Einladung / Verpflichtungserklärung

  • Damit der Partner aus dem Ausland bei der deutschen Botschaft vor Ort ein Visa beantragen kann, muss man eine Verpflichtungserklärungen bei eurem zuständigen Ausländeramt abgeben.


    Das ganze hört sich schlimmer an, als es ist:
    (am besten selber noch mal vorher bei dem zuständigen Ausländeramt nachfragen)


    VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG


    (gem. § 68 AufenthG und §§ 66 und 67 AufenthG)


    Damit verpflichten Sie sich für die Dauer des Aufenthalts für alle evtl. der öffentlichen Hand entstehenden, nicht auf einer Beitragszahlung beruhenden Kosten und für die Kosten der Ausreise aufzukommen.


    Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
    1. gültiger amtlicher Ausweis (Personalausweis, Reisepass)


    2. aktuelle Einkommensnachweise des Besuchsempfängers (Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, aktuelle(r) Rentenbescheid(e), Arbeitslosengeldbescheid ...)


    3. Wohnraumnachweis z.B Mietvertrag, Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, aktueller Abgabenbescheid) bei Selbständigen und bei freiberuflich tätigen Personen: der letzte Einkommensteuerbescheid die aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Besuchsempfängers


    4. Angaben zu den Personalien des Gastes (Vorname, Name, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit und Wohnanschrift im Heimatland. Hilfreich aber nicht unbedingt erforderlich ist auch die Nummer des Reiseausweises des Gastes.)


    Die Verpflichtungserklärung kann nur durch eine Person abgegeben werden, die über ausreichendes und eigenes Einkommen verfügt. Zur Feststellung des ausreichenden Einkommens, werden die Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II zu Grunde gelegt. Der Gastgeber muß persönlich vorsprechen, da eine Beglaubigung der Unterschrift erfolgt.


    Dazu füllt man noch ein Forumlar aus, und meistens bekommt man die Verpflichtungserklärung direkt mit.


    Diese muss man nur noch dem Partner schicken (per Einschreiben oder Kurierdienst!).
    Damit geht der Partner dann zur deutschen Botschaft und beantragt das Touristenvisum (Visum zur Eheschließung läuft anders - bitte unter "bilaterale Beziehungen" nachlesen).
    Die Botschaft prüft nun, ob der Partner wirklich nur als Tourist einreisen will und erteilt nach einem persönlichen Gespräch meistens das Visum.

    Was immer Du tust, sei stets Du selbst!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!