einzelfall festgelegt.
Ehescheidung von Ukrainerin in der Ukraine - binationale Ehen Ukraine-Deutschland, Gerichtsvertretung, Scheidungsurkunde und Scheidungsurteil | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine