Ukrainisches Erbschaftsrecht über Land, Geld und Gegenstände

  • Liebe Forummitglieder, ich bin neu hier und kenne mich daher noch nicht so richtig aus, falls ein ähnliches Thema irgendwo schon besteht, dann verschiebt mich bitte einfach.
    Ich komme mit einem wichtigen Problem und hoffe auf eure Mithilfe.
    Folgender Fall liegt vor:
    Mein Opa ist vor kurzem unerwartet gestorben und nun sollen wichtige Fragen in Bezug auf Erbe und das Leben meiner Oma beantwortet werden.
    Mein Opa hat zwei Kinder. Meinen Onkel und meine Mutter, seine Schwester. Nun hat mein Opa (bedingt durch die Streitereien seiner Kinder um das Erbe) ein Testament aufgelegt, wo 5 Familienmitglieder berechtigt sind zu gleichen Teilen alles zu teilen.
    Diese Personen wären Meine Oma, mein Onkel, meine Mutter mein Bruder und ich. nun haben wir gehört das *Ausländer* ( sprich wir alle außer meiner Oma...da wir in Deutschland leben und deutsche Staatsbürgerschaft haben) können kein Land z.b erben. Land wäre in diesem Fall die Datscha, die meine Großeltern besitzen.
    Desweiteren will mein Onkel nun das alle Beteiligten das Erbe absagen damit meine Oma zum alleinigen Erben wird. Da wir sonst alle 5 ziemlich viel zu "erledigen" hätten und das Monatelang. keine Ahnung. Ich versteh leider selber nicht alles.
    Die Frage neben dem dem Land und dem gesetzt ob wir es überhaupt als deutsche Erben können, wäre außerdem wie viel wir uns sorgen machen müssen bezüglich meines Onkels, wenn alles auf meine Oma überschrieben wird. Kann er über einen Notar oder so es so hinbiegen das er mit Omas Vollmacht sich alles *unter den Nagel reißen* ...weil wir wissen leider alle das er viele Schulden besitzt.....ich versteh vor allem nicht ganz wieso wir überhaupt das Testament ablehnen müssen, damit meine Oma die Rente meines opas beziehen kann...weil sie steht doch ebenfalls drin. Meine ob Ausländer oder nicht, Erbschaftsteuer müssen wir so oder so bezahlen....oder hat uns mein Onkel nur einen Bären aufgebunden?

    Eine andere Frage wäre zum deutschen Gesetzt. Ich hab gehört das im Härtefall ein Familienmitglied aus dem Ausland nach Deutschland geholt werden kann. Nun wäre ein Härtefall bei uns, das meine Oma nicht selbstständig leben kann und auch sonst niemanden mehr in der Ukraine hat.
    Weiß jemand ob die Möglichkeit besteht, das wir die Oma nach Deutschland holen können? Haben wir überhaupt die Chance für sie eine Krankenversicherung abzuschließen? Weil sie ist 75 und krank...:-/


    Danke um eure Mithilfe.

  • Das ist in der Tat alles äußerst schwer zu beantworten und ohne juristischem Beistand nicht zu lösen. Da dem Onkel nicht vertraut wird, muss vor Ort jemand mit der Wahrnehmung der Interessen betraut werden. Notfalls muss jemand dort persönlich vorstellig werden, um die notwendigen Schritte einzuleiten. Ich gehe mal davon aus, das die Frau Mutter die Sprache des Landes beherrscht, somit wären mündliche Nachfragen bei den dortigen Institutionen wohl möglich. Die Antworten könnten zu einer Ernüchterung beitragen und Ihre Einstellung zum Vorhaben ändern. Vor allen Dingen immer im Auge behalten, wie man der kranken Großmutter besser helfen kann, vermutlich ist sie besser in ihrer Datscha aufgehoben, ihrer gewohnten Umgebung in der Nähe des Friedhofs auf dem Euer Großvater liegt. Besucht sie doch und helft ihr vor Ort beim Regeln des Erbes, das könnte die billigste Variante sein, und Ihr hättet nicht den Falschen das Geld in den Rachen geworfen. Vor Ort sieht auch vieles ganz anders aus! Ich würde es so machen, aber vielleicht hat ja jemand noch einen Joker im Ärmel. Danke Oldtrotter

  • Weiß jemand ob die Möglichkeit besteht, das wir die Oma nach Deutschland holen können? Haben wir überhaupt die Chance für sie eine Krankenversicherung abzuschließen?


    Hallo,
    ich greife einmal den letzten Punkt auf, denn die Antwort ist klar: NEIN, geht so gut wie nie.


    Es muss sich um einen außergewöhnlichen Härtefall handeln. Das wird eben meist vom Gericht verneint, denn es müsste nur in D und nur durch euch eine Pflege möglich sein. In UA gibt es aber z.B. so einen sozialen Dienst. An das Vorliegen eines außergewöhnlichen Härtefalls werden höhste Anforderungen gestellt; für derartige ausländische Familienangehörigen von Deutschen (nicht Ehepartner und kleine Kinder) sind keine Vergünstigungen vorgesehen.


    Wenn man es dennoch argumentieren könnte, dann muss zusätzlich der Lebensunterhalt gesichert sein und die Krankenversicherung. Oma kommt aber nicht in die gesetzliche KV hinein. Vom Alter her wird sie auch nicht privat versicherbar sein.


    Da das Boot voll und die Kassen leer sind, da geht nichts mehr.
    Gruß nobody

  • will mein Onkel nun das alle Beteiligten das Erbe absagen


    Hallo, so wie oldtrotter sagt, juristischen Rat einholen wegen des Landes etc.
    [Strategie]
    Allerding würde ich mir eine grundsätzliche Strategie überlegen, denn es scheint natürlich der "böse Onkel" zu sein, der schon länger quer schlägt. Deshalb könnte man ja seinen Vorschlag erst einmal wohlwollend prüfen wegen des Erbverzichtes/Ausschlagung.
    [Test]
    Teste den Onkel an. Dann weisst du über die Stichhaltigkeit seines Vorschlages alles: "Bitte lieber Onkel setze einmal solch einen Erbverzicht auf und schicke mir das zu, denn ich kenne mich nicht damit aus." Dann würde ich warten. Geht er mit gutem Beispiel voran ? Zudem schicke ich dies, wenn es denn kommt, sofort übersetzt in die Ukraine. Vorher lasse ich hier in D eine beglaubigte Zweitschrift für mich anfertigen.
    [Zeitproblem]


    Jetzt habe ich wenige Tage Zeit zur Überlegung. Länge richtet sich aber auch nach Gegebenheiten in UA, denn vielleicht gibt es Fristen, bis zu denen man sich erklären muss !? Hier in D wären das 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalles soweit mir bekannt. Also hurtig, hurtig. Schmeisse die sonst übliche Ostmentalität des langen Zögerns und Abwägens über Bord. Entweder, oder, und das sofort. Hier in D hat man als Erbe nicht nur das Positive geerbt, man erbt womöglich auch Schulden. Hast du aber keine Vollmachten für Konteneinsicht z.B., so kann man sich nicht wirklich schlau machen. Die Zeit drängt.
    [Strategieänderung]
    Da ich zwischenzeitlich zu der Überzeugung gelangt bin, dass der Onkel etwas Falsches will und macht, werde ich (positive Überprüfung vorausgesetzt wegen möglicher Schulden) dann mein Erbe annehmen. Ich habe dem Onkel ja auch keinerlei Versprechen gegeben. Womöglich folgen ihm alle weiteren Familienmitglieder ???
    Ich habe jetzt nach Annahme des Erbes Zeit. Dann könnte ich alles z.B. beruhigt an Oma geben ... und es kommt auch an !
    [Warum ?]
    Jetzt prüfe erst einmal dich selbst. Willst du dir diese Mühe machen? Wäre der Wert entsprechend hoch? Sonst lass es einfach sein. Wegen ein paar Euro machst du besser nichts. Dann kann Oma das einfach weiter nutzen. Alles ist gut.
    Ach so, wäre der Wert hoch und ginge ich nicht so vor, dann wird es der Onkel mit mir machen. Ich habe schon Pferde :puke: sehen, wenn es ums liebe Geld ging. Leider.


    Gruß nobody

    3 Mal editiert, zuletzt von nobody ()

  • Nobody, sie müssen sich vor Ort kümmern, es ist fraglich ob sie das Erbe überhaupt antreten dürfen, da sie dort kein Wohnrecht mehr haben, sie sind doch mittlerweile Deutsche. Was sie aber machen können, ist sich um die Großmutter kümmern und dafür Sorge tragen, dass ihr das Haus nicht vom Onkel genommen werden kann. Der Onkel kann ja ein Wohnrecht behalten, denn sonst ist er total aufgeschmissen, aber trotzdem kann ihm der Aufenthalt auf dem Grundstück und im Haus untersagt werden. Was sagt den eigentlich die Großmutter dazu, vielleicht hat sie sich schon lange mit dem Onkel, der ihr Sohn zu sein scheint schon längst geeinigt, vielleicht versorgt der schon lange die dortigen Besitztümer und kümmert sich um die alte Dame.
    Sollten auf dem Grundstück Schulden für Wasser, Strom und Gas liegen so müssen diese auch von den vermeintlichen Erben erst bezahlt werden, dazu kommt die vermutlich noch nicht erfolgte Privatisierung. Diese Kosten allein können das eventuelle Erbe auffressen. Meine Empfehlung: Fahrt zur Großmutter und regelt die Dinge vor Ort und steckt alles in den Lebensabend Eurer Großmutter, statt Euch um ein nicht erkennbares Erbe zu streiten. Eine Datscha und das dazugehörige Grundstück ist nun mal nur im ungeteilten Zustand und im Eigentum/Besitz der Großmutter ihre einzige Chance ein würdevolles Leben in vertrauter Umgebung zu führen. Aber das hat Eure Frau Mutter hoffentlich noch nicht vergessen! Danke Oldtrotter

  • Der Onkel kann ja ein Wohnrecht behalten, denn sonst ist er total aufgeschmissen, aber trotzdem kann ihm der Aufenthalt auf dem Grundstück und im Haus untersagt werden.


    Uuuuupppps ?
    Hatte das so verstanden, dass der Onkel ebenfalls in D lebt. Nur Oma wäre noch in UA.

  • Da ist noch ein Punkt der überlesen wurde, es geht um die Rente des toten Großvaters. Diese Rente wird glaube ich nur noch 3 Monate gezahlt, dann ist damit Schluss, diese Rente kann von demjenigen abgeholt werden, der die Pensionärs- Geldkarte des Großvaters in den Händen hält, ob berechtigt oder nicht. Eure Großmutter erhält nur ihre eigene Rente auf ihrer Pensionärs-Geldkarte. Mir schwant in diesem Moment Fürchterliches, kümmert Euch um Eure Großmutter vor Ort und das so schnell wie möglich. Ich hoffe Eure Frau Mutter hat da mal Kontakte zu den Behörden bzw. dem Sozialen Dienst aufgenommen, gibt es in jeder Rajon, jedenfalls in der Ukraine. Danke Oldtrotter

  • Hallo,
    ich gehe einmal davon aus, dass bis auf die Oma alle im Testament bedachten Personen in Deutschland leben und auch genau diese Staatsbürgerschaft haben. Das steht zumindest im Eingangs-Beitrag.


    Wie ich der Info aus meinem Link entnehme, gilt es eine 6-Monats-Frist zu beachten. "Die Annahme der Erbschaft, sowie auch die Ausschlagung müssen in der Ukraine stets einem Notar gegenüber erklärt werden. Erben, die mit dem verstorbenen Erblasser in einem Haushalt gelebt haben, müssen die Annahme der Erbschaft aber nicht gesondert erklären. Sofern diese innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod des Erblassers keine Ausschlagung vornehmen, geht der ukrainische Gesetzgeber von einer stillschweigenden Erbschaftsannahme aus." http://www.erbrecht-heute.de/A…les-Erbrecht-Ukraine.html


    Wenn also die Deutschen, die durch das Testament bedacht wurden, die Erbschaft annehmen wollen, so müssen sie zum Notar. Ansonsten wäre die Oma/Ehefrau ohne ausdrückliche Annahme sozusagen am Drücker. Sie bezahlt auch keine Erbschaftssteuer, soweit meine Kenntnis. Verwandte ersten Grades (z.B. Kinder) zahlen normalerweise auch diese nicht, es sei denn, sie wären als im Ausland lebende Ukrainer registriert (so Rechtsberater in UA / Stand von vor etwa zwei Jahren) oder mit anderer Staatsbürgerschaft versehen.


    Wenn die vier Deutschen das Erbe nicht antreten wollen, so wäre unbedingt zu klären: Bekommt die Oma/Ehefrau das automatisch zugeschlagen ? In jedem Fall würde ich allgemein in UA Rechtsrat einholen. Dann speziell zu diesem Punkt.
    Nur was machen, wenn der Onkel heimlich, still und leise einen ganz anderen Weg wählt ? Oma und er wären dann die ZWEI BEIDEN. Da könnte Oma später auch selbst noch ein Testament machen, den hohen Pflichtteilsanspruch des Onkels bekommst du nicht wieder aus der Welt.


    So käme er von 20 % auf 50 %. Würde es dann nur Pflichtteil, dann 1/2 = 25 %. In jedem Fall eine Steigerung.



    Wer nichts erfreit und nichts ererbt, der bleibt ein armer Teufel bis das er sterbt.
    Gruß nobody


    PS: Hier sei in diesem Zusammenhang auf einen Thread verwiesen, wo gerade im Moment wegen obiger Weisheit immer wieder das Stichwort "Ehevertrag" angeschnitten wird. Meist soll da allerding das "Erfreite" und das "Erarbeitet" verkürzt werden > Abmarsch ohne Hemd und Höschen.

    2 Mal editiert, zuletzt von nobody ()

  • Gut, wenn dem so ist, das der Onkel auch in Deutschland als Deutscher lebt, dann sollte es doch erst recht im Sinne der Großmutter geregelt werden, da ist doch dann eine Aufteilung des Grund und Bodenbesitzes, sowie der Datscha nicht erforderlich, sondern tatsächlich das beste auf das Erbe zugunsten der Großmutter zu verzichten und vor Ort für ihre weitere Versorgung und Pflege Sorge zu tragen, zB durch eine bezahlte Pflegekraft, oder sind 200 € für Euch alle zusammen zu viel im Monat. Wenn ihr Eure Großmutter in den Westen bringt, werdet ihr als die leiblichen Kinder, der Onkel und die Frau Mutter das blaue Wunder erleben. 1. mit dem Regeln der Verbindlichkeiten in der Ukraine und 2. mit der Versorgung und Pflege in Germania!
    Eure Frau Mutter und der Onkel werden doch so viel Achtung vor ihrer eigenen Mutter haben, das sie das gemeinsam in der Ukraine einvernehmlich lösen wollen oder geht es nur um eine Handvoll Kopeken und sowas wie Recht, koste es was es wolle.
    Wer in der Ukraine erbt, der muss auch hier die Schulden, die auf dem Erbe liegen ausgleichen, bei noch nicht privatisierten Grundstücken und Wohngebäuden, kann nur das Wohnrecht vererbt werden, da müssen aber auch die Schulden für Wasser, Strom, Gas usw. unverzüglich beglichen werden. Also fahrt hin oder erkundigt Euch bei den Behörden der Rajon, vielleicht gibt es noch Verwandte oder Bekannte in der Nähe. Nichts tun bringt nichts! Es ist doch Eure Mutter und Eure Oma.
    Danke Oldtrotter

  • Hallo Zusammen,


    erst einmal vielen Dank für all eure Ideen und Ratschläge.


    Der Fall sieht momentan folgender maßen aus.
    Ich bin zusammen mit meiner Mutter und meinem Onkel in der Ukraine bei meiner Großmutter (Waren wegen der Beerdigung etc. dahin)
    Mein Bruder ist zu Hause in Detuschland geblieben.
    Nun hat mein Onkel, nachdem er erfahren hatte, das es doch ein Testament meines Opas gibt...meine Oma dazu überredet, das wir alle zum Notar rennen und das Erbe ablehnen zugunsten meiner Oma die im Gesetzesfalles alles von meinem Opa erbt. Angeblich wäre das dass beste wegen auch der Rente (die sie von meinem Opa bekommt, da dieser zu seiner Zeit ein Soldat war...in irgend nem höheren posten...) aus diesem Grund bekommt sie die Rente auch bezahlt, müsste lediglich auf ihre eigene dann verzichten.
    SIe würde dann anschließnd ihrer seits ein Testament auflegen, wo wiederum alle (sprich auch wir, ihre Enkelkinder) einen Teil erben sollen....würde sie vor dem testament sterben..(was keiner von uns hofft..) so würde ja das Gesetzt eintreten und somit lediglich die Kinder alles erben (...das was mein Onkel auch will, weil er es unfähr findet, wieso meine Mutter UND ihre Kinder einen Teil erben sollen und er alleine...da er selbst keine Kinder hat praktisch nur 1/4 statt die Hälfte bekommt...)


    Meine Oma musste außerdem jetz eine Vollmacht erteilen, damit ihre Kinder für sie die Rente beantragen und alle anderen Möglichkeiten erledigen können....
    Denn das großte Problem ist, Datscha etc. bring meiner Oma rein gar nichts....sie kann nömlich weder richtig laufen, noch Auto fahren oder sonstiges. Die Datscha liegt dazu relativ weit außerhalb der Stadt, wo sie lebt...
    Meine Mutter befürchtet jetzt halt, das mein Onkel auf irgendeine weise, das abgelehnte Erbe an sich reißen kann...da keiner von uns weiß was er gestern beim Notar unterschrieben hatte (war es nun ein Verzicht oder nicht...)
    Da mein Bruder jedoch nicht im Land ist, konnte er die Ablehnung des Erbes bisher nicht unterzeichnen, daher gilt das Testament zumindest noch für ihn....


    Ich sags mal so...Problem ist, es geht schon um relativ große Summen hier...Geld, Wohnung...Datscha....und naja vor allem auch meine Oma...da wir nicht wissen, wie wir ihr helfen können.
    Alleine könnte sie nicht überleben...sie einer fremden person anzuvertrauen ist auch fragwürdig...ich meine...ich bin in der Ukraine geboren, ich spreche ihre Sprache, ich kenne die Leute...das Land ist nun mal arm...hat man Glück...findet man eine nette Person...bei pech kann diese meiner Oma sonst was antun und dazu ihr alles entwenden...meine wie sollen wir das entscheiden können?? Der wahre Charakter eines Menschen kommt ja bekanntlich erst nach und nach zum Vorschein..
    Ich möchte jetzt nicht den Teufel an die Wand malen...kann natürlich auch sein das wir meinem Onkel großes Unrecht antun und er wirklich einfach hier alles daran setzt, das es seiner Mutter gut geht....leider zeigte jedoch seine Einstellung und Verhalten uns etwas anderes in der Vergangenheit...es ist schwer jemanden trauen zu müssen, wenn man weiß das diese Person in der Vergangenheit viel gelogen hatte... :(


    Tut mir leid, wenn ich etwas verworren schreibe xD


    P.S Ja mein Onkel hat ebenfalls die deutsche Staatsbürgerschaft... Das heiß meine Oma besitzt als einzige einen Ukrainischen Pass.

