Steuern auf Mieteinnahmen

Die Steuern auf Mieteinnahmen betragen grundsätzlich 18 % der Mieteinnahmen.

Hierbei fällt für Residenten, Nichtresidenten, Ukrainer und Ausländer grundsätzlich der gleiche Einkommenssteuersatz von 18 % an.

Steuergestaltung durch Gewerbeanmeldung ist grundsätzlich möglich, wodurch sich die Steuer verringern kann.

Stand. 01.02.2018

Ukraine – Immobilienerwerb, Grundstücks- und Wohnungskauf von Ausländern in der Ukraine

Immobilienkauf in der Ukraine für Ausländer und Nichtresidenten | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine