Beiträge von hannes.r

    Na da wird ja jetzt viel diskutiert über mein Posting.
    Aber ich will es kurz nocheinmal einbringen.
    Meine ExVerlobte ist grad erst 22 Jahre alt, hat keine Kinder und verdient in der Schweiz in Ihrem Gewerbe ca 7000 Fr und mehr. (monatlich)
    Sie hatte jeden Bezug zum Geld verloren, da wurde dann mal ein Mantel für 2000 Fr im Vorbeigehen gekauft.
    Das sagt doch schon alles.
    Nix mit Menschenhandel usw, das gibt es sicherlich auch zu Genüge aber in Ihrem Fall ist es nicht so.
    Ich habe mich auch nicht in eine Prostituierte verliebt, damals war Sie es nun noch nicht.
    Aber PECH GEHABT :thumbup:

    So, nach einem 10 monatigen Kampf gegen die Bürokratie und Entfernung hat meine (EX) Verlobte nun 2 Tage vor der Einreise nach Deutschland mir den Laufpass gegeben.
    Sie arbeitet seit September in der Schweiz (Cabaret Gerwerbe), Ja ich hätte es vorher wissen müssen :cursing: ..das soetwas nicht klappen kann.
    Nun ist Sie mit einem Miliönar aus Wollerau zusammen, den Sie (wie soll es auch anders sein) in einem Puff kennengelernt und hat sich damit wahrscheinlich Ihren Lebenstraum erfült hat.
    Ich wollte von dem Vorurteil "osteuropäischen Frauen sind eh nur Geldgeil" nie etwas hören aber ich wurde eines Besseren belehrt.
    Fall sich von euch auch einer in näherer Zukunft mit einer ukrainischen Prostituierten binden möchte, gebt Acht und seid nicht so verblendet wie ich.
    So, nun bin ich Zeit, Nerven und Geld los aber auch eine Erfahrung reicher :prost!:


    Gruss Hannes !wsmile!

    Hallo Zusammen,




    ich (deutscher Staatangehöriger) heirate im Januar-Februar meine Verlobte (Ukrainerin) in der Schweiz.
    Sie hat ein Arbeitsvisum


    Wir wollen meinen Nachnamen übernehmen.


    Nun meine Frage: Muss Sie nach der Heirat einen neuen Pass, mit Ihrem
    neuen Nachmamen beantragen um den Ehegattennachzug in der deutschen
    Botschaft zu beantragen?
    Besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihre Pässe in der Ukrainischen Botschaft beantragt??


    Wäre es in diesem Fall günstiger, wenn Sie Ihren jetzigen NN behält?




    Vielen Dank im Voraus.




    Grüße


    Hallo,


    Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Ich bin deutscher Staatsangehöriger, Sie hat ein 8monatiges Arbeitsvisum.
    Sie darf sich mit diesem Visum auch 3 Monate (innerhalb 6 monate) im Shengen Raum aufhalten.
    Es ist nicht geplant, dass Sie nach der Heirat zurück in die Ukraine fährt, sondern mit zu mir nach Deutschland kommt.
    Wenn ich das jetzt richtig verstehe, kann Sie mit Ihrem alten Pass in der deutschen Botschaft das Visum zum Ehegattennachzug beantragen und muss sich dann aber einen neuen Pass ausstellen lassen??!!
    Das sollte ja eigentlich hier in der Ukrainischen Botschaft auch funktionieren??!!



    Vielen Dank im Voraus.


    Gruss

    Hallo Zusammen,


    ich heirate im Januar meine Verlobte (Ukrainerin) in der Schweiz.
    Wir wollen meinen Nachnamen übernehmen.
    Nun meine Frage: Muss Sie nach der Heirat einen neuen Pass, mit Ihrem neuen Nachmamen beantragen um den Ehegattennachzug in der deutschen Botschaft zu beantragen?
    Wäre es in diesem Fall günstiger, wenn Sie Ihren jetzigen NN behält?


    Vielen Dank im Voraus.


