Ukrainisches Erbschaftsrecht über Land, Geld und Gegenstände

  • Hallo Zusammen, tut mir leid mit der Bezeichnung Bundeswehrangehöriger...mir ist in dem Moment wirklich kein anderer Begriff eingefallen :whistling:
    So wegen Rente sieht es so aus, wie oldtrotter (danke an dieser Stelle für deine vielen nützlichen Informationen) gesagt hatte, sie bekäme 30% von der Rente meines Opas..Problem ist aber das sie somit 200 UAH weniger bekommen würde wie mit ihrer eigenen (nebenher gesagt seehr mikriegen) Rente..irgendwie haben wir ale gedacht, mein Opa würde viel mehr bekommen..aber da hatten wir uns gettäuscht...er bekam zwar neben der Rente andere Geldbezüge...aber diese würde meine Oma nicht bekommen...seufz* Damit hatte sich das auch erledigt...die haben das nun so geklärt, das die letzten drei Monate ihr ausgezahlt werden in zwei Hälften und das wars....
    Tja mit der Datscha und Wohnng und so müsen wir nun mal schauen....verkaufen wollen wir nichts davon eigentlich...höchstens vermieten...die datscha is auch glücklicherweise schon privatisiert...problem ist nur, das meine oma nicht in dem Grundbuch eingetragen ist...das war nur mein Opa...das heißt nun das sie das irgendwie nachträglich machen müsse...sonst würde ihr ja rechtlich gesehen die Datscha nicht gehören...Da hzaben wir max. ein halbes Jahr für alles Zeit...vor Ablauf der 6 Monate muss alles wegen dem Erbe bzw. Opas Eigentum geklärt werden...


    Ich wollte eigentlich immer wieder zurück in meine Heimat ziehen...aber nach all der Bürokratie und stress überleg ichs mir lieber nochmal :wacko:
    Danke euch aber für eure Hilfe, ich hab einiges davon an meine Oma weiter geben können, sie muss nun entscheiden wie das ganze nun weiter gehen soll.


    Ah vielleicht eine Frage wegen Banken in der Ukraine...mein Opa hatte ein oder mehrere Konten gehabt auf verschiedenen Banken...nun haben wir aber nicht alle Papiere zusammen...da mein Opa es geliebt hatte alles zu verstecken.
    Gibt es Möglichkeiten seine Konten ausfindig zu machen?? Bzw. hat meine Oma überhaupt eine Chance darauf zuzugreifen? Was würde sie brauchen, damit die Bank das Geld nicht für sich behält da der Eigentümer nicht mehr lebt?


    LG und Danke :)

  • Toll, Du hast jetzt genau kapiert, wie der Weg abgeht, auch wenn da noch Schwierigkeiten bestehen. Euer Großvater hat Euch zu gleichen Teilen als Erbe eingesetzt. Das ist in diesem Fall super, die verdächtigen Banken müssen Euch das Erbe, also die Einlagen herausgeben, da Erben testamentarisch festgelegt worden sind. Die Banken sind gegenüber dem Gericht zur Herausgabe der Einlagen verpflichtet, da diese namentlich aufgeführt wurden. Also jetzt ab zum Gericht, die verdächtigen Banken zur Herausgabe der Einlagen zwingen, da ein gültiges Testament vorliegt. Und bitte keinen Streit erkennen lassen, alles für die Großmutter, dann fällt die Privatisierung der Datscha auch noch einigermaßen glimpflich aus, es lohnt sich.
    In Deutschland wiehert ein Amtsschimmel, in der Ukraine hat jede Behörde ein Dreigespann! Danke Oldtrotter

  • Ich bin jetzt beim Durchlesen darauf gestoßen. das Dein Opa als ehemaliger Offizier ca 200 -300 € Pension erhalten hat, Deine Großmutter eine Pension von 90 € erhält. Die Pension Deiner Großmutter entspricht dem Durchschnitt, wobei Akademikerinnen weniger bekommen als Spezialisten, wie Facharbeiterinnen. Also gehe ich mal davon aus, dass die Frau Großmutter eine kluge gebildete Frau ist. Die Pension des Großvaters deutet auf den Rang eines Hauptmannes hin. Stabsoffiziere erhalten mehr und Generäle noch mehr. 30% der Pension Deines Großvaters ergeben vermutlich auch nur ca 90 €. Auf alle Fälle wird Deiner Oma, bzw. den Erben, die Pension des Großvaters noch ein Vierteljahr gezahlt. Die Konten werden nur den Erben freigegeben, das gilt auch für das Pension-Konto. Da die Pension Eurer Großmutter höher ist als der zu erwartende Anteil aus der Pension Eures Großvaters, muss sie leider darauf verzichten, es sei denn die Gesetze haben sich plötzlich geändert.
    Zur Privatisierung der Datscha, gibt es eine Urkunde des Örtlichen Grundbuchamtes, wenn nicht, muss diese unverzüglich beantragt werden, darauf achten, wer dort mit Wohnrecht eingetragen ist. Sollte es Privilegien geben, diese erlöschen jetzt, also kümmert Euch!
    Danke Oldtrotter

  • Hallo.


    Nach langen hin und her hoffe ich mal, das wir bald ans Ende kommen.


    Mit der Datscha ist es so, das meine Ima nicht im Grundbuch verzeichnet ist...daher muss sie auf alle Fälle zu diesem Amt um sich nachträglich Einschreiben zu lassen.
    mit der Rente hat sie es nun so gehandhabt, das sie ihre behält und irgend nen Bruchteil von der Rente meines Opas ausgezahlt bekommt.
    Meine Oma ist nun außerdem offizielle Alleinerbin fürs erste...seufz* hoffe nun das es da keine Unruhen in nach hinein geht.....
    Werden nun Anfang des neuen Jahres uns mal über die Gesetzte informieren, wegen Familienzusammenführung oder ähnlichen...bin gespannt ob sich da nicht was bietet...oder auch nicht...


    Danke für die Mithilfe und die Tips :)

  • Tenshifreeya, ich danke Dir für diese Mitteilung. Gleichzeitig bin ich der festen Überzeugung, dass Du Deiner Oma eine super tolle Hilfe bist. Du wirst auch bestimmt die Familienzusammenführung hinbekommen, Deine Zähigkeit verdient unser aller Respekt! Dir und den Deinen wünsche ich alles erdenklich Gute für die Zukunft! Gruß Oldtrotter

  • Vielen Dank...leider hatte das mit der Zusammenführung nicht funktioniert...nach fast drei Monaten entschied sich meine Oma ihrem Ehemann zu folgen...jetzt haben wir niemanden aud der Verwandschaft mehr in der Ukraine :(


    Nicht das es genug ist, das wir eine weitere geliebte Person verloren haben....haben wir nicht alles geschafft was Anstand. Die Datscha hat immer noch keine Kanasteramt nummer oder wie sich das nennt und naja...ein testament schaffte meine Oma auch nicht zu schreiben...
    Die Wohnung ist zumindest nun sicher, was aus der Datscha wird ist nun die Frage...

  • Tenshifreeya, Dein heutiger Post stimmt mich traurig und ich fühle mit Dir, der Verlust geliebter Personen ist immer schwer zu ertragen. Das Eure Oma ihrem geliebten Gatten, Eurem Opa so schnell nachgefolgt ist, sollte Euch ein Trost sein, sie wollte nicht ohne ihn sein und nun ist sie für immer bei ihm im Jenseits. Mein Beileid!


    Ich habe von einer Änderung des sogenannten Gesetzes über die Registrierung von Grundstücken und der darauf befindlichen Gebäude gehört, dass seit 2013 umgesetzt werden soll, ich kann aber nichts darüber in Erfahrung bringen, weil die Notare und Advokaten selber keine Kenntnis haben.
    In meiner Angelegenheit habe ich alle Eintragungen und Genehmigungen am 16.12.2012 erhalten und brauchte mich nicht auf Neues einzulassen.
    Trotzdem könnte hier für Dich noch ein "Faden" sein, an den Du Dich klammern darfst. Ich meine dieses in Bezug auf die Datscha.
    Viele Grüsse
    Oldtrotter

  • Hallo Oldtrotter,


    vielen Dank. Ja von der Gesetzesänderung haben wir auch gehören...leider wissen wir auch noch nichts genaueres :-/
    Schlimm wenn selbst die Notare etc. nicht wissen was Sache ist...
    Bin gespannt was uns noch erwartet.

  • Wenn ich was in Erfahrung bringe, dann werde ich Dir eine PN schicken, zZt. informieren sich die entsprechenden Personen (Beamte und Notare) erst einmal selber. Zur Zeit besteht kaum ein Interesse bei uns kleinen Leuten zum Erwerb von Grundstücken und zum Bauen. Dieses liegt aber auch am Wetter und der Jahreszeit. Ich schätze zum Herbst nach den Sommerferien wird es damit wieder ernst!
    Danke Oldtrotter

  • Hmm mal ne andere Frage....gibt es ein gesetz...wo drin steht das wir nix hätten auf die Oma überschreiben können (wohnung etc.) nach dem Tod meines Opas...vor ablauf eines halben Jahres???
    Oder konnten wir das direkt machen???


    Danke im voraus


    Grüße
    Xenia

  • Kann ich Dir erst beantworten nachdem ich persönlich im Amt nachgefragt habe, ich weiss nicht ob die betreffende Dame heute oder morgen Sprechstunde hat. Ende der Woche bekomme ich auf alle Fälle jemand zu Gesicht, der sich damit auskennt. Bitte habe etwas Geduld.


    Liebe Grüsse
    Oldtrotter

  • Xenia, Guten Morgen! Ich habe heute Morgen zufällig jemanden getroffen, der mit diesen Dingen zu tun hat. Er hat es mir wie folgt erklärt:
    Innerhalb einer gesetzlichen Frist von 6 Monaten muss man gegen Vorlage der Sterbeurkunde beim zuständigen Gericht persönlich das Erbe beantragen, sonst geht es verloren.
    In Eurem Fall hat Eure jetzt auch verstorbene Grossmutter das Erbe beansprucht, aber vermutlich noch nicht erteilt bekommen, weil sie innerhalb der sechs Monate Frist leider ebenfalls verstorben ist.
    In Deinem Fall musst Du die Sterbeurkunde Deines Grossvaters, den Erbantrag Deiner Grossmutter und die Sterbeurkunde Deiner Grossmutter beim zuständigen Gericht persönlich vorlegen und Deinen Erbanspruch geltend machen.
    Die sechs Monate werden nun vom Todestag Deiner Grossmutter ausgehend berechnet.
    Ich habe den Hinweis erhalten, dass die Datscha eventuell noch in den Antrag mit eingebracht werden sollte, jedenfalls als Anspruch, dieses könnte bei einer später erfolgenden Privatisierung von Nutzen sein. Als leibliches Enkelkind bist Du auf alle Fälle ein Erbe im Sinne des Familienrechts und kannst dieses Erbe vor dem örtlich zuständigen Gericht in der Ukraine persönlich geltend machen.
    Alles wird gut! Liebe Grüsse! Peter

  • Hallo Peter,


    vielen Dank als Erstes für die Informationen.


    hmm verstehe ich das richtig? Das man es innerhalb der 6 Monate beantragen sollte, aber erst das Erbe nach Ablauf der 6 Monaten erhält?
    Das heißt aber, das ein Familienmitglied, z.B Kinder durchaus alles auf die Oma übertragen konnten, vor Ablauf der 6 Monatefrist?
    Was wäre nun außerdem, wenn es von meiner Oma ein Testament gäbe?? Würde dieses dann gelten?? Weil sie Alleinerbin von ihren Ehemann wurde, nachdem er starb.



    LG
    Ksenija

  • Ja, Ksenija, das ist so richtig, innerhalb dieser Frist muss der Antrag gestellt werden und zwar persönlich wie bereits vorher beschrieben. Erst nach Ablauf der Frist wird das Erbe erteilt. Erbberechtigt im Sinne des Familienrechtes sind nur die leiblichen Verwandten in direkter Linie, eventuell aber auch ein Adoptivkind, ist aber meist nur bei kinderlosen Ehepaaren der Fall.
    Wenn es von Deiner Oma ein Testament gibt, dann muss es ebenfalls innerhalb dieser Frist dem gleichen Gericht vorgelegt werden. Sollten die Kinder der Oma alles auf Sie übertragen haben und dieses dem Gericht glaubhaft dargelegt werden kann, dann spricht nichts gegen eine Herausgabe der Erbbescheinigungen an die oder den Enkel, in diesem Fall also an Dich.
    Ich hoffe jetzt alles richtig erläutert zu haben, solltest Du noch weitere Fragen dazu haben, dann schreibe mich morgen Abend noch einmal an, ich werde im Laufe des morgigen Tages noch einmal alles bei meinem Bekannten durchgehen.
    Liebe Grüsse, Peter

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