Berufung

Gegen Scheidungsurteile können innerhalb bestimmter Fristen Berufungen/Rechtsmittel eingelegt werden.

In Scheidungssachen ist die zuständige Berufungsinstanz, das jeweilige Gebietsapellationsgericht des Oblastes.

Dies ist innerhalb von 10 Werktagen nach Zustellung des Urteils möglich, wenn die Beklagte in der Verhandlung anwesend war,

bei Abwesenheit innerhalb von 20 Werktagen.

Das Apellationsgericht kann das Urteil bestätigen oder eine eigene anderslautende Entscheidung treffen.

Die nächste Berufungsinstanz ist danach das Oberste Gericht der Ukraine.

Dies kann ebenfalls eigene neue Entscheidungen treffen, ein Urteil bestätigen, oder zurück an die Vorinstanz verweisen.

Ehescheidung von Ukrainerin in der Ukraine - binationale Ehen Ukraine-Deutschland, Gerichtsvertretung, Scheidungsurkunde und Scheidungsurteil | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine