Beiträge von Aparillo

    Der unpolitische und weniger ausführliche Bericht ist von mir.
    Ich würde Belarus jederzeit wieder bereisen. Man sieht ein wirklich außergewöhnliches Land und lernt ein angenehmes Volk kennen. Selbst die Polizei war sehr nett zu uns.


    Die politische Situation sollte man in den meisten Ländern ausblenden - selbst im modernen Westeuropa läuft einiges schief, wenn auch nicht ganz so viel wie anderswo.
    Als Außenstehender versteht man einfach zu wenig von der Lage, nichtsdestotrotz sind die Berichte der Einheimischen interessant; ich höre sie gern an, lasse mich aber nie auf Diskussionen ein. Die Medien sind keine gute Informationsquelle, sie richten sich ja auch nicht an die kleine Minderheit, die gern in touristisch unerschlossene Länder reist und dabei das Außergewöhnliche statt Erholung sucht.


    Die Verherrlichung gar nicht herrlicher Länder liest man häufig in Reiseberichten. Manche sehen nur Dinge, die sie auch sehen wollen.
    Oberflächlich betrachtet könnte man das gepflegte und ruhige Belarus wirklich für ein Idyll halten.


    Der Grenzübertritt BY-UA bei Vistupovichi war übrigens problemlos.


    Das BY Visum wird leider nicht mehr nach dem Prinzip Gebühr gegen Stempel ausgestellt.

    Ich bin kürzlich mit dem Auto einer Verwandten (sie hat den gleichen Nachnamen wie ich) in der Ukraine gewesen. An den Grenzen wurde auf ukrainischer Seite gar keine Vollmacht verlangt.
    Einreise von der Slowakei aus nach Uzhgorod, Ausreise nach Moldawien via Mamaliga.


    In Moldawien, einschließlich PMR, genügte die vom ADAC gestempelte Vollmacht. Bei der Ausreise aus der Slowakei wurde nur der Kfz-Schein kontrolliert, dazu Kilometerstand und Tankinhalt erfaßt.


    Die Grenzer waren sehr nett und arbeiteten korrekt. Mit der gefürchteten DAI kamen wir nicht in Kontakt.


    Gute Fahrt!

    Nein!
    Die Haftpflichtversicherung muß in nahezu allen Fällen zahlen, u.A. auch bei Volltrunkenheit oder völlig verkehrsuntüchtigen Fahrzeugen. Sie kann allerdings den Versicherungsnehmer in bestimmten Fällen in Regreß nehmen, also Geld von ihm zurückfordern. Der Rückforderungsbetrag ist jedoch begrenzt (5000€, wenn ich mich recht erinnere).
    Bei der Kaskoversicherung verhält es sich evtl. anders. Aber das ist das Problem des Betroffenen und geht niemanden etwas an.


    Die Betriebserlaubnis ansich hat mit der TÜV-Plakette nichts zu tun. Sie ist nur eine Bestätigung, daß das Fahrzeug den einschlägigen Bestimmungen entspricht, kann auch für eine ganze Fahrzeugserie erteilt werden und somit bestehen, wenn ein Fahrzeug nie einem TÜV-Prüfer vorgeführt wurde. Sie erlischt nicht, wenn das Kennzeichen eingezogen/entstempelt wird oder das Fahrzeug nicht beim TÜV vorgeführt wurde.
    Für den Betrieb im Straßenverkehr ist bei den meisten Fahrzeugen noch die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens für den Betrieb im Straßenverkehr erforderlich.





    Der ADAC schreibt diesem Thema übrigens:


    "...... Sollte Ihre TÜV-Plakette abgelaufen sein, darf dies nicht durch ausländische Behörden beanstandet werden. Ihr Versicherungsschutz bleibt grds. weiterhin bestehen, sofern Ihr Kfz verkehrssicher ist. Die Prüfplakette für Ihr Kfz wird bei verspäteter TÜV-Untersuchung rückdatiert.
    Die Frist für die nächste Überprüfung orientiert sich also an dem
    Datum, zu dem Ihr Kfz "regulär" hätte geprüft werden müssen. Hätten Sie
    Ihr Kfz beispielsweise im Januar beim TÜV vorstellen müssen, sind aber
    erst im April zur Überprüfung gefahren, so würde Ihr Fahrzeug die
    Plakette rückwirkend für Januar erteilt bekommen. ..."

    Ich bin im Ausland schon ganz ohne Plaketten auf dem Kennzeichen unterwegs gewesen.
    Das fiel keinem auf, auch nicht an der EU-Außengrenze.
    In der Ukraine hab ich es noch nicht probiert - aber wenn gar keine Plakette vorhanden ist, bietet man evtl weniger Angriffspunkte für schikanöse Ideen.