Allgemein
Beschäftigung und Arbeitsaufnahme für Ukrainer in Deutschland, Visum, Arbeitserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis und Berufsanerkennung
Die folgende Übersicht soll einen Überblick über gängige Möglichkeiten zur Arbeitsaufnahme, Beschäftigungs- bzw. Arbeitserlaubnis und Berufsanerkennung für Ukrainer und andere Nicht-EU-Bürger in Deutschland verschaffen.
Zur Arbeitsaufnahme in Deutschland ist grundsätzlich immer ein entsprechender Aufenthaltstitel mit Berechtigung zur Arbeits- bzw. Beschäftigungsaufnahme erforderlich.
Derzeit sind folgende Modelle für eine Arbeitsaufnahme und Beschäftigung von Personen aus nicht EU-Ländern, (sogenannter Drittstaaten, wozu auch die Ukraine gehört) möglich.
Beschäftigung von Ukrainern und Drittstaaten Angehörigen in Deutschland | rechtsanwalt.com
Quelle:
Arbeit und Berufsanerkennung, Selbstständigkeit in Deutschland - «Blue Card» - Arbeit mit Hochschulabschluss oder Berufsabschluss | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine