Beiträge von Kleberson

    Ok. Ich frage mich jetzt gerade nur, wie wir das am Besten erklären? Wir hatten uns ja seinerzeit für das polnische Shopping/Schengen-Visum entschieden, weil die Aussicht auf ein dt. Visum - auch hier im Forum - als ungünstig eingestuft worden war (Rückkehrwilligkeit). Wir sind damals davon ausgegangen, dass das Vorrangsland-Gebot beim Schnegen-Visum einen zeitlich längeren Aufenthalt im Ausstellungsland erforderlich macht. Von daher dachten wir, dass es danach okay wäre, nach D zu fahren und haben das dann halt anschließend wieder gemacht...


    Ist in der Botschaft jetzt halt nur schwer zu erklären, warum wir ein poln. SchengenVisum beantragt haben, obwohl sie doch (zumindest beim zeiten Mal) vorrangig nach Deutschland wollte.

    Sie hat und hatte ein Shopping-Visum (gibt es, wenn man in den westukr. Oblasten registriert ist.) Sie ist auch zweimal über Polen eingereist, wir haben ein paar Tage dort verbracht und auch Einkaufsbelege. Sie hatte auch keinerlei Probleme, beim zweiten Mal erneut ein solches Visum zu bekommen. Rückreise war immer pünktlich. Auch als danach Ersteinreiseland Deutschland war, gab es keine Probleme...


    Wir haben jetzt schon überlegt, ob wir uns hier in D anwaltlichen Rat einholen sollten.

    Zitat

    Auf Fragen zu diesem bereits vorhandenen Schengenvisum sollte man sich allerdings gefasst machen.


    Heisst das, dass meine Verlobte beim nächsten Besuch besser über Polen anstatt direkt nach D einreisen sollte, damit wir eventuelle Fragen bei der FZF-Visums-Benantragung einfacher beantworten können?
    Wie ist es im Fall einer Ablehnung des FZF-Visums - kann man dagegen juristisch noch was machen?

    Danke schon mal für Eure Einschätzungen. Eine anschließende Frage noch zu möglichen Visa-Schwierigkeiten: Meine Verlobte hat derzeit zum zweiten Mal ein poln. Schengenvisum, was ja bedeutet, dass man die meiste Zeit im Ausstellungsland (Polen) verbringen muss. Für ihr erstes Visum können wir dies auch belegen (Einreise Polen, Hotelbuchungsbestätigungen). Bei ihrem jetzigen Visum ist sie bei ihrem ersten Besuch jedoch direkt nach D eingereist. Uns fehlt also sozusagen noch der "Hauptaufenthalt" in Polen. Sollten wir das jetzt noch nachholen? Wird es andernfalls Probleme bei der FZF-Visumserteilung geben?

    Erne, heißt das, dass wir später unter Umständen gar keine Aufenthaltsgenehmigung für D bekommen werden, sofern sie zur Heirat mit dem Schengen-Visum einreist?



    Hallo Leute,


    ich erlaube mir einfach mal, ein neues Thema aufzumachen. Zu Einzelaspekten meines Problems habe ich zwar gute Infos hier im Forum an anderer Stelle gefunden - aber ich wäre im speziellen Fall für Eure Ratschläge sehr dankbar.


    Das Problem:
    Meine ukr. Braut (Zur Erläuterung: Sie war mit einem poln. Schengenvisum schon zweimal in D. Derzeit hat sie wieder ein einjähriges) und ich wollen Ende November in Deutschland heiraten, der Umzug meiner Verlobten zu mir Anfang Dezember ist auch schon vorbereitet (Wohnung gekündigt, etc..). Wir haben alle erforderlichen Dokumente beim Standesamt eingereicht und heute die Bewilligung mitsamt Heiratstermin bekommen. Anschließend habe ich zu meiner Verwunderung bei der Ausländerbehörde erfahren, dass meine Verlobte nach der Heirat nicht automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung für D bekommt, sondern dass sie vielmehr ein Familienzusammenführungsvisum (FZF) bei der deutschen Botschaft in Kiew beantragen muss.


    Das war ein Schock! Denn eine Freundin von ihr hat mit einem normalen Schengen-Visum in D geheiratet und nach der Heirat anstandslos die Aufenthaltserlaubnis bekommen. Hat sie einfach nur großes Glück gehabt? Wir sind jetzt etwas verwirrt, zumal wir in einer dt.-ukr. Facebookgruppe ebenfalls wiedersrpüchliche Infos bekommen haben. Die Einen sagen, eine Aufenthaltsgenehmigung nach Heirat mit Schengen-Visum gibt es automatisch ohne Probleme, die Andere sagen, dass ein FZF-Visum in Kiew obligatorisch ist. Was meint Ihr?


    Für den Fall, dass es tatsächlich nötig ist: Wie kann man es am schnellsten bekommen? Denn wie schon erwähnt, wollten wir eigentlich Anfang Dezember zusammenziehen - ihre Wohnung ist schon gekündigt, Flitterwochen im Januar auch schon gebucht.


    Sie hat am Goethe-Institut den A1- und A2-Deutschkurs absolviert, aber noch nicht die Prüfung gemacht. Dies ist wohl erforderlich, soweit ich informiert bin. Ist es Eurer Meinung nach überhaupt möglich, in der Zeit bis zur Heirat am Mitte/Ende November das FZF-Visum zu bekommen? Falls nicht - sollten wir den Heiratsterin und alles andere abblasen - oder ist eine "nachträgliche" Beantragung des FZF-Visums zeitnah möglich? Kann man möglicherweise durch die Hilfe einer Visa-Agentur viel Zeit sparen?


    Was sollten wir tun?


    Danke vorweg für Eure Hilfe!

    Wer es genauer wissen will - hier der Link zum Bericht der EU-Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6367_en.htm


    "The visa-free travel will apply to all EU Member States, except for Ireland and UK, as well as the four Schengen associated countries (Iceland, Liechtenstein, Norway and Switzerland). The exemption from visa requirement concerns only short-stays, up to 90 days in any 180-day period for business, touristic or family purposes."


    Aus einer dpa-Agenturmeldung: "Den EU-Staaten sei vorgeschlagen worden, schnell eine entsprechende Entscheidung zu treffen, sagte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am Freitag am Rande des EU-Gipfels."

    Danke für Deine Antwort. Das Problem hat sich schon gelöst. Das Visa Center in Zhitomir hat für die Terminvergabe offenbar verschiedene Datenbanken. Telefonisch wurde uns mitgeteilt, dass erst wieder im Dezember ein Termin möglich sei. Man kann sich jedoch auch online für eine Bewerbungstermin anmelden. Und siehe da: Im Online-Formular sind sogar schon ab morgen Termine frei. Auf Nachfrage meinte eine Call-Center-Mitarbeiterin, dass es für die einzelnen Kontaktarten (Telefon, Online, private Agenturen) unterschiedliche Termin-"Kontingente" gebe.

    Hallo,


    Kennt jemand zufällig eine Agentur, die zeitnahe Termine für die Bewerbung für ein polnisches Shopping-Visum in der Westukraine vergibt? Wir haben schon die Flüge und alles für Dezember gebucht, aber gestern hat uns das Visum-Center Zhitomir mitgeteilt, dass die Wartezeiten derzeit sehr lang sind. Jetzt drohen all unsere Planungen/Buchungen hinfällig zu werden. Weiß jemand Abhilfe? Vielen Dank schonmal.

    Das macht ja schon wieder etwas Mut, es bei der dt. Botschaft zu versuchen. Meine Freundin hat nämlich weder Job, noch Kinder, noch Immobilie, noch pflegebedürftige Angehörige. Sie hat allerdings einen Schengen-Visum-Stempel von 2008 für Ungarn in ihrem Reisepass sowie eine Beglaubigungsurkunde, dass sie seit mehr als einem Jahr als Freiwillige für die Armee tätig ist. Vielleicht belegt das ja - ein bisschen zumindest - den Willen zur Rückkehr - wegen patriotischer Gesinnung.

    Worüber ihr gerade so angeregt diskutiert, ist ja genau der Punkt. Wenn sie sich mit polnischem Shopping-7Tage-Visum 4 Tage nachweisbar in Polen aufhält und dazwische 3 Tage in D, ist doch das Hauptreiseziel Polen - und nicht D - oder sehe ich das falsch? Insofern hat das doch nichts mit Täuschung zu tun, oder doch?


    Wir würden ja ein deutsches Schengen-Visum - auch für 3 Tage - beantragen, nur was nutzt es, wenn es wegen offensichtlich unzureichend nachweisbarer Rückkehrwilligkeit abgelehnt wird und mit der Ablehnung spätere Visa-Anträge umso unwahrscheinlicher bewilligt werden... Das ist halt das Dilemma...

    Dank Euch,


    das sind doch schon mal gute Anhaltspunkte. Wobei ich fürchte, dass da selbst mit den Wohnungsanteilscheinen nix zu machen ist. Wäre noch die Frage: Wenn sie mit 7-Tages-Shopping-Visa 5 Tage in Polen bleiben würde und nur 2 in Deutschland, dann kann sie doch einen Flieger (Warschau-Berlin zB) nehmen, oder nicht?
    P.S.: Ist ein 7-Tages-Einfache-Einreise-Visum, das man beim zweiten Mal aber auf ein Jahr verlängern lassen können soll.

    Gibt es denn Eurer Meinung nach Schwierigkeiten, wenn meine Freundin von den 7 Tagen Aufenthalt in Polen, die das Shopping-Visum ermöglicht, 4 Tage (nachweislich) in Polen verbringt (und dort auch was kauft) und 3 Tage in Deutschland? Wir hatten nämlich vor, für sie zunächst zweimal das Shopping-Visum für Polen zu beantragen (und immer schon pünktlich zurück in der Ukraine zu sein), und dann ein deutsches Schengen-Visum. Denn nach dem, was ich hier so gelesen habe, sind die Aussichten, schon jetzt ein deutsches Visum zu bekommen, ziemlich mau (Rückkehrwilligkeits-Kriterien).

    Hallo allerseits,


    Kann man mit einem polnischen Shopping-Visum für Westukrainer eigentlich auch für einige Tage nach Deutschland, sofern man in Polen eingekauft hat/die längere Aufenthaltsdauer dort hat?
    Wir versuchen gerade ein solches Visum zu beantragen. Bei der Online-Registrierung des Visa-Centers wird man gefragt, welche Art von Visa es sein soll: Auswählen kann man allerdings nur zwischen Tourist-Visa und Schengen-Visa. Weiß jemand, zu welcher Gruppe ein solches Shopping-Visum gehört. Die Dame im CallCenter konnte die Frage nicht beantworten.


    Dank schonmal im Voraus für Eure Hilfe!