Scheidungsfolgen, Vermögensaufteilung, Unterhalt

Grundsätzlich gilt in der Ukraine der Güterstand der Zugewinngemeinschaft wie in Deutschland.

Die Zugewinngemeinschaft kann auch bereits durch Führung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, also Zusammenleben von mehr als 5 Jahren entstehen.

Ein Antrag auf Vermögensaufteilung kann auch noch bis zu 3 Jahren nach der Scheidung gestellt werden.

Ausschließen oder einschränken kann man diese Regelungen wie in Deutschland auch, durch Ehevertrag.

Der Unterhalt für Kinder beträgt grundsätzlich 1/3 aller Einnahmen.

Beim ersten Kind 1/3, bei weiteren Kindern aber insgesamt nicht mehr als ½ aller Einnahmen, aber nicht weniger als 30% des Existenzminimums.

Kinder erziehende Mütter haben bis zur vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes Anspruch auf 1/6 aller Einnahmen des Mannes

als Erziehungsunterhalt.

Dies kann auch in Ausnahmefällen verlängert werden.

Alles weitere wird gerichtlich im Einzelfall festgelegt.

Ehescheidung von Ukrainerin in der Ukraine - binationale Ehen Ukraine-Deutschland, Gerichtsvertretung, Scheidungsurkunde und Scheidungsurteil | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine