Beiträge von erne

    Wenn nun meine Eltern die Einladung haben, soll ich auf diese warten,

    Die Einladung deiner Eltern wird nicht schaden, aber ob sie wirklich hilft, kann ich nicht sagen.
    Grundsätzlich sollte es möglich sein, dass es auch ohne Einladung geht ... eine Einladung ist nicht zwingend vorgeschrieben
    Für Besuchsvisum ist wichtig:
    - Rückkehrbereitschaft
    - genügend finanzielle Mittel für den Aufenthalt, das ist am einfachsten mit einer Verpflichtungserklärung (VE), abzugeben vor einer deutschen ABH.


    Wenn man ein deutsches Kind und Ehemann begleitet sollte die Rückkehrberitschaft mit guten Argumenten (FAkten) belegt werden. Die muss es ja geben.
    Im Kosulat können die Entscheider durchaus nachvollziehen, was ein guter Rückkehrgrund ist.
    Ob die VE notwendig ist, hängt von Deinen Finanzen und deren Nachweis ab. Mit der VE deiner Eltern wird es aber definitiv einfacher.

    vom OLG wird aber nur eine Anerkennung gebraucht.

    aber die Unterlagen für diese Befreiung vom OLG sind die gleichen, die man auch für eine Eheschliessung in D braucht.
    Man gewinnt nur die Zeit, die das OLG braucht.


    und ich finde die ukrainische Hochzeit schöner.

    ja, das wäre einer der Gründe (nicht aber, weil es "einfacher" ist)

    Ich musste für die letzten 3 Verpflichtungserklärungen immer den aktuellen Grundsteuerbescheid vom Haus vorlegen.

    hmm ... unerklärlich.
    Bestenfalls dadurch, dass die Grundsteuerschuld vom Einkommen abgezogen werden soll oder man einen Nachweis braucht, dass du ein Dach über dem Kopf zur Verfügung stellen kann (sozusagen als Miete).
    Aber Grundsätzlich bringt es keine Vorteile für eine VE, wenn man Wohnungseigentum hat. Miete reicht genauso gut.

    der Heiraten in der UA viel besser findet.

    naja, je nach Beweggrund, kann das natürlich der FAll sein.


    Wenn der Grund aber eine "einfachere" Vorgehensweise sein soll, muss ich wohl enttäuschen.
    Um in UA zu heiraten, braucht ein Deutscher ein Ehefähigkeitszeignis,
    http://www.kiew.diplo.de/conte…cheidung_rk_allgemein.pdf
    Dieses bekommt man nur in "seinem" STandesamt.
    Für das Ehefähigkeitszeugnis werden so ziemlich genau die gleichen Urkunden und Nachweise benötigt, wie für eine Eheschliessung in genau diesem Standesamt.
    Was wäre dann gewonnen?

    Natürlich hat ein früher gestellter Visaantrag, welcher nicht dem Reisezweck entspricht Auswirkungen auf Folgevisaanträge, besonders wenn es sich um ein D Visum handelt.


    Im Falle einer FZF, auf die ein gesetzlicher Anspruch besteht, kann und darf ein früherer Visaantrag keinen Einfluss haben.
    Einen implizierten Einfluss hat ein früherer Antrag nur insofern, dass die damaligen Zweifel (sofern vorhanden) bekannt sind und neu bewertet werden würden. Wenn also der alte Antrag abgelehnt worden ist, wird man genauer hinschauen.
    Die Voraussetzungen sind neu zu prüfen, sind sie gegeben, ist das Visum zu erteilen.

    Was ist denn wenn man FZF Visum bekommt, mit diesem einreist und dann nach zwei Wochen wieder ausreist?

    was soll sein?
    es ist nicht verboten mit dem FZ FVisum einzureisen und dann doch nicht in D zu bleiben und wieder auszureisen.
    Es hat auch keine Auswirkungen darauf, wenn man dann doch in der Zukunft eine echte FZF will.


    Problem dabei:
    Vergabe eines FZF Visums dauert normalerweise länger als ein Besuchsvisum.
    Besuchsvisum (Schengenvisum vom Typ C) kann von der Botschaft/vom Konsulat direkt gegeben werden (Rückkehrbereitschaft ist da das A und O Kriterium).
    FZF Visum (nationales Visum Typ D) wird zwar auch von der Botschaft/Konsulat gegeben, aber nur dann, wenn die ABH des Ortes, an den man ziehen will, dem Zuzug zustimmt. Das wird behördenintern abgewickelt. Kann aber daher dauern.Vorteil dabei: die ABH weiss schon alles und man kann in D bleiben (muss man aber nicht).


    Man kann natürlich bei der Botschaft auch kaltschnäuzig klarstellen, dass man weiss, dass man FZF Visum bekommen kann (und wird!, da Anspurch -- sofern die Voraussetzungen gegeben sind), aber dem Zweck nach nur ein Besuchsvisum braucht. Mal sehen, was die raten . Logischerweise müsste dann das Besuchsvisum gegeben werden, es ist nur nicht immer alles logisch! Ich kenne Fälle, da wurde Besuchsvisum gegeben, denn die offenen Karten waren überzeugend ... ich kenne auch Fälle, da wurde zur FZF geraten.

    Einseitige Berichterstattung wie auch bei n-tv.


    und genauso wie dein Post.
    Nur dass bei einer Berichterstattung einer westlichen Tageszeitung in der Regel Tatsachen berichtet werden, vielleicht meinungsbildend, aber die Meinung muss ksich jeders selber machen. Wer will, kann auch andere Medien verfolgen, denen er vertraut.


    Ich für meinen Teil bezeichne die Fersehinformation im RUS und UA Fernsehen als einseitig ... noch viel einseitiger als die westlichen Medien.

    In dem Alter wird es sehr schwierig ohne Begleitung.


    richtig ... und darum bekäme die Mutter ohne weiteres ein FZF Visum.
    Ein Busuchsvisum bekommt sie aber nicht so ohne weiteres, auch (und vor allem) nicht als Mutter eines Deutschen Kleinkindes.
    Mir ging es nur darum, dass das Kind jederzeit nach D einreisen darf und auch den Großvater sehen kann .... übrigens genauso wie der Großvater zum Kind darf.


    wenn ich mich recht erinnere wird in so einem Fall das Visum mit dem Vermerk versehen, dass die Person nur als Begleitung des deutschen Kindes einreisen kann, also nicht alleine. In dem Falle sollten auch Finanzierungsnachweise nicht erforderlich sein. Meine ich irgendwo im Visacodex gelesen zu haben.

    leider nein.
    ich lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.


    Grundsätzlich bekommt man ein Besuchsvisum nur, wenn man auch die Rückreisebereitschaft glaubhaft macht.
    Rückkehrschluss: ohne glaubhafte Rückreisebereitschaft gibt es kein Besuchsvisum, weder für die Mutter eines Deutschen Kindes noch für den Papst.


    was du evtl. meinst, ist die von einem EU-Staatsangehörigen abgeleitete Freizügigkeit. Voraussetzung: man reist mit dem EU-ler mit oder ihm nach.#
    Ist aber eine ganz andere Baustelle und trifft hier nicht zu.


    Es gibt in der Ukraine aber nichts zu verstehen! - Man hat die Umstände blind zu akzeptieren und fertig!


    Man hat die Umstände blind zu akzeptieren und fertig!Das ist Vorurteil und Blödsinn.

    sondern auch um andere Termine und Wartezeiten 1. Beratung, 2. Anmeldung der Ehe,


    ja, ok ... hier mag es Unterschiede geben.


    Allerdings:

    Die Antwort von OLG dauert in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedlich. Bei uns waren es 4 Wochen.

    DAS (OLG) ist *üblicherweise* der Zeitverschwender, da fällt *üblicherweise* die Terminsituation beim Standesamt wenig ins Gewicht.
    (OLG Termine sind aber nicht nur von Bundesland zu Bundesland verschieden, sondern von Bezirk zu Bezirk -- OLG Zuständigkeit)

    Und ein deutscher Steuerzahler seinen Enkel nicht zu Besuch bekommt,

    falsch .... der deutsche Enkel kann ja ohne Probleme einreisen (braucht natürlich vorher einen Reisepass)


    bzw der andere mit seiner Frau in Deutschland nicht einreisen kann.

    Eine FZF wäre kein Problem.


    Das Problem ist der Grund "Besuch", denn ein Besuchsvisum bekommt man nur, wenn man am Ende des Besuchs wieder ausreist und nicht "verbotenerweise" eine AE in D beantragt (gut: "verboten" ist es nicht, es ist nicht vorgesehen und wird regelgemäss abegelehnt).
    Dass man wieder ausreisen wird, muss man glaubhaft machen. Kann man das nicht: kein Visum.
    Bedanken kann sich jeder Betroffene bei den jenigen, die mit einem Besuchsvisum eingereist sind und dann in D einen AT beantragt haben. Die ABHs fragen dann in der Botschaft nach, warum ein Besuchsvisum gegeben wurde. Derjenige, der das Visum erteilt hat, gerät in Erklärungsnot und macht das nicht so schnell wieder.


    So ist das mit der Freizügigkeit heutzutage...

    Die Freizügigkeit geniesst ein Deutscher überall in der EU abgesehen von Deutschland.
    Aufgrund der Freizügigkeit kann er mit seiner Frau überallhin, nur nicht nach D .... (sowas nennt man Inländerdiskriminierung, gilt aber für alle in ihrem Heimatstaat, nicht nur Deutsche)

    dass die Absprachen mit dem Standesamt sehr wichtig sind

    nicht nur "wichtig", sondern unabdingbar.
    Erst wenn die Eheschliessung "unmittelbar" bevorsteht, darf und kann ein Eheschliessungsvisum gegeben werden.
    Ohne absehbare (also bereits mit dem Standesamt abgemachte) Eheschliessung kein Visum.


    wenn die Zeit drängt: In kleinen Städten sind Standesämter normalerweise viel schneller als in großen Städten.

    "kleine" Stadt oder "große" Stadt ist irrelevant.
    Wenn die Braut Ukrainerin ist, muss sie von der Pflicht von der Beibringung eines Eheföhigkeitszeugnisses befreit werden.
    Sowas machen die OLG ... es kommt also auf den Bezirk (nicht Größe der Stadt) an, in dem man lebt.



    Aber man braucht dann einen Zweitwohnsitz.

    nope,
    "heiraten" kann man in jedem beliebigen Standesamt, aber die Ehe anmelden nur beim zuständigen Standesamt, und das ist das Standesamt in dem Ort, in dem einer der Verlobten seinen Hauptwohnsitz hat

    Das Visum dauert ca. 1-3 Monate, in Einzelfällen auch kürzer und länger.
    Vor dem Eheschliessungsvisum muss allerdings zwingend alles für die Eheschliessung geklärt sein, also bereits ein Termin mit dem Standesamt ausgemacht sein.
    Dein erster Weg führt also zum Standesamt ... und das kann länger dauern, je nachdem welche Urkunden notwendig sein werden.
    Welche Urkunden nötig sind, erfährst du nur von deinem Standesbeamten .... dieser entscheidet, niemand sonst.


    Ich habe noch nie von größeren Problemen in Kiew gehört.

    Welches Visum wäre zur Vorbereitung wohl das Richtige?

    Bedeutet Visum sollte sein, ist aber deklaratorisch.

    Das nennt sich Einreisevisum.
    Kann notfalls an der Grenze ausgestellt werden, man muss aber mit Wartezeiten rechnen. Fliegen geht dabei nicht. Um zu fliegen, sollte man sich das Einreisevisum vorher bei der entsprechenden (wenn nach D dann deutscher) Auslandsvertretung holen. Es besteht ein Anspruch auf dieses Visum, wenn Freizügigkeitstatbestände vorliegen.
    Da Kind Polin ist, wird es an der Grenze zu Polen Probleme geben, da die Kleine überall ausser in Polen EU-Bürger ist (in Polen ist sie Polin), und nur da, wo sie EU Bürger ist, kann sie Freizügigkeit geltend machen.