    Grüße

    Vielen lieben Dank für euro Antworten.
    Ich werde morgen in der deutschen Vertretung in Bern anrufen und dort nachfragen.
    Wenn aber sowieso die ABH dafür am Ende zuständig ist, besteht doch eigentlich auch die Möglichkeit den Antrag auf Ehegattennachzug direkt in Berlin bei der ABH zustellen, oder ist das nicht möglich oder sogar abzuraten?


    Gruss Hannes

    Es handelt sich um einen Aufenthaltstitel von 8 Monate für die Schweiz. (nationales D-Visum)
    Sie hat dort für 8 Monate eine Wohnung auf der Sie auch angemeldet ist.
    Also kann ich davon ausgehen, das Sie mit diesem Aufenthaltstitel den Ehegattennachzug nur in der Ukraine beantragen kann???
    Ich bin deutscher Staatsbürger.


    Besteht somit die Möglichkeit, den ganzen Prozess des Ehegattennachzug in der deutschen Botschaft in der Schweiz abzuwickeln?

    Hallo Zusammen,


    ich werde im Januar meine langjährige Freundin (Verlobte) in der Schweiz heiraten. (Sie ist Ukrainerin)
    Sie hat bis zum 30.04.2011 ein Langzeitvisum für die Schweiz, darf aber mit diesem Visum für 3 Monate in andere Schengen Staaten reisen.
    Nun meine Frage, wie läuft das nach der Heirat in der Schweiz ab?
    Wo muss Sie eine Familienzusammenführung beantragen, funktioniert das auch in der deutschen Botschaft in Bern oder muss Sie dafür extra zurück in die Ukraine??


    Vielen Dank im Voraus.


    Gruss

    Wir werden uns für eine Heirat in Dänemark entscheiden. (wurde mir heute sogar in meinem zuständigen Standesamt sogar geraten "von einer sehr netten Dame")
    Kann mir jemand sagen, wie der Ablaub nach der Heirat in Dänemark ist?
    Müssen wir beide anschließend in ein deutsches Standesamt und die Heiratsurkunde beglaubigen lassen?
    Kann Sie einen sofortige Aufenthaltserlaubnis beantragen?


    Vielen Dank für eure Hilfe!!!

    Sie ist nicht illegal in der Schweiz, ich hatte ja erwähnt, das Sie ein 8monatiges Arbeitsvisum besitzt. (zum dritten Mal erhalten, also auch schon mit 20 Jahren)
    In welchem Land wir heiraten wollen, ist uns nicht so wichtig, meine Frage ist eher, in welchem Land ist es am unkompliziertesten??
    Sie hat die Möglichkeit, mit Ihrem CH Visum in alle Shengen Länder zu reisen.
    Nach meinem Wissensstand, darf Sie aber nicht die EU (auch die Schweiz) nicht verlassen, da bei der Ausreise Ihr Visum verfällt.
    Besteht die Möglichkeit, das Sie sich alle notwendigen Dokumente, Welche für eine Heirat notwendig sind, aus der Ukraine zukommen lassen kann??
    Oder wäre es ohnehin unkomplizierter (speziell für Sie), in der Ukraine zu heiraten.


    Bin für jede Antwort dankbar.

    Hallo Siggi,
    ersteinmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Ja, das war natürlich ein Fehler von mir, das die CH nicht im Shengen Raum liegt.
    Allerdings ist Ihr Visa nur für die Schweiz ausgestellt. (Arbeitsvisum 8 Monate)
    Nun ist die Frage, welche Schritte erforderlich sind um keine Fehler zumachen.
    Im Januar hat Sie einen Monat frei, würde dieser Zeitraum für eine Heirat ausreichen?
    Welche Unterlagen benötigen wir?
    Leider bin ich noch nicht wirklich informiert.

    Hallo liebe FU Gemeinde :)


    Ich bin 30 Jahre alt und meine Verlobte 22 Jahre jung.
    Wir kennen uns bereits seit 4 Jahren und wollen nun endlich heiraten um gemeinsam in Deutschland zu leben.
    Sie lebt allerdings in der Schweiz und ist dort berufstätig, hat also auch kein Shengen Visum.


    Kann mir jemand einen Tip geben, wie wir das am sinnvollsten lösen können?
    Ich bin über jede Antwort dankbar.


    Gruss Hannes