Allgemein

Ausländische natürliche Personen, sowie juristische Personen können in der Ukraine Unternehmen und Firmen gründen und wirtschaftlich tätig sein. Zur Auswahl stehen verschiedene Rechtsformen, die sich jedoch auf wenige “brauchbare” beschränken lassen.


In der Praxis übernehmen meistens Rechtsanwälte oder andere Dienstleister die Registrierung, bzw. Anmeldung eines Unternehmens für Ausländer in der Ukraine. Besonders beachtet werden müssen bei Firmengründungen, Startups oder Erwerb bereits bestehender Unternehmen, steuerrechtliche Vorschriften, Valuta- und Devisenvorschriften, Zahlungsverkehrsbestimmungen, steuerliche Aspekte sowie Zollbstimmungen und Arbeitsrecht.


Dies unterscheidet sich teils deutlich von den Vorschriften und Gegebenheiten in Deutschland oder westeuropäischen Ländern.


Quelle:

Firmengründungen in der Ukraine - GmbH, AG - Repräsentanz, juristische Personen, Verträge über gemeinsame Tätigkeit | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukrain