Beiträge von Kleberson

    Hallo allerseits,



    Die Frage der Rückreisewilligkeit scheint ja ein ziemlich wesentlicher Faktor für die Erteilung eines Besucher-Visums zu sein. Eigentlich war ich ganz guter Dinge, meine Freundin aus Kiew demnächst bei mir in Deutschland sehen zu können, aber mittlerweile habe ich - nach allem, was ich hier so zum Thema gelesen habe - so meine Zweifel, ob sie überhaupt ein Visum bekommen kann. Mich würde interessieren, wie Eure Einschätzung dazu ist.


    Die Ausgangslage ist wie fogt:


    Ich werde sie im August zum dritten Mal besuchen. Wir wollen versuchen, für den September ein Besucher-Visum für Deutschland zu bekommen. Der heikelste Punkt scheint mir dabei die Anerkennung der Rückreisewilligkeit zu sein. Denn meine Freundin hat weder Kinder noch pflegebedürftige Angehörige noch nennenswertes Vermögen oder Immobilienbesitz. Außerdem ist sie derzeit arbeitslos.


    Allerdings hatte sie bis zum Krieg einen sehr guten Job und war Dutzende Male im Ausland: hauptsächlich Südostasien (bis zu 6 Monate), Georgien und 2008 war sie einmal mit Schnegen-Visum für 6 Tage in Ungarn. In ihrem alten Pass (1996-2006) sind Stempel für zahlreiche Reisen nach Ungarn (damals noch ohne Schengen-Visum).


    Mit Ausbruch des Krieges machte ihre Firma dicht und sie hat ein Jahr lang freiwillig für die Ukraine gearbeitet - und ihre Ersparnisse aufgebraucht. Sie spricht Deutsch.


    Was meint Ihr? Besteht überhaupt die Chance, ein Besucher-Visum für D zu bekommen? Ich habe irgendwo gelesen, dass man auch mal per Mail bei der deutschen Botschaft in Kiew sozusagen "voranfragen" kann - ein bisschen mit auf die Tränendrüse drücken - um so zu erfahren, wie die Tendenz eingeschätzt wird?


    Falls ja, sollten wie eine möglichst kurze Spanne beantragen?


    Oder sollten wir eher ein Visum für ein anderes Schengenland beantragen, dort ein paar Tage bleiben, und dann nach Deutschland weiterreisen?


    Oder ist ein Besucher-Visum der ganz falsche Weg? Gibt es Möglichkeiten über Sprachkurse in Deutschland? Oder wäre die Erteilunng eines Touri-Visums leichter zu bekommen?



    Vielen Dank schomal für Eure Meinungen und Tipps!!!


    Gruß, Kleber

    Guten Morgen,


    kann mir jemand sagen, welche Adresse in die Verpflichtungserklärung gehört? Meine Freundin ist noch in Korosten registriert, wohnt aber schon seit 15 Jahren in Kiew. In ihrem Inlandspass ist die Kiewer Adresse eingetragen. Da in ihrem Reisepass überhaupt keine Adresse eingetragen ist, müsste das doch heißen, dass ich bei der VE ihre Kiewer Adresse angebe? Oder nicht?


    Danke im Voraus für Eure Hilfe!!!