Hallo Leute,
ein Interview musste meine Frau nicht führen. Sie hat nur 5 Fragen auf Deutsch beantwortet und das wars. Ich weiß nicht, ob das als Interview gilt. Wir haben im November in der Ukraine geheiratet. Alle nötigen Übersetzungen anfertigen lassen. Alles notariell beglaubigen lassen und dann alles am 11.04. bzw. Gerichtsurteil über das alleinige Sorgerecht am 23.04. abgegeben und jetzt heute standen die Bearbeitungsnummer von meiner Frau und Kind auf der PDF-Liste der Botschaft. Also haben die nur knapp 4 Wochen gebraucht. Konnte noch nicht ABH anrufen weil ich es erst vorhin durch Zufall gesehen habe. Werde morgen noch zum ABH hier in Essen anrufen. Vielleicht sagen dir mir ja was. Wenn nicht, kann meine Frau anrufen.
Vielen Dank an alle für ihre Beiträge.
MfG
Markus