Hallo Lulu,
meiner Meinung nach unterliegst du nicht der Optionspflicht und musst die ukrainische Staatsangehörigkeit nicht ablegen (siehe § 29 Abs. 1a StAG). Ich kann dir keine Gewähr geben, ob dies zutrifft.
Bundesregierung | Artikel | Doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Beiträge von ockna
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Ich denke im christlichen Bayern haben sich die goldenen Zeiten für Ukrainer (sind ja auch Christen) geändert. Auch Bayern muss die Rechtsprechung berücksichtigen. Die bayerische Einbürgerungsbehörde München verlangt von Ukrainern, wenn ein Elternteil in Russland geboren ist, neben der Ausbürgerung bei ukrainischen Behörden auch eine Bestätigung russischer Behörden, aus der hervorgeht, dass der Ukrainer die russische Staatsangehörigkeit nicht besitzt bzw. kein Staatsbürger der Russischen Föderation ist.
Einbürgerung- Negativbescheinigung Russische FöderationMigranten aus folgenden Nicht-EU-Ländern werden - sofern andere Voraussetzungen erfüllt - auch ohne Ausbürgerungsverfahren deutsche Staatsbürger (soweit feststellbar im Internet):
Argentinien, Afghanistan, Algerien, Angola, China, Eritrea, Irak, Iran, Kuba, Marokko, Nigeria, Syrien, Libanon, Bolivien, Brasilien, Thailand, Tunesien, Dominikanische Republik, Costa Rica, Ecuador, Guatemala, Honduras, Mexiko, Nicaragua, Uruguay, Israel, vereinigte Staaten von Amerika.
Bei anerkannte Asylberechtigten gilt dies auch. -
Viele Ukrainer haben ihre Hoffnung auf Besserung der Verhältnisse in der Ukraine aufgegeben und wer kann, verlässt das Land (Will nicht jeder ein gutes Leben führen?).
Akademiker und Fachkräfte braucht auch Deutschland. Leider macht man in Deutschland den Ukrainern das Leben schwer, weil diese in Deutschland für eine Einbürgerung ihre ukrainische Staatsangehörigkeit aufgeben müssen, in Polen aber nicht.
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EuGH soll nochmals Spracherfordernis bei Ehegattennachzug prüfen.http://www.rechtsindex.de/verw…-ehegattennachzug-pruefen
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Beitrag durch ockna gelöscht
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Wie die Bundesregierung am Sprachtest beim Ehegattennachzug festhält…
Frage-Antwort-Check: Wie die Bundesregierung am Sprachtest beim Ehegattennachzug festhält… - MiGAZIN
Zu Unrecht sieht die Revision einen mit der Verfassung nicht vereinbaren Gleichheitsverstoß darin, dass der Sprachnachweis von den Ehegatten Deutscher verlangt wird, nicht hingegen von den Ehegatten anderer sich in Deutschland aufhaltender Unionsbürger.
(aus Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 04.09.2012, 10 C 12.12)Ich frage mich nach dem Urteil, ob Deutsche in Deutschland eigentlich keine Unionsbürger sind.