Eheschließung in Deutschland
Eheschließung in Deutschland
Nach dem Entschluss zur Eheschließung in Deutschland sollte der erste Weg zum örtlichen Standesamt führen. Das heißt zu dem Standesamt in Deutschland, vor dem die Ehe geschlossen werden soll. In der Regel ist das Standesamt zuständig, wo der deutsche oder der in Deutschland wohnende Ehepartner angemeldet ist. Erfahrungsgemäß fordern die Standesämter zur Anmeldung der Eheschließung, örtlich unterschiedlich, verschiedene Dokumente. Man sollte sich also nicht auf Auskünfte von Bekannten etc. verlassen, sondern ausschließlich das zuständige Standesamt kontaktieren. Die Standesämter stellen dann eine Liste mit den zur Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Unterlagen individuell zusammen. Dies variert je nach Anzahl der Vorehen, Lebensumständen etc. Diese Liste wird gemeinhin „Laufzettel“ genannt.
Anhand dieses Laufzettels werden dann die Unterlagen zusammengestellt. Diese vom Standesamt geforderten Personenstandsdokumente müssen dann beschafft werden. Beim in Deutschland lebenden Verlobten ist dies in der Regel einfach.
Beim ukrainischen Verlobten kann sich das in manchen Fällen als nicht so einfach herausstellen, etwa wenn der ukrainische Ehepartner nicht in der Ukraine geboren wurde, in anderen Ländern der ehemaligen Sowjetunion geheiratet hat oder geschieden wurde oder Unterlagen aus der Ostukraine (ATO-Zone) oder der Krim beschafft werden müssen.
Danach müssen diese Dokumente apostilliert werden. Je nach Dokument bei der ukrainischen Justiz, oder dem Außenministerium in Kiew. Die Apostillisierungsstelle des Justizministeriums ist in zwei Abteilungen für Standes- und Justizunterlagen aufgeteilt.
Justiz- und Standesunterlagen werden nunmehr bei den Standesämtern eingereicht. Diese lassen die entsprechenden Unterlagen dann beim Justizministerium in Kiew Apostillieren.Diese Prozedur nimmt einen Tag bis eine Woche in Anspruch. In Einzelfällen kann sich dies bei Unklarheiten auch verlängern. Dies kommt häufig bei Gerichtsurteilen vor, wenn diese Formfehlerhaft ausgestellt wurden. Außerdem kann der Postweg ebenfalls lange Zeit in Anspruch nehmen.
Zusätzlich muss eine Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung in Vertretung vom ukrainischen Ehepartner ausgestellt werden, da sich dieser zur Zeit der Anmeldung der Eheschließung in der Regel noch in der Ukraine aufhält. Den entsprechenden Vordruck übergibt Ihnen normalerweise das Standesamt in Deutschland. Die Unterschrift des ukrainischen Partners muss dann von der Deutschen Botschaft beglaubigt werden. Außerdem erstellt die Botschaft noch eine beglaubigte Kopie des Reisepasses.
Exkurs: Häufig verlangte Unterlagen des ukrainischen Partners und wo sie erhältlich sind und wo diese ggf. Apostilliert werden:
Geburtsurkunde – Standesamt am Ort der Geburt – Justizministerium Kiew Notariell beglaubigte Familienstandserklärung – Ukr. Notar – Justizministerium KiewDurch die Botschaft beglaubigte Kopie des Innlandspasses – Deutsche Botschaft KiewDurch die Botschaft beglaubigte Kopie des Reisepasses – Deutsche Botschaft KiewMeldebescheinigung-Form3 JekMeldebescheinigung-Zhek oder OSBB – Aussenministerium Kiew
Bei Vorehen:
Heiratsurkunde – Standesamt am Ort der Eheschliessung – Justizministerium Kiew Standesamtsauszug – Standesamt – Justizministerium Kiew Scheidungsurkunde – Standesamt am Ort der Scheidung – Justizministerium Kiew – Scheidungsurteil Gericht am Ort der Scheidung – Justizministerium Kiew – Sterbeurkunde – Standesamt – Begl. Kopien des Innlandspasses des vorherigen Ehepartners – Justizministerium Kiew – Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung/Beitrittserklärung – Standesamt in Deutschland – Unterschrift muss durch Deutsche Botschaft in Kiew beglaubigt werden.
Achtung: Welche Dokumente genau benötigt werden, kann nur das Standesamt vor dem die Eheschließung stattfindet mitteilen.
Danach müssen alle ausländischen Dokumente von einem an einem deutschen Landgericht beeidigten Dolmetscher und Übersetzer, nach ISO 9:1995 übersetzt werden. In der Ukraine erstellte Übersetzungen, durch ukrainische Übersetzer und von Notaren beglaubigte Übersetzungen werden in der Regel von deutschen Standesämtern nicht akzeptiert, da die Beeidigung beim deutschen Landgericht fehlt.
Danach müssen alle Unterlagen einschließlich Übersetzung im Original vom deutschen, oder in Deutschland lebenden Partner beim Standesamt eingereicht werden. Er kann dann die Eheschließung anmelden. Das Standesamt reicht die Unterlagen weiter an das zuständige Oberlandesgericht zur Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses, da dies bei Eheschließungen mit ausländischen Beteiligten in Deutschland vorgeschrieben ist, die Ukraine ein solches Dokument aber nicht mehr ausstellt. Danach stellt das Standesamt dann eine Bestätigung über die erfolgreiche Anmeldung der Eheschließung aus.
(Wichtig!!! In der Bestätigung der erfolgreichen Anmeldung der Eheschließung durch das Standesamt muss ein genauer Heiratstermin mit Angabe des Datums der Eheschließung angegeben sein. Ansonsten bearbeitet die Botschaft den Visaantrag nicht.)
Dies kann je nach OLG 2 Wochen bis über einen Monat dauern.
Erst jetzt beginnt das eigentliche Visaverfahren. Zur Visaantragstellung sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:
1. eine Bescheinigung des zuständigen Standesamtes über die erfolgreiche Anmeldung der Eheschließung (wie oben beschrieben).
2. ein Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sprachprüfung auf mindestens Niveaustufe A1 der europäischen Rahmenrichtlinienkonferenz. Akkreditiert für die Sprachprüfung ist in der Ukraine derzeit nur das Goetheinstitut Kiew. Also nur in dieser Einrichtung können gültige Sprachtests abgelegt werden. Wir beraten Sie auch gerne in allen Fragen zum Sprachtest.
3. eine Personalausweiskopie des deutschen Beteiligten (Vor- und Rückseite!). Bei in Deutschland lebenden Ausländern Reisepass mit Aufenthaltstitel etc.
4. vier identische Passfotos
5. zwei ausgefüllte und unterschriebene Visaantragsformulare. Antragsformulare sind bei uns kostenlos erhältlich. Wir sind Ihnen auch gerne bei der Ausfüllung behilflich.
6. ein mindestens noch drei Monate gültiger Reisepass
7. ein formloses Einladungsschreiben des deutschen Verlobten
8. Verpflichtungserklärung oder Einkommensnachweis für die letzten 3 Monate.
9. bei einem ausländischen Ehepartner, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, zusätzlich Einkommensnachweis.
10. Krankenversicherungsnachweis bis zur Eheschliessung
Dies sind nur die Mindestanforderungen. Die Botschaft verlangt oftmals weitere Unterlagen, wie z.B. Telefonrechnungen, gemeinsame Fotos, sonstige Bekanntschaftsnachweise, etc. Liegen alle unter Punkt 1-10 genannten Unterlagen vor, kann der Visaantrag gestellt werden.
Der ukrainische Verlobte muss dazu unbedingt persönlich in der Botschaft an Schalter 7-9 in der Deutschen Botschaft Kiew, Bohdana Chmelnitzkoho 25, vorsprechen und den Antrag abgeben.
Dort findet dann für gewöhnlich ein kurzes Gespräch zum Visaantrag statt. Sollen Kinder aus Vorehen mit nach Deutschland übersiedeln, so kann der entsprechende Antrag auf Familienzusammenführung ebenfalls sofort gestellt werden.
Aber auch eine spätere Visaantragsstellung ist möglich. Liegen alle verlangten Unterlagen vor, so dauert die Bearbeitung bis zur Visaerteilung ca. 4-8 Wochen.
Auch der in Deutschland lebende Verlobte sollte einmal von sich aus beim zuständigen Ausländeramt vorsprechen. Ansonsten findet in der Regel eine Einladung statt.
Die Botschaft schickt nunmehr den Visaantrag an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland zur Bearbeitung.
Stimmt die Ausländerbehörde dem Visaantrag zu, so teilt sie dies der Botschaft mit. Die Botschaft kontaktiert dann den ukrainischen Verlobten und bittet ihn zur Visaerteilung nochmals in die Botschaft. Neuerdings ist der Bearbeitungsstand des Visumsantrages auch im Internet abrufbar. Wenn dort angezeigt ist, dass das Visum zur Abholung bereit ist, kann es abgeholt werden.
Wie schon erwähnt dauert diese ganze Prozedur in der Regel zwischen 4-8 Wochen, je nach Arbeitsanfall bei der Botschaft, bei den Ausländerämtern etc. Zunächst wird ein nationales Dreimonatsvisum ausgestellt. (D-Visum) Dies berechtigt zur Einreise und Heirat in Deutschland. Nach erfolgter Eheschließung begibt man sich zum zuständigen Ausländeramt und dieses wandelt das Visum dann in einen Daueraufenthaltstitel um. Dieser ist meist für ein Jahr gültig und wird bei Bedarf in der Regel problemlos verlängert.
In ca. 10% der Fälle mit sinkender Tendenz, werden Visaanträge zur Eheschließung abgelehnt. Dies kann verschiedene Ursachen haben. Die häufigste Ursache ist jedoch der Verdacht einer Scheinehe. Hier ist dann eine Apellation/Remonstration oder die Einreichung einer Verwaltungsklage beim Verwaltungsgericht Berlin zielführend.
Anlagen unten:
Beitrittserklärung (Vollmacht) zur Anmeldung der EheschliessungVerschiedenen
Laufzettel mit den zur Anmeldung der Eheschliessung erforderlichen Unterlagen
Beispiel formloses Einladungsschreiben zum Visumsantrag
Quelle: