Beiträge von k.habermann



    Manche der Antworten von X, Y und Z reichen sehr nah an die Beleidigung im Sinne des Strafgesetzbuches ran. Falls einer hier meint, das Internet sei ein rechtsfreier Raum hat er sich gewaltig getaeuscht!

    Das seit dem 1. Juli 2008 gültige Rechtsberatungsgesetz wird wohl in diesem Thread mehfach tangiert.
    Da sich unser Mitglied k.habermann hier ja als Berater geoutet hat, dürfte er ja kaum gleichzeitig Rechtsanwalt mit dem 2. juristischen Staatsexamen sein.


    Wenn man hier sehr genau mitliest, wird hier mehrfach eine außergerichtliche Rechtsberatung tangiert. Außergerichtliche Rechtsberatung wird durch das Rechhtsdienstleistungsgesetz gesetzlich reglementiert.
    Bleiben wir hier also besser bei der Bekanntgabe persönlicher Erfahrungen, die manch anderem Forumsteilnehmer helfen können.


    Machen wir hier heiteres Beruferaten? Geht's hier darum wer sich zu was outet? Geht's hier um Rechtsberatung nach dem Rechtsberatungsgesetz? Dachte immer das ist ein Forum... war nicht meine Absicht irgendjemand hier zu "beraten", sondern ich habe nur meine Meinung geaeussert. Das faellt unter die Meinungsfreiheit. Wirf einfach mal einen Blick in die Verfassung:) Wenn man seine Meinung aeussert, erteilt man keine Rechtsberatung. Again what learnt!

    Mmmhh. Gut, dann glauben wir dem mal. Scheint aber nicht sehr erfolgreich zu sein, oder ?. Wenn du sooo viel Zeit hast ständig Kommentare von Mitgliedern auseinanderzunehmen. Und besonders meine scheinen dich ja richtig anzuturnen.


    Eines kann ich Dir unter Garantie sagen: Du bist beratungsresistent . Ein Berater koennte bei Dir viel Geld verdienen, weil man Dich immer wieder zu aufs neue beraten muss:))) Du tappst von einem Fettnaeppchen zum naechsten. Eine Goldgrube fuer Berater:)))

    Er kann es einfach nicht lassen. Ich sage ja: LANGEWEILE!!
    Typ, du NERVST!!


    Bist wohl etwas sensibel und verkraftest es nicht ein bisschen Gegenwind zu bekommen oder? Wer sich hier im Forum der Oeffentlichkeit stellt, muss es auch verkraften koennen, dass einer ihm widerspricht. Da musst Du leben.

    Zum einem weil mein Onkel erfolgreicher Rechtsanwalt ist und ich genug mitbekomme, was an Gerichten abläuft, zum anderen weil es sicher genug Dinge gibt (Bücher, Internet), wo man dieses nachlesen kann,


    Genau meine Empfehlung: lies mal bei Wikipedia nach "was die Gerichte zu tun haben". Das scheint fuer Dich ja noch ein Buch mit sieben Siegeln zu sein, weil Du immer noch meinst, dass die Gerichte was besseres zu tun haben als sich mit Klagen zu beschaeftigen.

    Wo steht das ? Auch dafür ist doch dieses Forum da. Man bekommt überall Tipps WIE man widersprechen kann.


    Aber alle kuschen nur und sagen "nun die Auslaenderbehoerde hat das und das verlangt und dann habe ich eben die Unterlagen beigebracht". Man muss nicht einfach alle Unterlagen widersprchslos beibringen.

    würde, um seine Liebste zu sehen. Wie man sieht hatte ich Erfolg. Und was will denn die Botschaft machen, gegen ein Heiratsvisum ?. NICHTS!!.
    Sie kann NICHTS dagegen machen.


    Da taeuscht Du Dich gewaltig, weil naemlich die Auslaenderbehoerde dem Heiratsvisum, das die deutsche Botschaft ausstellt, zustimmen muss und die Auslaenderbehoerde Dir da noch gewaltig Steine in den Weg legen kann. Aber ich bin mir sicher Dein Onkel, der Rechtsanwalt ist, wird Dir dann beistehen:) Ich frage eh, warum er das jetzt nicht schon tut, wo Du doch jetzt schon erhebliche Probleme mit dem Visum fuer Deine "Süße" hast. Warum heiratet Ihr nicht einfach, dann habt Ihr weniger Probleme mit dem Visum. Udatschi!

    Ich verstehe Dich vollkommen und in vielen Faellen ist es genauso wie Du es schreibst. In meinem Fall ist es anders, da meine Frau nicht auf die Aufenthaltserlaubnis angewiesen ist und wir auch ohne Aufenthaltserlaubnis mit Visum irgendwie leben koennen. Viele koennen das aber nicht. Bevor man vor dem Verwaltungsgericht klagt kann man uebrigens noch einen Widerspruch nach 68 VwGO einlegen so viel ich weiss (bin aber gerade nicht ganz sicher).


    Ich mache es wie Du: die wesentliche Kommunikation mit der Auslaenderbehoerde laeuft schriftlich.



    Die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz findest Du uebrigens hier:


    http://www.verwaltungsvorschri…d_26102009_MI31284060.htm


    Das ist schliesslich kein Geheimpapier:)


    Ich wuerde uebrigens der Auslaenderbehoerde auch keinen Krieg erklaeren, sondern sachlich versuchen sie von der wirklichen Rechtslage zu ueberzeugen.

    Was ich hier so spannend finde ist zu sehen wie die Rechtswirklichkeit aussieht. Die Theorie kennen ja wohl die meisten hier (wohl jeder hat schon einen Blick in das relevante AufenthG geworfen). In diesem Thread kann man sehen wie sich das gesetzliche Geregelte in der Praxis auswirkt und wie die Leute damit klarkommen. Manche haben erhebliche Probleme damit.


    Was fuer mich sehr verwunderlich ist, dass sich keiner traut mal der Auslaenderbehoerde zu widersprechen. Jeder tut so als ob die Mitarbeiter dort Halbgoetter sind, als ob sie Richter waeren, die beliebig machen und fordern koennen, was sie wollen. Dabei sind das ja ganz normale Beamte im mittleren Dienst, denen man ruhig mal widersprechen kann. Aber das traut sich scheinbar keiner. Meines Erachtens sollte man das unbedingt tun, wenn ein Mitarbeiter einer Auslaenderbehoerde oder der Botschaft einfach willkuerlich Nachweise oder Unterlagen fordert. Dazu muss man natuerlich die Rechtslage kennen.