Kiew, Ukraine (ots/PRNewswire) - Die Ukraine hat einen weiteren
Schritt in Richtung der Erleichterung und weiteren Liberalisierung der
Visumsregelungen mit der EU unternommen, dank der das
EU-Antragsverfahren auf ein Visum für ukrainische Bürger besser,
einfacher und klarer von statten gehen wird. So lautet die
Zusammenfassung der Erklärung, die das neue Gesetz der Ukraine "zur
Ratifizierung des Abkommens zwischen der Ukraine und der Europäischen
Union eingeführte Änderungen des Visaerleichterungsabkommens zwischen
der Ukraine und der Europäischen Gemeinschaft" begleitete, das vom
Präsidenten der Ukraine, Viktor Janukowitsch, am 8. April 2013
unterzeichnet wurde.
Das Abkommen erweitert die Kategorien der
ukrainischen Bürger, die für das vereinfachte Verfahren, ein freies
und/oder zur mehrfachen Einreise gültiges Visum in Frage kommen. Es
verbessert das Ausstellungsverfahren von Visa für Pressevertreter und
legt eine klare Gültigkeitsdauer für Mehrfachvisa fest.
Damit können Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen, die zum Zweck
von Kursen, Seminaren und Konferenzen oder im Rahmen von
Austauschprogrammen Reisen unternehmen,
sowie Teilnehmer offizieller EU-Programme der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit, wie das Europäische Nachbarschafts-und
Partnerschaftsinstrument (ENPI), das vereinfachte Visumsverfahren
anwenden. Die vereinfachten Visumsverfahren gelten auch für Mitglieder
von Berufsverbänden und religiösen Organisationen sowie für junge
Menschen (unter 25), die an Veranstaltungen von
Nichtregierungsorganisationen im Ausland teilnehmen.
Gemäss dem Abkommen können ukrainische Journalisten nach Vorlage eines Nachweises
ihres ukrainischen Arbeitgebers ein Mehrfachvisum für die Dauer von bis
zu fünf Jahren beantragen. Die Bedingung, eine Einladung aus der EU
vorlegen zu müssen, fällt damit weg. Ausserdem kommen auch Mitglieder
des technischen Teams (Kameramänner, Tonmeister usw.) für das
vereinfachte Visumverfahren in Frage.
Das neue Gesetz bietet auch vereinfachte Visumsverfahren für Ehegatten, Kinder (auch Adoptivkinder),
Eltern (auch Vormunde), Grosseltern und Enkelkinder, die ukrainische
Bürger, die sich rechtmässig im Gebiet der EU-Mitgliedstaaten aufhalten,
besuchen möchten.
Am 22. März 2013 ratifizierte das ukrainische
Parlament die Abänderungen des Abkommens zum vereinfachten
Visumsverfahren zwischen der Ukraine und der Europäischen Union, das am
23. Juli 2012 in Brüssel unterzeichnet worden war.
Berichten zufolge soll das Europäische Parlament das Abkommen zwischen der Ukraine
und der Europäischen Union, das Änderungen am
Visaerleichterungsabkommen zwischen der Ukraine und der Europäischen
Gemeinschaft vornimmt, am 17. April 2013 überprüfen.
Der Dialog zur Visaerleichterung zwischen den beiden Ländern läuft seit 2006.
Derzeit befindet sich die Ukraine auf Stufe eins des zweistufigen
Aktionsplans zur Liberalisierung der Visa.
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Quelle: http://www.presseportal.de/pm/…gsabkommen-mit-der-eu/rss