Ukraine überarbeitet Visaerleichterungsabkommen mit der EU

  • Kiew, Ukraine (ots/PRNewswire) - Die Ukraine hat einen weiteren
    Schritt in Richtung der Erleichterung und weiteren Liberalisierung der
    Visumsregelungen mit der EU unternommen, dank der das
    EU-Antragsverfahren auf ein Visum für ukrainische Bürger besser,
    einfacher und klarer von statten gehen wird. So lautet die
    Zusammenfassung der Erklärung, die das neue Gesetz der Ukraine "zur
    Ratifizierung des Abkommens zwischen der Ukraine und der Europäischen
    Union eingeführte Änderungen des Visaerleichterungsabkommens zwischen
    der Ukraine und der Europäischen Gemeinschaft" begleitete, das vom
    Präsidenten der Ukraine, Viktor Janukowitsch, am 8. April 2013
    unterzeichnet wurde.
    Das Abkommen erweitert die Kategorien der
    ukrainischen Bürger, die für das vereinfachte Verfahren, ein freies
    und/oder zur mehrfachen Einreise gültiges Visum in Frage kommen. Es
    verbessert das Ausstellungsverfahren von Visa für Pressevertreter und
    legt eine klare Gültigkeitsdauer für Mehrfachvisa fest.
    Damit können Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen, die zum Zweck
    von Kursen, Seminaren und Konferenzen oder im Rahmen von
    Austauschprogrammen Reisen unternehmen,
    sowie Teilnehmer offizieller EU-Programme der grenzüberschreitenden
    Zusammenarbeit, wie das Europäische Nachbarschafts-und
    Partnerschaftsinstrument (ENPI), das vereinfachte Visumsverfahren
    anwenden. Die vereinfachten Visumsverfahren gelten auch für Mitglieder
    von Berufsverbänden und religiösen Organisationen sowie für junge
    Menschen (unter 25), die an Veranstaltungen von
    Nichtregierungsorganisationen im Ausland teilnehmen.
    Gemäss dem Abkommen können ukrainische Journalisten nach Vorlage eines Nachweises
    ihres ukrainischen Arbeitgebers ein Mehrfachvisum für die Dauer von bis
    zu fünf Jahren beantragen. Die Bedingung, eine Einladung aus der EU
    vorlegen zu müssen, fällt damit weg. Ausserdem kommen auch Mitglieder
    des technischen Teams (Kameramänner, Tonmeister usw.) für das
    vereinfachte Visumverfahren in Frage.
    Das neue Gesetz bietet auch vereinfachte Visumsverfahren für Ehegatten, Kinder (auch Adoptivkinder),
    Eltern (auch Vormunde), Grosseltern und Enkelkinder, die ukrainische
    Bürger, die sich rechtmässig im Gebiet der EU-Mitgliedstaaten aufhalten,
    besuchen möchten.
    Am 22. März 2013 ratifizierte das ukrainische
    Parlament die Abänderungen des Abkommens zum vereinfachten
    Visumsverfahren zwischen der Ukraine und der Europäischen Union, das am
    23. Juli 2012 in Brüssel unterzeichnet worden war.
    Berichten zufolge soll das Europäische Parlament das Abkommen zwischen der Ukraine
    und der Europäischen Union, das Änderungen am
    Visaerleichterungsabkommen zwischen der Ukraine und der Europäischen
    Gemeinschaft vornimmt, am 17. April 2013 überprüfen.
    Der Dialog zur Visaerleichterung zwischen den beiden Ländern läuft seit 2006.
    Derzeit befindet sich die Ukraine auf Stufe eins des zweistufigen
    Aktionsplans zur Liberalisierung der Visa.
    Pressekontakt:
    Weitere Informationen erhalten Sie bei Maria Ivanova
    +380443324784, news@wnu-ukraine.com, Projektmanagerin bei Worldwide
    News Ukraine.


    Quelle: http://www.presseportal.de/pm/…gsabkommen-mit-der-eu/rss

  • Alles schön und gut.
    Leider bekam meine Schwiemu trotsdem kein 5-Jahresvisum, da die AE meiner Frau nächstes Jahr endet und verlängert oder in eine NE umgetauscht wird.Hatte anderswo das schon geschrieben
    Is ja auch nicht schlimm, nur wieder Urlaub nehmen, Geld abdrücken und dann Unterlagen via Busfahrer in die Ua bringen lassen.


    :thumbdown:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!