Laufende Kosten wiederkehrende Gebühren, Steuern

Die wiederkehrenden, regelmäßigen Steuern auf Immobilien unterscheiden sich nicht bei Ausländern und Ukrainern.

Immobiliensteuern fallen nur ab einer Wohnungsgröße ab 60 m² und einer Wohnhausgröße ab 120 m2 an und sind dann jährlich fällig.

Die Steuer unterscheidet sich in der Höhe regional und beträgt höchstens 1,5 % des monatlichen Mindestlohns pro qm Wohnfläche. Derzeit sind das etwa 1.- Euro pro m² und Jahr pro Quadratmeter Die Steuer kann derzeit als Höchstgrenze maximal 830.- Euro, pro Immobile betragen

(Stand 1. 1.2018)


Immobilienkauf in der Ukraine für Ausländer und Nichtresidenten | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

Ukraine – Immobilienerwerb, Grundstücks- und Wohnungskauf von Ausländern in der Ukraine