Anerkennung ukrainischer Scheidungsurteile in Deutschland

Ausländische Scheidungsurteile müssen in Deutschland anerkannt werden.

In Deutschland gelten im Ausland geschiedene Ehen bis dahin als sog. „hinkende“ Ehen.

Sollen die Ehen also auch in Deutschland als aufgelöst gelten bedarf es dazu der Anerkennung der ausländischen Rechtsakte.

Dies regelt § 107 FamFG.

Zuständig ist die Justizverwaltung des Bundeslandes, in dem ein Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Meist sind das die OLGs.

Liegt kein Wohnsitz in Deutschland vor, ist die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Justiz in Berlin gegeben.

Die Entscheidung erfolgt auf Antrag.

Antragsberechtigt sind neben den Beteiligten alle Personen die ein rechtliches Interesse haben.


Bis zur Entscheidung gilt der Personenstand als „verheiratet“.

Die entsprechende Entscheidung ist für alle deutschen Behörden bindend.



Mit Anerkennung gilt die ausländische Entscheidung rückwirkend als Geschieden.

Dies bezieht sich nur auf die Scheidung.



Evtl. Folgesachen (Unterhalt/Versorgungsausgleich, etc.) sind davon nicht betroffen.Dies muss ggf. gesondert in Zivilverfahren geklärt werden.

Kostenmäßig fallen bei der Anerkennung Einkommensabhängig gebühren in Höhe von 10.- bis 305.- Euro Verfahrensgebühren an.

Wurden die ukrainischen Verfahrensforschriften formal eingehalten, wird die Ehescheidung in der Regel problemlos anerkannt.

Dies entspricht im wesentlichen auch den deutschen Rechtsvorschriften in Scheidungssachen.

Erfahrungsgemäss kommt es in der Ukraine aber manchmal vor, dass dies nicht der Fall ist.

Oft wird Gegenseite nicht ordnungsgemäss geladen, bzw. über die Verhandlung informiert usw.

Häufig steht darüber nichts im Urteil, obwohl das geschehen ist.

Es gehört zu den Aufgaben des Rechtsbeistandes, auf derartige "Fehler" am bestn noch in der Verhandlung, hinzuweisen um damit die spätere problemlose Anerkennung des Urteils in Deutschland sicherzustellen.

Ansonsten kann sich die Anerkennung sehr in die Länge ziehen und des können Unterlagen nachgefordert werden, deren Beschaffung sich als schwer erweisen kann.

In der Praxis kann man aber sagen dass ukrainische Scheidungsurteile problemlos in Deutschland anerkannt werden.


Ehescheidung von Ukrainerin in der Ukraine - binationale Ehen Ukraine-Deutschland, Gerichtsvertretung, Scheidungsurkunde und Scheidungsurteil | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine