Beiträge von vincentvega0815

    Hallo und danke für die Antwort,
    bist du sicher, dass das kosenlos ist, wenn das für eine andere Behörde bestimmt ist? Wie soll man das nachweisen? Schließlich könnte ich ja jedes Mal sagen, die Bescheinigung sei für die Kfz-Zulassung, oder?
    In unserer Einwohnermeldestelle sind für den Wisch nämlich (ohne dass da von Ausnahmen die Rede wäre) 8,20 EUR aufgerufen... Wenn es nichts kosten würde, wäre es okay....
    Hast du da nen Gesetzestext, oder irgendetwas?


    Danke


    Gruße
    Vince

    Hallo,
    auch wenn das Thema nur entfernt zum Führerschein passt, kann man es vielleicht am ehesten noch in dieses Thema einordnen ;)
    Also, folgendes Problem: Meine Frau, Ukrainerin, hat in D die Führerscheinprüfung abgelegt und bestanden. Nun wollte ich heute mit Vollmacht und allem, was dazu gehört auf ihren Namen ein Auto anmelden.
    Was ich nicht wusste (und auch nicht für zulässig halte) ist, dass zusätzlich zum eAT auch noch eine aktuelle Einwohnermeldebescheinigung meiner Frau verlangt wurde (die ich natürlich nicht dabei hatte).
    Mir ist bekannt, dass man die Meldebescheinigung benötigt, wenn man mit dem deutschen Reisepass ein Fahrzeug anmelden möchte, einfach, weil im Reisepass keine Anschrift steht; die Zulassungsbehörde aber die Anschrift des Fahrzeughalters verifizieren muss.
    Da ich es immer so verstanden habe, dass der eAT für im Inland lebende Ausländer das Pendant zum Personalausweis darstellt (sozusagen dem ebenbürtig und in der Wertigkeit gleichgestellt ist), erscheint es mir widersinnig, zum eAT noch eine Meldebescheinigung zu verlangen. Dies hat keinen Mehrwert, da die Adresse (analog zum Personalausweis) auch auf dem eAT steht.
    Ich würde sogar soweit gehen, im (sinnlosen) Verlangen des Vorlegens einer (obendrein kostenpflichtigen) aktuellen Meldebescheinigung eine nach dem AGG verbotene Diskriminierung zu sehen.
    Kennt sich mit dem Thema jemand näher aus?
    Ich würde es schon gern genau wissen wollen, bevor ich bei der Kfz-Zulassungsbehörde ein Fass auf mache.


    Vielen Dank schonmal vorab!
    Freundliche Grüße
    Vince

    Hallihallo,


    morgen ist es endlich so weit (siehe Beitrag #57) - der Weg bis dahin war nicht gerade einfach aber morgen geht es endlich nach Dänemark.


    Jetzt würde ich gern von dem freundlichen Angebot gebrauch machen und fragen, was danach in Deutschland zu beachten ist, bzw. was die ersten Schritte sein sollten.
    Außerdem wäre es interesant, wie das mit der Registrierung in der Ukrainischen Botschaft läuft.
    Zudem würde mich auch noch interessieren, wie es mit einer Namensänderung für meine Frau aussieht. Wo wird die gemacht? Ukrainische Botschaft?


    Vielen Dank vorab und beste Grüße,
    Vince

    Einen schönen guten Tag alle zusammen,


    mit großem Interesse habe ich diesen Thread verfolgt, da in dessen Verlauf mehrmal auf eine "Hochzeit in Dänemark" Bezug genommen wurde, möchte ich gern einmal nachfragen, was es damit auf sich hat und wie das ganze von Statten geht. Es wäre schön, wenn das jemand etwas näher erläutern könnte.
    Zur Situation:
    Meine Freundin stammt aus Lviv und macht derzeit ein Au-Pair Jahr in Deutschland mit dem entsprechenden Visum und Aufenthaltstitel.
    Ich mache mir nun Gedanken, wie es am besten zu arrangieren ist, dass sie nach November (Ende des Au-Pair-Jahres) nicht wieder zurück muss (leider vielleicht auch früher, da es ab und zu Komplikationen mit der Au-Pair-Familie gibt).
    Da sie die Frau meines Lebens ist, möchte ich das vermeiden und habe mir deshalb diesen Thread "spontan in Deutschland heiraten" zu Gemüte geführt. Wäre es grundsätzlich möglich mit dem Au-Pair-Visum und Aufenthaltstitel hier in D zu heiraten - einfach so und was ist danach zu beachten? Wie ist der Werdegang? Wie liefe es demgegenüber in Dänemark?


    Ich wäre für eure Tipps und Hinweise dankbar und wünsche einen schönen Sonntag.
    Vielen Dank vorab und beste Grüße.
    Vince