  • und das Erbe ablehnen zugunsten meiner Oma die im Gesetzesfalles alles von meinem Opa erbt. Angeblich wäre das dass beste wegen auch der Rente


    Hallo Tenshifreeya,
    mein obiger Link zeigt auf, dass man das Erbe gar nicht ablehnen muss (jedenfalls die vier aus D nicht). Wenn es während der aufgezeigten Frist nicht explizit von den in D lebenden Familienmitgliedern angenommen wird (Notar), dann sollte alles Oma gehören. Erkundigt euch genau danach. Bei euch scheint es aber so zu sein, dass ihr genau davor Angst habt. Vielleicht geht ja doch jemand heimlich zum Notar und nimmt das Erbe an !?
    Wenn du Angst hast, dass du zu kurz kommst, dann nimm deinen Anteil vorm Notar an und bezahle die Steuer darauf. Es war schon immer so, dass derjenige, der den dicken Fang machen will, auch in Köder investieren muss. Oder hattest du im Sinn, dass Oma die Steuer für dich zahlt ? Erst wenn ihr so denkt, sie rauswerft, weil die Wohnung sofort verkauft wird, dann trifft euch hoffentlich der Bannstrahl Gottes.


    Seit wann hat denn Erbe etwas mit Rente zu tun ? Solche rentenrechtlichen Ansprüche kann man sicher auch in UA nicht an Kinder vererben. Da liegt ein Missverständnis vor.


    Fragt den Onkel direkt nach dem Grund seines Notarbesuches. Habt ihr das geklärt, dann lasst ihr euch ggf. direkt vor Ort beraten. Und dann kommt der wichtigste Punkt. oldtrotter hat schon eindringlich auf die Oma verwiesen. Die ist wichtig.
    Gruß nobody

  • Wir stellen jetzt fest, das die Großmutter keine eigene Pension bezieht, sondern in Zukunft die anteilige Pension ihres verstorbenen Mannes erhalten wird, da ihr Mann Offizier war, vermutlich im Generalstab, sonst gibt es das nicht.
    Vermutlich ist die Datscha und die Stadtwohnung nur ein Privileg in Verbindung mit der früheren Tätigkeit des Großvaters.
    Da ist das Vererben an die Kinder und Enkel schon ein Wink mit dem Zaunpfahl in Richtung Versorgung der Mutter bzw. Großmutter. Diese Privilegien kann man selbstverständlich im Rahmen der Privatisierung erwerben, dann muss man aber dafür bezahlen, ansonsten verfallen sie. Hier wird der Hase im Pfeffer liegen.
    In der Ukraine gibt es keine Renten, sondern Pensionen, die bei der zuständigen Behörde (Pension Fond) der Rajon gegen Vorlage der Arbeitsbücher beantragt werden muss. Momentan beginnt das Pensionsalter für Frauen mit 55 und Männer mit 60 Jahren, soll aber vermutlich erhöht werden.
    Also alles in allem eine schwierige Situation, die Vererbung von Privilegien ohne Gegenleistung ist kaum denkbar, da spielt der Staat bestimmt nicht mit. Aber wie gesagt, Versuch macht klug! Danke Oldtrotter

  • Hallo oldtrotter, siehste. Da hast du als "Resistenter" !wsmile! klaren Platzvorteil und kannst Dinge wissen und erahnen, wo ich keinen blassen Schimmer von habe ... und genau solch einen Punkt sollte die Fragestellerin aufgreifen und mit bedenken, denn es würde ein ganz anderes Licht auf die Sache werfen.
    Dank und Gruß nobody

  • Ich dachte immer die Bürokratie in Deutschland wäre der Hammer, aber die Ukraine übertrifft echt vieles....ich hab langsam die schnauze voll..diese streitereien in Bezug auf Erbe sind das aller schlimmste...ich finde wer auch immer das "Erbe" erfunden hatte,sollte nochmals erschossen werden... -.-
    mir ist ehrlich gesagr das erbe total wurst...es geht mich nichts an, denn normal wird Erbe von Eltern an Kinder vererbt und nicht an die Enkelkinder...daher oldtrotter hoffe ich das du das ganze nicht missvertstehst...um was sich die Geschwister streiten, da halte ich mich raus. Ich mache mir lediglich Sorgen um meine Oma...sie ist wie bereits erwähnt hier komplett alleine und auch nicht gerade gesund. Daher wüsste ich nich was mit ihr wäre, wenn einer der Kinder sich alles unter die Finger krallt....
    Ich kenne all die Gesetzte nicht in dem Land und daher ist halt die Frage welche Möglichkeiten gibt es...etc....etc....
    WIe es aussieht haben die nämlich das Rentengesetz ebenfalls geändert...man bekommt nur noch 30% der Rente eines ehemaligen "Bundewehrangehörigen".....daher lohnt es nicht die Rente umzustellen...
    ~___~ meine Oma hat angst, am schluss ohne alles zu bleiben..



    Danke euch bisher für eure Mühen und Hilfen...hoffentlich können wir meiner Oma ein Stressfreies Leben bieten nach all den Jahren...hab gehört das es eventuell sogar Möglichkeiten gibt über das rote Kreuz jemanden ins Land zu holen, welcher Unterstützung aus der Familie braucht...ka muss das mal überprüfen....von euch wüsste keiner zufällig aus eigener Erfahrung irgendwas grnaueres??


    lg

  • Siehe nochmal Beitrag 3 in diesem Thread.


    Solltet ihr irgendwo in Deutschland in so einem russischsprachigen kostenlosen Anzeigenblatt die Dienste eines Rechtsanwaltes finden, der das angeblich mit Erfolg regelt, so werft dafür kein Geld heraus. Das sind meist nur rechtliche Beistände, weil sie in D nicht zugelassen sind. Die wollen nur Versprechungen machen und an dein Geld.



    Gruß und beste Wünsche an die Oma.
    nobody

  • Tenshifreeya, mich macht die Bezeichnung ehemaliger "Bundeswehrangehöriger" stutzig.
    Es ist bei vielen Ukrainern üblich die Enkel als Erben einzusetzen, um die Kinder zur Einigung zu zwingen und so den Lebensabend der Großmutter, wie in Eurem Fall zu regeln.
    Wie schon vorher bereits von mir erwähnt erfolgt keine Rentenzahlung in der Ukraine, sondern die Zahlung einer Pension durch den Pension-Fond bei der Rajon. Vielleicht kann mich eine PN zu etwas weiterführenden Aussagen veranlassen. Ich helfe gerne, wenn ich kann. Ansonsten stehe ich zu meinen Aussagen, muss aber einige Details zum Großvater wissen, das aber per PN.
    Danke Oldtrotter

  • Noch ein kurzer Nachtrag, wer bezahlt der Oma die 30%, das Ministerium der Verteidigung in der Ukraine, oder eine andere Stelle. Die Pensionen für Offiziere werden wohl in Zukunft etwas steigen, genau wie die Abfindungen. Aber heute würde bei 30% Eure Großmutter etwa 1300 UAH erhalten, wenn der Großvater Pokorny (Oberst) war. Das ist weitaus mehr als die übliche Pension für eine Akademikerin in der Ukraine. Also Lösung für die Frau Großmutter suchen und sich nicht um ein Erbe streiten, dass nur symbolische Bedeutung hat und Euch zu Eurer Pflicht als Verantwortliche für die Großmutter ermahnt.
    Danke Oldtrotter

  • Es gibt in dieser Sache noch eine Geschichte. Die Offiziere der Sowjetischen Armee in der ehemaligen DDR erhielten neue Wohnungen in ihrer Heimat, zB. in der Ukraine im Wert von 30.000,- €, finanziert durch die Bundesrepublik Deutschland, um die in Auflösung betroffenen Truppenteile nach der Wende einigermaßen geordnet in deren Heimat zurückzuführen. Viele haben diese Wohnungen verkauft, vermietet und an ihre Kinder und Enkel vererbt. Vielleicht stammt da ja der Bezug zur Bundeswehr her. Meine mittlere Stieftochter wohnt in einer solchen Wohnung hier in Smila, der Eigentümer war Hauptmann in Dresden, seine Töchter sind Erben dieser Wohnung, er selber wohnt an einem anderen Ort in einer Dienstwohnung der ukrainischen Streitkräfte, da er noch aktiv ist! Da gibt es noch die Variation, Abfindungszahlung bei Entlassung, besser vorzeitige Versetzung in den Ruhestand, weil die Streitkräfte verringert und umgeformt werden, passiert in den letzten Jahren laufend.
    Danke Oldtrottter

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!