Zuständigkeit

Klagen wegen Ehescheidungen werden bei Gerichten der untersten Instanz, am Meldeort des Beklagten eingereicht. Dies sind städische Gerichte und Kreisgerichte. Dabei hadelt es sich um Behörden vergleichbar mit Amtsgerichten in Deutschland.

Ist der Wohn/Meldeort unklar, ist zunächst das Gericht am letzten Meldeort des Beklagten zuständig. Liegt kein bekannter Meldeort in der Ukraine vor, oder liegt dieser im Ausland, kann die Klage am Meldeort des Klägers eingereicht werden. Gegebenenfalls kann ein Gericht dann die örtliche Zuständigkeit festlegen.


Ehescheidung von Ukrainerin in der Ukraine - binationale Ehen Ukraine-Deutschland, Gerichtsvertretung, Scheidungsurkunde und Scheidungsurteil | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine