Steuern auf Mieteinnahmen
Die Steuern auf Mieteinnahmen betragen grundsätzlich 18 % der Mieteinnahmen.
Hierbei fällt für Residenten, Nichtresidenten, Ukrainer und Ausländer grundsätzlich der gleiche Einkommenssteuersatz von 18 % an.
Steuergestaltung durch Gewerbeanmeldung ist grundsätzlich möglich, wodurch sich die Steuer verringern kann.
Stand. 01.02.2018
Ukraine – Immobilienerwerb, Grundstücks- und Wohnungskauf von Ausländern in der Ukraine
Immobilienkauf in der Ukraine für Ausländer und Nichtresidenten | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine