Beiträge von Cherny

    Hallo liebe Forumsgemeinde ich habe da eine spezielle Frage.


    Ich lebe mit meiner Ehefrau (Ukrainerin) in Deutschland. Wir fahren reglelmäßig zu den Schwiegereltern in die Ukraine. Bisher war es so, dass das Fahrzeug auf mich zugelassen war und somit kann ich ja 60 Tage in der UA fahren. Jetzt ist es aber so, dass das neue Fahrzeug auf meine Frau zugelassen ist, aber nur ich werde es in der UA fahren, meine Frau hat keinen Bock auf den Verkehr im Heimatland.


    Weiß jemand von euch wie es nun mit den Fristen aussieht. Meine Frau sagt, dass sie auf der Webseite des ukrainischen Zolls irgendwas gefunden hat, dass ich auch in diesem Fall 60 Tage in der UA fahren kann.


    Ich muss gestehen, ich bin etwas verunsichert und möchte keinen Stress haben.


    Unser beider Lebensmittelpunkt ist in Deutschland und wir halten uns max. 30 - 40 Tage im Jahr in der UA auf.