    Voraussetzung für die Freizügigkeit ist ein Freizügikeitstatbestand, z.B. arbeiten, studieren oder aber einfach nur genug Geld haben und nicht den Sozialsystemen zur Last fallen.
    Ein kleines Kind kann nur dann Freizügigkeit geltend machen, wenn es genug finanzielle Mittel für den Unterhalt hat (woher auch immer, also auch vom Vater oder Mutter).
    Die ersten drei Monate ist Freizügigkeit voraussetzungsfrei.

    Muss meine Freundin irgendetwas unterschreiben, oder schreiben...?

    ja klar, du erkennst die Vaterschaft an, sie stimmt dem zu. Jugendamt berät.
    (Vaterschaftsanerkennung geht nicht einseitig)


    Wire lange duert das Verfahren, bis ich die Urkunde in der Hand habe?

    wenn beide gleichzeitig beim Jugendamt vorsprechen: quasi sofort.
    Ansonsten musst du halt das hin und her (z.B.: du erkennst die Vaterschaft in D an, das geht in die UA, sie stimmt dort zu, das geht zurück) einrechnen.

    Wenn in der Botschaft ersichtlich ist, dass Deutschkenntnisse vorhanden sind, wird der Test nicht verlangt.


    ganz grundsätzlich sind einfache Deutschkenntnisse mit dem Zertifikat A1 nachzuweisen.
    Oben genannte Ausnahme ist möglich, aber man hat keinen Anspruch drauf. Wenn, dann sollten in einem solchen Fall die Detuschkenntnisse weit über "einfach" (also gut) sein.


    Abgesehen davon hat Sie ja auch einen Hochschulabschluß.

    das hilft regelmässig nicht. Hier kommt es darauf an, dass sie aufgrund des Hochschulabschlusses eine entsprechen qualifizierte Arbeitsstelle in D finden kann, und man davon ausgehen kann, dass sie sich dann über diese "integriert" --- Nachweisführung dafür ist nicht einfach, in Eurem Fall aber zumindest möglich.

    Man kann ja bis zu 5 Jahre beantragen aber was geht relativ einfach durch?

    nein


    Sollten wir erstmal nur 90 Tage innerhalb von 180 Tagen beantragen oder ist eher ein Jahr Standard?

    Je kürzer, desto höher die Chancen.


    Die 2 Visa wurden Ordnungsgemäß genutzt.

    das ist gut, das ist fast eine Voraussetzung (ungeschrieben) für ein unechtes Jahresvisum


    Ich habe in Deutschland Wohneigentum und sie in der Ukraine einen festen Arbeitsplatz.

    dein Wohneigentum ist irrelevant.
    Ihr Arbeitsplatz ist relevant.
    Jetzt kommt es auch noch auf die Begründung an, warum sie ein so langes Visum braucht, wie sich das mit dem Arbeitsplatz vereinbaren lässt und ganz allgemein die Rückkehrbereitschaft.


    Wie viele Monate oder Jahre würdet ihr beantragen?

    wenn sie in Kiew wohnt, dann ist die wiederholte Beantragung eher erfolgsversprechend, auch wenn es mit Lauferei verbunden ist.
    Ansonsten ist ein 90 Tage Visum nicht ungewöhnlich, wenn es sich mit der Arbeit vereibaren lässt und ggf. nachgewiesen werden kann.

    Ab dem ersten Einreisestempel im Pass werden die Tage gezählt. Das bedeutet auch, das erste halbe Jahr beginnt. In diesem halben Jahr dürfen 90 Tage Aufhenthlat zusammen kommen. Beispiel erste Einreise das Datum von Heute, 90 Tage , danach warten, bis von Heute an ein Halbes Jahr vorbei ist, danach fangen die zweiten 90 Tage an.


    das war mal.
    Seit einiger Zeit (Sept/Okt. 2013) ist die Regelung anders:
    Man rechnet "ab heute" 180 Tage zurück und darf in dieser Zeit nur 90 Tage in Schengen sein.
    Damit ist eine durch eine kurze Aus- und Einreise früher mögliche Aneinanderreihung von 90 Tagen/Halbjahr obsolet.