Erforderliche Unterlagen eines Ausländers beim Immobilienerwerb/Verkauf

Ein Ausländer benötigt zum Immobilienerwerb folgende Unterlagen:

Gültiger Reisepass

In der Ukraine erstellte und notariell beglaubigte Übersetzung des Reisepasses

Identifikationscode

Diesen stellen die Steuerbehörden auf Antrag in ca. einer Woche aus, es ist dazu nichts weiter nötig als ein gültiger Reisepass mit Übersetzung, also keine Anmeldung, Aufenthaltstitel oder Ähnliches.

Soll eine Immobilie mit Vollmacht für Dritte erworben werden, ist dazu eine notariell beurkundete Vollmacht nötig. Wurde diese bei einem Notar im Ausland abgegeben, so ist diese zu apostillieren.

Ist der Verkäufer einer Immobilie beim Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verheiratet, so muss der Ehegatte dem Verkauf der Immobilie zustimmen, bzw. einwilligen. Das gilt auch für Ausländer. Dies ist eine Besonderheit im ukrainischen Güterstandsrecht. Die Zustimmung kann persönlich in Anwesenheit beim Notar abgegeben werden und wird im Kaufvertrag vermerkt.

Oder es kann auch eine notariell beglaubigte Erklärung über die Einwilligung der Ehefrau beim Vertragsabschluss vorgelegt werden. Nicht erforderlich ist die Einwilligung der Ehefrau, wenn die Eheleute einen Ehevertrag abgeschlossen haben, der diese Einwilligung überflüssig macht. Beim Kaufvertragsabschluss über die Immobilie wird dann der entsprechende Ehevertrag seitens des Verkäufers beim Notar vorgelegt.


Ukraine – Immobilienerwerb, Grundstücks- und Wohnungskauf von Ausländern in der Ukraine

Immobilienkauf in der Ukraine für Ausländer und Nichtresidenten | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine