Hallo zusammen,
also ich (deutsch) und meine Verlobte (ukrainisch) wollen gerne heiraten.
Da sie nur ein Touristenvisa (Schengener mit 45 Tage pro Halbjahr) hat, müssten wir das ganze wohl in Dänemark machen.
Wir haben auch schon sehr viel recherchiert und sind dabei ein bisschen wahnsinnig geworden, weil überall steht etwas anderes.
Das Problem momentan sind die Dokumente, die benötigt werden.
Hier in Deutschland war für mich alles ganz einfach - Aufenthaltsbescheinigung (erweiterter Form) mit Ledigkeitsnachweis, Geburtsurkunde beim Standesamt -> alles an einem Tag erledigt.
Bei ihr sieht das ganze jetzt aber ganz anders aus, da die dänischen Standesämter ihre Dokumente ja nicht in ukrainisch akzeptieren, außerdem stellt sich die Frage, wo wir die Dokumente überhaupt erhalten können und wie diese legalisiert werden (und welche müssen überhaupt legalisiert werden?)
Bis dato konnte ich folgende Informationen bekommen:
Meldebescheinigung / Aufenthaltsbescheinigung gibt es in Odessa (da wohnt sie) nicht beim OVIR (das stand in einem anderen Forenartikel allerdings als Rat), denn das OVIR ist wohl nur für ausländische Angelegenheiten zuständig. Wo gibt es das? Ggf. beim ukrainischen Konsulat in Bonn? (Das ist von hier wo ich wohne [Dortmund] das nächstgelegene).
Ledigkeitsnachweise gibt es in der Ukraine in der Form nicht, denn die Standesämter können einem nur bescheinigen, dass man in dem Standesamt, in welchem man gerade steht, nicht geheiratet hat. Sie können aber keine allgemeingültigen Ledigkeitsnachweise ausstellen. Die Alternative wäre wohl eine eidesstattliche Versicherung vor einem Notar - jetzt lese ich an verschiedenen Stellen davon, dass diese eidesstattliche Erklärung das Beisein der Eltern erfordert, die beide bezeugen müssen, dass ihre Tochter nie verheiratet war. Woanders lese ich widerum nichts davon und das es ausreicht, wenn man dort alleine erscheint und eine Versicherung an Eides statt abgibt - was stimmt denn nun? Kann diese Erklärung bei allen Notaren abgegeben werden? Also sowohl in der Ukraine, als auch in Deutschland? Dann wiederum lese ich, dass nicht alle Standesämter in Dänemark dieses Dokument akzeptieren, aber bei Ausländern die es nicht beitreiben können, Ausnahmen gemacht werden können. Habe bei vielen Standesämtern angerufen mit dem Ergebnis, dass man es nicht genau wüsste und man solle die Dokumente die man hat einreichen und das wird dann geprüft - so viel Zeit haben wir aber leider nicht mehr (Visum läuft aus und danach will ich nicht 8 Monate warten, bis sie wiederkommen kann).
Sie besitzt eine ukrainischen Geburtspass und den Inlandspass, sowie natürlich einen Reisepass. Der Geburtspass und der Inlandspass sind auf ukrainischer Sprache. Diese müssen wohl übersetzt werden von einem vereidigten Übersetzer. Sie hat jetzt herausgefunden, dass es diese in der Ukraine nur in Kiew gibt. Außerdem müssen Dokumente wohl legalisiert werden. Die Frage ist jetzt: wie schickt man denn die Dokumente nach Kiew? Das sind ja schließlich Originale und die können doch dabei verloren gehen. Und wie genau läuft das mit der Legalisierung der Dokumente? Müssen SÄMTLICHE Dokumente legalisiert werden durch Innen- und Außenministerium, sowie die dänische oder deutsche Botschaft in Kiew? Also muss sie dort wirklich alles hinschicken: Aufenthaltsbescheinigung/ Ledigkeitsnachweis / Geburtspass / Inlandspass / Reisepass? Zumal sie schon nächste Woche wieder herkommen wollte...
Dann meinte sie, dass derzeitig viele Leute versuchen, die Ukraine zu verlassen und sich die Ämter jetzt alle querstellen und meterlange Schlangen davor sind und man kaum eine Chance hätte, überhaupt Dokumente derzeitig zu erhalten. Was macht in so einem Fall? Gibt es Möglichkeiten die erforderlichen Dokumente auch alle in Deutschland bei Botschaften / Konsulaten zu bekommen?
Muss ich meine Dokumente noch alle beglaubigen lassen?
Reicht es, wenn wir die Dokumente von ihr hier beglaubigen lassen oder übersetzen lassen? Und wenn ja, von wem?
Dann lese ich auf verschiedenen Seiten, dass es bei der späteren Genehmigung für einen Aufenthaltstitel Schwierigkeiten geben kann. Habe im Standesamt nachgefragt, wie es aussieht mit der Anerkennung der Eheschließung in Dänemark. Sie meinten da habe sich gesetzlich was geändert und das könne sehr problematisch werden. Auch bei der Ausländerbehöre meinte man, dass es ein eindeutiger Missbrauch des Visumszwecks wäre und damit sei nicht zu scherzen. Sie müsse also erst ausreisen und dann eine FZF beantragen und warten, selbst dann, wenn es im Ausland gerade Probleme gäbe und das ganze sehr lange dauern kann. Außerdem warnte man mich dort vor der Inanspruchnahme von den Heiratsagenturen, die in Dänemark die Heiraten organisieren, da diese illegal seien und die Heiraten regelmäßig keinen Bestand in Deutschland hätten und sie mit der Ausweisung rechnen muss, sowie bei Bestätigung des Visumsmissbrauchs eine Einreisesperre verhängt bekommen könnte.
Insgesamt also alles sehr verwirrend und wenig Mut-machend.
Kann hier Jemand helfen?