FAQ

FAQ rund um das Forum

Allgemeine Information zum Forum Ukraine

Liebe Forum-Mitglieder,

wir möchten hier im FAQ Bereich die wichtigsten Fragen rund um das Forum Ukraine sowie allgemeine Fragen zum Leben in der Ukraine, zu Heirat, Familienzusammenführung und Themen rund um Visabeantragung für Ukrainer sowie Reisen in die Ukraine aufgreifen.

Trotz dass wir bestrebt sind, die Hinweise aktuell zu halten, können wir nicht immer gewährleisten, hier stets zeitnah auf die aktuellsten Entwicklungen einzugehen. Zu Änderungen von Vorschriften und Gesetzen bietet jedoch unser Forum eine ausgezeichnete Diskussionsplattform, wo unsere Mitglieder anderen ihre Erfahrungen und Hinweise gerne vermitteln werden.


Fragen könnt ihr Bei Bedarf einfach über den Button "Fragen hinzufügen" stellen, das Team wird diese dann, sofern möglich, zeitnah bearbeiten und die Antwort in die FAQ einpflegen

Viele Grüße
Das Team von Forum Ukraine

Heirat und Familienzusammenführung

Eheschließung

Eheschließung


Zunächst muss entschieden werden, wo geheiratet werden soll. Wenn ein Beteiligter in der Ukraine wohnhaft ist, kommen sowohl Deutschland als auch die Ukraine in Frage. Die Eheschließungen werden im jeweils anderen Land in der Regel als voll gültig geschlossen anerkannt. Vom Ablauf ist derzeit die Eheschließung in der Ukraine deutlich einfacher, hinsichtlich des Aufwandes der zu beschaffenden Unterlagen und zu erledigenden Formalitäten. Auch zeitlich geht dies schneller. In der Regel dauert es einen Monat von der Anmeldung der Eheschließung bis zur Heirat. Ausnahmen sind im Falle der Schwangerschaft oder anderen wichtigen Gründen (Beruflich/Krankheit) möglich. Unterliegen aber dem Ermessen des Standesamtes. Seit Anfang 2016 ist es in fast allen größeren Städten auch möglich eine Schnellheirat durchzuführen. Dies ist sogar in einem Tag möglich. Es handelt sich dabei um eine legale offizielle Prozedur. Heute ist dies fast in der gesamten Ukraine möglich. Früher war es verbreitet, auch in Dänemark zu heiraten, aber dies ist komplizierter und dauert länger als die Eheschließung in der Ukraine. Auch werden dort mehr Unterlagen benötigt als in der Ukraine. Dies macht also schon aus diesem Grund keinen Sinn mehr. Außerdem setzt dies oftmals Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen voraus und ein unmittelbarer Verbleib nach Heirat, in Deutschland ist ebenfalls problematisch.


Quelle:

Kontaktinformationen | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

Eheschließung in Deutschland

Eheschließung in Deutschland


Nach dem Entschluss zur Eheschließung in Deutschland sollte der erste Weg zum örtlichen Standesamt führen. Das heißt zu dem Standesamt in Deutschland, vor dem die Ehe geschlossen werden soll. In der Regel ist das Standesamt zuständig, wo der deutsche oder der in Deutschland wohnende Ehepartner angemeldet ist. Erfahrungsgemäß fordern die Standesämter zur Anmeldung der Eheschließung, örtlich unterschiedlich, verschiedene Dokumente. Man sollte sich also nicht auf Auskünfte von Bekannten etc. verlassen, sondern ausschließlich das zuständige Standesamt kontaktieren. Die Standesämter stellen dann eine Liste mit den zur Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Unterlagen individuell zusammen. Dies variert je nach Anzahl der Vorehen, Lebensumständen etc. Diese Liste wird gemeinhin „Laufzettel“ genannt.

Anhand dieses Laufzettels werden dann die Unterlagen zusammengestellt. Diese vom Standesamt geforderten Personenstandsdokumente müssen dann beschafft werden. Beim in Deutschland lebenden Verlobten ist dies in der Regel einfach.


Beim ukrainischen Verlobten kann sich das in manchen Fällen als nicht so einfach herausstellen, etwa wenn der ukrainische Ehepartner nicht in der Ukraine geboren wurde, in anderen Ländern der ehemaligen Sowjetunion geheiratet hat oder geschieden wurde oder Unterlagen aus der Ostukraine (ATO-Zone) oder der Krim beschafft werden müssen.

Danach müssen diese Dokumente apostilliert werden. Je nach Dokument bei der ukrainischen Justiz, oder dem Außenministerium in Kiew. Die Apostillisierungsstelle des Justizministeriums ist in zwei Abteilungen für Standes- und Justizunterlagen aufgeteilt.


Justiz- und Standesunterlagen werden nunmehr bei den Standesämtern eingereicht. Diese lassen die entsprechenden Unterlagen dann beim Justizministerium in Kiew Apostillieren.Diese Prozedur nimmt einen Tag bis eine Woche in Anspruch. In Einzelfällen kann sich dies bei Unklarheiten auch verlängern. Dies kommt häufig bei Gerichtsurteilen vor, wenn diese Formfehlerhaft ausgestellt wurden. Außerdem kann der Postweg ebenfalls lange Zeit in Anspruch nehmen.


Zusätzlich muss eine Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung in Vertretung vom ukrainischen Ehepartner ausgestellt werden, da sich dieser zur Zeit der Anmeldung der Eheschließung in der Regel noch in der Ukraine aufhält. Den entsprechenden Vordruck übergibt Ihnen normalerweise das Standesamt in Deutschland. Die Unterschrift des ukrainischen Partners muss dann von der Deutschen Botschaft beglaubigt werden. Außerdem erstellt die Botschaft noch eine beglaubigte Kopie des Reisepasses.

Exkurs: Häufig verlangte Unterlagen des ukrainischen Partners und wo sie erhältlich sind und wo diese ggf. Apostilliert werden:

Geburtsurkunde – Standesamt am Ort der Geburt – Justizministerium Kiew Notariell beglaubigte Familienstandserklärung – Ukr. Notar – Justizministerium KiewDurch die Botschaft beglaubigte Kopie des Innlandspasses – Deutsche Botschaft KiewDurch die Botschaft beglaubigte Kopie des Reisepasses – Deutsche Botschaft KiewMeldebescheinigung-Form3 JekMeldebescheinigung-Zhek oder OSBB – Aussenministerium Kiew


Bei Vorehen:

Heiratsurkunde – Standesamt am Ort der Eheschliessung – Justizministerium Kiew Standesamtsauszug – Standesamt – Justizministerium Kiew Scheidungsurkunde – Standesamt am Ort der Scheidung – Justizministerium Kiew – Scheidungsurteil Gericht am Ort der Scheidung – Justizministerium Kiew – Sterbeurkunde – Standesamt – Begl. Kopien des Innlandspasses des vorherigen Ehepartners – Justizministerium Kiew – Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung/Beitrittserklärung – Standesamt in Deutschland – Unterschrift muss durch Deutsche Botschaft in Kiew beglaubigt werden.


Achtung: Welche Dokumente genau benötigt werden, kann nur das Standesamt vor dem die Eheschließung stattfindet mitteilen.


Danach müssen alle ausländischen Dokumente von einem an einem deutschen Landgericht beeidigten Dolmetscher und Übersetzer, nach ISO 9:1995 übersetzt werden. In der Ukraine erstellte Übersetzungen, durch ukrainische Übersetzer und von Notaren beglaubigte Übersetzungen werden in der Regel von deutschen Standesämtern nicht akzeptiert, da die Beeidigung beim deutschen Landgericht fehlt.


Danach müssen alle Unterlagen einschließlich Übersetzung im Original vom deutschen, oder in Deutschland lebenden Partner beim Standesamt eingereicht werden. Er kann dann die Eheschließung anmelden. Das Standesamt reicht die Unterlagen weiter an das zuständige Oberlandesgericht zur Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses, da dies bei Eheschließungen mit ausländischen Beteiligten in Deutschland vorgeschrieben ist, die Ukraine ein solches Dokument aber nicht mehr ausstellt. Danach stellt das Standesamt dann eine Bestätigung über die erfolgreiche Anmeldung der Eheschließung aus.

(Wichtig!!! In der Bestätigung der erfolgreichen Anmeldung der Eheschließung durch das Standesamt muss ein genauer Heiratstermin mit Angabe des Datums der Eheschließung angegeben sein. Ansonsten bearbeitet die Botschaft den Visaantrag nicht.)

Dies kann je nach OLG 2 Wochen bis über einen Monat dauern.


Erst jetzt beginnt das eigentliche Visaverfahren. Zur Visaantragstellung sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:


1. eine Bescheinigung des zuständigen Standesamtes über die erfolgreiche Anmeldung der Eheschließung (wie oben beschrieben).

2. ein Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sprachprüfung auf mindestens Niveaustufe A1 der europäischen Rahmenrichtlinienkonferenz. Akkreditiert für die Sprachprüfung ist in der Ukraine derzeit nur das Goetheinstitut Kiew. Also nur in dieser Einrichtung können gültige Sprachtests abgelegt werden. Wir beraten Sie auch gerne in allen Fragen zum Sprachtest.

3. eine Personalausweiskopie des deutschen Beteiligten (Vor- und Rückseite!). Bei in Deutschland lebenden Ausländern Reisepass mit Aufenthaltstitel etc.

4. vier identische Passfotos

5. zwei ausgefüllte und unterschriebene Visaantragsformulare. Antragsformulare sind bei uns kostenlos erhältlich. Wir sind Ihnen auch gerne bei der Ausfüllung behilflich.

6. ein mindestens noch drei Monate gültiger Reisepass

7. ein formloses Einladungsschreiben des deutschen Verlobten

8. Verpflichtungserklärung oder Einkommensnachweis für die letzten 3 Monate.

9. bei einem ausländischen Ehepartner, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, zusätzlich Einkommensnachweis.

10. Krankenversicherungsnachweis bis zur Eheschliessung


Dies sind nur die Mindestanforderungen. Die Botschaft verlangt oftmals weitere Unterlagen, wie z.B. Telefonrechnungen, gemeinsame Fotos, sonstige Bekanntschaftsnachweise, etc. Liegen alle unter Punkt 1-10 genannten Unterlagen vor, kann der Visaantrag gestellt werden.


Der ukrainische Verlobte muss dazu unbedingt persönlich in der Botschaft an Schalter 7-9 in der Deutschen Botschaft Kiew, Bohdana Chmelnitzkoho 25, vorsprechen und den Antrag abgeben.

Dort findet dann für gewöhnlich ein kurzes Gespräch zum Visaantrag statt. Sollen Kinder aus Vorehen mit nach Deutschland übersiedeln, so kann der entsprechende Antrag auf Familienzusammenführung ebenfalls sofort gestellt werden.


Aber auch eine spätere Visaantragsstellung ist möglich. Liegen alle verlangten Unterlagen vor, so dauert die Bearbeitung bis zur Visaerteilung ca. 4-8 Wochen.

Auch der in Deutschland lebende Verlobte sollte einmal von sich aus beim zuständigen Ausländeramt vorsprechen. Ansonsten findet in der Regel eine Einladung statt.

Die Botschaft schickt nunmehr den Visaantrag an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland zur Bearbeitung.


Stimmt die Ausländerbehörde dem Visaantrag zu, so teilt sie dies der Botschaft mit. Die Botschaft kontaktiert dann den ukrainischen Verlobten und bittet ihn zur Visaerteilung nochmals in die Botschaft. Neuerdings ist der Bearbeitungsstand des Visumsantrages auch im Internet abrufbar. Wenn dort angezeigt ist, dass das Visum zur Abholung bereit ist, kann es abgeholt werden.

Wie schon erwähnt dauert diese ganze Prozedur in der Regel zwischen 4-8 Wochen, je nach Arbeitsanfall bei der Botschaft, bei den Ausländerämtern etc. Zunächst wird ein nationales Dreimonatsvisum ausgestellt. (D-Visum) Dies berechtigt zur Einreise und Heirat in Deutschland. Nach erfolgter Eheschließung begibt man sich zum zuständigen Ausländeramt und dieses wandelt das Visum dann in einen Daueraufenthaltstitel um. Dieser ist meist für ein Jahr gültig und wird bei Bedarf in der Regel problemlos verlängert.

In ca. 10% der Fälle mit sinkender Tendenz, werden Visaanträge zur Eheschließung abgelehnt. Dies kann verschiedene Ursachen haben. Die häufigste Ursache ist jedoch der Verdacht einer Scheinehe. Hier ist dann eine Apellation/Remonstration oder die Einreichung einer Verwaltungsklage beim Verwaltungsgericht Berlin zielführend.


Anlagen unten:

Beitrittserklärung (Vollmacht) zur Anmeldung der EheschliessungVerschiedenen

Laufzettel mit den zur Anmeldung der Eheschliessung erforderlichen Unterlagen

Beispiel formloses Einladungsschreiben zum Visumsantrag


Quelle:

Eheschließung in Deutschland - Heirat einer Ukrainerin, Heiratsvisum, Anerkennung der Heirat in der Ukraine, Apostillierung der Dokumente - binationale Ehen | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

Eheschließung in der Ukraine

Eheschließung in der Ukraine

Eheschließungen in der Ukraine werden in der Regel problemlos in Deutschland, Österreich und der Schweiz anerkannt. Der Ablauf ist insgesamt wesentlich einfacher und schneller als die Eheschließung in Deutschland oder Dänemark, da seit einiger Zeit kein Ehefähigkeitszeugnis mehr benötigt wird.

Zuständig ist in der Regel das Standesamt, an dem der ukrainische Ehepartner mit Hauptwohnsitz angemeldet ist. Aber auch an anderen Standesämtern kann unabhängig vom Wohnsitz geheiratet werden.

Der deutsche Ehepartner benötigt zur Anmeldung der Eheschließung in der Ukraine folgende Dokumente:

- einen gültigen Reisepass mit in der Ukraine gefertigter Übersetzung des Reisepasses von einem ukrainischen Notar beglaubigt.

- Bei vorhandener Vorehe, das Scheidungsurteil im Original (erhältlich beim zuständigen Amtsgericht), mit Apostille. (Erhältlich beim für den Amtsgerichtsbezirk nötigen Landgericht)

mit in der Ukraine gefertigter Übersetzung von einem ukrainischen Notar beglaubigt.

Der ukrainische Ehepartner benötigt zur Anmeldung der Eheschließung in der Ukraine folgende Dokumente:


- Inlandspass

- Bei vorhandener Vorehe: Scheidungsurteil oder Scheidungsurkunde.

Um eine Abschrift des Gerichtsurteils zu erhalten wendet man sich an das zuständige Gericht in der Ukraine:

Die Anmeldung der Eheschließung kann auch in Vertretung durchgeführt werden.

Hierzu ist eine spezielle Formularvollmacht und eine Familienstandserklärung für das Standesamt erforderlich.

Dies muss notariell beglaubigt und ggf. apostilliert und in der Ukraine übersetzt werden, wenn dies vor einem Notar außerhalb der Ukraine abgegeben wird.

Von der Anmeldung der Eheschließung bis zur Heirat vor dem Standesamt vergeht normalerweise ein Monat.

In Ausnahmefällen ist auch eine schnellere Eheschließung möglich. Neuerdings sind sogar Eheschließungen innerhalb weniger Tage möglich. Auch in Kiew, wenn hier keiner der Verlobten angemeldet ist.

Dies ist besonders praktikabel für ukrainische Verlobte, welche in der Ostukraine oder der Krim angemeldet sind.

Neu ist derzeit (Stand April 2018) daß das Standesamt eine Anfrage an den ukrainischen Grenzschutzdienst über die legale Einreise eines Ausländers stellt, bevor die Heirat stattfinden kann. Diese Anfrage ist erst nach Einreise möglich, auch wenn die Eheschliessung vorher angemeldet wurde. Dafür behält sich das Standesamt eine Frist von bis zu einem Monat vor. In der Praxis dauert das 2-4 Behördenarbeitstage. Bei Reisepässen, welche in einem Zeitraum von weniger als 6 Monaten ausgestellt wurden, dauert diese Anfrage meistens ca. 1-2 Wochen.

Während dieser Zeit kann die Ukraine nicht verlassen werden, da nach jeder Ausreise eine neue Anfrage gestellt werden müsste, bevor die Heirat stattfinden kann.

Die Bearbeitungszeiten sind regional sehr unterschiedlich.

Diese Anfragen finden sowohl bei mit Monatsfrist angemeldeten Eheschliessungen, als auch im Expressverfahren statt.

Zum Heiratstermin wird manchmal die Anwesenheit eines ukrainischen Dolmetschers mit Hochschuldiplom verlangt. Neuerdings sind beim zentralen Standesamt in Kiew auch Hochzeitszeremonien in deutscher und englischer Sprache möglich.

Ist die Eheschließung vor dem Standesamt registriert, erhalten Sie eine entsprechende Heiratsurkunde.

Danach muss dieses Dokument wiederum in der Ukraine apostillisiert werden. Diese Prozedur nimmt ca. 1-10 Tage in Anspruch.

Danach muss diese Heiratsurkunde nach ISO 9:1995 übersetzt werden.



Erst jetzt beginnt das eigentliche Visumsverfahren. Zur Visumsantragstellung sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:



- eine apostillierte und übersetzte Heiratsurkunde (wie oben beschrieben).

- der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sprachprüfung auf mindestens Niveaustufe A1 des Goetheinstituts.

Also nur in dieser Einrichtung kann ein anerkannter Sprachtests abgelegt werden.

- eine Personalausweiskopie des deutschen Beteiligten (Vor- und Rückseite!).

- Bei in Deutschland lebenden Ausländern, ein Reisepass mit Aufenthaltstitel etc.

- vier identische Passfotos- zwei ausgefüllte und unterschriebene Visaantragsformulare.

- ein mindestens noch drei Monate gültiger Reisepass

- ein formloses Einladungsschreiben des deutschen Ehepartners

- bei einem ausländischen Ehepartner, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, zusätzlich eine förmliche Verpflichtungserklärung.

- bei einem ausländischen Ehepartner, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, zusätzlich ein Einkommensnachweis.



Dies sind nur die Mindestanforderungen, die Botschaft verlangt oftmals weitere Unterlagen, wie z.B. Telefonrechnungen, gemeinsame Fotos, Bekanntschaftsnachweise, etc.

Liegen alle unter Punkt 1-9 genannten Unterlagen vor, kann der Visumsantrag gestellt werden.

Der ukrainische Partner muss dazu unbedingt persönlich in der Botschaft an Schalter 7-9 in der Deutschen Botschaft Kiew, Bohdana Chmelnitzkoho 25, vorsprechen und den Antrag abgeben.

Dort findet dann für gewöhnlich ein kurzes Gespräch zum Visumsantrag statt.

Hierzu muss vorab ein Termin auf der Seite der Botschaft vereinbart werden. Dies kann unter Umständen, je nach Jahreszeit und Arbeitsaufkommen der Botschaft einige Wochen in Anspruch nehmen.



Sollen Kinder aus Vorehen mit nach Deutschland übersiedeln, so kann der entsprechende Antrag auf Familienzusammenführung ebenfalls sofort gestellt werden.

Aber auch eine spätere Visumsantragsstellung ist möglich.

Liegen alle verlangten Unterlagen vor, so dauert die Bearbeitung bis zur Visumserteilung ca. 4-8 Wochen. Auch der in Deutschland lebende Ehegatte sollte einmal von sich aus beim zuständigen Ausländeramt vorsprechen.

Die Botschaft schickt nunmehr den Visumsantrag an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland zur Bearbeitung. Stimmt die Ausländerbehörde dem Visumsantrag zu, so teilt sie dies der Botschaft mit.

Die Botschaft kontaktiert dann den ukrainischen Ehepartner und bittet ihn zur Visumserteilung nochmals in die Botschaft. Neuerdings kann der Bearbeitungsstand auch auf der Botschaftsseite nachverfolgt werden.

Wenn der Status zur Abholung bereit anzeigt, kann das Visum abgeholt werden.

Wie schon erwähnt, dauert diese ganze Prozedur in der Regel zwischen 4-8 Wochen, je nach Arbeitsanfall bei der Botschaft, bei den Ausländerämtern etc… Zunächst wird ein nationales Dreimonatsvisum ausgestellt (D-Visum).

Dies berechtigt zur Einreise nach Deutschland. Nach erfolgter Einreise, begibt man sich zum zuständigen Ausländeramt und dieses wandelt das Visum dann in einen Daueraufenthaltstitel um.

Dieser ist i.d.R. für ein Jahr gültig und wird bei Bedarf meist problemlos verlängert.

In ca. 10 Prozent der Fälle werden Visaanträge zum Ehegattennachzug abgelehnt. Dies kann verschiedene Ursachen haben. Die häufigste Ursache ist jedoch der Verdacht einer Scheinehe oder der nicht gesicherte Lebensunterhalt bei einer Eheschließung mit einem in Deutschland lebenden Ausländer. (Bei deutschem Ehepartner entfällt eine Einkommensprüfung.)

Hier ist dann ein Remonstrationsverfahren (Apellation) oder ein Verwaltungsklageverfahren beim Verwaltungsgericht Berlin zielführend.

Dies ist derzeit die einfachste Variante der Eheschließung und des Familiennachzugs nach Deutschland.


Quelle:

Eheschließung in der Ukraine - Heirat einer Ukrainerin, Anerkennung der Heirat in Deutschland, Apostillierung der Dokumente - binationale Ehen | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

Kindernachzug

Kindernachzug

Der häufigste Fall des Kindernachzuges liegt vor, wenn im Rahmen einer Eheschließung und Wohnsitznahme in Deutschland ausländische Kinder mit nach Deutschland zur ständigen Wohnsitznahme ausreisen sollen.

Der Kindernachzug ist in § 32 Aufenthaltsgesetz geregelt.

Wichtig sind beim Kindernachzug insbesondere das Alter, die Sorgerechtslage und die Sicherstellung des Lebensunterhalts.

Um ein Familienzusammenführungsverfahren positiv abzuschließen, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

Der andere Elternteil (in der Regel der in der Ukraine verbleibende Vater) muss der Ausreise zur ständigen Wohnsitznahme zustimmen.

Dazu ist es nötig, dass er dies mit einer notariellen Erklärung bestätigt.

Oder

Es muss das alleinige Sorgerecht des ausreisenden Elternteils vorliegen und zwar: aufgrund eines Gerichtsbeschlusses eines ukrainischen Gerichtes.

Oder

Vater ist unbekannt.

Oder

Der andere Elternteil muss verstorben sein.

Zur Visumsbeantragung benötigte Unterlagen:

1. Reisepass

2. Geburtsurkunde mit Apostille und Übersetzung

3. Bescheinigung nach Artikel 135 des Familiengesetzbuches der Ukraine (anderer Elternteil unbekannt) mit Apostille + Übersetzung.

OderGerichtsurteil nach Artikel 164 des Familiengesetzbuches der Ukraine über den Entzug des Sorgerechts mit Apostille + Übersetzung

Oder Sterbeurkunde eines Elternteils.

OderNotariell beglaubigte Einverständniserklärung des in der Ukraine verbleibenden Elternteils zurständigen Wohnsitznahme des Kindes in Deutschland. Mit Apostille und Übersetzung.

4. Formlose schriftliche Erklärung des beantragenden Elternteils zur familiären Situation des Kindes und Begründung, warum das Kind übersiedeln soll.

5. Personalausweiskopie mit Vor- und Rückseite oder Meldebescheinigung der Person in Deutschland

6. Gehaltsnachweis für die letzten 3 Monate, ggf. Verpflichtungserklärung.

7. Sprachnachweis C1, wenn das Kind über 16 Jahre alt ist und nicht zusammen mit der Mutter ausreist.

Schwierigkeiten ergeben sich, wenn der sorgeberechtigte Vater der Ausreise nicht zustimmt.

Eine Ausreise und Visumsantragstellung ist ohne notarielle Erklärung des Vaters nicht möglich.

In diesem Fall kann eine gütliche Einigung herbeigeführt werden oder es kann versucht werden, gem. 164 des Familiengesetzbuches der Ukraine das Sorgerecht zu entziehen. Hierzu muss eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden.

Hierzu berücksichtigt das Gericht eine Stellungnahme des zuständigen Jugendamtes, sowie Zeugenaussagen etc. Wenn Alimente gezahlt werden, ist ein Sorgerechtsentzug praktisch nicht möglich.

Kindernachzug nach Deutschland aus der Ukraine - Visa, Familienzusammenführungsverfahren, Aufenthaltserlaubnis | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

Sonderfall Familiennachzug von Erwachsenen / Nachzug der Schwiegermutter

Sonderfall Familiennachzug von Erwachsenen / Nachzug der Schwiegermutter

Oft kommt es vor, dass weitere Erwachsene Familienangehörige von ukrainischen Staatsbürgern nach Deutschland nachziehen sollen; z.B. Eltern / Schwiegereltern.

Dies ist im deutschen Aufenthaltsrecht nicht vorgesehen.

Der Regelfall ist nur Kindernachzug minderjähriger Kinder und der Ehegattennachzug.

Dennoch gibt es hier praktikable Möglichkeiten auch einen Familiennachzug von Erwachsenen ausserhalb der Kernfamilie legal im Rahmen des Aufenthaltsrechts zu realisieren.

Relevant ist hier der § 36, Abs. II Aufenthaltsgesetz.

Es muss in diesem Fall jeweils ein besonderer und außergewöhnlicher Härtefall individuell vorliegen und auch nachgewiesen werden. Dies ist insbesondere gegeben, wenn Krankheit, Pflegebedürftigkeit sowie psychische Not vorliegt und Abhilfe z.B. nur durch eine Betreuung durch Angehörige in Deutschland möglich ist.

Wenn ein Verbleib oder eine Pflege in der Ukraine nicht zumutbar ist, weil eine Verwurzelung der pflegenden Person in Deutschland vorliegt, sowie z.B. eine eheliche Lebensgemeinschaft der betreuenden Person der besonderen Schutzwirkung des Art. 6 GG unterliegt.

Dazu gibt es mehrere Grundsatzurteile.

Z.B. unter anderem OVG Brandenburg B 2.07. vom 30.03.07.

Der Aufenthalt muss finanziell natürlich abgesichert sein, die Unterbringung mit Wohnraum gesichert sein, sowie eine Krankenversicherung vorliegen.

Letzteres ist kein Problem, da hier ein Anspruch auf Aufnahme besteht.

Das Visumsverfahren ist dabei kompliziert und es muss in der Regel von einer längeren Verfahrensdauer als beim „normalen“ Familiennachzug ausgegangen werden. Auch werden behördenseitig in der Regel z.B. medizinische Gutachten verlangt.

Familienzusammenführung in Deutschland - Familiennachzug nach Deutschland aus der Ukraine - Visa, Emigration, Apostillierung | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

Namensänderung nach Eheschließung

Namensänderung nach Eheschließung

Bei Eheschließung sollen die Ehegatten einen der beiden Familiennamen zum Ehenamen bestimmen;

andernfalls führen beide ihre zuvor geführten Namen weiter.

Wer einen Ehenamen annimmt, kann seinen bisherigen Familiennamen mit Bindestrich voranstellen oder anhängen (§ 1355 Abs. 4 S. 1 BGB). Nach § 1355 Abs. 4 S. 2 und 3 BGB darf die Anzahl der Einzelnamen in dem zusammengesetzten Namen zwei jedoch nicht überschreiten.

Hat einer der Ehegatten eine ausländische Staatsangehörigkeit oder mehrere Staatsangehörigkeiten, können die Ehegatten in Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechtes ihre künftig zu führenden Familiennamen auch nach dem Recht desjenigen Staates wählen, dem der ausländische Ehegatte angehört (Art. 10 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB).

Hierdurch wird ausländisches Namensrecht maßgeblich.

Ein einmal bestimmter Ehename kann bis zur Beendigung der Ehe nicht mehr widerrufen werden.

Im Inland sind die bürgerlichen Bestimmungen über den Namen grundsätzlich nur auf Deutsche anwendbar.

Deutsche Behörden – insbesondere die Standesämter – und Gerichte wenden grundsätzlich auf einen Ausländer das Recht desjenigen Staates an, dem der Ausländer angehört (Art. 10 EGBGB).

Besonderheiten gelten für den Ehenamen, wenn mindestens einer der Ehegatten Ausländer ist.

In diesem Falle können die Ehegatten für den Ehenamen das Recht desjenigen Staates wählen, dem einer von ihnen angehört.

Damit wird insoweit ausländisches Recht maßgeblich.

Sind beide Ehegatten Ausländer, können sie an Stelle eines ihrer Heimatrechte deutsches Namensrecht wählen, wenn einer von ihnen seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

Nach ukrainischem Recht kann der Familienname des Mannes, der Frau oder ein Doppelname aus beiden gewählt werden. Es können auch die alten Namen beibehalten werden. Ergibt sich durch die Namenswahl nun eine Veränderung des Names des ukrainischen Ehepartners muss der Name in den Ausweispapieren und anderen Unterlagen geändert bzw. eingetragen werden.





Dazu müssen in der Regel zunächst mindestens folgende Dokumente neu beantragt werden. Dies ist in folgenden Schritten vorzunehmen:



1. Neubeantragung eines inneren Passes, bzw. der Plastikidentitätskarte Der neue Innere Pass wird ab 1. November 2016 durch die neue Identitätskarte aus Plastik ersetzt.

Diese ist neu zu beantragen, wenn sich der Familienname, z.B. durch Heirat ändert.

Zuständig dafür ist als ausstellende Behörde die Passstelle am Meldeort (Zentrum für administrative Dienstleistungen – ZNAP oder Staatlicher Migrationsdienst).

Die Beantragung der ID-Karte ist nur unter der Meldeadresse möglich..Die Beantragung eines Termins ist auch mit Vollmacht möglich.

Zur Beantragung sind folgende Unterlagen erforderlich:

Heiratsurkunde (Bei ausländischen Urkunden, mit Apostille + in der Ukraine gefertigter Übersetzung)
Bisheriger Identifikationscode
Alter Innerer Pass
Wenn vorhanden Reisepass
Meldebescheinigung

oder

Auszug aus dem Hausbuch
Passfotos
Geburtsurkunde

Die Ausstellung dauert 30 Tage ist aber auch beschleunigt in 3-5 Tagen möglich.

2. Neubeantragung eines Identifikationscodes


Danach muss ein neuer Identifikationscode beantragt werden.

Dies ist beim jeweiligen Steueramt am Meldeort oder in Kiew für die ganze Ukraine möglich.Dies ist auch mit Vollmacht möglich.

Dafür werden folgende Unterlagen benötigt:

Neuer innerer Pass/Identifikationscarte
Alter Identifikationscode
Heiratsurkunde

Die Ausstellung dauert von einem Tag, bis zu einer Woche.
Danach wird der neue Identifikationscode erteilt.


3. Neubeantragung eines Reisepasses

Hierzu sind folgende Unterlagen erforderlich:

Neuer innerer Pass/Identifikationskarte
Neuer Identifikationscode
Alter Reisepass
Heiratsurkunde

Die Ausstellung ist innerhalb von 2 Arbeitstagen möglich.
Antragsteller müssen persönlich zur Beantragung und Abholung erscheinen.

Günstigenfalls ist es möglich die Zeit zwischen Heirat und Visumserteilung dazu zu nutzen, die Personendokumente entsprechend zu ändern und dazu nicht nochmals extra anzureisen.

Quelle:

Ukrainischer Reisepass innerhalb eines Tages - unabhängig vom Ort der Registrierung | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

Apostillierung

ie Apostille ersetzt seit Mitte 2010 die früher angewendete Legalisation.

Die Apostille auf Originaldokumenten wird benötigt damit Urkunden und Dokumente im Internationalen Rechtsverkehr gültig sind.

Ablauf Apostillierung in der Ukraine für ukrainische Dokumente:
Zunächst benötigen Sie das Originaldokument, welches im deutschen Rechtsverkehr benötigt wird.

(Achtung!!! Sowjetische Urkunden und Dokumente können nicht apostilliert werden, da diese Behörden nicht mehr existieren.)

Die Originaldokumente müssen in apostillierungsfähiger Form vorliegen.

Bei Gerichtsurteilen etwa, muss ausdrücklich die Rechtskraft bescheinigt sein und der Ort der Verwahrung muss angegeben sein.

Ansonsten lehnt das Justizministerium die Apostillierung ab.

Danach beglaubigt die der ausstellenden Stelle übergeordnete Behörde das Dienstsiegel und die Unterschrift des ausstellenden Beamten. Bei Personenstandsdokumenten der Standesämter ist das z.B. die Rayonsjustizbehörde. Hier existieren aber noch Unterschiede in der Zuständigkeit.

Bei Meldebescheinigungen das Außenministerium in Kiew.
Bei Personenstandsdokumenten das Justizministerium in Kiew.
Bei Justizunterlagen, das Justizministerium in Kiew.
Bei Ausbildungsdokumenten ist das das Kultusministerium in Kiew zuständig und so weiter…

Liegt die entsprechende Vorbeglaubigung vor, wird die Apostille auf das Originaldokument gestempelt. Dies dauert bei Justiz und Standesunterlagen zur Eheschließung 1 Tag bis eine Woche.

Justiz und Standesunterlagen werden bei den Standesämtern zur Apostillierung eingereicht, welche diese dann an die zuständigen Behörden weiterleiten.

Ablauf Apostillierung Deutscher Dokumente in Deutschland:

Zunächst benötigen Sie das Originaldokument, welches im ukrainischen Rechtsverkehr benötigt wird, in apostillierungsfähiger Form. Vorbeglaubigungen entfallen meistens, kommen aber auch manchmal vor.

Apostillierungen werden in Deutschland auch nicht zentral vorgenommen.

Für Аpostillisierungen sind in Deutschland je nach eingereichtem Dokument die Regierungspräsidien (früher Bezirksregierung), Landgerichte, oder Bundesolizeidirektionen zuständig.

Hier liegen durch das Prinzip der föderalen Organisation je nach Bundesland unterschiedliche Zuständigkeiten vor. Apostillierungen dauern einen Tag bis mehrere Wochen.


Rechtliche Grundlagen

Die Apostille ist eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr.

Sie wird im Rechtsverkehr zwischen jenen Staaten verwendet, die Mitglieder des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der diplomatischen Beglaubigung oder Legalisation sind.

Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist (Artikel 5 des Übereinkommens). Urkunden werden von den Behörden oder Gerichten eines anderen Staates oftmals nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit oder ihr Beweiswert in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist.

Zuweilen kommt es vor, dass eine formal echte ausländische Urkunde inhaltlich falsch ist.

Es gilt also im internationalen Urkundenverkehr auch sicherzustellen, dass die Urkunden, mit denen ein Nachweis im anderen Land geführt werden soll, sowohl von der dafür zuständigen Stelle ausgestellt, aber ebenso inhaltlich richtig sind. Hierzu sind eine Reihe international üblicher Verfahrensregeln entwickelt worden.

Für Urkunden aus vielen Staaten ist wechselseitig eine Legalisation aufgrund völkerrechtlicher Verträge nicht erforderlich oder sie wird durch die "Haager Apostille" ersetzt.

Die "Haager Apostille" ist – ebenso wie die Legalisation – die Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde.

Sie wird jedoch – anders als bei der Legalisation – von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt.

Eine Beteiligung der Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ist dann nicht mehr notwendig.

Bei den oben dargestellten Verfahren geht es ausschließlich um den Nachweis der Echtheit und ggf. Richtigkeit einer öffentlichen Urkunde. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob eine ausländische öffentliche Urkunde dazu geeignet ist, die nach inländischem Recht bestehenden Formvorschriften zu erfüllen.

Die Ukraine ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1951 beigetreten. Somit entfällt für die Verwendung deutscher Dokumente in der Ukraine und ukrainischer Dokumente die Legalisation mit vorheriger Vor- und Überbeglaubigung. Anzuwenden ist also das Apostillierungsverfahren.


Quelle:

Apostillen von Dokumenten und Urkunden in der Ukraine und Deutschland - Beglaubigungen, Eheschließungen, Familienzusammenführungsverfahren, Firmenregistrierung | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

Übersetzungen

Übersetzungen

Bei Übersetzungen muss darauf geachtet werden, dass die Übersetzungen bei der jeweiligen Behörde anerkannt werden, welche die Übersetzungen entgegennimmt, bzw. verlangt. Sind dies ukrainische Behörden, welche deutsche Urkunden verlangen, müssen diese Urkunden von einem ukrainischen Übersetzer mit Diplom übersetzt und unterschrieben werden.Anschließend beglaubigt ein ukrainischer Notar die Unterschrift des Übersetzers. Dies ist bei ausländischen Urkunden nur möglich wenn diese apostilliert im Original vorliegen. Alles andere ist in der Ukraine nicht gültig und wird in der Regel nicht anerkannt!

Befehl des Ukrainischen Justizministeriums vom 22.12.2010 № 3253/5, registriert beim Ukrainischen Justizministerium am 23.12.2010 unter der № 1318/18613

Sind dies deutsche Behörden, verlangen diese in der Regel eine Übersetzung durch einen bei einem deutschen Landgericht für die jeweilige Sprache beeidigten Dolmetschers.

In der Regel steht dies auch in den "Laufzetteln" des jeweiligen Standesamtes, bei dem die Eheschliessung angemeldet wird.

Auch die Oberlandesgerichte weisen in der Regel darauf hin.

Allgemein beeidigte Dolmetscher verfügen über Beeidigungsprotokolle oder Bescheinigungen des jeweiligen Landgerichts an dem die Beeidigung erfolgte und sind normalerweise im Dolmetscherverzeichnis des jeweiligen Landgerichts aufgeführt.

Auch Bestallungen und öffentliche Bestellungen kommen regional vor.

Mit einem allgemein beeidigten Dolmetscher liegt man aber immer richtig.

Einen Sonderfall stellt die Deutsche Botschaft in Kiew dar.Diese verlangt in der Regel von ukrainischen Notaren beglaubigte Übersetzungen.

Diese werden derzeit immer akzeptiert.

Quelle:

Allgemein beeidigte Dolmetscher für beglaubigte Übersetzungen in und aus Deutsch, Russisch, Ukrainisch, Englisch und Polnisch - Dokumente für Eheschließung, Scheidung, Visaanträge und Familienzusammenführung | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Uk

Visumsantragstellung in CoronazeitenKategorie D-Visa zum ständigen Auffenthalt

Visumsantragstellung in Coronazeiten


Kategorie D-Visa (Ehegattennachzug, Kindernachzug, Arbeitsaufnahme, Studium usw.)Wir begleiten Visumsantragstellungen in jeder Visumskategorie.)

Von der Terminbuchung bei der Deutschen Botschaft, bis hin zur Visumserteilung und anschließender Hilfe bei der Erteilung des Aufenthaltstitels in Deutschland.

Wir haben Komplettpakete entwickelt, welche das Verfahren beschleunigen und für Sie deutlich vereinfachen.

Dazu gehören:

beschleunigte Terminbuchung bei der deutschen Botschaft in circa zwei Wochen;

Vorbereitung auf das Visainterview bei der Antragstellung in der Botschaft;

Vollständigkeitsprüfung der Unterlagen;

Erstellung der erforderlichen Übersetzungen;

Apostillierung;

allgemeine Visaberatung;

Beratung zur Einreise während der Coronamaßnahmen.

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Trennung und Scheidung

Ehescheidung in der Ukraine

Ehescheidungen gehören in der Regel nicht zu den angenehmen Dingen des Lebens, besonders wenn die Beteiligten unterschiedlichen Nationalitäten angehören und möglicherweise noch in verschiedenen Ländern mit unterschiedlichen Rechtssystemen wohnhaft sind. Zunächst muß geklärt werden, wo die Scheidung stattfinden kann. Dies ist in der Regel unabhängig davon, wo die Eheschließung stattgefunden hat. Unter Umständen kommt bei binationalen Ehen auch eine Scheidung in der Ukraine in Betracht. Es kann durchaus auch praktisch für deutsche Bürger sein, sich in der Ukraine scheiden zu lassen. Dies geht normalerweise erheblich schneller als in Deutschland und es braucht kein Trennungsjahr abgewartet werden. Gerichtstermine werden normalerweise schneller vergeben als in Deutschland. Kostenseitig ist es auch meist günstiger als in Deutschland.

Quelle:
Ehescheidung von Ukrainerin in der Ukraine - binationale Ehen Ukraine-Deutschland, Gerichtsvertretung, Scheidungsurkunde und Scheidungsurteil | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine


Anwalt für Scheidungen in der Ukraine und Deutschland - Ahrens & Schwarz Kiew
Deutsch-ukrainische Rechtsanwaltsgesellschaft für Scheidungen in der Ukraine und Deutschland - Ahrens & Schwarz Kiew
scheidung-ukraine.de

Scheidungsvoraussetzung

Rechtsgrundlagen sind hier Art. 10, 174, 212, 214 der ZPO der Ukraine, sowie Art. 110-112 des Familiengesetzbuches der Ukraine. Die gesetzlichen Gründe für eine Scheidung sind ähnlich wie in Deutschland.

Es müssen folgende Vorraussetzungen zur Scheidung der Ehe vorliegen:

Die Ehe muß gescheitert sein
Es wird kein gemeinsamer Haushalt mehr geführt
Die Eheliche Lebensgemeinschaft besteht nicht mehr
Die Beziehung ist zerrüttet
Die Weiterführung der Ehe wiederspricht den Interessen mindestens einer der Parteien
Die Scheidung darf keinen Rechtsvorschriften wiedersprechen
Dabei darf die Scheidung keinen Rechten, Freiheiten oder Interessen Dritter Personen entgegen stehen, dies ist meist der Fall wenn die Frau Schwanger ist, oder eine Kind welches aus der Ehe hervorgegangen ist, weniger als ein Jahr alt ist. In diesem Fall muß die Ehefrau in die Scheidung einwilligen ansonsten ist eine Scheidung nicht möglich.

Ein Trennungsjahr ist nicht erforderlich.Das Gericht kann aber einen Versöhnungszeitraum nach Ermessen vorgeben.

Wird dieser Angeordnet beträgt er in der Regel einen Monat. Dies ist aber in der Praxis eher selten der Fall und kommt wenn überhaupt nur vor, wenn eine Seite dies beantragt.

Quelle:
Ehescheidung von Ukrainerin in der Ukraine - binationale Ehen Ukraine-Deutschland, Gerichtsvertretung, Scheidungsurkunde und Scheidungsurteil | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

Zuständigkeit

Klagen wegen Ehescheidungen werden bei Gerichten der untersten Instanz, am Meldeort des Beklagten eingereicht. Dies sind städische Gerichte und Kreisgerichte. Dabei hadelt es sich um Behörden vergleichbar mit Amtsgerichten in Deutschland.

Ist der Wohn/Meldeort unklar, ist zunächst das Gericht am letzten Meldeort des Beklagten zuständig. Liegt kein bekannter Meldeort in der Ukraine vor, oder liegt dieser im Ausland, kann die Klage am Meldeort des Klägers eingereicht werden. Gegebenenfalls kann ein Gericht dann die örtliche Zuständigkeit festlegen.


Ehescheidung von Ukrainerin in der Ukraine - binationale Ehen Ukraine-Deutschland, Gerichtsvertretung, Scheidungsurkunde und Scheidungsurteil | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

Anwaltszwang/Vertretung

Ein Anwaltszwang besteht derzeit bei Kreis und städischen Gerichten in Scheidungssachen nicht.

Vor Apellationsgerichten soll aber in der Berufungsinstanz in Zukunft, wahrscheinlich ab dem Jahr 2018 ein Anwaltszwang eingeführt werden.

Eine Berufung wäre dann also nur noch unter Hinzuziehung eines Anwalts möglich.

Derzeit ist das aber auch noch ohne Anwalt möglich.

In Zivilprozessen ist Vertretung möglich und es herscht grundsätzlich keine persönliche Anwesenheitspflicht. D.H. man kann sich anwaltlich in Scheidungssachen vertreten lassen ohne, daß man in der Ukraine vor Gericht persönlich anwesend sein muß.

Dazu reicht eine notariell beglaubigte Vollmacht aus.

Wird diese im Ausland, etwa bei einem Notar ausgestellt, muß diese beim für den Notar zuständigen Landgericht apostilliert und danach in der Ukraine übersetzt werden.


Ehescheidung von Ukrainerin in der Ukraine - binationale Ehen Ukraine-Deutschland, Gerichtsvertretung, Scheidungsurkunde und Scheidungsurteil | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

Kosten

Derzeit werden bei Klageeinreichung 640.- Grn Gerichtsgebühren fällig. Das entspricht 40% des Existenzminimuns.

Dies wird regelmäßig geringfügig angehoben, wodurch sich die Gerichtsgebühren erhöhen.
Eine Anwaltsgebührenordnung wie etwa Brago gibt es in der Ukraine nicht.

Anwaltshonorare etc. sind frei verhandelbar und in der Praxis sehr unterschiedlich.

Ehescheidung von Ukrainerin in der Ukraine - binationale Ehen Ukraine-Deutschland, Gerichtsvertretung, Scheidungsurkunde und Scheidungsurteil | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

Ablauf

Als erstes ist die schriftliche Klageeinreichung beim zuständigen Gericht erforderlich, in dem die Scheidungsgründe dargelegt sind.

Es muß in der Regel eine Heiratsurkunde beigefügt sein.

Handelt es sich dabei um eine ausländische Urkunde, muss diese apostilliert und mit einer, in der Ukraine gefertigten, notariell beglaubigten Übersetzung versehen sein.

Es sind jeweils Originale vorzulegen.

Dann wird ein Aktenzeichen vergeben und mitgeteilt.



Gem. Zivilprozessordnung muss innerhalb von 4 Wochen ein Verhandlungstermin bekannt gegeben werden.

Dies wird aber durch Gerichtsüberlastung in vielen Regionen Heute praktisch nicht mehr eingehalten.

Erfahrungsgemäß kann man aber sagen, daß in der Regel, innerhalb 1-2 Monaten eine Verhandlung angesetzt wird.

Ansonsten sind Beschwerden zielführend.

Die Beklagte muß ordnungsgemäss über die Meldeadresse geladen, bzw. über Ort und Zeit der Verhandlung benachrichtigt werden.

Ist das nicht möglich, wird durch Veröffentlichung von Anzeigen in Bekanntmachungsblättern / Zeitungen öffentlich zugestellt.

Die Gegenseite kann zweimal nicht erscheinen.

Bei der 3. Verhandlung wird dann ein Abwesenheitsurteil gefällt.

Die Gerichte haben jederzeit die Möglichkeiten Verhandlungen zu unterbrechen oder zu vertagen.

Davon wird auch reger Gebrauch gemacht.

Eine Aussöhnungsfrist kann bis zur Dauer von 6 Monaten angeordnet werden.

Praktisch kommt es dazu aber eher selten, und wenn dann auch nur auf besonderen Antrag einer Seite.

Meist wird dann 1 Monat aufgegeben.

Wenn eine einvernehmliche Scheidung stattfindet ist das Verfahren sehr zu vereinfachen.

Nachdem die Klage eingereicht wurde, wird ein Aktenzeichen vergeben.

Danach kann die Gegenseite eine schriftliche Erklärung abgeben, in der Sie die Scheidungsgründe bestätigt und erklärt keine Einwände gegen die Scheidung zu haben und ggf. bitten in Abwesenheit zu verhandeln.

Am Besten wird diese Erklärung noch notariell beglaubigt.

In diesem Fall wird in der Regel sofort beim ersten Termin geschieden.



Scheidungsfolgesachen wie Unterhalt, Sorgerecht usw., müssen getrennt beantragt werden und erhalten eigene Aktenzeichen.

Dies ist in der Regel Gegenstand abgetrennter Verfahren und gehört nicht zur Hauptsache.

Die Scheidung kann also auch bei offenen Unterhaltsfragen, Vermögensaufteilungsfragen usw. Ausgesprochen werden.

Im Scheidungsverfahren wird auch über die Namensführung entschieden.



Scheidungsurteile treten mit Ablauf der Wiederspruchsfrist in Rechtskraft.

Am Ende des Verfahrens ergeht ein Gerichtsurteil.

Dieses Urteil tritt, wenn es in Anwesenheit der Beklagten erlassen wurde, nach 10 Werktagen in Rechtskraft.

Wenn in Abwesenheit verhandelt wurde, nach 20 Werktagen, wenn kein Wiederspruch bei der nächsten Instanz eingelegt wird.

Als Scheidungsnachweisdokument erhält man ein Scheidungsurteil.

Das Original wird im Gericht verwahrt.

Ausgegeben werden nur amtliche Kopien.

Diese sind dass zur weiteren Verwendung im internationalen Rechtsverkehr zu apostillieren.

Ehescheidung von Ukrainerin in der Ukraine - binationale Ehen Ukraine-Deutschland, Gerichtsvertretung, Scheidungsurkunde und Scheidungsurteil | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine


Anwalt für Scheidungen in der Ukraine und Deutschland - Ahrens & Schwarz Kiew
Deutsch-ukrainische Rechtsanwaltsgesellschaft für Scheidungen in der Ukraine und Deutschland - Ahrens & Schwarz Kiew
scheidung-ukraine.de

Scheidungsfolgen, Vermögensaufteilung, Unterhalt

Grundsätzlich gilt in der Ukraine der Güterstand der Zugewinngemeinschaft wie in Deutschland.

Die Zugewinngemeinschaft kann auch bereits durch Führung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, also Zusammenleben von mehr als 5 Jahren entstehen.

Ein Antrag auf Vermögensaufteilung kann auch noch bis zu 3 Jahren nach der Scheidung gestellt werden.

Ausschließen oder einschränken kann man diese Regelungen wie in Deutschland auch, durch Ehevertrag.

Der Unterhalt für Kinder beträgt grundsätzlich 1/3 aller Einnahmen.

Beim ersten Kind 1/3, bei weiteren Kindern aber insgesamt nicht mehr als ½ aller Einnahmen, aber nicht weniger als 30% des Existenzminimums.

Kinder erziehende Mütter haben bis zur vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes Anspruch auf 1/6 aller Einnahmen des Mannes

als Erziehungsunterhalt.

Dies kann auch in Ausnahmefällen verlängert werden.

Alles weitere wird gerichtlich im Einzelfall festgelegt.

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Berufung

Gegen Scheidungsurteile können innerhalb bestimmter Fristen Berufungen/Rechtsmittel eingelegt werden.

In Scheidungssachen ist die zuständige Berufungsinstanz, das jeweilige Gebietsapellationsgericht des Oblastes.

Dies ist innerhalb von 10 Werktagen nach Zustellung des Urteils möglich, wenn die Beklagte in der Verhandlung anwesend war,

bei Abwesenheit innerhalb von 20 Werktagen.

Das Apellationsgericht kann das Urteil bestätigen oder eine eigene anderslautende Entscheidung treffen.

Die nächste Berufungsinstanz ist danach das Oberste Gericht der Ukraine.

Dies kann ebenfalls eigene neue Entscheidungen treffen, ein Urteil bestätigen, oder zurück an die Vorinstanz verweisen.

Ehescheidung von Ukrainerin in der Ukraine - binationale Ehen Ukraine-Deutschland, Gerichtsvertretung, Scheidungsurkunde und Scheidungsurteil | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

Eheauflösung beim Standesamt

Es gibt in der Ukraine auch die Möglichkeit, Ehen beim Standesamt auflösen zu lassen.

Dies ist eine Besonderheit im postsowjetischen Raum.

Dazu müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

Die Heirat muss in der Ukraine stattgefunden haben

Keine Streitigkeiten vorhanden

Keine gemeinsamen Kinder, welche aus der Ehe hervorgegangen sind

Als Scheidungsdokument erhält man eine Scheidungsurkunde.


Ehescheidung von Ukrainerin in der Ukraine - binationale Ehen Ukraine-Deutschland, Gerichtsvertretung, Scheidungsurkunde und Scheidungsurteil | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

Anerkennung ukrainischer Scheidungsurteile in Deutschland

Ausländische Scheidungsurteile müssen in Deutschland anerkannt werden.

In Deutschland gelten im Ausland geschiedene Ehen bis dahin als sog. „hinkende“ Ehen.

Sollen die Ehen also auch in Deutschland als aufgelöst gelten bedarf es dazu der Anerkennung der ausländischen Rechtsakte.

Dies regelt § 107 FamFG.

Zuständig ist die Justizverwaltung des Bundeslandes, in dem ein Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Meist sind das die OLGs.

Liegt kein Wohnsitz in Deutschland vor, ist die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Justiz in Berlin gegeben.

Die Entscheidung erfolgt auf Antrag.

Antragsberechtigt sind neben den Beteiligten alle Personen die ein rechtliches Interesse haben.


Bis zur Entscheidung gilt der Personenstand als „verheiratet“.

Die entsprechende Entscheidung ist für alle deutschen Behörden bindend.



Mit Anerkennung gilt die ausländische Entscheidung rückwirkend als Geschieden.

Dies bezieht sich nur auf die Scheidung.



Evtl. Folgesachen (Unterhalt/Versorgungsausgleich, etc.) sind davon nicht betroffen.Dies muss ggf. gesondert in Zivilverfahren geklärt werden.

Kostenmäßig fallen bei der Anerkennung Einkommensabhängig gebühren in Höhe von 10.- bis 305.- Euro Verfahrensgebühren an.

Wurden die ukrainischen Verfahrensforschriften formal eingehalten, wird die Ehescheidung in der Regel problemlos anerkannt.

Dies entspricht im wesentlichen auch den deutschen Rechtsvorschriften in Scheidungssachen.

Erfahrungsgemäss kommt es in der Ukraine aber manchmal vor, dass dies nicht der Fall ist.

Oft wird Gegenseite nicht ordnungsgemäss geladen, bzw. über die Verhandlung informiert usw.

Häufig steht darüber nichts im Urteil, obwohl das geschehen ist.

Es gehört zu den Aufgaben des Rechtsbeistandes, auf derartige "Fehler" am bestn noch in der Verhandlung, hinzuweisen um damit die spätere problemlose Anerkennung des Urteils in Deutschland sicherzustellen.

Ansonsten kann sich die Anerkennung sehr in die Länge ziehen und des können Unterlagen nachgefordert werden, deren Beschaffung sich als schwer erweisen kann.

In der Praxis kann man aber sagen dass ukrainische Scheidungsurteile problemlos in Deutschland anerkannt werden.


Ehescheidung von Ukrainerin in der Ukraine - binationale Ehen Ukraine-Deutschland, Gerichtsvertretung, Scheidungsurkunde und Scheidungsurteil | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

Immobilienerwerb in der Ukraine

Immobilienerwerb für Ausländer in der Ukraine

Immobilienerwerb für Ausländer ist in der Ukraine unproblematisch möglich. Dennoch gibt es einige wichtige Dinge dabei zu beachten. Der Immobilienmarkt sowie der Eigentumserwerb und die Übertragung weisen einige landestypische Besonderheiten auf.

Zu unterscheiden sind der Primärmarkt und der Sekundärmarkt für Immobilien. Als Primärmarkt bezeichnet man das Angebot von Bauträgern und Investoren, für Neubauwohnungen und Häuser. Möglich und gängig sind auch Investitionen in noch nicht fertiggestellte Objekte. Hier haben wir als Anbieter und Verkäufer vorwiegend Bauträger. Vermittler und Makler sind eher selten anzutreffen.

Unter Sekundärmarkt versteht man Gebrauchtimmobilien durch Erwerb von Alteigentümern. In der Praxis ist es so, dass fast immer Makler und Vermittler seitens der Verkäufer auf dem Sekundärmarkt eingeschaltet werden. Oftmals ist das auf Anhieb nicht ohne weiteres in Zeitungsinseraten oder Internetimmobilienangeboten zu erkennen.

Immobiliengeschäfte unterscheiden sich in der Praxis gravierend von den in Deutschland üblichen Vorgehensweisen.

Dies liegt an einigen Regelungen des ukrainischen Zivilrechts, Familienrechts, des Erbrechts, des Meldewesens und auch des Prozessrechts an sich. Darüber hinaus gibt es in der Ukraine kein Grundbuch, welche öffentliche Anerkennung genießt.


Deshalb bedürfen folgende Punkte einer eingehenden Beachtung, wenn man eine Immobilie erwerben will:
tatsächliche Eigentumsverhältnisse
Veräußerungsverbote
Belastung des Objektes mit versteckten Rechten Dritter
Besonderheiten in Kaufverträgen, die so in Deutschland ganz oder teilweise zur Ungültigkeit führen würden
in der Praxis häufiges Abweichen von gesetzl. Regelungen
unvollständige, bzw. nicht aussagefähige staatliche Register
von der Realität abweichende Wohnungseigentumsunterlagen, dies betrifft oft bauliche Veränderungen und tatsächliche Abmessungen
sehr weitgehende Vertragsfreiheit bei gleichzeitiger Nichtunterscheidung von Kaufleuten und Nichtkaufleuten
besondere Formvorschriften
steuerrechtliche Aspekte
steuerliche Aspekte bei Ausländern/Nichtresidenten
Immobilienerwerb durch juristische Personen/Firmen
Bau- und andere verwaltungsrechtliche Vorschriften
offene Rechnungen öffentlicher Versorgungseinrichtungen
Beschlagnahme/Veräußerungsverbote

In der Ukraine ist es derzeit für Ausländer gesetzlich nicht erlaubt, landwirtschaftliche Nutzflächen zu erwerben. Werden aber z. B. Wohnhäuser erworben, kann der zugehörige Grund und Boden aber auch von Ausländern erworben werden.

Außerdem gibt es Besonderheiten im ukrainischen Immobilienrecht, welche bei manchen Objekten unter bestimmten Umständen einen Erwerb durch Kauf ausschließen. Entsprechende Geschäfte sind dann ungültig oder anfechtbar.

Beim Immobilienerwerb ist eine Vertretung seitens des Käufers und Verkäufers möglich. Entsprechende Vollmachten müssen vor einem Notar abgegeben werden und notariell beglaubigt sein. Wurde die Vollmacht bei einem ausländischen Notar abgegeben, muss das Dokument apostilliert und durch einen ukrainischen Übersetzer in der Ukraine übersetzt und ebenfalls notariell beglaubigt werden.

Quelle:
Ukraine – Immobilienerwerb, Grundstücks- und Wohnungskauf von Ausländern in der Ukraine
Immobilienkauf in der Ukraine für Ausländer und Nichtresidenten | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

Steuerliche Aspekte und Gebühren bei Immobiliengeschäften in der Ukraine

Die anfallenden Steuern und Abgaben beim Immobilienkauf hängen von mehreren Faktoren ab.

Der folgende Teil bietet einen groben Überblick über die gesetzl. Regelung:


1.

Wenn die Immobilie mehr als 3 Jahre im Eigentum des Verkäufers ist und sowohl Käufer als auch Verkäufer Ukrainer, bzw. Residenten sind, fallen folgende Abgaben an:

1 % – Pensionsfond (abzuführen vom Käufer)

1 % – staatliche Verwaltungsgebühr (abzuführen vom Verkäufer)


2.

Wenn die Immobilie weniger als 3 Jahre im Eigentum des Verkäufers ist und sowohl Käufer als auch Verkäufer Ukrainer bzw. Residenten sind, fallen folgende Abgaben an:

1 % – Pensionsfond (abzuführen vom Käufer)

1 % – staatliche Verwaltungsgebühr (abzuführen vom Verkäufer)

5 % – Einkommenssteuer für physische Personen, die von physischen Personen nach Ergebnissen der offiziellen Jahreserklärung bezahlt wird (abzuführen vom Verkäufer)

1,5 – Wehrabgabe (abzuführen vom Verkäufer)


3.

Wenn die Immobilie weniger als 3 Jahre im Eigentum des Verkäufers ist und der Verkäufer Ausländer ist(wenn der Ausländer ein Resident der Ukraine ist, kann die Höhe der zu zahlenden Gebühren vom Finanzamt gesondert geregelt werden):

1 % – Pensionsfond (abzuführen vom Käufer)

1 % – staatliche Verwaltungsgebühr (abzuführen vom Verkäufer)

18 % – Einkommenssteuer der physischen Personen, die von physischen Personen nach Ergebnissen der offiziellen Steuerjahreserklärung bezahlt wird (abzuführen vom Verkäufer)

1,5 – Wehrabgabe (abzuführen vom Verkäufer)


Daraus ist ersichtlich, dass praktisch keine steuerliche Andersbehandlung beim Immobilienkauf durch Ausländer in der Ukraine stattfindet. Es fallen immer lediglich 1 % Abgabe an den staatlichen Pensionsfond an.


Ein Unterschied besteht lediglich beim Weiterverkauf der Immobilie innerhalb von weniger als 3 Jahren. Ein Ukrainer müsste in diesem Fall 5 % Einkommenssteuer zahlen. Ein Ausländer hingegen 18 %.


Wird die Immobilie nach Ablauf der 3-Jahres-Frist weiterveräußert, fällt jedoch auch bei Verkauf durch Ausländer keine Einkommenssteuer an.

Dies ist also der einzige wesentliche Unterschied bei Immobiliengeschäften von Ukrainern und Ausländern im Hinblick auf steuerliche Aspekte.

Hintergrund hierbei sind Abschöpfungen des Fiskus auf Spekulationsgewinne.


Häufig zu hörende Gerüchte, es sei aus steuerlichen Gründen teurer oder gar unmöglich für Ausländer, in der Ukraine Immobilien zu erwerben, sind also falsch.

In der Praxis ist es aber so, dass der Verkäufer, gerade bei Gebrauchtimmobilien, oftmals auf eine Teilung oder gar Übernahme der gesamten anfallenden Gebühren und Steuern durch den Käufer besteht.


Dies hat allerdings keine gesetzl. Grundlage und ist eine Verhandlungsangelegenheit.


Quelle:

Immobilienkauf in der Ukraine für Ausländer und Nichtresidenten | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

Ukraine – Immobilienerwerb, Grundstücks- und Wohnungskauf von Ausländern in der Ukraine

Erforderliche Unterlagen eines Ausländers beim Immobilienerwerb/Verkauf

Ein Ausländer benötigt zum Immobilienerwerb folgende Unterlagen:

Gültiger Reisepass

In der Ukraine erstellte und notariell beglaubigte Übersetzung des Reisepasses

Identifikationscode

Diesen stellen die Steuerbehörden auf Antrag in ca. einer Woche aus, es ist dazu nichts weiter nötig als ein gültiger Reisepass mit Übersetzung, also keine Anmeldung, Aufenthaltstitel oder Ähnliches.

Soll eine Immobilie mit Vollmacht für Dritte erworben werden, ist dazu eine notariell beurkundete Vollmacht nötig. Wurde diese bei einem Notar im Ausland abgegeben, so ist diese zu apostillieren.

Ist der Verkäufer einer Immobilie beim Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verheiratet, so muss der Ehegatte dem Verkauf der Immobilie zustimmen, bzw. einwilligen. Das gilt auch für Ausländer. Dies ist eine Besonderheit im ukrainischen Güterstandsrecht. Die Zustimmung kann persönlich in Anwesenheit beim Notar abgegeben werden und wird im Kaufvertrag vermerkt.

Oder es kann auch eine notariell beglaubigte Erklärung über die Einwilligung der Ehefrau beim Vertragsabschluss vorgelegt werden. Nicht erforderlich ist die Einwilligung der Ehefrau, wenn die Eheleute einen Ehevertrag abgeschlossen haben, der diese Einwilligung überflüssig macht. Beim Kaufvertragsabschluss über die Immobilie wird dann der entsprechende Ehevertrag seitens des Verkäufers beim Notar vorgelegt.


Ukraine – Immobilienerwerb, Grundstücks- und Wohnungskauf von Ausländern in der Ukraine

Immobilienkauf in der Ukraine für Ausländer und Nichtresidenten | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

Typischer Ablauf eines Immobilienkaufs/Vertrag/Eigentumsregistrierung/Zahlung

Die Parteien unterschreiben in Anwesenheit des Notars den Kaufvertrag über die Immobilie. Gängige Praxis ist beim Immobilien- und besonders beim Wohnungskauf auch der Abschluss eines Vorvertrages. Der Notar beglaubigt in beiden Fällen den Kaufvertrag.

Der Kaufvertrag wird im staatlichen Register registriert. Hierbei erfolgt der Eigentumsübergang. Bei der Registrierung prüft der Notar, ob alle erforderlichen Abgaben und Gebühren entrichtet wurden und ob die Parteien berechtigt sind, das Rechtsgeschäft vorzunehmen, oder ob Belastungen oder Rechte Dritter an dem Objekt bestehen.

Die Bezahlung erfolgt in der Regel unmittelbar bei Vertragsabschluss, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Dazu stehen grundsätzlich folgende Möglichkeiten offen:

1.

Eröffnung eines Investitionskontos und Überweisung auf dieses in Fremdwährung aus dem Ausland anschließend Verkauf der Fremdwährung und Überweisung auf das Investitionskonto der Geldmittel in UAH zur weiteren Tätigung der ausländischen Investition;

2.

Unmittelbare Überweisung auf ein Fremdwährungskonto des in der Ukraine ansässigen Verkäufers in Valuta aus dem Ausland;

3.

Bareinzahlung bei einer Bank und Überweisung von dort auf das Konto des Verkäufers, da Barzahlungen nur bis zur Höhe von 50.000.- Grn getätigt werden dürfen. Dabei ist zu beachten, dass ein Mittel/Herkunftsnachweis vorgelegt werden muss. Außerdem liegt die Obergrenze von nicht deklariertem Bargeld durch Ausländer in die Ukraine bei 10.000.- Euro.

Hinsichtlich der Bezahlung sollte unbedingt ein branchenkundiger Jurist eingeschaltet werden, da die Bezahlung häufig von der beschriebenen gesetzlichen Regelung abweicht.

Danach müssen dann noch Verträge mit kommunalen Versorgungsunternehmen für Strom, Wasser, Müllgebühren und weitere Nebenkosten an-, bzw. umgemeldet werden.

Die Ummeldung kann ebenfalls durch Vertreter veranlasst werden.

Bereits bei Abschluss des Kaufvertrages ist darauf zu achten, dass hier bezüglich der Wohnungsversorgung keine Altschulden und Rückstände bestehen, da sich die Versorger hier an den neuen Eigentümer der Immobilie hinsichtlich der Begleichung der Forderung wenden können, da diese am die jeweilige Immobilie gebunden sind.

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Ukraine – Immobilienerwerb, Grundstücks- und Wohnungskauf von Ausländern in der Ukraine

Für den Abschluss eines Immobilenkaufvertrages notwendige Dokumente:

Die zur Abwicklung eines Immobiliengeschäftes in der Ukraine nötigen Unterlagen hängen von der Art Immobilie (Wohnung, Grundstück, Haus, Gewerbeimmobilie, Wohnimmobilie, usw), der Eigentumsform der Immobilie, dem Nutzungsrecht, Belastungen, Rechten Dritter und gesetzl. Regelungen und Vorschriften und weiteren Gegebenheiten ab, welche hier aber nicht umfassend dargestellt werden können.

Außerdem noch vom Familienstand des Käufers und Verkäufers, sowie deren Güterstand. Die Erstellung einer umfassenden, für alle Fallkonstellationen gültigen Liste ist also immer nur im jeweiligen Einzelfall möglich.

Beispielhaft können dies sein:

Vorvertrag

das Dokument, welches das Eigentumsrecht auf Immobilienobjekt bestätigt

technischer Pass (nicht erforderlich)

Ausweis des Verkäufers

ID-Code des Verkäufers

ggf. Ausweis des Ehepartners des Verkäufers

ID-Code des Ehepartners des Verkäufers

Heiratsurkunde des Verkäufers

Einwilligung des Ehepartners des Verkäufers (Erklärung)

Ausweis des Käufers, bei Ausländern Reisepass, ggf. Aufenthaltsgenehmigung

ID-Code des Käufers

ggf. Heiratsurkunde

Ausweis des Ehepartners des Käufers

ID-Code des Ehepartners des Käufers

Einwilligung des Ehepartners des Käufers (Erklärung)

Die Einwilligung des Ehepartners zu Kauf und Verkauf kann beiderseitig entfallen, wenn ein entsprechender Ehevertrag vorliegt. In diesem Fall ist der Ehevertrag vorzulegen.



Kaufvertrag

das Dokument, welches das Eigentumsrecht auf die Immobilie bestätigt

technischer Pass (nicht zwingend erforderlich)

Ausweis des Verkäufers

ID-Code des Verkäufers

Ausweis des Ehepartners des Verkäufers

ID-Code des Ehepartners des Verkäufers

Heiratsurkunde des Verkäufers

Einwilligung des Ehepartners des Verkäufers (Erklärung), eine Einwilligung der Unterzeichnung des Kaufvertrags kann gleich bei der Einwilligung des Vorvertrags abgegeben werden. Dann muss der Ehepartner nicht nochmalig anwesend sein.

Ausweis des Käufers, bei Ausländern, Reisepass, ggf. Aufenthaltsgenehmigung

ID-Code des Käufers

ggf. Heiratsurkunde des Käufers

Ausweis des Ehepartners des Käufers

ID-Code des Ehepartners des Käufers

Einwilligung des Ehepartners des Käufers (Erklärung)

Bewertung/ Expertise

Bescheinigung des technischen Inventars, BTI (nach Anfrage vom Notar)

Bescheinigung Formular-13 über die in der Wohnung angemeldeten Personen

Die Einwilligung des Ehepartners zu Kauf und Verkauf kann beiderseitig entfallen, wenn ein entsprechender Ehevertrag vorliegt. In diesem Fall ist der Ehevertrag vorzulegen.

Ukraine – Immobilienerwerb, Grundstücks- und Wohnungskauf von Ausländern in der Ukraine

Immobilienkauf in der Ukraine für Ausländer und Nichtresidenten | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

Laufende Kosten wiederkehrende Gebühren, Steuern

Die wiederkehrenden, regelmäßigen Steuern auf Immobilien unterscheiden sich nicht bei Ausländern und Ukrainern.

Immobiliensteuern fallen nur ab einer Wohnungsgröße ab 60 m² und einer Wohnhausgröße ab 120 m2 an und sind dann jährlich fällig.

Die Steuer unterscheidet sich in der Höhe regional und beträgt höchstens 1,5 % des monatlichen Mindestlohns pro qm Wohnfläche. Derzeit sind das etwa 1.- Euro pro m² und Jahr pro Quadratmeter Die Steuer kann derzeit als Höchstgrenze maximal 830.- Euro, pro Immobile betragen

(Stand 1. 1.2018)


Immobilienkauf in der Ukraine für Ausländer und Nichtresidenten | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

Ukraine – Immobilienerwerb, Grundstücks- und Wohnungskauf von Ausländern in der Ukraine

Steuern auf Mieteinnahmen

Die Steuern auf Mieteinnahmen betragen grundsätzlich 18 % der Mieteinnahmen.

Hierbei fällt für Residenten, Nichtresidenten, Ukrainer und Ausländer grundsätzlich der gleiche Einkommenssteuersatz von 18 % an.

Steuergestaltung durch Gewerbeanmeldung ist grundsätzlich möglich, wodurch sich die Steuer verringern kann.

Stand. 01.02.2018

Ukraine – Immobilienerwerb, Grundstücks- und Wohnungskauf von Ausländern in der Ukraine

Immobilienkauf in der Ukraine für Ausländer und Nichtresidenten | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

Unternehmensgründung in der Ukraine

Allgemein

Ausländische natürliche Personen, sowie juristische Personen können in der Ukraine Unternehmen und Firmen gründen und wirtschaftlich tätig sein. Zur Auswahl stehen verschiedene Rechtsformen, die sich jedoch auf wenige “brauchbare” beschränken lassen.


In der Praxis übernehmen meistens Rechtsanwälte oder andere Dienstleister die Registrierung, bzw. Anmeldung eines Unternehmens für Ausländer in der Ukraine. Besonders beachtet werden müssen bei Firmengründungen, Startups oder Erwerb bereits bestehender Unternehmen, steuerrechtliche Vorschriften, Valuta- und Devisenvorschriften, Zahlungsverkehrsbestimmungen, steuerliche Aspekte sowie Zollbstimmungen und Arbeitsrecht.


Dies unterscheidet sich teils deutlich von den Vorschriften und Gegebenheiten in Deutschland oder westeuropäischen Ländern.


Quelle:

Firmengründungen in der Ukraine - GmbH, AG - Repräsentanz, juristische Personen, Verträge über gemeinsame Tätigkeit | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukrain

Unternehmensrechtsformen in der Ukrain

Unternehmensrechtsformen in der Ukraine


Einzelunternehmer (FOP)


Eine in der Ukraine eine verbreitete Form für kleine Unternehmen ist der Einzelunternehmer. Diese Marktteilnehmer werden als Klein- oder Privatunternehmer bezeichnet. In der Regel kommt hier das Steuervereinfachungsverfahren mit pauschalen Steuersätzen zur Anwendung (Flat Tax).

Dabei fällt eine pauschale monatliche Abgabe für die Sozialversicherung und verschiedenen Steuern in Höhe von derzeit etwa 700.- Grn an.

Diese ukrainische Unternehmensrechtsform kommt auch für Ausländer und Nichtresidenten infrage. Dies ist meist aber nur bedingt sinnvoll, da hier in der Regel eine Einheitsabgabe in Höhe von derzeit etwa 700.- Euro pro Monat, unabhängig vom Geschäftsergebnis oder der Tätigkeit gezahlt werden muss. Zudem ist eine Steuererklärung an die Steuerbehörden erforderlich, auch wenn keine Geschäftstätigkeit mehr vorliegt. Außerdem ist die formale Beendigung der Geschäftstätigkeit mit einem gewissen Aufwand verbunden.

Zusätzlich haftet der Unternehmer mit seinem gesamten Privatvermögen.



Personengesellschaften


In der Ukraine gibt es keine vergleichbaren Personengesellschaften mit den in Deutschland oft vorkommenden OHGs und KGs.



Kapitalgesellschaften


in der Ukraine sind folgende Kapitalgesellschaften als juristische Personen verbreitet:

GmbH

Eine der häufigsten ukrainischen Unternehmensrechtsformen für wirtschaftliche Tätigkeiten ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (tovarystvo z obmezhenoju vidpovidal’nistju, TOV, oder OOO).

Die Gesellschafter haften hier nur mit ihrer Stammeinlage. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Der Gründungsaufwand ist mit überschaubarem Aufwand verbunden und die Unternehmensgründung ist schnell möglich. Zudem ist die Firma auch schnell und einfach zu übertragen. Die Gründung einer ukrainischen GmbH kann durch eine oder mehrere natürliche oder auch juristische Personen erfolgen.

Besonders für Ausländer eignet sich diese Rechtsform, weil dazu weder ein Wohnsitz oder eine Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine erforderlich ist, und man weder Steuer- noch aufenthaltsrechtlicher Resident sein muss.

Eine GmbH kann höchstens 100 Gesellschafter haben. Wenn die Anzahl der Gesellschafter 100 überschreitet, muss sie innerhalb eines Jahres in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Eine GmbH, welche aus einem Gesellschafter besteht, kann keinen Gesellschafter haben, der wiederum aus einer GmbH mit einem Anteilseigner besteht.

Ein Anteilseigner einer GmbH, welchem 100 % einer GmbH gehören, welcher also alleiniger Gesellschafter ist, kann kein alleiniger Anteilseigner einer oder mehrerer weiterer GmbHs sein.

Der Geschäftsführer einer GmbH ist das handelnde Organ nach außen. Er ist berechtigt, im Namen der Gesellschaft Verträge abzuschließen. Die Befugnisse des Geschäftsführers werden in der Satzung und im Arbeitsvertrag, bzw. der Anweisung für den Geschäftsführer festgelegt. Der Geschäftsführer einer ukrainischen GmbH kann auch ein Ausländer und/oder Nichtresident sein.

Das ukrainische Unternehmensrecht schreibt kein Mindeststammkapital mehr vor. Es ist derzeit frei festlegbar. Man sollte sich dabei von praktischen Erwägungen leiten lassen. Das Stammkapital kann aus Sacheinlagen, Wertpapieren, Rechten, Immobilien oder Barmitteln, bestehen und muss innerhalb eines Jahres in die Firma eingebracht werden.

Fremdmittel oder Forderungen können kein Stammkapital sein. Kapitalerhöhungen müssen ins Statut eingetragen werden und sind ausschließlich nach Einzahlung des gesamten Stammkapitals gem. Statut möglich. Über Kapitalerhöhungen entscheidet die Gesellschafterversammlung gemäß dem Statut entscheiden. Die Kapitalerhöhung wird dann ins Handelsregister eingetragen.

Geschäftsanteile können verkauft oder auf sonstige Weise übertragen werden. Eine Zustimmung der übrigen Gesellschafter ist dazu nicht nötig. Die übrigen Gesellschafter besitzen dabei aber ein Vorkaufsrecht.


Eine Vererbung ist möglich.


Ein Gesellschafter kann mit Dreimonatsfrist nach Kündigung aus der Gesellschaft austreten, wenn im Statut nichts anderes festgelegt ist. Die Frist kann aber nicht länger als ein Jahr betragen. Das Recht auf Austritt bedarf dabei nicht der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.

Wenn ein Gesellschafter geschäftsschädigend handelt oder seinen sonstigen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, kann er von der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Dazu ist ein Beschluss von mehr als 50 % der Gesellschafter gem. Firmenanteilen nötig.

AG (VAT und ZAT)


Ukrainische Aktiengesellschaften sind in der Regel Rechtsformen für mittlere und große Unternehmen.

Der Gründungsaufwand ist höher als bei der GmbH und die AG muss in verschiedene Register eingetragen werden. Sie unterliegt einer besonderen Publikationspflicht.

Die Berichte müssen regelmäßig bei der Börsenaufsicht und der Kommission für Wertpapiere vorgelegt werden.

Das Statut muss bestimmte Formen einhalten und Mindestangaben über ausgegebene Aktien, Nennwert, die Anzahl der von den Gründern erworbenen Aktien, Folgen bei der fehlenden Rücknahme von Aktien, jährliche Dividendenausschüttung etc., enthalten.

Bei ukrainischen AGs ist ein Grundkapital vorgeschrieben. Dies liegt in Höhe von 1250 Mindestlöhnen, was derzeit etwa 120.000.- Euro entspricht.

Die Aktienemissionen müssen bei der Wertpapierkommission angezeigt werden. 25 Prozent des Stammkapitals müssen über einen Zeitraum von zwei Jahren von den Gründern gehalten werden. Bei der Gründungsversammlung einer AG müssen bereits mindestens 30 Prozent des Aktiennennwertes der gezeichneten Aktien eingezahlt werden. Bei der Gründung müssen bei beiden Formen einer AG, sowohl bei der offenen, als auch bei der geschlossenen Aktiengesellschaft, mindestens 50 Prozent vom Aktiennennwert eingezahlt sein.

Es gibt weiterhin die Möglichkeit, stimmrechtslose Vorzugsaktien zu emittieren.

Auch hier haften die Aktionäre in der Regel nur mit Ihrer Einlage am Grundkapital.

In der Ukraine sind zwei Formen von Aktiengesellschaft zu unterscheiden: Die offene und die geschlossene Aktiengesellschaft. Bei einer offenen Aktiengesellschaft (VAT) werden die Aktien an der Börse gehandelt. Über die Aktien kann ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter verfügt werden. Bei Gründung einer geschlossenen Aktiengesellschaft (ZAT) stehen Aktien nur den Gesellschaftsgründern zu und sind deshalb nicht frei zu zeichnen und zu handeln.

Den verbleibenden Aktionären stehen Vorkaufsrechte bei Anteilsverkäufen zu. In der geschlossenen Aktiengesellschaft kann die Zahl der Gesellschafter 100 Teilhaber nicht überschreiten. Die offene Aktiengesellschaft kann hingegen eine unbegrenzte Anzahl von Gesellschafter haben.

Der Vorteil der AG sind keine Haftung mit Privatvermögen, leichte Veräußerbarkeit und Handelbarkeit der Geschäftsanteile und Handelbarkeit an Börsen. Nachteil ist der erhebliche Gründungs-, Administrations- und Buchhaltungsaufwand, sowie die Publikationspflicht.



Sonderformen

Repräsentanz in der Ukraine


Auch ausländische Unternehmen können in der Ukraine tätig sein, ohne eine eigene Firma zu gründen. Solche Tätigkeiten werden durch Niederlassungen von ausländischen Gesellschaften in der Ukraine (Repräsentanzen) im Namen der ausländischen Gesellschaft, die sie vertreten, vorgenommen. Repräsentanzen haben keine eigenen Statuten, da sie als Vertreter von ausländischen Gesellschaften handeln.

Dennoch müssen Repräsentanzen in der Ukraine angemeldet werden. Dieses Verfahren unterscheidet sich von Firmenanmeldungen. Repräsentanzen werden beim Wirtschaftsministerium der Ukraine angemeldet. Formal handelt es sich um ein Genehmigungsverfahren, welches etwa 2 Monate dauert. Dabei fällt eine Gebühr von etwa 2000.- Euro an. Eine Repräsentanz wird meistens aus nicht vorwiegend wirtschaftlichen Interessen gegründet. Häufig wird hiermit ein Markteintritt der ausländischen Muttergesellschaft vorbereitet.


Ausländische Investitionen in der Ukraine

Ausländische juristische und natürliche Personen können in der Ukraine unbeschränkt wirtschaftlichen Tätigkeiten nachgehen. Ausländische Investoren können neue Gesellschaften nach ukrainischem Recht gründen oder Anteile an bereits bestehenden ukrainischen Gesellschaft erwerben. Außerdem ist es auch möglich, in der Ukraine die Vertretung oder Niederlassung einer ausländischen Firma zu eröffnen.


Manche Tätigkeiten, die z. B als besonders gefährlich eingestuft werden, bedürfen der Erteilung einer besonderen Lizenz oder Genehmigung die durch bestimmte Verwaltungsorgane erteilt werden. Wenn eine Lizenz erforderlich ist, ist dies gesetzlich reglementiert. Darüber hinaus ist auch der Erwerb von Beteiligungen an einer bereits bestehenden Gesellschaft möglich. Das ist mit weniger Gründungsaufwand verbunden. Allerdings besteht natürlich das Risiko versteckter Verbindlichkeiten usw.

Beim Erwerb sind ggf. auch die ukrainischen Kartellvorschriften zu beachten.


Quelle:

Firmengründungen in der Ukraine - GmbH, AG - Repräsentanz, juristische Personen, Verträge über gemeinsame Tätigkeit | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine


Ukraine: Unternehmensrechtsformen in der Ukraine, Rechtsformen für Firmengründungen in der Ukraine

Gründung einer ukrainischen GmbH (TOV oder OOO)

Gründung einer ukrainischen GmbH


Eine der häufigsten Rechtsformen für wirtschaftliche Unternehmen in der Ukraine ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (tovarystvo z obmezhenoju vidpovidal’nistju, TOV oder OOO). Dies hat mehrere Gründe. Einerseits haften die Gesellschafter nur mit ihrer Stammeinlage, nicht mit ihrem Privatvermögen; ein Mindestkapital ist zudem nicht vorgeschrieben. Andererseits ist der Gründungsaufwand überschaubar und die Gründung ist schnell möglich. Zudem ist die Firma auch schnell und einfach zu übertragen. Die Gründung einer ukrainischen GmbH kann durch eine oder mehrere natürliche oder auch juristische Personen stattfinden.

Besonders für Ausländer eignet sich diese Rechtsform, weil dazu weder ein Wohnsitz oder eine Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine nötig ist, und man weder steuer- noch aufenthaltsrechtlicher Resident sein muss.

Kosten der Gründung

Bei der Unterschriftbeglaubigung der Satzung werden die Unterschriften der/des Gründer(s) notariell beglaubigt. Die Kosten hierbei hängen von der Anzahl der Gründer ab. Weiter fallen ggf. Kosten für Übersetzungen an. Hierfür gibt es keine Gebührenordnung und die Honorare für Übersetzer und Notare sind frei verhandelbar. Erfahrungsgemäß gibt es hier – auch regional – sehr große Unterschiede. Ggf. fallen Mietkosten für eine juristische Adresse an.

Weiter kommt es häufig vor, dass ein externer Geschäftsführer/Direktor erforderlich ist. Wird dies durch Dritte erledigt, sind auch diese Kosten zu berücksichtigen. Meist ist es praktikabel, den Besuch bei Ämtern und Behörden, durch Dienstleister mit Hilfe einer Vollmacht abwickeln zu lassen, da dies durch Wartezeiten sehr aufwendig ist.

Normalerweise ist für Ausländer eine Rechtsberatung- und Begleitung des Gründungsprozesses durch fachkundige Dienstleister und Rechtsanwälte anzuraten. Viele Dienstleister bieten GmbH-Gründungen zu Pauschalpreisen aus einer Hand an.

Buchhaltung

Die ukrainische GmbH unterliegt der Buchführungspflicht ab dem Tag der Registrierung bis zur Liquidation. Die Besteuerung basiert auf den Ergebnissen der unternehmerischen Buchführung.

Für die ordnungsgemäße Buchhaltung und Unternehmensführung haftet der Geschäftsführer gegenüber Gesellschaftern und staatl. Behörden.

Gesellschafter

Eine GmbH in der Ukraine kann höchstens 100 Gesellschafter haben. Wenn die Anzahl der Gesellschafter 100 überschreitet, muss sie innerhalb eines Jahres in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Eine ukrainische GmbH, welche aus nur einem Gesellschafter besteht, kann keinen Gesellschafter haben, der Wiederum aus einer GmbH mit einem Anteilseigner besteht.

Ein Anteilseigner einer GmbH, dem 100 % einer GmbH gehören und der also alleiniger Gesellschafter ist, kann kein alleiniger Anteilseigner einer oder mehrerer weiterer ukrainischer GmbHs sein.

Geschäftsführer


Der Geschäftsführer ist das handelnde Organ der GmbH. Er ist berechtigt, im Namen der Gesellschaft Verträge abzuschließen. Die Befugnisse des Geschäftsführers werden in der Satzung und im Arbeitsvertrag festgelegt. Um Missbrauch und Kompetenzüberschreitungen zu verhindern, müssen sein Tätigkeitsfeld und seine Befugnisse im Unternehmen genau umrissen sein. Geschäftsführer einer GmbH kann auch ein Ausländer und/oder Nichtresident sein.

Stammkapital

Das ukrainische Gesellschaftsrecht schreibt kein Mindeststammkapital mehr vor. Es ist in der Höhe frei festlegbar. Man sollte sich dabei aber von praktischen Erwägungen leiten lassen.

Das Stammkapital kann aus Sacheinlagen, Wertpapieren, Rechten, Immobilien oder Barmitteln usw. bestehen, muss aber spätestens innerhalb eines Jahres eingebracht werden. Kreditmittel oder sonstige Forderungen können kein Stammkapital sein.

Kapitalerhöhungen müssen ins Statut eingetragen werden und sind nur nach vollständiger Einzahlung des gesamten Stammkapitals möglich. Über Kapitalerhöhungen muss die Gesellschafterversammlung gemäß dem Statut entscheiden. Die Kapitalerhöhung wird dann in das Handelsregister eingetragen.

Veräußerung und Übertragung von Geschäftsanteilen


Geschäftsanteile können verkauft oder auf andere Weise zu übertragen werden. Eine Zustimmung der anderen Gesellschafter ist dazu gesetzlich nicht nötig. Die übrigen Gesellschafter besitzen aber ein Vorkaufsrecht.

Eine Vererbung ist ebenfalls möglich.

Austritt eines Gesellschafters aus der GmbH

Das Recht auf Austritt aus der GmbH bedarf nicht der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.

Ein Gesellschafter kann mit Frist von drei Monaten ab Kündigung aus der Gesellschaft austreten, wenn im Statut nichts anderes geregelt ist. Die Frist kann aber nicht länger als ein Jahr betragen.

Ausschluss eines Gesellschafters

Handelt ein Gesellschafter geschäftsschädigend oder kommt er seinen sonstigen Verpflichtungen nicht nach, kann er von der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Dazu ist ein Beschluss von mehr als 50 % der Gesellschafter gem. Firmenanteilen erforderlich.

Sozialversicherung/Abgaben/Lohnsteuer


Das Abgabensystem in Verbindung mit Arbeitsverhältnissen stellt sich wie folgt dar:

Der Arbeitgeber behält vom Lohn/Gehalt des Arbeitnehmers 15 % Lohnsteuer ein und führt diese an das Finanzamt ab. Zusätzlich werden 2 % Beitrag des Arbeitnehmers ebenfalls zum Renten- und Pensionsfond abgeführt, außerdem 0,6 % zur Arbeitslosenversicherung sowie 0,5 – 1 % zur Arbeitsunfähigkeit bzw. Unfallversicherung.

Diese Beiträge werden ausschließlich vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen und durch den Arbeitgeber an die entsprechenden Stellen abgeführt. Diese Abgaben werden – etwas verwirrend – als Steuern von Einnahmen der physischen Personen bezeichnet, obwohl es sich nicht nur um Steuern im Wortsinn handelt.

Zusammen entspricht dies einer Gesamtabgabe der Arbeitnehmer in Höhe von 18,1 – 18,6 %.

In der Literatur ist meist von einer Einkommenssteuer in Höhe von 18 % die Rede, obwohl das formal und in der Höhe nicht richtig ist. Dazu kommt derzeit noch die Militärabgabe von 1,5 %. Die für den Arbeitnehmer anfallenden Abgaben liegen also insgesamt zwischen 19,6 und 20,1 % vom Gehalt.

Der Arbeitgeber zahlt für den Arbeitnehmer einen einheitlichen Arbeitgeberanteil (Sozialbeitrag) in Höhe von 22 %. Unter bestimmten Voraussetzungen und Umständen kann dieser Beitrag, wie auch die Sozialbeiträge des Arbeitnehmers, in der Höhe noch variieren.

Kleinunternehmer in der 2. und 3. Steuergruppe zahlen für sich selbst einheitliche Sozialbeiträge in Höhe von 22 % vom Mindestgehalt, was etwa 800.- Grn entspricht. In der 1. Steuergruppe ist dieser Beitrag auf die Hälfte, also 11 %, reduziert.

Gründungsablauf

Die Firmengründung einer GmbH in der Ukraine kann auch durch im Ausland ansässige Gesellschafter und mit Stellvertretung mithilfe einer Vollmacht erfolgen. In der Praxis besteht der Gründungsablauf einer GmbH durch Ausländer grundsätzlich aus folgenden Schritten:

a) Erstellung einer in der Ukraine gültigen notariell beglaubigten Übersetzung des Reisepasses aller Gründer.

b) Beantragung eines Identifikationscodes / Steuernummer für alle Gesellschafter, bei der Steuerinspektion; dies dauert ca. einen Tag bis zu einer Woche.

c) Erstellung einer Satzung der GmbH (diese muss durch alle Gesellschafter unterzeichnet und die Unterschriften müssen durch einen Notar beglaubigt werden), in welcher Firmenname, Adresse, Geschäftstätigkeiten, Rechte und Pflichten der Gesellschafter, Geschäftsanteile, Aufgaben des Geschäftsführers, Stammkapital und Gewinnausschüttung geregelt sind.

d) Erstellen eines Gründungsprotokolls. Hierin bestellen die Gründer einen Geschäftsführer und bestimmen eine Person, welche für die Anmeldung der Gesellschaft zuständig ist.

e) Festlegung einer juristischen Adresse

In der Ukraine ist es legale und gängige Praxis, dass die juristische Adresse, unter der die Firma angemeldet und registriert ist, aus verschiedenen Gründen vom tatsächlichen Geschäftssitz abweicht. Hier ist dann ggf. noch zusätzlich ein Mietvertrag über die Nutzung einer juristischen Firmenadresse erforderlich.

f) Einsetzung eines Geschäftsführers bzw. Direktors

Geschäftsführer einer ukrainischen GmbH kann praktischerweise nur sein, wer einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt und eine entsprechende Arbeitserlaubnis besitzt, wenn es sich um einen Ausländer handelt. Es ist unter bestimmten Umständen aber auch möglich, dass der Direktor ein Nichtresident ohne Arbeitserlaubnis ist. Inwieweit das praktikabel ist, muss im Einzelfall geklärt werden.

Der Geschäftsführer ist ein wichtiges Organ der GmbH, er handelt für die GmbH aufgrund Statut, einer Vollmacht und Arbeitsanweisung bzw. Vertrag, in dem seine Kompetenzen festgelegt werden.

g) Anmeldung/Registrierung der GmbH

Dies geschieht bei folgenden Stellen:

Amt für Statistik

Rentenfonds

Arbeitsamt

Unfallversicherungsfonds

Arbeitsunfähigkeitsfonds

Einholen einer Genehmigung für Stempel- und Siegelanfertigung

Registrierung beim Finanzamt

Einholung von Steuergenehmigungen beim Finanzamt zur Nutzung des Bankkontos

Unterlagenerstellung und Registrierung beim Zollamt (wenn vorgeschrieben)

Alle Unterlagen inkl. Satzung/Statut sind in der Amtssprache Ukrainisch zu erstellen. Die Satzung der GmbH kann auch zweisprachig erstellt werden, wobei eine Sprache Ukrainisch sein muss.

Die staatliche Registrierung wird durch den Wirtschaftsregistrator im Handelsregister bei der zuständigen Stadt- oder Bezirksverwaltung am Sitz der GmbH vorgenommen und erfolgt sofort am Tag der Antragstellung.

Die Handelsregisterdaten werden dem zuständigen Statistikamt, Finanzamt und Rentenversicherungsfonds am Tag der staatlichen Registrierung der GmbH auf elektronischem Wege mitgeteilt.

Dennoch dauert der gesamte beschriebene Gründungsprozess in der Regel praktisch 2 – 3 Wochen, kann aber auch beschleunigt werden.

Für die Anmeldung der GmbH müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

Ausgefülltes Anmeldeformular

Ggf. Antrag auf Veranlagung zum vereinfachten Besteuerungssystems (Flat-Tax)

Ggf. Antrag auf freiwillige Veranlagung der GmbH als Umsatzsteuerzahler.

Original des Statuts/der Satzung

Ist ein Gesellschafter der GmbH eine ausländische juristische Person, ist zusätzlich ein Handelsregisterauszug vorzulegen.

Alle ausländischen Unterlagen sind mit Apostille und in der Ukraine gefertigter notariell beglaubigter Übersetzung vorzulegen.

Die Registrierung der ukrainischen GmbH erfolgt am Tag der Antragstellung.

h) Eröffnung eines Geschäftskontos bei beliebigen Banken.

i) Erstellung eines Firmenstempels.


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Firmengründung in der Ukraine: Gründung einer ukrainischen GmbH (TOV oder OOO)

Unternehmenssteuern in der Ukraine und Steuersystem

Das ukrainische Steuerrecht ist im Vergleich zum deutschen Steuerrecht recht einfach und übersichtlich.

Es gibt derzeit insgesamt nur 34 verschiedene Steuern, davon 20 an den Gesamtstaat abgeführte und 14 kommunale Steuern.

Die Grundlagen des ukrainischen Steuerrechts sind das Umsatzsteuergesetz der Ukraine, das Einkommenssteuergesetz der Ukraine und das Gewinnsteuergesetz bzw. Gewerbekapitalsteuergesetz der Ukraine.

Die nachfolgende Übersicht bietet eine kurze Zusammenfassung:

Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer (PDV/NDS)

Der Umsatzsteuersatz in der Ukraine beträgt derzeit 20 Prozent. Es gibt einige wenige Waren, welche einem verminderten Steuersatz von sieben Prozent unterliegen, zum Beispiel pharmazeutische Produkte.

Zur Umsatzsteuerzahlung sind nicht alle Unternehmen verpflichtet. Ab einem Umsatz von 1 Mio. UAH/Jahr, wird das Unternehmen zur Umsatzsteuer veranlagt und muss sich selbst als Umsatzsteuerzahler anmelden und eine entsprechende Umsatzsteuererklärung abgeben. Eine freiwillige Anmeldung und Veranlagung ist aber auch möglich, wenn der Umsatz niedriger liegt.

Folgende Waren und Dienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit:

Mieten

Bankdienstleistungen und –Geschäfte

Private Bildungsdienstleistungen

Staatliche Leistungen

Importe mit einem Zollwert bis 150 Euro

Versicherungen

Bestimmte lizenzierte Dienstleistungen

Wertpapiere

Ins Ausland exportierte Waren und Dienstleistung

Körperschaftssteuer/Gewinnsteuer


Körperschaftssteuer ist in der Ukraine eine Unternehmensgewinnsteuer für juristische Personen, welche ukrainische und ausländische Unternehmen auf den Gewinn abführen. Dieser Steuer unterliegen ukrainische oder ausländische Unternehmen, welche in der Ukraine ihrer Geschäftstätigkeit nachgehen, Gewinn erzielen und als steuerliche Residenten angesehen werden. Auch im Ausland erzielte Gewinne unterliegen dieser Steuer.

Steuerobjekte in der Ukraine sind Unternehmen, die steuerliche Residenten in der Ukraine sind und Gewinne in der Ukraine und/oder im Ausland erwirtschaften.

Körperschaftsteuer muss auch durch juristische Personen abgeführt werden, die zwar keine steuerlichen Residenten sind, die aber in der Ukraine Gewinne erzielen.

Der Körperschaftssteuersatz beträgt derzeit 18 Prozent. Es kommen aber auch andere Sätze unter bestimmten Umständen zur Anwendung.

In der Ukraine erwirtschaftete Gewinne von Unternehmen, welche in der Ukraine keine steuerrechtlichen Residenten sind, werden mit 15 Prozent besteuert.

Bemessungsgrundlage ist der in- und ausländische Gewinn eines Unternehmens. Gewinn definiert sich als Erlös- Kosten gemäß ordnungsgemäßer Buchführung.

Es bestehen außerdem Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern, welche andere Regeln vorsehen können. Auch mit Deutschland und Österreich hat die Ukraine Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.

Vereinfachtes Steuersystem für kleine und mittlere Unternehmen, Einheitssteuer (Flat-Tax)

Diese vereinfachten Steuersätze und Regelungen gelten sowohl für juristische als auch natürliche Personen. Häufig anzutreffen ist dieses Besteuerungssystem bei kleinen Einzelunternehmen. Einzelunternehmer wie auch juristische Personen können ein vereinfachtes Besteuerungssystem wählen. Dies ist abhängig von der Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer, Höhe des Umsatzes pro Jahr und Art der Tätigkeit.

Die folgende Darstellung des Einheitssteuersatzes in der Ukraine verschafft einen groben Überblick. Es gibt hier eine Einteilung in vier Steuergruppen, bei denen folgende Voraussetzungen für die Anwendung der Einheitssteuer in der Ukraine erfüllt sein müssen:

I. Einzelunternehmer

Keine Angestellten

Umsatz bis 300.000 UAH

Tätigkeitsarten: Einzelhandel und Dienstleistungen

Steuersatz: maximal bis zu zehn Prozent des ukrainischen Existenzminimums

II. Einzelunternehmer

Umsatz bis 1.500.000 UAH, null bis zu zehn Angestellte

Steuersatz: maximal bis zu 20 Prozent des ukrainischen Mindestlohnes

Tätigkeitsarten: Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie

III. Einzelunternehmer und juristische Personen

Beliebig viele Angestellte

Umsatz bis 5.000.000 UAH

Tätigkeitsarten: alle Arten von Tätigkeiten

Steuersatz: Bei Einzelunternehmern drei Prozent der Einkünfte, wenn Umsatzsteuer abgeführt wird, Sonst fünf Prozent pauschal, wenn keine Umsatzsteuer abgeführt wird. Hier existiert ein Wahlrecht. Bei juristischen Personen sechs Prozent bei Abführung von Umsatzsteuer; zehn Prozent, wenn keine Umsatzsteuer abgeführt wird.

IV. Einzelunternehmer und juristische Personen

Beliebig viele Angestellte

Keine Umsatzbeschränkungen

Tätigkeitsarten: Landwirtschaft

Steuersatz 0,19 bis 6,33 Prozent

Einkommenssteuer

Dies sind Steuern, welche natürliche Personen auf Einkünfte zahlen, unabhängig davon, ob sie steuerrechtliche Residenten sind oder nicht. Der Steuersatz liegt bei 18 Prozent. Eine Ausnahme bilden Auszahlungen von Unternehmensdividenden. Hierauf fallen fünf Prozent Einkommenssteuern an.

Besteuerungsgrundlage ist das Einkommen, was in und außerhalb der Ukraine erzielt wurde. Residenten zahlen Einkommenssteuer für alle in- und ausländischen Einkommen. Nichtresidenten zahlen Einkommenssteuer auf alle Einkommen, welche in der Ukraine erzielt wurden. Auch hier kommen ggf. Doppelbesteuerungsabkommen zum Tragen. Die Ukraine unterhält derzeit Doppelbesteuerungsabkommen mit 65 Ländern, darunter Deutschland und Österreich.

Militärabgabe

Die Militärabgabe beträgt 1,5 Prozent und wird von Residenten und Nichtresidenten gezahlt. Die Abgabe fällt auf Lohnzahlungen und Erlöse aus bestimmten anderen privaten Geschäften wie Immobilienverkäufen usw. an.

Residenten zahlen die Militärabgabe auf alle Einkünfte, Nichtresidenten nur auf in der Ukraine erzielte Einkünfte.

Verbrauchssteuern

Unter diese Besteuerung fallen bestimmte Verbrauchswaren wie Rohstoffe, Benzin, Diesel, Alkohol, Tabakwaren, Energie usw.

Die Höhe des jeweiligen Steuersatzes bemisst sich nach jeweils für diese Warengruppe, im Steuerkodex der Ukraine festgelegte Steuersätze.

Kraftfahrzeugsteuer

Transportsteuer- oder Kfz-steuerpflichtig sind in der Ukraine natürliche und juristische Personen, Residenten wie Nichtresidenten, die in der Ukraine eigene Kraftfahrzeuge haben. Der Steuersatz ist pauschal auf 25.000 UAH/Jahr festgesetzt. Die Kfz-Steuer ist nur für Pkws zu zahlen, die nicht älter als fünf Jahre sind und deren Wert über dem 375-fachen des Mindestlohns liegt.

Immobiliensteuern

Immobiliensteuerpflichtig in der Ukraine sind natürliche und juristische Personen, Residenten und Nichtresidenten. Zu unterscheiden sind Gebäude und Grundstückssteuern.

Steuern auf Gebäude

Immobiliensteuer wird pro Quadratmeter der Fläche von Wohn- und Gewerbeimmobilien ab einer bestimmten Größe fällig.

Der Immobiliensteuersatz für Gebäude wird von örtlichen Behörden festgelegt. Dabei beträgt die maximale Höhe derzeit drei Prozent der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns für einen Quadratmeter der allgemeinen Fläche einer Wohn- oder Gewerbeimmobilie. Ein zusätzlicher Satz in Höhe von 25.000 UAH gilt für Wohnungen mit einer Fläche ab 300 m² und Häusern mit einer Fläche von ab 500 m².

Steuern auf Grundstücke

Immobiliensteuerpflichtig sind natürliche und juristische Personen, Residenten und Nichtresidenten, die Eigentümer von Grundstücken sind.

Der Steuersatz auf das Eigentum an Grundstücken wird ebenfalls von örtlichen Behörden festgelegt. Dabei darf der Steuersatz der Immobiliensteuer auf das Eigentum an Grundstücken 3 % des Grundstückswertes nicht überschreiten. Für landwirtschaftliche Grundstücke und Grundstücke zur allgemeinen Nutzung liegt der maximale Steuersatz bei 1 % des Grundstückswertes.


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Ukraine – Unternehmenssteuern in der Ukraine und ukrainisches Steuersystem

Zahlungsverkehr, Fremdwährungen,Devisenvorschriften und Valutakontrollregelungen

Devisenvorschriften, Valutakontrollregelungen und Zahlungsverkehr in der Ukraine


Die ukrainische Hrywnja oder UAH ist das einzige offizielle Zahlungsmittel in der Ukraine.

Sämtliche Unternehmen in der Ukraine, juristische Personen wie auch Privatunternehmer, sind zur Deklaration von im Ausland befindlichen Kapitaleigentum verpflichtet.

Nach ukrainischer Gesetzgebung werden Geldbeträge, die durch Nichtresidenten in Fremdwährungen in bar ausgeführt werden dürfen, begrenzt. Ein Nichtresident kann:

- im Fall der vorherigen Zolldeklaration, die von ihm in die Ukraine eingeführte Geldsumme in Fremdwährungen ohne Einschränkungen wieder selbst ausführen. Beträge über 10.000 Euro müssen immer deklariert werden. Wird das versäumt, ist mit erheblichen Geldbußen und Beschlagnahme zu rechnen.

- Bis zu 10.000 Euro oder das Äquivalent in einer anderen Währung persönlich ausführen.

Darüber hinaus können Geldbeträge entweder per Banküberweisung oder aufgrund einer entsprechenden Lizenz der Nationalbank der Ukraine (NBU) ein- oder ausgeführt werden.

Die ukrainische Währung Hrywna ist keine frei konvertierbare Währung. Transaktionen unterliegen einer für Ausländer meist ungewohnten Währungs- und Devisenkontrolle. Die ukrainischen Devisenregelungen und Kontrollen gehören zu den restriktivsten auf der Welt. Dies gilt sowohl für natürliche und juristische Personen, wie auch für den privaten und geschäftlichen Zahlungsverkehr.

Devisengeschäfte und deren Regelungen sind durch Verordnungen der Nationalbank der Ukraine bestimmt.

Deviseneinkünfte und Einnahmen von Einzelunternehmern, Repräsentanzen, juristischen Personen und anderer Unternehmen müssen zu 50 % verkauft werden. Dies wird in der Praxis sofort durch die kontoführende Bank veranlasst, indem nur 50 % des auf dem Konto eingegangenen Rechnungsbetrages in der entsprechenden Valutawährung und der Rest in Grn gutgeschrieben werden.

Devisenüberweisungen ins Ausland sind nur in Höhe von 15.000 Grn pro Tag möglich.

Barzahlungen von natürlichen Personen sind nur in Höhe bis 50.000 Grn pro Tag erlaubt. Höhere Beträge sind nur bei Zahlung per Banküberweisung erlaubt.

Fremdwährungsabhebungen von Bankkonten sind nur im Gegenwert von bis zu 250.000 Grn pro Tag möglich.

Natürliche Personen dürfen pro Tag Valuta im Gegenwert von 150.000 Grn ankaufen.

Bei Forderungen aus Exporten ist eine Aufrechnung nur eingeschränkt erlaubt.

Banken setzen beim Umtausch von Fremdwährungen eigene Umtauschkurse fest und sind nicht an den die Kurse der Nationalen Bank der Ukraine NBU gebunden.

Den Banken ist es zudem auch erlaubt, verschiedene Devisenkurse innerhalb der jeweiligen Bank festzulegen. In verschiedenen Filialen der gleichen Bank können also verschiedene Kurse festgelegt werden.

Es ist deshalb dringend anzuraten, sich bei geplanten Geschäften über die Zahlungsmodalitäten und deren gesetzlicher Realisierbarkeit vorab zu informieren.


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Ukraine – Zahlungsverkehr, Devisenvorschriften und Valutakontrollregelungen in der Ukraine

Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Lohnsteuer, Lohnnebenkosten

Arbeiten in der Ukraine, Arbeitsrecht, Lohnsteuern, Sozialversicherung, Lohnnebenkosten,


Vor der Arbeitsaufnahme in der Ukraine muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. Dieser kann schriftlich oder mündlich geschlossen werden. Für die meisten Arbeitsverhältnisse ist Schriftform vorgeschrieben. Wenn Ausländer eingestellt werden sollen, ist für diese noch vor der Arbeitsaufnahme in der Ukraine eine Arbeitserlaubnis einzuholen.

Die Dauer der Probezeit darf 3 Monate nicht überschreiten. Danach entsteht bei Weiterbeschäftigung ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gem. der gesetzlichen Regelung, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

Arbeitsverträge in der Ukraine können auch befristet abgeschlossen werden, allerdings nur in den gesetzlich dafür vorgesehenen Fällen, z. B. wenn das Arbeitsverhältnis angesichts der Art der Tätigkeit oder ihrer Ausführung nicht unbefristet eingegangen werden kann, oder wenn es z. B. den Interessen des Arbeitnehmers widerspricht.

Der gesetzliche Urlaubsanspruch in der Ukraine beträgt 24 Kalendertage. Auch unbezahlter Urlaub ist möglich und praktisch weitverbreitet. Nicht genommene Urlaubstage müssen ausbezahlt werden.

Normalerweise gilt die 5-Tage-Woche. Es sind aber Ausnahmen möglich. Die Arbeitszeit darf regulär 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Minderjährige dürfen nur 36 Wochenstunden beschäftigt werden. Das Gleiche gilt für gesundheitlich belastende Tätigkeiten. Überstunden sind nur in Ausnahmefällen unter besonderen Umständen erlaubt.

Lohn- und Gehaltsvergütungen werden im Arbeitsvertrag festgelegt. Der gesetzliche Mindestlohn darf nicht unterschritten werden. Die Vergütungszahlung findet in ukrainischer Grn-Währung statt.

Arbeitsverträge können durch Arbeitnehmer ordentlich mit 2-Wochen-Frist gekündigt werden. Die Kündigung muss immer schriftlich stattfinden. Eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist ebenfalls möglich.

Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus einem in der Arbeitsgesetzgebung vorgesehenen wichtigen Grund kündigt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Arbeitsverhältnis entsprechend einer vom Arbeitnehmer gewünschten Frist aufzulösen.

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist aufgrund der gesetzl. aufgezählten Gründe möglich.

Beschäftigung von Ausländern in der Ukraine

Vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses mit einem Ausländer in der Ukraine muss für diesen eine Arbeitserlaubnis beantragt werden. Diese muss durch den Arbeitgeber beim Arbeitsamt beantragt werden.

Die Arbeitserlaubnis ist für maximal ein Jahr gültig und muss dann jeweils verlängert werden.

Dazu sind ein polizeiliches Führungszeugnis und ein ausgefüllter Antrag vorzulegen. Die Bearbeitungsgebühr beträgt derzeit vier ukrainische Mindestmonatsgehälter.

Erst danach wird der Arbeitsvertrag geschlossen und der Behörde vorgelegt.

Danach kann ein Einreisevisum bei der ukrainischen Botschaft im Ausland beantragt werden.

Sozialversicherung /Abgaben/ Lohnsteuer, Lohnnebenkosten in der Ukraine

Das Abgabensystem in Verbindung mit Arbeitsverhältnissen stellt sich in kurzem Abriss wie folgt dar:

Der Arbeitgeber behält vom Lohn und Gehalt des Arbeitnehmers 15 % Lohnsteuer ein und führt diese an das ukrainische Finanzamt ab. Zusätzlich werden 2 % Beitrag des Arbeitnehmers ebenfalls zum Renten und Pensionsfond abgeführt. Außerdem 0,6 % zur Arbeitslosenversicherung, sowie 0,5 – 1 % zur Arbeitsunfähigkeit bzw. Unfallversicherung.

Diese Beiträge werden ausschließlich vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen und durch den Arbeitgeber an die entsprechenden Stellen abgeführt.

Diese Abgaben werden etwas verwirrend als Steuern von Einnahmen der physischen Personen bezeichnet, obwohl es sich ja nicht nur um Steuern im Wortsinn handelt.

Zusammen entspricht dies einer Gesamtabgabe der Arbeitnehmer in Höhe von 18,1 – 18,6 %.

In der Literatur ist landläufig von einer Einkommenssteuer in Höhe von 18 % die Rede, obwohl das formal und in der Höhe nicht ganz richtig ist. Dazu kommt derzeit noch die Militärabgabe von 1,5 %. Die für den Arbeitnehmer anfallenden Abgaben liegen also insgesamt zwischen 19,6 und 20,1 % vom Gehalt.

Der Arbeitgeber zahlt für den Arbeitnehmer einen einheitlichen Arbeitgeberanteil (Sozialbeitrag) in Höhe von 22 %. Unter bestimmten Voraussetzungen und Umständen kann dieser Beitrag wie auch die Sozialbeiträge des Arbeitnehmers in der Höhe noch variieren.

Kleinunternehmer in der 2. und 3. Steuergruppe zahlen für sich selbst einheitliche Sozialbeiträge in Höhe von 22 % vom Mindestgehalt, was etwa 800.- Grn entspricht.

In der 1. Steuergruppe ist dieser Beitrag auf die Hälfte, also auf 11 % reduziert.


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Ukraine: Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Lohnsteuer, Lohnnebenkosten und Arbeiten in der Ukraine

Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung wegen Arbeitsaufnahme

Aufenthaltsgenehmigung wegen Arbeitsaufnahme und Arbeitserlaubnis in der Ukraine

Vor Beginn des Arbeitsverhältnisses mit einem Ausländer muss für diesen eine Arbeitserlaubnis beantragt werden. Diese muss durch den Arbeitgeber beim Arbeitsamt beantragt werden.

Erst danach kann bei der Botschaft der Ukraine ein Visum zur Arbeitsaufnahme und danach die Aufenthaltsgenehmigung beim staatlichen Migrationsdienst in der Ukraine beantragt und erteilt werden.

Beantragung einer Arbeitserlaubnis in der Ukraine


Im Gesetz der Ukraine „Über Beschäftigung der Bevölkerung“ sind die Vorschriften der Arbeitsaufnahme für Ausländer geregelt. In Artikel 8 dieses Gesetzes ist klar definiert, dass Arbeitgeber nur dann das Recht haben, Ausländer gem. Arbeitsvertrag nur dann zu beschäftigen, wenn eine entsprechende Arbeitsgenehmigung des Arbeitsamtes vorliegt.

Das Ausstellungsverfahren, die Verlängerung der Gültigkeitsdauer und die Annullierung der Arbeitserlaubnis sind in der Verordnung des Ministerkabinettes der Ukraine vom 8. April 2009 N 322 präzisiert.

Der Antrag auf Erteilung der Arbeitserlaubnis in der Ukraine ist ausschließlich vom Arbeitgeber beim für den Arbeitsort zuständigen Arbeitsamt zu stellen.

Ablauf und erforderliche Unterlagen zur Beantragung der Arbeitserlaubnis in der Ukraine:

Für den Erhalt einer Arbeitserlaubnis zur Beschäftigung von Ausländern in der Ukraine muss der Arbeitgeber den Antrag beim zuständigen Arbeitsamt stellen und folgende Dokumente vorlegen:

Antrag mit genauer Stellenbeschreibung

zwei Passbilder – 3,5 х 4,5 cm

Begründung der Notwendigkeit der Beschäftigung des Ausländers und der Möglichkeit der Sicherung des Lebensunterhalts und Nachweis einer Unterkunft

Dokument (GmbH-Satzung, Vollmacht usw.), welches die Handlungsvollmacht bestätigt, im Namen des Arbeitgebers zu handeln und den Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitsamt zu vertreten

Bescheinigung der Steuerbehörde/Finanzamt über ordnungsgemäße Zahlung und Erfassung der Steuer und Gebühren des Arbeitgebers

Bescheinigung des Arbeitsamtes über ordnungsgemäße Zahlungen in den Pensionsfond

Einzahlungsquittung – Quittung über die Zahlung der Bearbeitungsgebühr des Antrages

Entwurf des Arbeitsvertrags mit dem Arbeitnehmer, beglaubigt vom Arbeitgeber

Bestätigung des Arbeitgebers, dass die Arbeitsstelle keinen besonderen Geheimhaltungs- und Sicherheitsvorschriften unterliegt und diese auch sonst nicht mit der Erfordernis der ukrainischen Staatsbürgerschaft verbunden ist.

Ukrainisches, polizeiliches Führungszeugnis des Arbeitnehmers, ausgestellt vom Migrationsdienst der Ukraine

Polizeiliches Führungszeugnis des Herkunftslandes des Arbeitnehmers

Handelsregisterauszug des beschäftigenden Arbeitgebers

Zeugnisse über die Ausbildung und Qualifikation des ausländischen Arbeitnehmers

Kopien des Reisepasses des ausländischen Arbeitnehmers

Alle ausländischen Unterlagen müssen postuliert und mit in der Ukraine gefertigter und notariell beglaubigter Übersetzung versehen sein.

Besonderheiten


Ausländer mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung benötigen keine Arbeitserlaubnis. Sie haben unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt in der Ukraine.

Für Ausländer, welche in ausländischen Repräsentanzen tätig sind, ist ebenfalls keine Arbeitserlaubnis erforderlich.

Den Antrag auf Arbeitserlaubnis für Ausländer stellt ausschließlich der Arbeitgeber und sie wird formal auch dem Arbeitgeber für den jeweiligen Arbeitnehmer erteilt.

Der Arbeitgeber sowie die Stellen, auf denen der Arbeitnehmer tätig sein darf, sind dabei genau bezeichnet. Es handelt sich also jeweils um einen beschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.

Die Beschäftigung und Arbeitserlaubnis sind also immer an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden.

Der Arbeitnehmer kann auf verschiedenen Stellen und Positionen im selben Unternehmen beschäftigt werden.

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitsamt eine freie Stelle, welche mit einem Ausländer besetzt werden soll, 15 Tage vor der Antragstellung der eigentlichen Arbeitserlaubnis mitteilen.

Dies hat den Hintergrund, dass ukrainische Staatsbürger Vorrang bei der Stellenbesetzung haben sollen. Allerdings hat diese Verfahrensweise in der Praxis lediglich formalen Charakter.

Über die Erteilung einer Arbeitserlaubnis entscheidet das Arbeitsamt.

Ihr Entscheidungsspielraum ist dabei praktisch auf null reduziert, wenn:

A) es sich um einen ausländischen Firmengründer handelt und dieser selbst die Position des Geschäftsführers, stellvertretenden Geschäftsführers oder eine sonstige leitende Position besetzen soll.

B) es sich um besonders qualifizierte Spezialisten handelt, welche die Stelle besetzen sollen.

C) der ausländische Arbeitnehmer über ein Diplom einer Universität mit Weltgeltung verfügt. Dazu gibt es ein besonderes Verzeichnis.

Wenn der Ausländer eines dieser Kriterien nicht erfüllt, wird die Entscheidung über die Erteilung der Arbeitserlaubnis vom Arbeitsamt im eigenen Ermessen getroffen. Hierbei kann mit einem gewissen Handelsspielraum fallweise entschieden werden. Liegt eines der o. g. Kriterien vor, ist die Erteilung der Arbeitserlaubnis hingegen gesetzlich garantiert.

Gründet ein Ausländer also z. B. eine ukrainische GmbH in der Ukraine und möchte den Posten eines Geschäftsführers oder stellv. Geschäftsführers übernehmen, so ist die Erteilung der Arbeitserlaubnis also praktisch sicher, wenn sonst keine anderweitigen Ausschlussgründe vorliegen.

Der Arbeitsvertrag muss innerhalb von 90 Tagen nach Erteilung der Arbeitserlaubnis vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossen werden. Der schriftliche und von beiden Seiten unterschriebene Originalarbeitsvertrag muss dem Arbeitsamt innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss im Original vorgelegt werden. Bei Überziehung kann die Arbeitserlaubnis widerrufen werden.

Die Entscheidung über die Erteilung der Arbeitserlaubnis muss innerhalb von 7 Werktagen durch das Arbeitsamt ergehen. Die Arbeitserlaubnis ist in der Regel auf ein Jahr begrenzt und kann beliebig oft verlängert werden.

Die Gebühr beträgt derzeit ca. 220 Euro und muss bei Antragstellung bezahlt sein.

Die Verlängerung ist jeweils kostenfrei.

Ein Antrag auf Verlängerung der Arbeitserlaubnis kann beim zuständigen Arbeitsamt, 40 Tage vor – aber spätestens 20 Tage – vor dem Ablauf der gültigen und bereits erteilten Arbeitserlaubnis gestellt werden.

Verstöße gegen Vorschriften im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Vorschriften für Ausländer oder Arbeitsaufnahme ohne Arbeitserlaubnis, können mit empfindlichen Strafen von mehreren Tausend Euro geahndet werden. (Derzeit das zwanzigfache des gesetzl. Mindestlohnes)

Widerrufung und Annullierung der Arbeitserlaubnis:


Aus folgenden Gründen kann eine erteilte Arbeitserlaubnis annulliert oder widerrufen werden:

Kündigung des Arbeitsvertrages

Falsche Angaben, Vorlage verfälschter Unterlagen

Ausweisung oder Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung

Beschäftigung unter anderen Bedingungen, Umständen, Entlohnungen, Stellen oder Arbeitsorten als den in der Arbeitserlaubnis angegebenen.

Ablehnung des Antrages auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis


Bei Ablehnung des Antrages auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis kann zunächst beim Arbeitsamt ein Widerspruch durch den Arbeitgeber eingelegt werden.

Bleibt es danach bei der Ablehnung, steht noch der gerichtliche Klageweg offen.

Aufenthaltsgenehmigung

Nach Ausstellung der Arbeitserlaubnis durch das Arbeitsamt ist zunächst ein Visumsantrag der Kategorie D zum Daueraufenthalt zur Arbeitsaufnahme zu stellen. Dazu ist ein Termin bei der für den Wohnort in Deutschland zuständigen ukrainischen Botschaft zu stellen. Hierzu sollte dort telefonisch oder per E-Mail ein Termin vereinbart werden. Das Visum wird in der Regel sofort am gleichen Tag der Antragstellung ausgestellt.

Vorzulegen sind dazu die Arbeitserlaubnis, Reisepass, Krankenversicherung sowie Passbilder.

Mit diesem Visum wird dann in die Ukraine eingereist und beim staatlichen Migrationsdienst die nach Einreise die Aufenthaltsgenehmigung beantragt. Es handelt sich dabei um einen zeitlich befristeten Aufenthaltstitel.

Dazu müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

1. Antrag;

2. Reisepass (wird nach der Vorlage zurückgegeben), mit Visum Typ D;

3. Übersetzung aller Seiten des Reisepasses ins Ukrainische. Die Übersetzung muss in der Ukraine erstellt sein und von einem ukrainischen Notar beglaubigt sein

4. Arbeitserlaubnis

5. Antrag des Arbeitgebers mit der Verpflichtungserklärung, den staatlichen Migrationsdienst und das zuständige Arbeitsamt über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder sonstige Veränderungen zu benachrichtigen.

6. Krankenversicherung, gültig für die voraussichtliche Beschäftigungsdauer.

7. Quittung über Bezahlung der Bearbeitungsgebühr;

8. vier Passfotos des Ausländers oder der Person ohne Bürgerschaft – 3,5 х 4,5 cm

9. Identifikationscode (Steuernummer, zu beantragen beim Finanzamt)

Nach dem Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung muss der Ausländer im Laufe von 30 Tagen angemeldet werden. Ansonsten droht eine Geldstrafe.

Stand 01.05.2018


Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine für Deutsche, Österreicher und Schweizer - Arbeitsaufnahme, Geschäftsgründung, Heirat, Kinder | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine


Ukraine – Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis in der Ukraine

Arbeitsaufnahme in Deutschland

Allgemein

Beschäftigung und Arbeitsaufnahme für Ukrainer in Deutschland, Visum, Arbeitserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis und Berufsanerkennung

Die folgende Übersicht soll einen Überblick über gängige Möglichkeiten zur Arbeitsaufnahme, Beschäftigungs- bzw. Arbeitserlaubnis und Berufsanerkennung für Ukrainer und andere Nicht-EU-Bürger in Deutschland verschaffen.

Zur Arbeitsaufnahme in Deutschland ist grundsätzlich immer ein entsprechender Aufenthaltstitel mit Berechtigung zur Arbeits- bzw. Beschäftigungsaufnahme erforderlich.
Derzeit sind folgende Modelle für eine Arbeitsaufnahme und Beschäftigung von Personen aus nicht EU-Ländern, (sogenannter Drittstaaten, wozu auch die Ukraine gehört) möglich.

Beschäftigung von Ukrainern und Drittstaaten Angehörigen in Deutschland | rechtsanwalt.com

Quelle:
Arbeit und Berufsanerkennung, Selbstständigkeit in Deutschland - «Blue Card» - Arbeit mit Hochschulabschluss oder Berufsabschluss | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

Blaue Karte EU (Blue Card)

Rechtsgrundlage ist hier § 19a Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit § 2 Beschäftigungsverordnung.


Ziel ist die erleichterte Arbeitsaufnahme von hoch qualifizierten Ausländern aus Drittstaaten. Die Regelung ist vorgesehen für hoch qualifizierte Ausländer zur Ausübung einer Beschäftigung, die der Qualifikation angemessen ist. Wenn die Bedingungen zur Erteilung der Blauen Karte vorliegen, ist keine Berufsgruppe ausgeschlossen. Es muss sich jedoch um eine der Qualifikation angemessene Beschäftigung handeln.


Dabei müssen im wesentlichen folgende Voraussetzungen vorliegen:


abgeschlossenes, in Deutschland absolviertes oder in Deutschland anerkanntes Hochschulstudium

Arbeitsvertrag mit einem in Deutschland ansässigen Unternehmen

Mindestjahresgehalt von derzeit 52.000,- Euro, wenn es sich um einen Beruf handelt, der nicht in der Mangelberufsliste steht und von 40.560,- Euro, wenn es sich um einen Mangelberuf handelt. Diese Gehaltsgrenzen werden jährlich jeweils am Jahresende durch das Bundesinnenministerium angepasst und sind an der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung orientiert.

Die Blaue Karte wird für bis zu vier Jahre ausgestellt, wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ist. Ansonsten wird die Blaue Karte EU für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, plus drei Monate erteilt.


In den ersten zwei Jahren muss vor jedem Wechsel des Arbeitsplatzes die Zustimmung der Ausländerbehörde eingeholt werden.


In den beiden ersten beiden Jahren ist die Blaue Karte an eine konkrete Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber gebunden. Danach kann jede hoch qualifizierte Beschäftigung ausgeübt werden. Eine selbstständige Beschäftigung ist aber ausgeschlossen.


Deutsche Sprachkenntnisse sind nicht erforderlich.


Bei der Blauen Karte unterscheidet man zwei Arten von Vergabeverfahren mit verschiedenen Voraussetzungen:


1. § 19 a, § 2 Abs. 1, ohne Zustimmung der ArbeitsagenturWenn ein Gehalt von mindestens 52.000,- Euro pro Jahr erreicht wird, ist die Zustimmung der Arbeitsagentur zur Erteilung eines Aufenthaltstitels nicht erforderlich.

Dadurch verkürzt sich die Bearbeitungszeit auf etwa 1-2 Wochen ab Visumsantragstellung.

Es kann hier praktisch mit beliebigen anerkannten Hochschulabschlüssen auch in Berufsfremden Branchen gearbeitet werden.

Entscheidend ist nur, dass ein anerkannter Hochschulabschluss vorliegt und die Gehaltsgrenze von derzeit 52.000,- Euro erreicht wird.

Der Arbeitnehmer kann auch nicht entsprechend der Ausbildung eingesetzt werden.

Hat jemand also einen anerkannten Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften oder Ingenieurwissenschaften, kann er damit auf einer Arbeitsstelle im Marketingbereich oder als Manager arbeiten.


2. § 19 a, § 2 Abs. 2, mit Zustimmung der ArbeitsagenturGehört der Arbeitsplatz zu den sogenannten Mangelberufen, ist die Arbeitsaufnahme nach Blauer Karte auch mit einem geringeren Jahresgehalt von derzeit 40.560,- Euro möglich. Allerdings muss das Gehalt in der Höhe mindestens ortsüblich sein.

Dazu muss der Beruf in der Mangelliste für Berufe mit Hochschulabschluss aufgeführt sein.

Mangelberufe sind derzeit: Naturwissenschaftler, Mathematiker, Architekten, Raum-, Stadt- und Verkehrsplaner, Designer, Ingenieure, Ingenieurswissenschaftler, Humanmediziner sowie akademische Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Welche Berufe als Mangelberufe gelten, ergibt sich aus § 2 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung. Es handelt sich um Berufe, die zu den Gruppen 21, 221 und 25 der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO) gehören.


Hier muss die regionale Arbeitsagentur der Arbeitsaufnahme zustimmen, damit der Aufenthaltstitel und vorab das Visum erteilt werden können. Es wird geprüft, ob die Arbeitsumstände dem ortsüblich sind. Es handelt sich hier nicht um eine sogenannte Vorrangprüfung. Es also nur geprüft, ob die Arbeitsbedingungen denen bei vergleichbaren Deutschen entsprechen. Wenn der Ausländer einen deutschen Hochschulabschluss besitzt, bedarf die Erteilung der Blauen Karte nicht der Zustimmung der Arbeitsagentur, auch wenn er unter die Mangelberufsregelung fällt.

Vorteile der Blauen Karte Regelung:


Es handelt sich hier um eine Aufenthaltsgenehmigung für die keine Grundkenntnisse der deutschen Sprache (A1-Test) erforderlich sind.

Ehegatten und Kindernachzug sind möglich. Der Ehepartner oder die Kinder brauchen keine Sprachkenntnisse (A1-Test) nachweisen.

Innerhalb Deutschlands kann der Wohnort ein anderer als der Arbeitsort sein.


Ehegatten haben dann uneingeschränkten Zugang zur unselbstständigen und selbstständigen Erwerbstätigkeit (§ 27 Abs. 5 AufenthG).

Eine Niederlassungserlaubnis kann bereits nach 21 Monaten beantragt werden, wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen (normalerweise erst nach 33 Monaten). Bei Vorliegen eines B1-Sprachtests wird diese in der Regel erteilt.


Exkurs:

Feststellung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Bildungsabschlusses zur Arbeitsaufnahme mit Blauer Karte.


Zuständig ist hierfür die Kultusministerkonferenz, Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Diese unterhält die Onlinedatenbank „anabin“.

Zunächst kann hier länderspezifisch für die Ukraine selbst recherchiert werden, ob der Abschluss und die Hochschule des Erwerbs in Deutschland anerkannt sind.

Die ukrainischen Hochschulabschlüsse werden in Deutschland für das „Blaue Karte“-Verfahren in der Regel anerkannt, wenn sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität erworben wurden. Diese Hochschulen sind in der Datenbank anabin mit dem Status H+ versehen.

Die anabin-Datenbank ist derzeit nicht vollständig. Nicht alle ukrainischen Universitäten und Abschlüsse sind aufgeführt.

Ist der Abschluss und die Hochschule/Universität, an welcher der ukrainische Abschluss erwoben wurde, vorhanden, entsprechend bewertet und mit H+ gekennzeichnet, kann dies ausgedruckt werden.


Dies reicht der deutschen Botschaft im Visumsverfahren als Nachweis der Gleichwertigkeit mit einem in Deutschland erworbenen Abschluss für das Blaue Karte Visumsverfahren aus.

Wenn dies nicht der Fall ist oder Unklarheiten vorhanden sind, empfiehlt es sich eine förmliche Anerkennung bei der Kultusministerkonferenz, Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zu beantragen.


Die Dauer beträgt derzeit etwa zwei Wochen.


Dann ist hier eindeutige Klarheit geschaffen und es kommt im Visumsverfahren dann nicht mehr zu Verzögerungen und Rückragen aus diesem Grund.

Der Ablauf ist wie folgt:


Ausfüllen des Bewertungsantrags

Beigefügt werden müssen folgende Unterlagen:

unterschriebener Antrag

einfache Kopie des Arbeitsvertrages

einfache Kopie des Attestats mit Anhang

amtlich beglaubigte Kopie des Diploms mit Übersetzung durch beeidigte Dolmetscher

amtlich beglaubigte Kopie des Anhangs zum Diplom mit Übersetzung durch beeidigte Dolmetscher

einfache Reisepasskopie


Danach werden alle Unterlagen zusammen mit dem Antrag in elektronischer Form per E-Mail vorab an anabin versandt.

Danach werden die Unterlagen im Original per Post, zu empfehlen ist DHL, versandt.

Anabin versendet dann per E-Mail einen Gebührenbescheid. Für einen Abschluss werden 200,- Euro berechnet, für jeden weiteren 100,- Euro.

Nach Überweisung der Gebühren wird die Bewertung vorgenommen, ein Bewertungsbescheid erlassen und per Post versandt. Das Original ist bei Visumsantragstellung erforderlich.

Die Bewertung dauert derzeit circa zwei Wochen.


Ablauf der Beantragung und Erteilung einer Blauen Karte für Ukrainer

Zunächst muss ein Termin bei der deutschen Botschaft in Kiew zur Beantragung des Visums gebucht werden.

Es handelt sich hier um ein nationales Visum der Kategorie zum Daueraufenthalt.

Bei der Visumsantragsstellung muss persönlich vorgesprochen werden.

Vertretung ist nicht möglich.


Zum Termin sind folgende Unterlagen vorzulegen:

ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumsantrag in zwei Exemplaren

Reisepass mit zwei Kopien

drei Passbilder

Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage mit zwei Kopien

Diplom mit Anhang plus Übersetzung mit zwei Kopien

Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher mit zwei Kopien

Ausdruck aus der Anabindatenbank, wenn der Abschluss mit H+bewertet ist

bei Nichtvorhandensein des Abschlusses in der Datenbank, Anerkennungsbescheid der KMK mit zwei Kopien

Krankenversicherung zur Einreise

Wenn die Zustimmung der Arbeitsagentur zur Visumserteilung nicht nötig ist, wird über den Antrag allein durch die Botschaft entschieden. Dies dauert derzeit etwa zwei Wochen.

Wenn die Zustimmung erforderlich ist, wird diese eingeholt. In diesem Fall dauert die Visumserteilung etwa vier bis acht Wochen.

Wenn das Visum erteilt ist, handelt es sich in der Regel um ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten. Damit wird dann nach Deutschland eingereist.

Anschließend muss die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen.

Danach kann dann der Arbeitgeber die Anmeldung zur Sozialversicherung veranlassen.

Ebenfalls erforderlich ist eine Krankenversicherung.

Ist dies geschehen, wird bei der zuständigen Ausländerbehörde der Daueraufenthaltstitel beantragt.


Dies kann derzeit unterschiedlich lange dauern, die Ausländerbehörden haben aber die Möglichkeit vorläufige Aufenthaltsgenehmigungen – sogenannte Fiktionsbescheinigungen – sofort auszustellen.


Quelle:

Arbeitsaufnahme – Beschäftigung für hochqualifizierte Ukrainer in Deutschland, Blaue Karte EU

Arbeit in Deutschland mit der Blauen Karte (Blue Card) - Berufe, Qualifkationen, Spezialisierungen - Visum und Aufenthaltsgenehmigung | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

Erwerbstätigkeit in Deutschland mit einem Hochschulabschluss

Bei Vorliegen eines in Deutschland erworbenen, oder mit einem in Deutschland vergleichbaren ukrainischen Hochschulabschluss ist eine Arbeitsaufnahme in dem entsprechenden Beruf, gemäß der entsprechenden Qualifikation möglich.

Rechtsgrundlage ist hier das Aufenthaltsgesetz § 18, in Verbindung mit der Beschäftigungsverordnung § 2 Abs. 3.

Die Arbeitsaufnahme ist auch zu einem niedrigeren Gehalt weit unterhalb der Blauen Karte möglich. Allerdings müssen die Arbeitsbedingungen, insbesondere das Gehalt den ortsüblichen Bedingungen entsprechen.

Die örtliche Arbeitsagentur prüft dann die Beschäftigungsbedingungen und ob bevorrechtigte Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt vorhanden sind.

Wenn das Ergebnis dieser Prüfung durch die Arbeitsagentur positiv ist, erteilt die Bundesagentur für Arbeit in der Regel eine Vorabzustimmung gemäß § 39 Abs. 3 Beschäftigungsverordnung, zur Arbeitsaufnahme für die beantragte Tätigkeit bei einem bestimmten Arbeitgeber.

Liegt die Vorabzustimmung vor, muss weder die Botschaft noch die Ausländerbehörde die Arbeitsagentur einschalten. Dadurch findet eine erhebliche Zeitersparnis im Visumsverfahren statt.

Dabei müssen im wesentlichen folgende Voraussetzungen vorliegen:


abgeschlossenes, in Deutschland absolviertes oder in Deutschland anerkanntes Hochschulstudium

Arbeitsvertrag mit einem in Deutschland ansässigen Unternehmen

ortsübliche Arbeitsbedingungen, insbesondere Gehalt

positives Ergebnis der Vorrangprüfung. D.H. es dürfen für diese Tätigkeit keine bevorrechtigten Personen auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland zur Verfügung stehen

Nachweis der Vergleichbarkeit mit einem deutschen Hochschulabschluss

der Lebensunterhalt muss gesichert sein.

Deutsche Sprachkenntnisse sind nicht erforderlich.

In den ersten zwei Jahren muss vor jedem Wechsel des Arbeitsplatzes die Zustimmung der Ausländerbehörde eingeholt werden.

In den beiden ersten beiden Jahren ist die Erlaubnis zur Beschäftigung an eine konkrete Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber gebunden.

Ehegatten und Kindernachzug sind möglich. Der Ehepartner oder die Kinder brauchen keine Sprachkenntnisse (A1-Test) nachweisen.

Ehegatten haben dann uneingeschränkten Zugang zur unselbstständigen und selbstständigen Erwerbstätigkeit (§ 27 Abs. 5 AufenthG).

Exkurs: Anerkennung der Vergleichbarkeit mit einem deutschen HochschulabschlussZuständig ist hierfür die Kultusministerkonferenz, Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Diese unterhält die Onlinedatenbank „Anabin“.


Zunächst kann hier länderspezifisch für die Ukraine selbst recherchiert werden, ob der Abschluss und die Hochschule des Erwerbs in Deutschland anerkannt sind.

Die ukrainischen Hochschulabschlüsse werden in Deutschland für das „Blaue Karte“ Verfahren in der Regel anerkannt, wenn sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität erworben wurden. Diese Hochschulen sind in der Datenbank anabin mit dem Status H+ versehen.

Die anabin-Datenbank ist derzeit nicht vollständig. Nicht alle ukrainischen Universitäten und Abschlüsse sind aufgeführt.

Ist der Abschluss und die Hochschule/Universität, an welcher der ukrainische Abschluss erworben wurde vorhanden, entsprechend bewertet und mit H+ gekennzeichnet kann dies ausgedruckt werden.

Dies reicht der deutschen Botschaft im Visumsverfahren als Nachweis der Gleichwertigkeit mit einem in Deutschland erworbenen Abschluss für das Blaue Karte Visumsverfahren aus.

Wenn dies nicht der Fall ist oder Unklarheiten vorhanden sind, empfiehlt es sich eine förmliche Anerkennung bei der Kultusministerkonferenz, Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zu beantragen.

Die Dauer beträgt derzeit etwa ein bis zwei Monate.

Dann ist hier eindeutige Klarheit geschaffen und es kommt im Visumsverfahren dann nicht mehr zu Verzögerungen und Rückragen aus diesem Grund.

Der Ablauf ist wie folgt:

Ausfüllen des Bewertungsantrags

Beigefügt werden müssen folgende Unterlagen:

unterschriebener Antrag

einfache Kopie des Arbeitsvertrages (nicht zwingend Voraussetzung, aber zu empfehlen)

einfache Kopie des Attestats mit Anhang

amtlich beglaubigte Kopie des Diploms mit Übersetzung durch beeidigte Dolmetscher

amtlich beglaubigte Kopie des Anhangs zum Diplom mit Übersetzung durch beeidigte Dolmetscher

einfache Reisepasskopie

Danach werden alle Unterlagen zusammen mit dem Antrag in elektronischer Form per E-Mail vorab an Anabin versandt.

Anschliessend werden die Unterlagen im Original per Post, zu empfehlen ist DHL, versandt.

Anabin versendet dann per E-Mail einen Gebührenbescheid. Für einen Abschluss werden 200.- Euro berechnet, für jeden weiteren 100.- Euro.

Nach Überweisung der Gebühren wird die Bewertung vorgenommen, ein Bewertungsbescheid erlassen und per Post versandt. Das Original ist bei Visumsantragstellung erforderlich.

Die Bewertung dauert derzeit circa ein bis zwei Monate.

Die förmliche Anerkennung der Gleichwertigkeit des Hochschulabschlusses ist beim Aufenthaltszweck Arbeitsaufnahme immer zu empfehlen, damit es hier nicht zu Verzögerungen oder gar Visumsablehnungen kommt.

Ablauf der Beantragung und Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Arbeitsaufnahme für UkrainerZunächst muss ein Termin bei der deutschen Botschaft in Kiew zur Beantragung des Visums gebucht werden.

Es handelt sich hier um ein nationales Visum der Kategorie zum Daueraufenthalt.

Bei der Visumsantragstellung muss persönlich vorgesprochen werden.

Vertretung ist nicht möglich.

Zum Termin sind folgende Unterlagen vorzulegen:

ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumsantrag in zwei Exemplaren

Reisepass mit zwei Kopien

drei Passbilder

Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage mit zwei Kopien

Diplom mit Anhang +Übersetzung mit zwei Kopien

Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher mit zwei Kopien

Ausdruck aus der Anabindatenbank, wenn der Abschluss mit H+bewertet ist

bei Nichtvorhandensein des Abschlusses in der Datenbank, Anerkennungsbescheid der KMK mit zwei Kopien (immer zu empfehlen)

Vorabzustimmung der Arbeitsagentur zur Arbeitsaufnahme

Krankenversicherung zur Einreise

Wenn die Zustimmung der Arbeitsagentur zur Visumserteilung nicht nötig ist, wird über den Antrag allein durch die Botschaft entschieden. Dies dauert derzeit etwa zwei Wochen.

Wenn die Zustimmung erforderlich ist, wird diese eingeholt. In diesem Fall dauert die Visumserteilung etwa vier bis acht Wochen.

Wenn das Visum erteilt ist, handelt es sich in der Regel um ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten. Damit wird dann nach Deutschland eingereist.

Anschließend muss die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen.

Danach kann dann der Arbeitgeber die Anmeldung zur Sozialversicherung veranlassen.

Ebenfalls erforderlich ist eine Krankenversicherung.

Ist dies geschehen, wird bei der zuständigen Ausländerbehörde der Daueraufenthaltstitel beantragt.

Dies kann derzeit unterschiedlich lange dauern, die Ausländerbehörden haben aber die Möglichkeit vorläufige Aufenthaltsgenehmigungen, (sogenannte Fiktionsbescheinigungen) sofort auszustellen.

Arbeitsaufnahme und Beschäftigung von Ukrainern mit Hochschulabschluss in Deutschland

Erwerbstätigkeit in Deutschland mit einem Hochschulabschluss | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

Arbeitsaufnahme in einem Ausbildungsberuf

Aufnahme einer der beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung in einem staatlich anerkannten oder Ausbildungsberuf.

Hierbei handelt es sich um Arbeitsaufnahmen von Facharbeitern ohne Hochschul- oder Universitätsabschluss in einem Lehrberuf

Die Beschäftigung ist hier einem einer deutschen Berufsausbildung vergleichbaren Qualifikation möglich.

Rechtsgrundlage ist §18 Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit § 6 Beschäftigungsverordnung.

Dabei müssen im wesentlichen folgende Voraussetzungen vorliegen:


abgeschlossene, in Deutschland anerkannte oder vergleichbare Berufsausbildung. Ukrainische Berufsabschlüsse müssen vorab noch im Herkunftsland anerkannt werden.

Arbeitsvertrag oder Arbeitsplatzzusage mit einem in Deutschland ansässigen Unternehmen

der Beruf muss in der Mangelberufsliste/Positivliste für Mangelberufe gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 Beschäftigungsverordnung aufgeführt sein.

Erlaubnis bzw. Zustimmung zur Arbeitsaufnahme durch die Arbeitsagentur

die Arbeitsbedingungen und die Vergütung müssen ortsüblich sein

der Lebensunterhalt muss gesichert sein

Die Zustimmung der Arbeitsagentur erfolgt ohne die grundsätzlich erforderliche Vorrangprüfung, ob bevorrechtigte Arbeitnehmer in Deutschland zur Verfügung stehen, wenn der Beruf in der Mangelberufs-/Positivliste vorhanden ist. Allerdings müssen die Beschäftigungsbedingungen denen vergleichbarer deutscher Arbeitnehmer entsprechen.

Deutsche Sprachkenntnisse sind nicht erforderlich.

In den ersten zwei Jahren muss vor jedem Wechsel des Arbeitsplatzes die Zustimmung der Ausländerbehörde eingeholt werden.

In den beiden ersten beiden Jahren ist die Erlaubnis zur Beschäftigung an eine konkrete Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber gebunden.

Ehegatten und Kindernachzug sind möglich. Der Ehepartner oder die Kinder brauchen keine Sprachkenntnisse (A1-Test) nachweisen.

Ehegatten haben dann uneingeschränkten Zugang zur unselbstständigen und selbstständigen Erwerbstätigkeit (§ 27 Abs. 5 AufenthG).

Exkurs: Mangelberufsliste/Positivliste für Mangelberufe gemäß § 6 Absatz 2 Beschäftigungsverordnung:



Die Fachkräfteengpassanalyse wird von der Bundesanstalt für Arbeit erstellt und halbjährlich aktualisiert und veröffentlicht. Es wurden nur solche Berufe erfasst, für die nicht bereits andere Möglichkeiten des Arbeitsmarktzugangs bestehen, zum Beispiel die Blaue Karte, Arbeitsaufnahme für Akademiker usw.

dok_ba015465.pdf

Für Berufe, welche in dieser Positivliste aufgeführt sind, ist eine Zulassung zum deutschen Arbeitsmarkt möglich (Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand: März 2019.

Exkurs: Anerkennung der Gleichwertigkeit von ukrainischen Ausbildungsabschlüssen in Deutschland



Für berufliche Anerkennungen sind in Deutschland regional- und fachlich unterschiedliche Stellen unterschiedliche Stellen zuständig. Zur Überprüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikation muss jeweils die für den konkreten Beruf zuständige Stelle eingeschaltet werden.

Zuerst muss also die zuständige Stelle für das Anerkennungsverfahren herausgefunden werden.

Die entsprechende Stelle muss einen sachlichen und räumlichen Bezug zum Antragsteller haben.

Man geht davon aus, dass örtlich die Behörde zuständig ist, in dessen Zuständigkeitsbereich der Sitz des zukünftigen Arbeitgebers liegt.

Nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, BQFG, in der Regel die Kammern (IHK, Handwerkskammer, etc.) aber auch Regierungspräsidien zuständig. Bei reglementierten Berufen, wie zum Beispiel Arzt oder Krankenpfleger, für die der Berufszugang staatlich geregelt ist, richtet sich die Zuständigkeit nach den Bestimmungen der Bundesländer. Hier sind das meistens die Regierungspräsidien.

Der Gleichwertigkeitsbescheid ein offizielles und rechtssicheres Dokument, das die Gleichwertigkeit einer ausländischen Qualifikation mit der entsprechenden deutschen Qualifikation bestätigt, mit den gleichen Rechtsfolgen wie ein deutscher Abschluss. Das Prüfungsverfahren kann von einigen Wochen, bis zu mehreren Monaten dauern.

Sobald die Prüfung abgeschlossen ist und die Gleichwertigkeit der Ausbildung mit einem qualifizierten deutschen Bildungsgang von der zuständigen Stelle bestätigt worden ist, kann man unter Vorlage der Gleichwertigkeitsbescheinigung ein Visum bei der deutschen Botschaft in Kiew beantragen, wenn alle anderen Voraussetzungen vorliegen und der angestrebte Beruf in der Mangelliste aufgeführt ist. Dringend anzuraten ist immer die Vorabzustimmung der Arbeitsagentur im Voraus einzuholen, da dies das Verfahren wesentlich beschleunigt und Missverständnissen vorbeugt.

Ablauf der Beantragung und Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Arbeitsaufnahme für Ukrainer



Zunächst muss ein Termin bei der deutschen Botschaft in Kiew zur Beantragung des Visums gebucht werden.

Es handelt sich hier um ein nationales Visum der Kategorie zum Daueraufenthalt.

Bei der Visumsantragsstellung muss persönlich vorgesprochen werden.

Vertretung ist nicht möglich.

Zum Termin sind folgende Unterlagen vorzulegen:


ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumsantrag in zwei Exemplaren

Reisepass mit zwei Kopien

drei Passbilder

Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage mit zwei Kopien

Diplom mit Anhang plus Übersetzung mit zwei Kopien

Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher mit zwei Kopien

Gleichwertigkeitsbescheid des Berufsabschlusses

Vorabzustimmung der Arbeitsagentur zur Arbeitsaufnahme

Krankenversicherung zur Einreise

Die Visumsbearbeitung dauert derzeit bei der deutschen Botschaft in Kiew etwa zwei bis acht Wochen.

Wenn das Visum erteilt ist, handelt es sich in der Regel um ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten. Damit wird dann nach Deutschland eingereist.

Anschließend muss die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen.

Danach kann dann der Arbeitgeber die Anmeldung zur Sozialversicherung veranlassen.

Ebenfalls erforderlich ist eine Krankenversicherung.

Ist dies geschehen, wird bei der zuständigen Ausländerbehörde der Daueraufenthaltstitel beantragt.

Dies kann derzeit unterschiedlich lange dauern, die Ausländerbehörden haben aber die Möglichkeit vorläufige Aufenthaltsgenehmigungen – sogenannte Fiktionsbescheinigungen – sofort auszustellen.

Beschäftigung von Ukrainern in einem in Deutschland anerkannten oder gleichwertigen Ausbildungsberuf

Erwerbstätigkeit mit einem in Deutschland anerkannten oder gleichwertigen Berufsabschluss | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

Anerkennung / Anpassungsqualifizierung ausländischer Berufsqualifikationen

Rechtsgrundlage ist § 17a Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung.

Dies ist vor allem relevant vor einer geplanten Arbeitsaufnahme in reglementierten Berufen, wie Arzt oder Apotheker, Krankenpfleger, Altenpfleger usw., in denen eine Berufserlaubnis oder bestimmte geregelte Qualifikation oder ein Nachweis darüber erforderlich ist, dass dieser Beruf ausgeübt werden darf.

Hierzu ist ein Bescheid der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle nötig, in der Regel des Regierungspräsidiums aus Deutschland, dass Anpassungsmaßnahmen oder weitere Qualifikationen für die Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation oder Erlaubnis zur Berufsausübung notwendig sind.

Exkurs: Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage.

Daraus müssen genaue Angaben über Art, Inhalt und Dauer der beabsichtigten Tätigkeit, die Arbeitszeit, den Arbeitsort und die Höhe der Vergütung hervorgehen. Die Vergütung muss angemessen sein. Mindestens aber in Höhe des Mindestlohns. Wenn nicht im Vertrag geregelt, zusätzlich dazu Informationen über den Ablauf der Anpassungsmaßnahme.

Hier ist der Vorteil, dass bereits in der Anpassungs- bzw. Anerkennungsphase im Beruf unter Aufsicht gearbeitet werden kann.

Ablauf der Beantragung eines Aufenthaltstitels zur beruflichen Anerkennung oder Anpassungsmaßnahmen für Ukrainer


Zunächst muss ein Termin bei der deutschen Botschaft in Kiew zur Beantragung des Visums gebucht werden.

Es handelt sich hier um ein nationales Visum der Kategorie D zum Daueraufenthalt.

Bei der Visumsantragsstellung muss persönlich vorgesprochen werden.

Vertretung ist nicht möglich.

Zum Termin sind folgende Unterlagen vorzulegen:

ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumsantrag in zwei Exemplaren

Reisepass mit zwei Kopien

drei Passbilder

Stellungnahme oder Bescheid der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle, in der Regel des Regierungspräsidiums aus Deutschland, dass Anpassungsmaßnahmen oder weitere Qualifikationen für die Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation oder Erlaubnis zur Berufsausübung notwendig sind (im Original).

Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage mit zwei Kopien. Daraus müssen genaue Angaben über Art, Inhalt und Dauer der beabsichtigten Tätigkeit, die Arbeitszeit, den Arbeitsort und die Höhe der Vergütung hervorgehen.

Die Vergütung muss angemessen sein. Mindestens aber in Höhe des Mindestlohns. Wenn nicht im Vertrag geregelt, zusätzlich dazu Informationen über den Ablauf der Anpassungsmaßnahme.

Wenn noch keine Fachsprachenprüfung vorliegt: Original der Kursbuchung des Fachsprachenkurses mit Angabe der Wochenstunden (Intensivkurs mit mindestens 18 Stunden pro Woche) und Bestätigung der Zahlung der Kursgebühr.

Diplome, Zeugnisse, Arbeitsbuch mit Übersetzung und Nachweis des Abschlusses.

Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit.

Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts von mindestens 720 € pro Monat ist zu erbringen. Entweder durch:eine förmliche Verpflichtungserklärung gem. §§ 66 – 68 Aufenthaltsgesetz,

oder

durch Einzahlung der erforderlichen Summe auf ein Sperrkonto in Deutschland.

oder

Gehaltszahlungen, welche durch die betriebliche Weiterbildung erzielt werden oder durch eine von der Bildungsmaßnahme unabhängigen Beschäftigung bis zu zehn Stunden je Woche erbracht werden.

Krankenversicherung zur Einreise

Wenn das Visum erteilt ist, handelt es sich in der Regel um ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten. Damit wird dann nach Deutschland eingereist.

Anschließend muss die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen.

Danach kann dann der Arbeitgeber die Anmeldung zur Sozialversicherung veranlassen.

Ebenfalls erforderlich ist eine Krankenversicherung.

Ist dies geschehen, wird bei der zuständigen Ausländerbehörde der Daueraufenthaltstitel beantragt.

Dies kann derzeit unterschiedlich lange dauern, die Ausländerbehörden haben aber die Möglichkeit vorläufige Aufenthaltsgenehmigungen – sogenannte Fiktionsbescheinigungen – sofort auszustellen.


Anerkennung und Anpassungsqualifizierung ukrainischer Berufsqualifikationen in Deutschland


Anerkennung / Anpassungsqualifizierung ausländischer Berufsqualifikationen | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

Betriebliche Berufsausbildung in Deutschland

Rechtsgrundlage ist § 17 Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Beschäftigungsverordnung.

Hierbei handelt es sich in der Regel um eine duale Berufsausbildung.

Die Aufnahme einer beruflichen Ausbildung in Deutschland ist nur möglich, wenn die Arbeitsagentur bzw. ZAV, der Arbeitsaufnahme zugestimmt hat. Hier findet eine Vorrangprüfung statt. Das heißt, es muss dem Arbeitgeber nicht möglich sein, bevorrechtigte Auszubildende auf dem Arbeitsmarkt zu finden. Das heißt, es dürfen keine deutschen Interessenten vorhanden sein.

Dazu beantragt der Arbeitgeber am besten eine Vorabzustimmung der Arbeitsagentur zur Arbeitsaufnahme.

Weiter muss ein Ausbildungsvertrag zu ortsüblichen Konditionen vorliegen.

Außerdem muss der Lebensunterhalt gesichert sein.

Nebentätigkeiten bis zu zehn Stunden pro Woche sind gestattet.

Ablauf der Beantragung und Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Ausbildung für Ukrainer



Zunächst muss ein Termin bei der deutschen Botschaft in Kiew zur Beantragung des Visums gebucht werden.

Es handelt sich hier um ein nationales Visum der Kategorie zum Daueraufenthalt.

Bei der Visumsantragsstellung muss persönlich vorgesprochen werden.

Vertretung ist nicht möglich.

Zum Termin sind folgende Unterlagen vorzulegen:


ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumsantrag in zwei Exemplaren

Reisepass mit zwei Kopien

drei Passbilder

Ausbildungsvertrag oder Einstellungszusage mit zwei Kopien

Attestat mit Anhang, Diplome mit Anhang, Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher mit zwei Kopien

Vorabzustimmung der Arbeitsagentur (ZAV) zur Arbeitsaufnahme

Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts

Krankenversicherung zur Einreise

Die Visumsbearbeitung dauert derzeit bei der deutschen Botschaft in Kiew etwa zwei bis acht Wochen.

Wenn das Visum erteilt ist, handelt es sich in der Regel um ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten. Damit wird dann nach Deutschland eingereist.

Anschließend muss die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen.

Danach kann dann der Arbeitgeber die Anmeldung zur Sozialversicherung veranlassen.

Ebenfalls erforderlich ist eine Krankenversicherung.

Ist dies geschehen, wird bei der zuständigen Ausländerbehörde der Daueraufenthaltstitel beantragt.

Dies kann derzeit unterschiedlich lange dauern, die Ausländerbehörden haben aber die Möglichkeit vorläufige Aufenthaltsgenehmigungen – sogenannte Fiktionsbescheinigungen – sofort auszustellen.


Betriebliche Berufsausbildung für Ukrainer in einem Lehrberuf in Deutschland


Betriebliche Berufsausbildung in Deutschland | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

Punktebasiertes Modellprojekt Baden Würtemberg

Punktebasiertes Modellprojekt Baden Würtemberg für Ausländische Arbeitskräfte (Puma)

Bislang gab es für Ukrainer nur zwei Möglichkeiten, um nach Deutschland zur Arbeitsaufnahme einzureisen.

1. Möglichkeit: Wenn der angestrebte Ausbildungsberufe auf der Positivliste steht

oder

2. Möglichkeit: Als hoch qualifizierte Fachkraft mit einem in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss, z.B. Blaue Karte.

Seit Oktober 2016 können im Rahmen des Punktebasierten Modellprojekts für ausländische Fachkräfte (PuMa) alle Bewerber mit abgeschlossenem Berufsabschluss im Bundesland Baden-Württemberg eine Arbeit aufnehmen.

Die Maßnahme ist zunächst auf drei Jahre und räumlich auf Baden-Württemberg begrenzt.

Die Erprobung erfolgt für einen Zeitraum von drei Jahren. Die Vermittlung von ausländischen Fachkräften an interessierte Arbeitgeber ist möglich seit dem 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2019.

Sie bietet Fachkräften mit einer abgeschlossenen Ausbildung erstmalig die Möglichkeit, eine Arbeit in allen Berufsgruppen aufzunehmen, wenn sie eine passende Arbeitsstelle haben.

Nach Ablauf von zwei Jahren können PuMa-Teilnehmer auch in einem anderen Bundesland und anderen Arbeitgebern beschäftigt werden.

Voraussetzungen:

1. Abgeschlossene Berufsausbildung



Grundsätzlich können auch Studienabschlüsse in Kombination mit praktischen Qualifikationen ebenso als Berufsausbildung anerkannt werden. Sollten beim Hochschulabschluss die praktischen Inhalte fehlen, ist meist eine Teilanerkennung möglich. Fehlende Qualifikationen können bei einer Teilanerkennung später in Deutschland nachgeholt werden. Dabei kann gleichzeitig eine Arbeit aufgenommen werden, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Nachqualifizierungs- oder Anpassungsmaßnahme steht. Allerdings ist ein konkretes Arbeitsplatzangebot erforderlich.

2. Punkteprüfung


Bei der Punkteprüfung werden in erster Linie Deutschkenntnisse bewertet. So erhält man mit B2 Deutschkenntnissen die volle Punktzahl von 100 möglichen Punkten. Allerdings kann auch mit B1 und A2 Niveau an PuMa teilgenommen werden, wenn diese durch andere Integrationskriterien ausgeglichen werden können, wie zum Beispiel durch Voraufenthalte in Deutschland oder gar durch in Deutschland lebende Verwandtschaft. Aber auch mit Englisch- und Französischkenntnissen sowie durch einen vorherigen Bildungs- oder Erwerbsaufenthalt in einem Land der Europäischen Union kann man einen Teil der fehlenden Punkte bei den Deutschkenntnissen ausgleichen.

Für die folgenden Kriterien zur Integrationsfähigkeit können Fachkräfte Punkte erhalten:

Deutschkenntnisse

Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR): 100 Punkte

Niveau B1: 50 Punkte

Niveau A2 : 25 Punkte

Weitere Integrationskriterien (als Ausgleich für fehlende Punkte bei einem Sprachniveau unter B2)gut integrierte Verwandtschaft (bis 2. Grades) in Baden-Württemberg: 50 Punkte

Voraufenthalt in Deutschland (mindestens zwölf Monate, aufgeteilt auf maximal drei Aufenthalte): 50 Punkte

Bildungs- oder Erwerbsaufenthalt in einem EU-Mitgliedsland (mindestens sechs Monate, aufgeteilt auf maximal zwei Aufenthalte): 25 Punkte

Fortgeschrittene Englisch- und Französischkenntnisse (Niveau B1 des GeR): 25 Punkte

Dabei gilt ein Baukastenprinzip: Mindestens 25 Punkte müssen durch Deutschkenntnisse erzielt werden. Unterhalb des Niveaus A2 ist kein Arbeitsmarktzugang möglich. Die weiteren Kriterien können beliebig kombiniert werden, um die benötigte Gesamtpunktzahl von 100 Punkten zu erreichen.

3. Vorliegen einer Einstellungszusage oder Arbeitsvertrag



Es ist zur Teilnahme also mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung und Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 erforderlich und mindestens 100 Punkte beim Integrationstest.

Im Rahmen von PuMa wird Bewerbern mit einer anerkannten Berufsausbildung der Zugang zu allen Berufen, also auch solchen die nicht auf der Positivliste der Arbeitsagentur aufgeführt sind ermöglicht. Ein konkretes Arbeitsplatzangebot ist aber auch weiterhin nötig.


Punktebasiertes Modellprojekt für ausländische Fachkräfte in Baden-Württemberg (PuMa)


PuMa - Punktebasiertes Modellprojekt für ausländische Fachkräfte in Baden-Württemberg | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

Führungskräfte (Geschäftsführer, Prokuristen, Leitende Angestellte etc.)

Arbeitsaufnahme für ausländische Geschäftsführer und Prokuristen eines in Deutschland ansässigen Unternehmens

Rechtsgrundlage ist hier § 18 Aufenthaltsgesetz, in Verbindung mit § 3 oder § 16 Beschäftigungsverordnung.

Dabei müssen im wesentlichen folgende Voraussetzungen vorliegen:

Arbeitsvertrag oder Arbeitsplatzzusage mit einem in Deutschland ansässigen Unternehmen.

Erlaubnis bzw. Zustimmung zur Arbeitsaufnahme durch die Arbeitsagentur.

Die Arbeitsbedingungen und die Vergütung müssen ortsüblich sein.

Der Lebensunterhalt muss gesichert sein.

Tätigkeit als Prokurist oder Geschäftsführer des Unternehmens.

Die Zustimmung der Arbeitsagentur erfolgt ohne die grundsätzlich erforderliche Vorrangprüfung, ob bevorrechtigte Arbeitnehmer in Deutschland zur Verfügung stehen. Allerdings müssen die Beschäftigungsbedingungen denen vergleichbarer deutscher Arbeitnehmer entsprechen.

Deutsche Sprachkenntnisse sind nicht erforderlich.

Ein Hochschul- oder Berufsabschluss ist nicht erforderlich.

In den ersten zwei Jahren muss vor jedem Wechsel des Arbeitsplatzes die Zustimmung der Ausländerbehörde eingeholt werden.

In den beiden ersten beiden Jahren ist die Erlaubnis zur Beschäftigung an eine konkrete Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber gebunden.

Ehegatten und Kindernachzug sind möglich. Der Ehepartner oder die Kinder brauchen keine Sprachkenntnisse (A1-Test) nachweisen.

Ehegatten haben dann uneingeschränkten Zugang zur unselbstständigen und selbstständigen Erwerbstätigkeit (§ 27 Abs. 5 AufenthG).

Diese Visakategorie überschneidet sich oftmals mit Aufenthaltstiteln wegen Geschäftsgründung und / oder Blauer Karte EU.

Ablauf der Visumsbeantragung für Ukrainer



Zunächst muss ein Termin bei der deutschen Botschaft in Kiew zur Beantragung des Visums gebucht werden.

Es handelt sich hier um ein nationales Visum der Kategorie zum Daueraufenthalt.

Bei der Visumsantragsstellung muss persönlich vorgesprochen werden.

Vertretung ist nicht möglich.

Zum Termin sind folgende Unterlagen vorzulegen:


ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumsantrag in zwei Exemplaren

Reisepass mit zwei Kopien

drei Passbilder

Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage mit zwei Kopien

Handelsregisterauszug des Unternehmens

Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher mit zwei Kopien

Vorabzustimmung der Arbeitsagentur zur Arbeitsaufnahme

Krankenversicherung zur Einreise

Die Visumsbearbeitung dauert derzeit bei der deutschen Botschaft in Kiew etwa zwei bis acht Wochen.

Wenn das Visum erteilt ist, handelt es sich in der Regel um ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten. Damit wird dann nach Deutschland eingereist.

Anschließend muss die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen.

Danach kann dann der Arbeitgeber die Anmeldung zur Sozialversicherung veranlassen.

Ebenfalls erforderlich ist eine Krankenversicherung.

Ist dies geschehen, wird bei der zuständigen Ausländerbehörde der Daueraufenthaltstitel beantragt.

Dies kann derzeit unterschiedlich lange dauern, die Ausländerbehörden haben aber die Möglichkeit vorläufige Aufenthaltsgenehmigungen, (sogenannten Fiktionsbescheinigungen) sofort auszustellen.


Arbeitsaufnahme für ukrainische Führungskräfte in Deutschland (Geschäftsführer, Prokuristen usw.)


Arbeitsaufnahme für ausländische Geschäftsführer und Prokuristen eines in Deutschland ansässigen Unternehmens | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

Spezialisten und leitende Angestellte eines Deutschen Unternehmens

Arbeitsaufnahme für Spezialisten und leitende Angestellte eines in Deutschland ansässigen Unternehmens.

Rechtsgrundlage ist hier § 18 Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit § 4 Beschäftigungsverordnung.

Dabei müssen im wesentlichen folgende Voraussetzungen vorliegen:


Arbeitsvertrag oder Arbeitsplatzzusage mit einem in Deutschland ansässigen Unternehmen.

Erlaubnis bzw. Zustimmung zur Arbeitsaufnahme durch die Arbeitsagentur.

Die Arbeitsbedingungen und die Vergütung müssen ortsüblich sein.

Der Lebensunterhalt muss gesichert sein.

es muss der Nachweis erbracht sein, dass nur die antragstellende Person die entsprechen den Arbeiten ausführen kann.

Die Zustimmung der Arbeitsagentur erfolgt ohne die grundsätzlich erforderliche Vorrangprüfung, ob bevorrechtigte Arbeitnehmer in Deutschland zur Verfügung stehen. Allerdings müssen die Beschäftigungsbedingungen denen vergleichbarer deutscher Arbeitnehmer entsprechen.

Ein Hochschul- oder Berufsabschluss ist nicht erforderlich.

Deutsche Sprachkenntnisse sind nicht erforderlich.

In den ersten zwei Jahren muss vor jedem Wechsel des Arbeitsplatzes die Zustimmung der Ausländerbehörde eingeholt werden.

In den beiden ersten beiden Jahren ist die Erlaubnis zur Beschäftigung an eine konkrete Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber gebunden.

Ehegatten und Kindernachzug sind möglich. Der Ehepartner oder die Kinder brauchen keine Sprachkenntnisse (A1-Test) nachweisen.

Ehegatten haben dann uneingeschränkten Zugang zur unselbstständigen und selbstständigen Erwerbstätigkeit (§ 27 Abs. 5 AufenthG).

Ablauf der Visumsbeantragung für Ukrainer


Zunächst muss ein Termin bei der deutschen Botschaft in Kiew zur Beantragung des Visums gebucht werden.

Es handelt sich hier um ein nationales Visum der Kategorie zum Daueraufenthalt.

Bei der Visumsantragsstellung muss persönlich vorgesprochen werden.

Vertretung ist nicht möglich.

Zum Termin sind folgende Unterlagen vorzulegen:

ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumsantrag in zwei Exemplaren

‘ Reisepass mit zwei Kopien

drei Passbilder

Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage mit zwei Kopien

Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher mit zwei Kopien

Vorabzustimmung der Arbeitsagentur zur Arbeitsaufnahme

Krankenversicherung zur Einreise

Die Visumsbearbeitung dauert derzeit bei der deutschen Botschaft in Kiew etwa zwei bis acht Wochen.

Wenn das Visum erteilt ist, handelt es sich in der Regel um ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten. Damit wird dann nach Deutschland eingereist.

Anschließend muss die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen.

Danach kann dann der Arbeitgeber die Anmeldung zur Sozialversicherung veranlassen.

Ebenfalls erforderlich ist eine Krankenversicherung.

Ist dies geschehen, wird bei der zuständigen Ausländerbehörde der Daueraufenthaltstitel beantragt.

Dies kann derzeit unterschiedlich lange dauern, die Ausländerbehörden haben aber die Möglichkeit vorläufige Aufenthaltsgenehmigungen – sogenannte Fiktionsbescheinigungen – sofort auszustellen.


Arbeitsaufnahme ukrainischer Spezialisten und leitender Angestellten eines deutschen Unternehmens


Arbeitsaufnahme für Spezialisten und leitende Angestellte eines in Deutschland ansässigen Unternehmens | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

ICT-Karte für unternehmensinternen Transfer

Führungskräfte, Spezialisten und Trainees – Rechtsgrundlage ist § 19b Aufenthaltsgesetz.

Für Mitarbeiter aus dem außereuropäischen Ausland, wie der Ukraine, welche in einer Niederlassung in Deutschland beschäftigt werden sollen.

Die ICT (Intra-Corporate Transfer)-Karte ist ein Aufenthaltstitel für Drittstaatenangehörige, wie Ukrainer und dient der vorübergehenden Entsendung von Mitarbeitern (Führungskräfte, Spezialisten und Trainees) eines Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union in eine Niederlassung desselben Unternehmens oder derselben Unternehmensgruppe nach Deutschland.

Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

zukünftige Tätigkeit in der deutschen Niederlassung als Führungskraft, Spezialist oder Trainee;

ununterbrochene Beschäftigung beim ausländischen Unternehmen seit mindestens sechs Monaten vor Beginn des Transfers;

Dauer des Transfers über 90 Tage;

Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nach § 39 AufenthG;

gültiger Arbeitsvertrag für die gesamte Dauer des Mitarbeitertransfers, gegebenenfalls zusätzlich ein Abordnungsschreiben mit Nachweis über die Rückkehrmöglichkeit in eine Niederlassung des Unternehmens außerhalb der EU nach der Beendigung des Transfers;

Nachweis der beruflichen Qualifikationen.

Wenn es sich bei dem Angestellten um eine Führungskraft oder einen Spezialisten handelt, kann der Aufenthaltstitel für drei Jahre erteilt werden. Bei Trainees ist die Dauer auf maximal ein Jahr begrenzt.

Ablauf der Beantragung und Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Arbeitsaufnahme für Ukrainer

Zunächst muss ein Termin bei der deutschen Botschaft in Kiew zur Beantragung des Visums gebucht werden.

Es handelt sich hier um ein nationales Visum der Kategorie zum Daueraufenthalt.

Bei der Visumsantragsstellung muss persönlich vorgesprochen werden.

Vertretung ist nicht möglich.

Zum Termin sind folgende Unterlagen vorzulegen:


ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumsantrag in zwei Exemplaren

Reisepass mit zwei Kopien

drei Passbilder

Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage mit zwei Kopien

Diplom mit Anhang plus Übersetzung mit zwei Kopien

Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher mit zwei Kopien

Gleichwertigkeitsbescheid des Berufsabschlusses

Vorabzustimmung der Arbeitsagentur zur Arbeitsaufnahme

Krankenversicherung zur Einreise

Die Visumsbearbeitung dauert derzeit bei der deutschen Botschaft in Kiew etwa zwei bis acht Wochen.

Wenn das Visum erteilt ist, handelt es sich in der Regel um ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten. Damit wird dann nach Deutschland eingereist.

Anschließend muss die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen.

Danach kann dann der Arbeitgeber die Anmeldung zur Sozialversicherung veranlassen.

Ebenfalls erforderlich ist eine Krankenversicherung.

Ist dies geschehen, wird bei der zuständigen Ausländerbehörde der Daueraufenthaltstitel beantragt.

Dies kann derzeit unterschiedlich lange dauern, die Ausländerbehörden haben aber die Möglichkeit vorläufige Aufenthaltsgenehmigungen – sogenannte Fiktionsbescheinigungen – sofort auszustellen.


ICT-Karte für unternehmensinternen Transfer für Ukrainer und Drittstaatenangehörige nach Deutschland


ICT-Karte für unternehmensinternen Transfer - Führungskräfte, Spezialisten und Trainees | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

Internationaler Personalaustausch und Auslandsprojekte

Rechtsgrundlage ist § 18 Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit § 10 Beschäftigungsverordnung.

International tätige Unternehmen können im Rahmen eines Personalaustausches Mitarbeiter aus Drittstaaten in denen sie eine Niederlassung unterhalten, die ausländischen Mitarbeiter dieser Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland beschäftigen.

Die Arbeitsagentur muss hier zustimmen, allerdings findet keine Vorrangprüfung statt.

Es wird also nicht geprüft ob deutsche Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland zur Verfügung stehen.

Ein durch anabin anerkannter Hochschulabschluss ist ebenfalls nicht erforderlich.

Die Zustimmung kann nach privilegierten Gesichtspunkten für bis zu drei Jahre erteilt werden, wenn

1. gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 der Beschäftigungsverordnung – internationaler Personalaustausch

die Mitarbeiter als Fachkräfte, welche eine Hochschul- oder Fachhochschulausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen, im Rahmen des Personalaustausches innerhalb des international tätigen Unternehmens in Deutschland tätig werden sollen

oder

2. gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 der Beschäftigungsverordnung – Auslandsprojekte

eine Tätigkeit im inländischen Unternehmensteil der im Ausland beschäftigten Mitarbeiter zur Durchführung eines Auslandsprojektes unabdingbar erforderlich ist, der Mitarbeiter bei der Durchführung des Projektes im Ausland tätig wird und über eine mit deutschen Facharbeitern vergleichbare Qualifikation und darüber hinaus über besondere, unternehmensspezifische Spezialkenntnisse verfügt.

Benötigte Unterlagen zur Beantragung Vorabzustimmung sind:


Formblatt Stellenbeschreibung

Reisepasskopie

Diplomkopie mit Anhang

Lebenslauf

gegebenenfalls zusätzlich:

Liste namentlicher Mitarbeiterentsendungen (bei Personalaustausch)

ausführliche Projektbeschreibung (bei Auslandsprojekten)

aktueller Geschäftsbericht/Übersicht Unternehmensverbund

legitimierende Vollmacht (wenn ein Vertreter, wie eine Anwaltskanzlei oder eine Unternehmensberatung mit der Antragstellung beauftragt ist).

Wenn die Vorabzustimmung vorliegt, kann ein Visumsantrag bei der deutschen Botschaft gestellt werden.

Ablauf der Beantragung und Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Arbeitsaufnahme für Ukrainer

Zunächst muss ein Termin bei der deutschen Botschaft in Kiew zur Beantragung des Visums gebucht werden.

Es handelt sich hier um ein nationales Visum der Kategorie zum Daueraufenthalt.

Bei der Visumsantragsstellung muss persönlich vorgesprochen werden.

Vertretung ist nicht möglich.

Zum Termin sind folgende Unterlagen vorzulegen:

ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumsantrag in zwei Exemplaren

Reisepass mit zwei Kopien

drei Passbilder

Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage mit zwei Kopien

Diplom mit Anhang plus Übersetzung mit zwei Kopien

Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher mit zwei Kopien

Gleichwertigkeitsbescheid des Berufsabschlusses

Vorabzustimmung der Arbeitsagentur zur Arbeitsaufnahme

Krankenversicherung zur Einreise

Die Visumsbearbeitung dauert derzeit bei der deutschen Botschaft in Kiew etwa zwei bis acht Wochen.

Wenn das Visum erteilt ist, handelt es sich in der Regel um ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten. Damit wird dann nach Deutschland eingereist.

Anschließend muss die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen.

Danach kann dann der Arbeitgeber die Anmeldung zur Sozialversicherung veranlassen.

Ebenfalls erforderlich ist eine Krankenversicherung.

Ist dies geschehen, wird bei der zuständigen Ausländerbehörde der Daueraufenthaltstitel beantragt.

Dies kann derzeit unterschiedlich lange dauern, die Ausländerbehörden haben aber die Möglichkeit vorläufige Aufenthaltsgenehmigungen – sogenannte Fiktionsbescheinigungen – sofort auszustellen.


Internationaler Personalaustausch und Auslandsprojekte für Ukrainer und Drittstaatenangehörige


Internationaler Personalaustausch und Auslandsprojekte | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

Arbeitsplatzsuche in Deutschland

Rechtsgrundlage ist § 18c Aufenthaltsgesetz.

Voraussetzung ist ein in Deutschland anerkanntes Hochschuldiplom.

Der Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche ist für maximal ein halbes Jahr möglich. Wenn eine Arbeitsstelle gefunden wird, kann gegebenenfalls bei Vorliegen aller Voraussetzungen in Deutschland verblieben werden und der weitere Aufenthaltstitel ohne Botschaftsbesuch sofort vor Ort bei der Ausländerbehörde in Deutschland beantragt werden.

Exkurs: Motivationsschreiben:


Zur Visumsantragsstellung ist eine selbst verfasste schriftliche Erklärung zur Begründung für die geplante Arbeitsplatzsuche erforderlich. Es muss klar erkennbar sein, für welche Arbeitsbereiche und Stellen ein Interesse besteht, wo Bewerbungen stattfinden sollen und wo sich die Unterkunft befindet. Sprachkenntnisse müssen erwähnt werden und gegebenenfalls warum diese nicht erforderlich sind.

Dieses Schreiben ist eine wichtige Voraussetzung zur Visumserteilung.

Ablauf der Beantragung und Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Arbeitsplatzsuche für Ukrainer



Zunächst muss ein Termin bei der deutschen Botschaft in Kiew zur Beantragung des Visums gebucht werden.

Es handelt sich hier um ein nationales Visum der Kategorie zum Daueraufenthalt.

Bei der Visumsantragsstellung muss persönlich vorgesprochen werden.

Vertretung ist nicht möglich.

Zum Termin sind folgende Unterlagen vorzulegen:

ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumsantrag in zwei Exemplaren

Reisepass mit zwei Kopien

drei Passbilder

Lebenslauf

Motivationsschreiben

Hochschuldiplom mit Anhang Arbeitszeugnisse,

Arbeitsbücher mit zwei Kopien

gegebenenfalls Berufserlaubnisse

Zeugnisanerkennungen

Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts

Krankenversicherung zur Einreise und für den gesamten Aufenthalt

Die Visumsbearbeitung dauert derzeit bei der deutschen Botschaft in Kiew etwa zwei bis acht Wochen.

Wenn das Visum erteilt ist, handelt es sich in der Regel um ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten. Damit wird dann nach Deutschland eingereist.

Anschließend muss die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen.

Ebenfalls erforderlich ist eine Krankenversicherung.

Ist dies geschehen, wird bei der zuständigen Ausländerbehörde der Daueraufenthaltstitel beantragt.

Dies kann derzeit unterschiedlich lange dauern, die Ausländerbehörden haben aber die Möglichkeit vorläufige Aufenthaltsgenehmigungen – sogenannte Fiktionsbescheinigungen – sofort auszustellen.


Visum für Ukrainer und Drittstaatenangehörige zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland


Arbeitsplatzsuche in Deutschland | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

Selbstständige Tätigkeiten / Geschäftsgründung in Deutschland

Rechtsgrundlage ist § 21 Aufenthaltsgesetz.

In Deutschland ist es wie in den meisten Ländern möglich, eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund von Investitionen zu erhalten. Geregelt ist das in §21 Aufenthaltsgesetz.

Derartige Investitionen können auch im Immobilienbereich getätigt werden.

Selbstständige, Freiberufler und Gesellschafter einer Personengesellschaft können nach § 21 Aufenthaltsgesetz eine Aufenthaltserlaubnis zur Gründung und Führung ihres Unternehmens in Deutschland erhalten.

Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter (zum Beispiel Geschäftsführer) von juristischen Personen (GmbH, Aktiengesellschaft), wenn sie am unternehmerischen Risiko der Firma beteiligt sind.

Das Gesetz verlangt für die Erteilung ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis, positive Auswirkungen der Tätigkeit auf die Wirtschaft die Sicherung der Finanzierung durch Eigenkapital oder eine Kreditzusage.

Mindestinvestitionssummen oder eine bestimmte Anzahl von Arbeitsplätzen verlangt das Gesetz ab Sommer 2012 nicht mehr.

Allerdings orientiert man sich daran, bei der Beurteilung des wirtschaftlichen Interesses immer noch.

Entscheidend sind eine gute Unternehmensidee und ein Konzept, das sich bei Analyse der Marktsituation als tragfähig und finanzierbar erweist. Eine gute Qualifikation des Unternehmers, positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und Beiträge zu Innovation und Forschung sind förderlich. Unternehmer, die älter als 45 Jahre sind, müssen außerdem eine “angemessene” Altersversorgung nachweisen.

Die Ausländerbehörde beteiligt vor einer Entscheidung weitere Stellen.

So gibt zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer aufgrund der eingereichten Unterlagen ein Gutachten ab, ob Interesse an der Unternehmensgründung besteht.

Es ist daher empfehlenswert, einen Business- und Finanzplan gründlich vorzubereiten.

War das Unternehmen nach drei Jahren erfolgreich, so kann eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis nach Ermessen erteilt werden.

Nach fünf Jahren besteht hierauf ein Rechtsanspruch.


Ablauf der Beantragung eines Aufenthaltstitels zur Selbstständigen Beschäftigungsaufnahme oder Unternehmensgründung für Ukrainer

Zunächst muss ein Termin bei der deutschen Botschaft in Kiew zur Beantragung des Visums gebucht werden.

Es handelt sich hier um ein nationales Visum der Kategorie D zum Daueraufenthalt.

Bei der Visumsantragsstellung muss persönlich vorgesprochen werden.

Vertretung ist nicht möglich.

Zum Termin sind folgende Unterlagen vorzulegen:

ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumsantrag in zwei Exemplaren

Reisepass mit zwei Kopien

drei Passbilder

Diplome, Zeugnisse, Arbeitsbuch mit Übersetzung und Nachweis des Abschlusses

Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit

Businessplan/Geschäftskonzept

Handelregisterauszug

Lebenslauf

Nachweis der Alterssicherung für Antragsteller, die älter sind als 45 Jahre. Durch eigenes Vermögen, erworbene Rentenanwartschaften, Vorlage des Angebotes einer privaten Rentenversicherung).

Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts

Krankenversicherung in Deutschland zum Daueraufenthalt. (Sozialversicherung)

Wenn das Visum erteilt ist, handelt es sich in der Regel um ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten. Damit wird dann nach Deutschland eingereist.

Anschließend muss die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen.

Danach kann dann der Arbeitgeber die Anmeldung zur Sozialversicherung veranlassen.

Ebenfalls erforderlich ist eine Krankenversicherung.

Ist dies geschehen, wird bei der zuständigen Ausländerbehörde der Daueraufenthaltstitel beantragt.

Dies kann derzeit unterschiedlich lange dauern, die Ausländerbehörden haben aber die Möglichkeit vorläufige Aufenthaltsgenehmigungen – sogenannte Fiktionsbescheinigungen – sofort auszustellen.

Selbstständige Tätigkeiten und Firmengründung / Investitionen in Deutschland für Ukrainer

Selbstständige Tätigkeiten / Geschäftsgründung in Deutschland | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

Praktikum in Deutschland ohne ZAV-Zustimmung

Rechtsgrundlage ist § 17 Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Beschäftigungsverordnung.

Die Aufnahme eines Praktikums in Deutschland ist nur möglich, wenn ein Praktikumsvertrag oder gegebenenfalls ein detaillierter Praktikumsplan des Arbeitgebers zu ortsüblichen Konditionen vorliegt.

Hier muss genau nachgewiesen werden, inwieweit das Praktikum der beruflichen Weiterbildung dient.

Außerdem muss der Lebensunterhalt gesichert sein.

Ablauf der Beantragung und Erteilung eines Aufenthaltstitels zum Praktikum für Ukrainer

Zunächst muss ein Termin bei der deutschen Botschaft in Kiew zur Beantragung des Visums gebucht werden.

Es handelt sich hier um ein nationales Visum der Kategorie zum Daueraufenthalt.

Bei der Visumsantragsstellung muss persönlich vorgesprochen werden.

Vertretung ist nicht möglich.


Zum Termin sind folgende Unterlagen vorzulegen:

ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumsantrag in zwei Exemplaren

Reisepass mit zwei Kopien

drei Passbilder

Praktikumsvertrag oder Praktikumsplan mit zwei Kopien

Attestat mit Anhang, Diplome mit anhang Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher mit zwei Kopien

Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts

Krankenversicherung zur Einreise

Die Visumsbearbeitung dauert derzeit bei der deutschen Botschaft in Kiew etwa zwei bis acht Wochen.

Wenn das Visum erteilt ist, handelt es sich in der Regel um ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten. Damit wird dann nach Deutschland eingereist.

Anschließend muss die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen.

Danach kann dann der Arbeitgeber ggf. die Anmeldung zur Sozialversicherung veranlassen.

Ebenfalls erforderlich ist eine Krankenversicherung.

Ist dies geschehen, wird bei der zuständigen Ausländerbehörde der Daueraufenthaltstitel beantragt.

Dies kann derzeit unterschiedlich lange dauern, die Ausländerbehörden haben aber die Möglichkeit vorläufige Aufenthaltsgenehmigungen – sogenannte Fiktionsbescheinigungen – sofort auszustellen.

Praktikum für Ukrainer und Drittstaatenangehörige in Deutschland ohne ZAV-Zustimmung


Praktikum in Deutschland ohne ZAV-Zustimmung | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

Au-Pair in Deutschland

Rechtsgrundlage ist § 18 Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit § 12 Beschäftigungsverordnung.

Au-Pairs werden gegen Verpflegung, Unterkunft und Taschengeld bei einer Gastfamilie im Ausland tätig, um im Gegenzug Sprache und Kultur des Gastlandes kennenzulernen.

Die Aufgaben eines Au-pairs sind unterschiedlich. Sie hängen von der Eigenart und dem Lebensstil der Gastfamilie ab, die das Au-pair bei sich aufgenommen hat.

Zum Alltag eines Au-pairs gehört im Allgemeinen:


Leichte Hausarbeiten, also mitzuhelfen, die Wohnung sauber zu halten sowie Wäsche zu waschen und zu bügeln;

Frühstück und einfache Mahlzeiten zuzubereiten;

Kinder zu betreuen und zu beaufsichtigen und auf dem Weg in den Kindergarten oder in die Schule zu begleiten und mit ihnen spazieren zu gehen oder zu spielen;

Haustiere zu betreuen.

Nicht zu den Aufgaben eines Au-pairs gehören die Kranken- und Altenpflege.

Es darf kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Au-pair und Gasteltern bestehen.

In der Gastfamilie muss Deutsch als Muttersprache gesprochen werden. Wird in der Familie Deutsch als Familiensprache gesprochen kann das Visum erteilt werden, wenn das Au-pair nicht aus einem Heimatland der Gasteltern stammt.

Das Au Pair muss unter 27 Jahre und unverheiratet sein.

Aufenthaltsdauer ist maximal ein Jahr.

260 Euro Taschengeld pro Monat, eine Kranken- und Unfallversicherung, kostenlose Unterbringung in einem eigenen Zimmer und alle Mahlzeiten.

Jedes Au-pair bekommt die Möglichkeit, in seiner Freizeit an einem Deutsch-Sprachkurs teilzunehmen sowie kulturelle und geistig anregende Veranstaltungen zu besuchen.

Die Gastfamilien beteiligen sich in Höhe von 50 Euro/monatlich an den Sprachkurskosten.

Das Au-pair hat Anspruch auf einen freien Nachmittag und einen ganzen freien Tag pro Woche und auf Urlaub, der für ein volles Jahr vier Wochen beträgt bzw. auf dieser Basis anteilig zu berechnen ist.

Exkurs: Au-Pair VertragDer Vertrag muss die Mindestbedingungen für Au-pair-Verhältnisse enthalten:


die genaue Bezeichnung der Vertragsparteien

Zahl und Alter der zu betreuenden Kinder (in der Familie muss mindestens ein minderjähriges Kind leben)

Beginn und Dauer des Vertrages (mindestens sechs Monate, maximal ein Jahr)

allgemeine Pflichten der Gasteltern

allgemeine Pflichten des Au-pairs

Verpflichtung der Gasteltern über den Abschluss einer Versicherung, die Krankheit, Schwangerschaft, Geburt und Unfall umfasst

Vereinbarung über Taschengeld (monatlich mindestens 260 €)

Vereinbarung über die Arbeitszeit (maximal sechs Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich

Vereinbarung über den Erholungsurlaub (mindestens zwei Arbeitstage pro Monat)

Ablauf der Beantragung und Erteilung eines Aufenthaltstitels als Au-Pair


Zunächst muss ein Termin bei der deutschen Botschaft in Kiew zur Beantragung des Visums gebucht werden.

Es handelt sich hier um ein nationales Visum der Kategorie zum Daueraufenthalt.

Bei der Visumsantragsstellung muss persönlich vorgesprochen werden.

Vertretung ist nicht möglich.

Zum Termin sind folgende Unterlagen vorzulegen:

ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumsantrag in zwei Exemplaren

Reisepass mit zwei Kopien

drei Passbilder

Au-Pair Vertrag mit zwei Kopien

Meldebescheinigung der Gastfamilie aus welcher hervorgeht, dass dort minderährige Kinder im Haushalt leben.

A1 Sprachtest

Lebenslauf

Motivationsschreiben

Nachweis von Sprachkenntnissen A1, oder Bestätigung des Trägers, dass darauf verzichtet wird.

Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts

Krankenversicherung zur Einreise

Die Visumsbearbeitung dauert derzeit bei der deutschen Botschaft in Kiew etwa zwei bis acht Wochen.

Wenn das Visum erteilt ist, handelt es sich in der Regel um ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten. Damit wird dann nach Deutschland eingereist.

Anschließend muss die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen.

Ebenfalls erforderlich ist eine Krankenversicherung.

Ist dies geschehen, wird bei der zuständigen Ausländerbehörde der Daueraufenthaltstitel beantragt.

Dies kann derzeit unterschiedlich lange dauern, die Ausländerbehörden haben aber die Möglichkeit vorläufige Aufenthaltsgenehmigungen – sogenannte Fiktionsbescheinigungen – sofort auszustellen.


Ukrainer als Au-pair in Deutschland


Au-Pair in Deutschland - Au-Pair Vertrag | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

Freiwilliges Soziales Jahr

Rechtsgrundlage ist § 18 Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit § 14, Abs. 1 Beschäftigungsverordnung.

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), ist ein Freiwilligendienst im sozialen Bereich für Jugendliche und Erwachsene, welche die Schulpflicht erfüllt haben und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben. Träger sind verschiedene Regionale soziale Einrichtungen, Kommunen, Kindergärten, Krankenhäuser usw.

Die Einsatzbereiche liegen sämtlich im sozial-karitativen oder gemeinnützigen Bereich. Ein FSJ kann man neuerdings auch in den Bereichen, Sport, Denkmalpflege und Kultur absolvieren.

Es wird in der Regel ein Taschengeld gezahlt, welchen je nach Träger variieren kann. Außerdem sind Unterkunft und Verpflegung frei.

Die Absolventen sind krankenversichert und pflegeversichert.

Der Träger ist verpflichtet, die vollständigen Kosten für die Sozialversicherung, also den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil, zu zahlen. Ebenfalls wird die Zeit des freiwilligen sozialen Jahres bei der Rentenversicherung berücksichtigt.

Das Freiwillige Soziale Jahr dauert mindestens 6, jedoch maximal 18 Monate. In Ausnahmefällen kann der Freiwilligendienst bis zu 24 Monaten geleistet werden.

Ein FSJ kann auch nach einem Au-Pair-Aufenthalt stattfinden.


Ablauf der Beantragung und Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Absolvierung eines FSJ

Zunächst muss ein Termin bei der deutschen Botschaft in Kiew zur Beantragung des Visums gebucht werden.

Es handelt sich hier um ein nationales Visum der Kategorie zum Daueraufenthalt.

Bei der Visumsantragsstellung muss persönlich vorgesprochen werden.

Vertretung ist nicht möglich.

Zum Termin sind folgende Unterlagen vorzulegen:

ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumsantrag in zwei Exemplaren

Reisepass mit zwei Kopien

drei Passbilder

Arbeitsvertrag über ein FSJ oder Einstellungszusage mit zwei Kopien

Lebenslauf

Motivationsschreiben

Nachweis von Sprachkenntnissen A1, oder Bestätigung des Trägers, dass darauf verzichtet wird.

Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts

Krankenversicherung zur Einreise

Die Visumsbearbeitung dauert derzeit bei der deutschen Botschaft in Kiew etwa zwei bis acht Wochen.

Wenn das Visum erteilt ist, handelt es sich in der Regel um ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten. Damit wird dann nach Deutschland eingereist.

Anschließend muss die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen.
Danach kann dann der Arbeitgeber die Anmeldung zur Sozialversicherung veranlassen.

Ebenfalls erforderlich ist eine Krankenversicherung.
Ist dies geschehen, wird bei der zuständigen Ausländerbehörde der Daueraufenthaltstitel beantragt.

Dies kann derzeit unterschiedlich lange dauern, die Ausländerbehörden haben aber die Möglichkeit vorläufige Aufenthaltsgenehmigungen – sogenannte Fiktionsbescheinigungen – sofort auszustellen.

Freiwilliges Soziales Jahr für Ukrainer in Deutschland

Freiwilliges Soziales Jahr | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

Arbeitsaufnahme für Ärzte in Deutschland

Arbeitsaufnahme für Ärzte in Deutschland: Berufsanerkennung, Berufserlaubnis, Approbation, Visa, Aufenthaltsgenehmigung


Die Arbeitsaufnahme in Deutschland für reglementierte Berufe, wie Ärzte setzt eine Berufsanerkennung und Berufserlaubnis voraus.

Wer in Deutschland als Arzt tätig sein will, braucht eine staatliche Zulassung, die Approbation.

Auch mit einem im Ukraine erworbenen Abschluss kann in Deutschland ein Antrag auf Approbation gestellt werden.

Im Rahmen des Approbationsverfahrens überprüft die zuständige Stelle die Gleichwertigkeit des jeweiligen Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Abschluss.

Die Anerkennung, Approbation, Visumserteilung für Ärzte ist ein komplizierter Prozess, der teils schwer überschaubar ist und dazu teils noch regional unterschiedlich gehandhabt wird.

Voraussetzungen

Medizinischer Berufsabschluss

Über die Anerkennung Ihres im Ausland erworbenen Abschlusses entscheidet Ihre zuständige Stelle im Rahmen des Approbationsverfahrens.

Der Antrag auf Approbation kann unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit, der Herkunft Ihres Abschlusses und Ihrem Aufenthaltsstatus gestellt werden.

Ablauf

Zuständig sind regional unterschiedliche Anerkennungsbehörden.

Meistens sind es die Regierungspräsidien, in deren Bereich die spätere Arbeitsaufnahme bzw. Approbation erfolgen soll.

Es wird geprüft, ob der im Ausland erworbene Abschluss gleichwertig mit dem deutschen Abschluss ist.

Ein Abschluss wird als gleichwertig anerkannt, wenn keine wesentlichen Unterschiede zwischen ausländischem Abschluss und deutschem Abschluss bestehen.

Neben der Ausbildung wird auch Berufserfahrung berücksichtigt. Wesentliche Unterschiede können auch durch einschlägige Berufserfahrung ausgeglichen werden.

Die Approbation wird erteilt, wenn die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses festgestellt wird und auch die übrigen Voraussetzungen zur Erlangung der Approbation erfüllt sind, u.a. ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.

Gibt es wesentliche Unterschiede zwischen Ausländischen und dem deutschen Abschluss, besteht die Möglichkeit, an einer Prüfung teilzunehmen, um die Gleichwertigkeit des Kenntnisstandes nachzuweisen.

Nach bestandener Kenntnisprüfung wird dann die Approbation erteilt.

In der Regel ist es so, dass ukrainische Abschlüsse nicht als gleichwertig anerkannt werden.

Hier gestaltet sich die Approbation dann als zeitlich umfangreiches Anerkennungsverfahren, welches bis zu zwei Jahre dauert.

Eine vorläufige Berufserlaubnis im Vorfeld der Approbation kann erteilt werden, wenn über eine abgeschlossene Ausbildung verfügt wird und die fachlichen Anforderungen für die beabsichtigte Tätigkeit erfüllt sind.

Die Erteilung dieser vorläufigen Berufserlaubnis kommt in der Regel für Personen in Betracht, die die Voraussetzungen für die Approbation noch nicht erfüllen.

Es kann z. B. eine Berufserlaubnis für eine nicht selbstständige, nicht leitende Tätigkeit unter Anleitung und Aufsicht für insgesamt höchstens zwei Jahre erteilt werden. In der Regel ist es so, dass ukrainische Abschlüsse nicht als gleichwertig anerkannt werden.

Zunächst wird der Antrag auf Approbation gestellt. In der Regel sind dafür die Regierungspräsidien aber auch andere Behörden zuständig.

Danach erfolgt eine Eingangsbestätigung und es muss ein Termin für die Fachsprachenprüfung vereinbart werden.

Derzeit sind meist allgemeine Sprachkenntnisse auf B2 Niveau ausreichen, die Fachsprachenkenntnisse müssen aber auf Niveau C1 liegen.

Die Fachsprachenprüfungen finden vor der zuständigen Ärztekammer statt.

Ist diese bestanden, wird eine vorläufige Berufserlaubnis erteilt.

Damit kann dann in einem Krankenhaus oder anderen ärztlichen Einrichtungen bis zum Bestehen der Kenntnisprüfung im Rahmen eines Praktikums unter Anleitung und Aufsicht gearbeitet werden, um sich die fehlenden Kenntnisse anzueignen oder zu vertiefen.

Für die Antragstellung erforderliche Unterlagen

Für den Antrag auf Erteilung der Approbation werden die nachfolgend aufgeführten Unterlagen benötigt:

Antrag

Erklärung, dass eine Tätigkeit im Zuständigkeitsgebiet des entsprechenden Regierungspräsidiums eine Tätigkeit als Arzt aufgenommen werden soll und dass Sie in keinem anderen Bundesland einen Approbationsantrag gestellt habe.

weitere UnterlagenMeldebestätigung

Aktueller tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild

Bescheinigung der obersten Gesundheitsbehörde der Ukraine, oder anderen zuständigen Stellen, dass keine disziplinarrechtlichen oder berufsrechtlichen Schritte eingeleitet wurden oder dies beabsichtigt ist (Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of good standing)

amtlich beglaubigte Kopie des Reisepasses oder Personalausweises

Führungszeugnis der Belegart O mit Verwendungszweck „Approbation“, das

nicht älter als 3 Monate sein darf, bzw. gleichartiges Zeugnis aus dem Heimat- bzw. Herkunftsland

Straffreiheitserklärung,

ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

Diplom- und Prüfungszeugnis mit Anhang

Stoffverteilungsplan/Anlage zum Diplom (Transscript of records/Fächer und Stundennachweise): Aus diesen Unterlagen des Studiums müssen die Studienfächer und deren zeitlicher Umfang ersichtlich sein (Fächer- und Stundennachweis). Ihre Angaben müssen sich immer auf die Studienordnung beziehen, die zur Zeit des Studiums gültig war.

Zeugnisse über absolvierte Praktika und praktische Zeiten (z.B. Internship, Internatur, praktisches Jahr).

Nachweis über die Erlaubnis zur uneingeschränkten Ausübung des Berufes (Bescheinigung der obersten Gesundheitsbehörde des Studienlandes)

Für die gutachterliche Überprüfung Ihrer Ausbildung:

Curriculum (Lehrplan / Lehrziele) in deutscher Übersetzung, das die Inhalte jedes einzelnen absolvierten Faches darstellt. Das Curriculum muss bezogen auf Ihre Person und Ihre eigene Ausbildungszeit eingereicht werden. Bei Verzicht auf das Gutachten wird ein Curriculum in der Regel nicht benötigt.

Kostenübernahmeerklärung, derzeit 650.- Euro

Für eine Berufserlaubnis zusätzlich:Antrag

Aufenthaltstitel, der zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit berechtigt.

Anstellungsbestätigung einer Praxis/Apotheke oder der Personalabteilung einer Klinik im Regierungsbezirk für eine nicht selbständige und nicht leitende Tätigkeit unter Aufsicht, Anleitung und Verantwortung von approbierten Kolleginnen/Kollegen.

Nachweise über Weiterbildungen, ausführliche Arbeitszeugnisse

Visumsbeantragung zur Approbation

Ablauf der Beantragung und Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation und Approbation für UkrainerRechtsgrundlage ist § 17a Aufenthaltsgesetz und § 8 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung


Zunächst muss ein Termin bei der deutschen Botschaft in Kiew zur Beantragung des Visums gebucht werden.

Es handelt sich hier um ein nationales Visum der Kategorie D zum Daueraufenthalt.

Bei der Visumsantragstellung muss persönlich vorgesprochen werden.

Vertretung ist nicht möglich.

Zum Termin sind folgende Unterlagen vorzulegen:

Ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumsantrag in zwei Exemplaren

Reisepass mit zwei Kopien

drei Passbilder

Stellungnahme oder Bescheid der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle, in der Regel des Regierungspräsidiums aus Deutschland, dass Anpassungsmaßnahmen oder weitere Qualifikationen für die Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation oder Erlaubnis zur Berufsausübung notwendig sind (im Original).

Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage mit zwei Kopien. Daraus müssen genaue Angaben über Art, Inhalt und Dauer der beabsichtigten Tätigkeit, die Arbeitszeit, den Arbeitsort und die Höhe der Vergütung hervorgehen. Die Vergütung muss angemessen sein. Mindestens aber in Höhe des Mindestlohns. Wenn nicht im Vertrag geregelt, zusätzlich dazu Informationen über den Ablauf der Anpassungsmaßnahme.

Wenn noch keine Fachsprachenprüfung vorliegt: Original der Kursbuchung des Fachsprachenkurses mit Angabe der Wochenstunden (Intensivkurs mit mindestens 18 Stunden pro Woche) und Bestätigung der Zahlung der Kursgebühr.

Diplome, Zeugnisse, Arbeitsbuch mit Übersetzung und Nachweis des Abschlusses.

Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit

Der Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts von mindestens 720 € pro Monat ist zu erbringen. Entweder durch:

eine förmliche Verpflichtungserklärung gem. §§ 66 – 68 Aufenthaltsgesetz,

oder

durch Einzahlung der erforderlichen Summe auf ein Sperrkonto in Deutschland.

oder

Gehaltszahlungen, welche durch die betriebliche Weiterbildung erzielt werden oder durch eine von der Bildungsmaßnahme unabhängigen Beschäftigung bis zu zehn Stunden je Woche erbracht werden.

Krankenversicherung zur Einreise

Wenn das Visum erteilt ist, handelt es sich in der Regel um ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten. Damit wird dann nach Deutschland eingereist.

Anschließend muss die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen.

Danach kann dann der Arbeitgeber die Anmeldung zur Sozialversicherung veranlassen.

Ebenfalls erforderlich ist eine Krankenversicherung.

Ist dies geschehen, wird bei der zuständigen Ausländerbehörde der Daueraufenthaltstitel beantragt.

Dies kann derzeit unterschiedlich lange dauern, die Ausländerbehörden haben aber die Möglichkeit vorläufige Aufenthaltsgenehmigungen, (sog. Fiktionsbescheinigungen) sofort auszustellen.


Arbeitsaufnahme für Ärzte in Deutschland: Berufsanerkennung, Berufserlaubnis, Approbation, Visa, Aufenthaltsgenehmigung | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine


Arbeitsaufnahme und Beschäftigung  von ukrainischen Ärzten in Deutschland | rechtsanwalt.com

Neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz ( FachKrEG )

Neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz ( FachKrEG )


Am 01.3.2020 sind neue Regeln für die Einwanderung und Beschäftigung von Fachkräften aus Drittstaaten, also nicht EU-Ländern, in Kraft getreten. Unter diese Regelungen fallen auch ukrainische Staatsbürger.

Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wesentlichen Veränderungen.

Was ist Neu?


1. Einheitlicher Fachkräftebegriff

Es wurde ein einheitlicher Fachkräftebegriff gesetzlich definiert, der sowohl Hochschulabsolventen, als auch Arbeitnehmer mit Berufsausbildung umfasst.Als Fachkräfte gelten Personen mit einem Hochschulabschluss oder einer Berufsausbildung mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren. Es muss eine Anerkennung/Gleichstellung der Qualifikation durch die zuständige Stelle in Deutschland vorliegen.

2. Wegfall der Vorrangprüfung

Wegfall der Vorrangprüfung bei anerkannter Qualifikation und Arbeitsvertrag. D.h. weder die Arbeitsagentur, noch andere Stellen prüfen, ob bevorrechtigte Arbeitnehmer auf dem deutschen Arbeitsmarkt vorhanden sind. Jeder, der eine anerkannte Ausbildung oder Hochschulstudium vorweisen kann, darf zu ortsüblichen Gehältern in Deutschland arbeiten. Der Einstieg in den Arbeitsmarkt wird also für alle Berufsgruppen erleichtert: die Fachkraft muss lediglich einen Arbeitsvertrag oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot, sowie eine in Deutschland anerkannte Qualifikation vorweisen. Die sog. Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit findet nicht mehr statt. Das bedeutet, dass nicht mehr geprüft werden muss, ob für den konkreten Arbeitsplatz eine Bewerberin oder ein Bewerber aus Deutschland oder der EU zur Verfügung steht. Die Prüfung der Arbeitsbedingungen, insbesondere der Vergütung durch die BA findet aber weiterhin statt.

3. Wegfall der Mangelberufsliste

Bis jetzt konnten nur Bewerber mit Berufsausbildung in Berufen, welche auf der Mangelberufsliste aufgeführt waren eingestellt werden. Diese Regelung ist gestrichen. Jeder Bewerber mit gleichgestelltem ukr. Berufsabschluss kann nunmehr in seinem entsprechenden Beruf eingestellt werden. Die Einwanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten ist nicht mehr auf Mangelberufe beschränkt. Mit einer gleichgestellten/anerkannten Berufsausbildung ist die Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung möglich in allen Berufen, für welche diese Qualifikation befähigt.

4. Weitergehende Beschäftigungsmöglichkeiten

Arbeitsaufnahme auch in ähnlichen Berufen, entsprechend der Ausbildung. Ein Arbeitnehmer kann eine Beschäftigung ausüben, für welche die erworbene Qualifikation ihn befähigt. Es ist nun also auch eine Beschäftigung in verwandten Berufen möglich. Vor allen Dingen können nun Fachkräfte mit akademischer Ausbildung nicht nur Beschäftigungen ausüben, die einen Hochschulabschluss voraussetzen. Sie können auch in anderen Berufen, z.B. in Ausbildungsberufen beschäftigt werden, für welche sie nach der alten Regelung nicht oder überqualifiziert waren. Die Ausbildung muss lediglich im fachlichen Zusammenhang zur Qualifikation stehen, für die eine berufliche, nichtakademische Ausbildung vorgesehen ist. Es kann z.B. ein Elektroingenieur als Elektroniker beschäftigt werden, oder ein Maschinenbauingeneur als Schlosser. Helfer- und Anlernberufe sind weiterhin ausgeschlossen. Für die Blaue Karte EU ist stets eine der beruflichen Qualifikation angemessene Beschäftigung erforderlich, die üblicherweise einen akademischen Abschluss voraussetzt.Eine Ausnahme bilden IT-Spezialisten.

5. Beschäftigung im IT-Bereich ohne Abschluss

Bei Beschäftigungen auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie muss kein entsprechender Berufs- oder Studienabschluss vorliegen, wenn folgende Vorraussetzungen vorliegen:- vergleichbarer Abschluss, der in den letzten sieben Jahren erworben wurde- mindestens dreijährige Berufserfahrung- Jahresgehalt mindestens derzeit 49.680 Euro brutto- Deutschkenntnisse auf B1 Niveau, auf die in Einzelfällen verzichtet werden kann(Z.B. Arbeitssprache Englisch)

6. Arbeitsplatzsuche

Fachkräfte mit anerkannter Berufsausbildung oder Hochschulabsolventen können zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland einreisen. Wer also keinen Arbeitsvertrag hat, aber eine anerkannte Berufsausbildung nachweisen kann, erhält eine Aufenthaltserlaubnis für sechs Monate, um eine Arbeitsstelle zu finden. In dieser Zeit kann bis zu zehn Wochenstunden auf Probe gearbeitet oder ein Praktikum absolviert werden. Voraussetzungen sind Deutschkenntnisse auf B1-Niveau und der Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts. Ein Familiennachzug ist für diesen Aufenthalt nicht vorgesehen. Das war früher nur für Hochschulabsolventen möglich.

7. Ausbildungs- und Studienplatzsuche

Ausbildungsplatz- (Duale oder Schulische Ausbildung) und Studienplatzsuche ist für 6 oder 9 Monate möglich. Voraussetzung sind Deutschkenntnisse auf B2-Niveau, Abschluss einer deutschen Auslandsschule, oder ein Schulabschluss, der zum Studium berechtigt, Höchstalter bis 25 Jahre und gesicherter Lebensunterhalt. Ein Familiennachzug ist für diesen Aufenthalt nicht möglich.

8. Arbeit während der Arbeitssuche Während der Suche nach einer Arbeitsstelle sind auch Probebeschäftigungen bis zu 10 Stunden pro Woche erlaubt.

9. Vereinfachungen bei Qualifizierungs- und Anerkennungsmassnahmen

Bei Vorliegen eines anerkannten ausländischen Abschlusses gibt es nun vereinfachte und beschleunigte Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen zur Anerkennung und Gleichstellung von beruflichen Qualifikationen.Dies ist besonders interessant für Pflegepersonal und Ärzte. Voraussetzung ist dabei, dass ein Anerkennungsverfahren aus dem Ausland bei der zuständigen Stelle in Deutschland durchgeführt wurde und ein Anerkennungsbescheid/Defizitbescheid vorliegt. Ausserdem müssen Sprachkenntnisse auf A2-Niveau vorliegen. Die 18-monatige Aufenthaltserlaubnis kann nun um sechs Monate auf einen Höchstzeitraum von zwei Jahren verlängert werden. Früher war hier ein Sprachniveau z.B. für Kranken- und Pflegeberufe von B1-B2 erforderlich. Dies wurde nun auf A2 erheblich abgesenkt.

10. Beschleunigtes Verfahren Verfahrensvereinfachungen und beschleunigtes Verfahren zur Berufsannerkennung, Arbeitserlaubnis und Visumserteilung (AufenthG § 81a i.d.F. 20.11.2019).Um die Verfahren zur Arbeitsaufnahme effizienter zu gestalten, werden die Zuständigkeiten in den Ländern für die Einreise zur Erwerbsmigration bei zentralen Ausländerbehörden zusammengefasst.Arbeitgeber können mit Vollmacht des Arbeitnehmers ein sog. beschleunigtes Fachkräfteverfahren bei ihrer zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einleiten, was die Visaerteilung deutlich verkürzen soll. Die Anerkennungsstellen und die Bundesagentur für Arbeit müssen innerhalb bestimmter Fristen entscheiden.Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, erteilt die Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung zur Erteilung des Visums, die dann innerhalb von drei Wochen stattfindet. In das beschleunigte Fachkräfteverfahren können bei gleichzeitiger Antragstellung auch Ehegatten und minderjährige Kinder einbezogen werden, wenn die Voraussetzungen für Familiennachzug vorliegen.Die Gebühr für das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der Ausländerbehörde beträgt 411,- Euro, sowie Gebühren für die Anerkennung bzw. Gleichstellung der Qualifikation in Höhe von ca. 300.- bis 350.-Euro.Das beschleunigte Verfahren ist möglich bei:- Fachkräften mit Berufsausbildung- Fachkräften mit akademischer Ausbildung- Hochqualifizierten- Forschern/Wissenschaftlern- Führungskräften- Berufsausbildung- Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

11. Niederlassungserlaubnis

Eine Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte kann bereits nach vier Jahren (früher fünf Jahre) erteilt werden. Ausbildungsabsolventen können durch das neue Gesetz, genau wie Hochschulabsolventen, bereits nach zwei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

12. Gesetzestext:

FachKrEG Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Wir sind Ihnen auch bei Eintritt der Änderungen, genauso in allen Angelegenheiten rund um Arbeitsaufnahme, Berufsannerkenung, Zustimmung der Arbeitsagentur und Visaerteilung behilflich, wie gewohnt.


Arbeit und Berufsanerkennung, Selbstständigkeit in Deutschland - «Blue Card» - Arbeit mit Hochschulabschluss oder Berufsabschluss | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine


Deutsch-ukrainische Personalvermittlung | Vermittlung ukrainischen Personals nach Deutschland - Ahrens & Schwarz Kiew / Ukraine