Beiträge von schmidtchen66

    Hallo zusammen,


    meine Frau ist ukrainische Staatsbürgerin, wohnt aber seit unserer Heirat 2011 dauerhaft mit mir und seit 2014 mit unseren beiden Kindern zusammen in Berlin. Nun muss sie aufgrund eines schweren Krankheitsfalls (kein Covid) ihres engsten Freundes schnellstmöglich in die USA reisen. Ihr ukrainischer Ausweis ist noch in Kiew registriert, wo sie vor unserer Heirat wohnte. Jetzt wohnt noch ihr Bruder dort. Uns ist bekannt, dass meine Frau für Visaangelegenheiten eigentlich nach Kiew reisen müsste. Wisst ihr, ob es möglich ist, dass sie trotzdem von Berlin aus ihr US-Visum beantragen kann? Oder geht das nur, wenn sie sich in Kiew abmeldet und den Ausweis dann in der ukrainischen Botschaft in Berlin abgibt? Falls ja: Wisst ihr, ob ihr Bruder mittels Vollmacht für sie die Abmeldung in Kiew übernehmen kann?


    Und noch eine Frage zum US-Visum. Es gibt auf der Seite der US-Botschaft verwirrend viele unterschiedliche Touristenvisa, viele davon mit gleicher Gültigkeitsdauer und für mehrere Einreisen. Ich konnte es nicht fassen, dass die Wartezeit für einen persönlichen Termin über 4 Monate dauern soll. Hat jemand von euch da aktuell Erfahrung, ggf. welches Touristenvisum am schnellsten / einfachsten zu bekommen ist? Theoretisch würde meiner Frau z.B. ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Monat reichen, aber natürlich nicht, wenn sich der Prozess der Bewilligung am Ende viel länger hinzieht.


    Bitte entschuldigt, falls ich mich etwas wirr ausgedrückt haben sollte, wir sind aufgrund der Nachricht ihres Freundes gerade beide emotional ziemlich durch den Wind. Nachfragen immer gern!

    Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit!

    Hach, ihr seid großartig!!! Vielen Dank erne, Siggi und Revilo!!!
    Morgen gehen meine Schwiegereltern in Kiew zur Botschaft, ich hoffe, dann läuft alles glatt.
    Nun habe ich doch noch eine Frage, die mir vielleicht auch jemand aus eigener Erfahrung beantworten kann:
    Meine Schwiegereltern würden sehr ungern fliegen und lieber mit dem Zug fahren. Sie sind viel längere Fahrten gewohnt, da sie über Jahrzehnte sogar zwischen Nowosibirsk und Kiew hin und hergependelt sind. Mein Problem ist nun: Wie kaufe ich von hier aus für sie ein Zugticket? Über http://www.bahn.de kann ich nur Tickets bis Warschau kaufen, die ich ihnen dann ja als Online-Ticket mailen könnte. In der Ukraine gibt es eine offizielle Seite der ukr. Bahn, doch scheinbar kann man dort online nur Inlands-Verbindungen buchen, Warschau geht jedenfalls nicht. Meine Überlegung war nun, ein Reisebüro aus Kiew zu finden, das eine Online-Präsenz hat, sodass ich von hier via Paypal oder Kreditkarte die Zugfahrt (gesamt oder nur bis Warschau) buchen kann. Da es schon eine Zitterpartie war, ob die Verpflichtungserklärung per Einschreiben ankommt (hat 3 Wochen gedauert!), scheidet für mich eine Übersendung des Zugtickets aus. Meint ihr, es gibt irgendeine praktikable Möglichkeit?

    Ich bin begeistert, erne! Vielen herzlichen Dank für die so schnelle und umfangreiche Beantwortung meiner Fragen! Toll!! Aber maßlos wie ich bin, bleibt noch eine Frage übrig, die Sie mir vielleicht auch noch beantworten können: Ich will die KV schnell und einfach übers Internet abschließen, würde darüber also auch meine Bestätigung erhalten. Ist es okay, wenn ich die einfach ausdrucke und meinen Schwiegereltern - mit allen anderen Unterlagen - per Mail sende? Oder muss die Bestätigung direkt von der Versicherung per Fax versendet werden? Unsere Einladung müssen wir beispielsweise auch per Fax senden, was bedeutet, dass die Eltern meiner Frau ein Postamt mit Fax aufsuchen müssen. Ein Prozedere, was ich nicht ganz verstehe, aber nun gut, Hauptsache ist, am Ende klappt alles und sie können bald ihre 3 Monate alten Enkel sehen. :)
    Danke vor allem für den Hinweis mit dem Visum, hatte mich schon gewundert. Jetzt werden sie wohl erst mal ein kurzes Visum (3 Monate?) beantragen.

    Hallo zusammen,
    da die Fragen und Antworten hier noch relativ aktuell sind, klinke ich mich gleich mal mit meinen Fragen ein.
    Ich möchte meine Schwiegereltern aus Zhitomir einladen. Nun habe ich gehört, dass meine Schwiegereltern gleich ein 5-Jahres-Visum beantragen könnten, was in Zukunft natürlich einiges vereinfachen würde, da sie uns sicher öfter besuchen möchten. Eine Verpflichtungserklärung habe ich ihnen bereits geschickt, übrigens als normales Einschreiben für knapp 4 Euro, soweit ich mich erinnere. Nach 2 Wochen war es da. Ich würde nicht DHL für 50 Euro oder UPS für 80 Euro wählen, denn wenn die Erklärung verloren ist, kann man sich kostenlos eine neue ausstellen lassen und es noch einmal versuchen. Spart Geld! Aber das nur nebenbei.
    Ich wüsste gern, ob es ausreichend ist, wenn die Auslands-Krankenversicherung für meine Schwiegereltern nur für die Zeit ihres Aufenthalts gilt. Ich frage deshalb, weil im Falle eines 5-Jahres-Visums auch so etwas bei einem weiteren Besuch nicht mehr nachgeprüft werden würde. Von daher weiß ich nicht, ob die Botschaft eine längere Absicherung will. Reicht der Botschaft dann übrigens ein einfacher Ausdruck aus dem Internet oder brauchen Sie den Nachweis per Fax direkt von der KV?
    Ich habe gehört, die Einladung muss handgeschrieben sein. Weiß jemand da etwas Näheres? Der ganze Brief? Ich habe eine furchtbare Sauklaue... Oder reicht die Unterschrift?
    Und die letzten beiden Fragen: Müssen meine Schwiegereltern ihre kompletten Reisepässe in Kopie vorlegen - inklusive aller leeren Seiten? Und verlangt die Botschaft auch Kopien der Pässe von mir (als Antragsteller), sowie von meiner Frau als "Bindeglied" zwischen mir und meinen Schwiegereltern?
    Es wäre toll, wenn mir dies hier jemand beantworten könnte, zumal ich sicher bin, dass diese Antworten von allgemeinem Interesse sind.
    Natürlich könnte ich auch die Deutsche Botschaft in Kiew anrufen. Das habe ich zigmal probiert, bisher bin ich leider nie durchgekommen. Ich hoffe, hier habe ich schneller Erfolg.
    Herzliche Grüße
    Schmidtchen

    Hallo zusammen,


    ich habe Anfang Oktober geheiratet. Meine ukrainische Frau hat meinen Familiennamen angenommen. Weiß jemand von euch, ob sie innerhalb einer bestimmten Zeit - von deutscher oder ukrainischer Seite aus - ihren internen sowie ihren internationalen Reisepass neu beantragen muss? Da sie ihre Adresse in Kiew halten will, weiß ich schon, dass sie die Pässe nur in Kiew und nicht über die ukrainische Botschaft in Berlin neu beantragen kann. Hat jemand bereits Erfahrung darin, wie viel Zeit wir für die Ausstellung der jeweiligen Pässe einrechnen müssten? Und noch eine Frage hintendran: Wer weiß, wo sie unsere in Deutschland geschlossene Ehe in Kiew legalisieren lassen kann und welche Dokumente sie dafür braucht? Vielen Dank im Voraus!


    Herzliche Grüße


    Schmidtchen

    Hallo zusammen,




    ich versuche mein Glück mit meinem Fragenkatalog mal hier. Sorry, ich weiß, ist damit zweimal gepostet :nono: , aber ich sehe in dem Forum die einzige Chance auf Beantwortung.
    Aaaalso: Nachdem ich mich nun durch so ziemlich alle relevanten Threads zu dem Thema hier gefräst habe, erst einmal meinen allerherzlichsten Dank an alle, die Lichts ins stockfinstere Beamtendunkel gebracht haben. Das Forum hier hat mir schon massiv weitergehofen auf meinem hinkelsteinigen Weg von der Verlobung zur Heirat. Jetzt hoffe ich, die letzten Steine auch noch aus dem Weg räumen zu können und hoffe auf ein aktuelles Update, was Wartezeiten in der Ukraine betrifft. :hmm:


    Zur Übersicht: Ich habe meine Holde Anfang Oktober geheiratet. :pleasantry: Anfang November (ich weiß, sicher viel zu spät) gehen wir zum Einwohnermeldeamt, um sie hier anzumelden, dann ist als nächstes wohl der Termin bei der Ausländerbehörde fällig. Anfang Dezember wollen wir mit der ganzen Verwandtschaft meiner Frau in Kiew feiern. Ich schätze, dafür muss ich dann sehr tapfer sein ( :prost!: ), auch wenn ich mich natürlich darauf freue. Diese Reise ist die wesentliche Motivation, warum gleich so viele Fragen von mir kommen, denn wir wollen in etwa abschätzen können, wie viel früher meine Frau ggf. nach Kiew fliegen muss, um den ganzen Pass-Irrsinn glücklich über die Bühne zu kriegen. Aber noch mal zurück nach Deutschland und zur Ausländerbehörde, denn da gibt es gleich...


    Frage 1: Da ich inzwischen erfahren habe, dass es inzwischen diese Plastikkarten für den elektronischen Aufenthaltstitel gibt (seit 01.09.2011) und man darauf 4 - 6 Wochen warten muss, stellt sich die Frage, ob die Ausländerbehörde eine Art vorläufigen Aufenthaltstitel (sprich: Visum?) ausstellt, damit meine Frau nicht im luftleeren Raum steht zwischen Ablauf des Heiratsvisums und Zustellung der Karte. Meine Frau will zwar bei mir in Berlin wohnen, aber aus erbrechtlichen (besser: erb-rechtlichen, klingt sonst so missverständlich :D ) Gründen ihre Adresse in Kiew behalten. Heißt also für uns: Keine Hilfe von der Ukrainischen Botschaft, sondern alles mit dem ukrainischen Passamt regeln. Wenn ich alles richtig verstanden habe, brauchen wir dafür nicht auf die Plastikkarte zu warten (kann den Ukrainischen Behörden egal sein, oder?), dafür aber unsere original Heiratsurkunde (international??? Ich hab nur eine ganz normale ?( ) mit Apostille (liegt bereits vor) und damit kommen wir zur...


    Frage 2: ...bereits einer Übersetzung ins Ukrainische? Aber wird diese Übersetzung einer vereidigten Berliner Dolmetscherin dann in der Ukraine anerkannt? Brauchen wir ggf. eine Übersetzerin in Kiew? Oder gehen wir mit der in Deutschland erstellten Übersetzung dort zu einem Notar? Nur woher weiß der dann, dass alles seine Richtigkeit hat? Hilfe, mir wird selbst schon ganz schwindelig. :patsch: Sorry, wenn die Frage blöd klingt, aber im letzten halben Jahr unseres Projekts Heirat habe ich mir angewöhnen müssen, mein logisches Denken auszuschalten. Weiter geht's zur...


