Echt jetzt? Ich dachte, sie müssten A1 haben!
Ehrlich gesagt macht mir das nämlich am meisten Sorgen im Moment. A1.1 hat sie schon aber A1.2 zu machen ist auch in Kiev ziemlich aufwändig wenn man volltime arbeitet und immer mit dem Bus durch die Stadt muss. Da fallen sämtliche Wochenendbesuche flach. Und an meinem Wohnort veranstaltet man so einen Kurs vielleicht 2x im Jahr
Also können wir das Visum auch ohne A1 bekommen?
Das kommt auf deine Staatsangehörigkeit an...
Ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft und lebe in Österreich,wonach bei mir die sog. "EU - Freizügigkeit" zur Anwendung kommt. Das bedeutet,daß Frauchen keinen A1-Test vorweisen muß.
Hast du aber die österreichische Staatsbürgerschaft,ist ein A1 - Test zwingend vor Zuzug.
Hier mal eine Kopie der damaligen Email (beinhaltet auch meine Fragenstellung):
Sehr geehrter Herr Erlsbacher,
herzlichen Dank für ihre schnelle und umfassende Antwort.
Aus zeitlichen Gründen wird eine "Familienzusammenführung" wohl auf das von ihnen genannte Visum D hinauslaufen.
Daraus ergeben sich für mich noch einige abschließende Fragen:
1. Ist es grundsätzlich möglich,daß wir die Unterlagen für das zu beantragende Visum D über eine Agentur einreichen?
Zur Erklärung: Seit der Beantragung der einzelnen Visen ist uns eine Agentur genau gegenüber der österreichischen Botschaft zuverlässig behilflich.
Desweiteren hätte meine zukünftige Frau einen einfachen Weg von ca. 8oo km zurück zu legen (sie ist wohnhaft in Kalanchak/Kherson Gebiet),den ich ihr in der derzeitigen Situation in der Ukraine ersparen möchte.
Nein, persönliche Vorsprache notwendig da Fingerabdrücke elektronisch abgenommen werden, gilt auch für Kinder ab 12 Jahren, Termin buchen bitte
2. Wie sind Übersetzungen vorzulegen? Reichen ukrainische Übersetzungen aus,oder deutsche Übersetzungen (diese benötigte ich für die Unterlagen zum Ehefähigkeitszeugnis,was seit April aber hinfällig ist),oder sollten es gar österreichische Übersetzungen sein?
Übersetzung auf Deutsch, An der Botschaft akzeptieren wir Übersetzungen von ukr. Übersetzungsbüros
3. Wie ist die Verfahrensweise für einen Deutschtest?
Laut Auskunft der BH in Bregenz ist er nicht erforderlich. Dennoch ist meine zukünftige Frau natürlich bereit,diesen zu absolvieren - was wohl im Endeffekt auch hier in Österreich möglich wäre?. (Meine Frage nach einem persönlichen Gesprächstermin zielte darauf ab,daß mir nach deutscher Vorgehensweise bekannt ist,daß (in dem Fall) die Frau an einem Gespräch in deutscher Sprache teilnimmt und der Botschaftsmitarbeiter eine Notwendigkeit des Deutschtest's beurteilt)
Überhaupt nicht erforderlich, das ist eines der Beispiele, in denen EU-Recht österreichisches Recht "sticht"; Ihre Frau ist damit besser gestellt als die Frau eines Österreichers.