Beiträge von mgb

    Dann fassen wir mal zusammen:


    Visa Typ-A Flughafentransfer passt nicht
    Visa Typ-D für den langfristigen Aufenthalt, passt auch nicht
    Dann bleibt nur noch Visa Typ-C für den kurzfristigen Aufenthalt, auch Schengenvisa genannt.


    Es gibt nichts anderes nach Schengen Visakodex.


    Ich gehe jetzt erst einmal davon aus, dass ich das Visum für Ukraine von dem ukr. Konsulat in Bonn im Oktober recht zügig bekomme. Da ich dieses Visum wegen dem Gegenseitigkeitsabkommen kostenlos bekomme wäre das sicherlich die bessere Option. Werde mich aber trotzdem mal (rein aus Interesse) darüber schlau machen was mit 2. Reisepass ist.


    In deiner Situation brauchst das Risiko mit einem 2.pass erst gar nicht eingehen.
    Wenn du die Sache in der Ukraine voll durchziehst hast du am Ende ein 1 jähriges Aufenthaltsrecht, das verlängerbar ist.
    Die deutschen Behörden geht das nichts an. In Deutschland nimmst du deine Rechte aus Artikel 11 Grundgesetz war.

    "Application for Schengen Visa"
    na und? Offenbar optimiert sich die Behörde und verwendet das gleiche Antragsformular.


    Dann zitier mal aus dem Schengenrecht wo eine andere Visaart definiert ist.


    Zitat


    Der Antrag auf FZF Visum heisst ja in D auch Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (so ähnlich).


    Das ein Visa typ-d für den langfristigen Aufenthalt vorgesehen ist, kann man im Schengenrwcht nachlesene

    Dann mal die Fakten.
    Ein Familienangehöriger benötigt ein Visa nur zur Einreise sprich Grenzübertritt.
    Artikel 5(2) eu richtlinie 2004/38.
    Der Aufenthalt als solcher ist direkt durch eu richtlinie 2004/38 gedeckt.
    Wenn das Visa nur zur Einreise benötigt wird, dann ist automatisch das Einreiseland für die Ausstellung zuständig.
    In meinem Beispiel Polen.
    Wenn der Einreisestempel von Polen im Pass ist, dann ist der Grenzübertritt perfekt und das Visa wird in Polen rein rechtlich nicht mehr benötigt.
    Der angenehme Nebeneffekt ist, das so ein Visa als Schengenvisa ausgestellt wird. Das Schengenrecht bietet sonst nichts an.
    Ein Schengenvisa, das legal beantragt wurde, ist im gesamten Schengenraum und damit auch in Deutschland gültig.

    Vielleicht solltest du dir das Formular aus post 11 ansehen.
    Was steht da als Überschrift?


    Zusatzinformation auf dem Formular:
    The fields marked with * shall not be filled in by family members of EU, EEA or CH citizens (spouse, child or dependent ascendant) while exercising
    their right to free movement. Family members of EU, EEA or CH citizens shall present documents to prove this relationship and fill in fields No 34 and
    35.

    Ukrainisches Konsulat München:


    III. Für die Beantragung eines langfristigen Visums (Typ D, Aufenthalt über 90 Tage im Laufe von 180 Tagen)
    .
    .
    Visum für Familienzusammenführung


    Ein Dokument, das die Ehe mit einem/einer Staatsbürger/in der Ukraine bestätigt

    @'wenzel


    Wenn du unbedingt in der Ukraine bleiben willst, dann beantrage ein Visum Typ-D bei den Ukrainern.
    Dann hast du 60 Tage Luft.


    PS: So wie das aussieht gibt es jetzt 90 Tage. Das ist dann einfach die Familienzusammenführung von der anderen Seite her.

    Im EU Recht (eu Richtlinie 2004/38) gibt es keinen Aufenthaltszweck im Sinne des Aufenthaltsgesetzes.
    EU Bürger und Familienangehöriger können die ihnen zustehenden 90 Tage verwenden wie sie wollen. Entweder als kurzfristiger Aufenthalt oder als Vorbereitung für einen langfristigen Aufenthalt.
    Solange keine AE beantragt wird kann auch niemand nach Aufenthaltsgesetz irgend etwas negatives unterstellen.

    Schengenvisum fällt bei uns grundsätzlich flach...
    Ich habe keine Möglichkeit die Verpflichtungserklärung zu machen (in einem anderen Thread erklärt).


    Ein Visa für den Familienangehörigen eines EU Bürgers wird als Schengenvisa ausgestellt. Da gibt es keine VE.
    Für das Heimatland des EU Bürgers gilt die EU Regelung nicht.
    Der Trick an der Sache ist, das ein Schengenvisa per Definition für den gesamten Schengenraum gilt.


    Visaantrag von den Polen:


    VAF_C_ENG_080815.pdf


    Unter punkt 21 others ankreuzen und family member EU dazu schreiben.
    Die Felder mit Sternchen nicht ausfüllen.
    Unter 34 deine Daten.

    Kann mir auch nicht vorstellen, dass es so ein Visum gibt. Nie davon gehoert. Aber in der UA sollte schon was zu machen sein hinsichtlich Aufenthaltsverlaengerung. Die sind da sicher recht entgegenkommend wenn es sich fuer sie auszahlt.


    Sind dir schonmal die Sternchen im Antrag zum Schengenvisa aufgefallen?

    Du meinst als meine ukrainische Frau darf sie einfach mit mir zusammen über Polen LEGAL nach Deutschland einreisen und mit mir hier wohnen bis Ende Oktober das FZF-Visa fertig ist?


    Als Familienangehörige eines EU Bürgers hat deine Frau das Recht mit dir zusammen in Polen einzureisen.
    Sobald der Einreisestempel der Polen in ihrem Pass prangt ist der Hauptreisezweck Ausübung der Freizügigkeit Unterpunkt Reisefreiheit erfüllt.
    Übrig bleibt ein Schengenvisa, das im gesamten Schengenraum, inklusive Deutschland,gültig ist.

    An deiner Stelle würde ich deine Frau einfach nach Deutschland mitnehmen.
    Visa für den Familienangehörigen eines EU Bürgers von den Polen und dann mit dem Bus zusammen über Polen in die EU einreisen.
    Wenn das FZF Visa fertig ist, dann halt wieder zurück nach Kiew und das deutsche Visa abholen.
    Und bevor erne wieder anspringt, ein Visa für einen Familienangehörigen eines EU Bürgers kann man nicht erschleichen.


    Also in D kann man jemand auf Abgabe einer Erklärung verklagen (vorausgesetzt man hat einen Anspruch darauf). Das rechtskräftige Urteil ersetzt bzw. fingiert dann die Erklärung.


    So wie ich das sehe unterliegt die Entscheidung dem freien Willen der Eltern. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Zustimmung.

    Kann man die Eltern überhaupt verklagen? Man kann doch die Eltern nicht zu etwas zwingen, was die einfach nicht wollen.
    Wenn dann müsste man die für die Ausbürgerung zuständige Behörde verklagen, auf diese Zustimmung zu verzichten.
    Ob sowas in der Ukraine überhaupt vorgesehen ist, keine Ahnung.

    Deutsche Freunde von mir fliegen demnächst nach Vietnam. Dazu müssen sie vorab in Deutschland beim Vietnamesichen Konsulat ein Visum beantragen.
    Na und ?! Was ist so schlimm daran ?! Ist das vielleicht ein Grund nicht nach Vietnam zu fliegen ? Bestimmt nicht, weil der Wille da ist, das Land zu bereisen...


    Reichen die 15 Tage visafrei nicht?
    Selbst Vietnam hat es geschnallt, das es ganz gut ist, wenn man Touristen aus bestimmten Ländern visafreie Einreise gestattet.