    Frage 3: Was ich hier noch nicht verstanden habe, ist die Legalisierung unserer Ehe nach Ukrainischem Recht. Ich habe hier verschiedenste Antworten gelesen von: Nicht nötig, ist nötig, macht die Ukrainische Botschaft in Berlin, auch dann wenn man sich dort nicht registrieren lassen will, macht die Botschaft auf keinen Fall. ?( Weiß jemand, was nun stimmt? Und vor allem: WO in Kiew meine Frau diese Legalisierung vornehmen kann, welche Dokumente dafür nötig sind und ganz wichtig: Wie lange das in etwa dauert? Geht das u.U. sofort? Okay, ich zähle das mal als Fragen 3, 3a, 3b und 3c. :whistling: Denn noch gibt es:


    Frage 4: Ich bin unmäßig, ich weiß, aber sicher interessiert das in der (hoffentlich) geballten Beantwortung auch viele andere Nutzer. Mit übersetzter und apostillierter (gibt's das als Wort? Klingt doch nett!) Heiratsurkunde und ihrem nationalen und internationalen Pass geht meine bessere Hälfte dann aufs Passamt. Gibt es hier immer noch Engpässe (welch Wortspiel!) mit den Blankos wie in älteren Threads mehrfach beschrieben? Auch habe ich mal von seifigen Hilfen gelesen und mal von ganz offiziellen Beschleunigern. Kurzum: Wie lange dauert zurzeit die Ausstellung des Inlandspasses. Ich weiß, dass wir danach erst den internationalen Pass angehen können. Gibt es hierzu auch Erfahrungen, wie lange das zurzeit dauert? Ich habe gelesen, bis zu einigen Monaten? Wäre es dann ratsam, nur das Projekt Inlandspass ummelden in Kiew abzuschließen und den Reisepass nur anzuleiern und dann noch mal nach Kiew zu fliegen, um ihn abzuholen?


    So. Das war's jetzt aber wirklich von mir. Also... für heute. Auch wenn das der falsche Thread ist, aber falls jemand Fragen hat, was man alles tun muss, wenn man eine bereits geschiedene Ukrainerin heiraten will, bin ich gern behilflich. Ich fühlte mich wie in einem Roman von Franz Kafka. :grumble:


    Herzliche Grüße


    Schmidtchen66

    Ich überlege gerade, ob ich einen gravierenden Denkfehler mache. Wenn diese eAT eh eine gesonderte Karte ist, müsste es ja eigentlich völlig schnurz sein, wann meine Frau ihre Pässe neu beantragt, weil sie in der Ukraine sicher kein eAT dafür vorlegen muss, oder? Hauptsache, sie hat für Deutschland ein noch gültiges Visum, um wieder einreisen zu können. Ich habe gehört, die Ausländerbehörde stellt auf Anfrage so ein vorläufiges Dokument aus, mit dem sie dann in der Deutschen Botschaft in Kiew ein (ebenso interimsmäßiges?) Visum bekommen kann. Hat schon jemand damit Erfahrung?
    Habe heute meinen Frage-Abend. Sorry.

    Noch mal hallo Dixi,


    habe gerade mit großem Interesse deinen Bericht "Größenwahn" gelesen und schwankte zwischen :D und :puke: und :assault:, was diese Abzocke angeht. Dabei tauchte wieder mal eine Frage auf: Welche Voraussetzungen muss man denn erfüllen, um gleich einen eAT für 3 Jahre zu bekommen. Mich deucht, einen Hauch von Beamtenwilkür herausgelesen zu haben? Aber das möchte in unserem demokratischen Staate doch gar ein Ding der Unmöglichkeit sein, oder?

    Hallo Dixi62,
    das ist ja furchtbar! Heißt also, wenn wir am 07.11. zur Ausländerbehörde gehen, können wir frühestens in der ersten Dezemberwoche mit dem eAT rechnen und dann erst damit in die Ukraine, um für meine Frau neue Pässe zu beantragen? So ein Mist!! Wir wollten unsere Hochzeitsfeier innerhalb der ersten zwei Dezemberwochen nachholen, aber so kriegen wir bis Weihnachten ja nicht mal den Inlandspass getauscht. Was anderes: Weißt du, ob es irgendwelche Vorschriften gibt, wie schnell meine Frau ihre Pässe wegen neuem Familiennamen umtauschen MUSS? Oder wie schnell sie unsere Heirat auch in der Ukraine legalisieren (oder wie immer das in dem Fall heißt) muss?

    Hallo zusammen,


    nachdem ich mich nun durch so ziemlich alle relevanten Threads zu dem Thema hier gefräst habe, erst einmal meinen allerherzlichsten Dank an alle, die Lichts ins stockfinstere Beamtendunkel gebracht haben. Das Forum hier hat mir schon massiv weitergehofen auf meinem hinkelsteinigen Weg von der Verlobung zur Heirat. Jetzt hoffe ich, die letzten Steine auch noch aus dem Weg räumen zu können und hoffe auf ein Update, was Wartezeiten in der Ukraine betrifft. :hmm:


    Zur Übersicht: Ich habe meine Holde Anfang Oktober geheiratet. Anfang November (ich weiß, sicher viel zu spät) gehen wir zum Einwohnermeldeamt, um sie hier anzumelden, dann ist als nächstes wohl der Termin bei der Ausländerbehörde fällig. Anfang Dezember wollen wir mit der ganzen Verwandtschaft meiner Frau in Kiew feiern. Ich schätze, dafür muss ich dann sehr tapfer sein ( :prost!: ), auch wenn ich mich natürlich darauf freue. Diese Reise ist die wesentliche Motivation, warum gleich so viele Fragen von mir kommen, denn wir wollen in etwa abschätzen können, wie viel früher meine Frau ggf. nach Kiew fliegen muss, um den ganzen Pass-Irrsinn glücklich über die Bühne zu kriegen. Aber noch mal zurück nach Deutschland und zur Ausländerbehörde, denn da gibt es gleich...


    Frage 1: Gibt es inzwischen schon diese Plastikkarten? Dann dauert die Ausstellung doch sicher eine Weile, oder? Oder gibt es noch das bunte Papierchen in den Pass, welches wir hoffentlich sofort bekommen können? Kurzum: Müssen wir mit Wartezeit rechnen, bis sie ihren Aufenthaltstitel hat? Dann heiter weiter. Meine Frau will zwar bei mir in Berlin wohnen, aber aus erbrechtlichen (besser: erb-rechtlichen, klingt sonst so missverständlich :D ) Gründen ihre Adresse in Kiew behalten. Heißt also für uns: Keine Hilfe von Ukrainischer Botschaft, sondern ab mit uns in ihre alte Heimat. Wenn ich alles richtig verstanden habe, brauchen wir dafür unsere original Heiratsurkunde (international??? Ich hab nur eine ganz normale. Öhöm.) mit Apostille (liegt wohlweislich vor) und damit kommen wir zur...


    Frage 2: ...bereits einer Übersetzung ins Ukrainische? Aber wird diese Übersetzung dann in der Ukraine anerkannt? Hier haben wir eine vereidigte Übersetzung, die wir oft für den ganzen Dokumentenkram vor unserer Hochzeit in Anspruch nehmen mussten. Aber sie ist ja nach Deutschem Recht vereidigt. Brauchen wir ggf. eine Übersetzerin in Kiew? Oder gehen wir mit der in Deutschland erstellten Übersetzung dort zu einem Notar? Nur woher weiß der dann, dass alles seine Richtigkeit hat? Hilfe, mir wird selbst schon ganz schwindelig. :patsch: Sorry, wenn die Frage blöd klingt, aber im letzten halben Jahr unseres Projekts Heirat habe ich mir angewöhnen müssen, mein logisches Denken auszuschalten. Weiter geht's.


    Frage 3: Was ich hier noch nicht verstanden habe, ist die Legalisierung unserer Ehe nach Ukrainischem Recht. Ich habe verschiedenste Antworten gelesen von: Nicht nötig, ist nötig, macht die Botschaft, auch wenn man sich dort nicht registrieren lassen will, macht die Botschaft auf keinen Fall. ?( Weiß jemand, was nun stimmt? Und vor allem: WO in Kiew meine Frau diese Legalisierung vornehmen kann, welche Dokumente dafür nötig sind und ganz wichtig: Wie lange das in etwa dauert? Geht das u.U. sofort? Okay, ich zähle das mal als Fragen 3, 3a, 3b und 3c. :whistling: Denn noch gibt es


    Frage 4: Ich bin unmäßig, ich weiß, aber sicher interessiert das in der geballten Beantwortung (hoffentlich) auch viele andere Nutzer. Mit übersetzter und apostillierter (gibt's das als Wort? Klingt doch nett!) Heiratsurkunde und ihrem nationalen und internationalen Pass geht meine Süße dann aufs Passamt. Gibt es hier immer noch Engpässe mit den Blankos wie in älteren Threads mehrfach beschrieben? Auch habe ich mal von seifigen Hilfen gelesen und mal von ganz offiziellen Beschleunigern. Kurzum: Wie lange dauert zurzeit die Ausstellung des Inlandspasses. Ich weiß, dass wir danach erst den internationalen Pass angehen können. Gibt es hierzu auch Erfahrungen, wie lange das zurzeit dauert? Ich habe gelesen, bis zu einigen Monaten? Wäre es dann ratsam, nur das Projekt Inlandspass ummelden in Kiew abzuschließen und den Reisepass nur anzuleiern und dann noch mal nach Kiew zu fliegen, um ihn abzuholen?


    So. Das war's jetzt aber wirklich von mir. Also... für heute. Auch wenn das der falsche Thread ist, aber falls jemand Fragen hat, was man alles tun muss, wenn man eine bereits geschiedene Ukrainerin heiraten will, bin ich gern behilflich. Ich fühlte mich wie in einem Roman von Franz Kafka. :grumble:


    Herzliche Grüße


    Schmidtchen66

    Hallo zusammen,


    ich habe Anfang Oktober geheiratet!!! Hurra!!! Anfang März hatten wir mit dem Sammeln der Papiere begonnen und sämtliche Ämter- und Dokumentenschlachten erfolgreich geschlagen. Falls dazu noch jemand Tipps braucht: Fragt mich!! Meine Frage an euch: Ich hatte für meine Frau zuvor eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen, die immer noch läuft, aber vermutlich nicht mehr gültig ist, da wir jetzt verheiratet sind? Weiß hier jemand Genaueres? Habe ich eine gewisse Karenzzeit? Meine Frau ist noch nicht beim EMA angemeldet, dies passiert Ende des Monats. Sie will jedoch im Pass ihren ersten Wohnsitz in Kiew belassen, auch wenn sie bei mir in Deutschland wohnen wird und uns beiden damit klar ist, dass sie für die Wechsel vom Inland- und internationalen Pass nach Kiew reisen muss. (Sie hat meinen Familiennamen angenommen.) Dank des Forums weiß ich ja nun, welche Schritte hier zu tun sind. Ich springe. Sorry. Zurück zur Krankenkasse. Ich bin privat versichert und will unbedingt zurück in die GK. Da ich ab Januar einen festen Job in Aussicht habe, sollte dies ab dann möglich sein. Meine Frau würde ich dann kostenlos bei mir mitversichern können. Aber was mache ich bis dahin? Kann ich sie bis Ende des Jahres einfach bei der Reisekrankenversicherung weiterlaufen lassen, da sie ihre Adresse in Kiew behält? Wenn ich sie jetzt noch bei meiner privaten Versicherung annehme (die müssen sie bis 4 Wochen nach Hochzeit nehmen), dann könnte ich diese Versicherung erst zum Jahresende 2012 kündigen - außer sie hat auch einen festen Job, was aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse mehr als unwahrscheinlich ist. Für Ratschläge aller Art wäre ich euch sehr dankbar!


    Herzliche Grüße


    Schmidtchen