Beiträge von Nau_001

    Nein leider nicht. Ist im Firmenleasing, also immer alle 3 Jahre ein Wechsel.


    Ich kann mich dunkel erinnern, dass bei der Einfahrt die Daten übernommen werden, von den Grenzbeamten, damals hat es keinen interessiert, die wollten nur genau wissen wie man "Insignia" schreibt...

    No risk, no fun ist so eine Sache....
    Fahre mit Frau und zwei Kids (7 und 1 1/2 Jahre alt) und wir alle kennen ja die völlig "lösungsorientierte"- und motiviationfreie Arbeit der ukrainischen Grenzbeamten, gepaart mit der Flexibilität einer Eisenbahnschiene , das ganze mit starken Geltungsdrang. Ich vermute die Ereignisse der letzten Jahre haben daran nichts verbessert, eher das Gegenteil bewirkt. Dazu kommt noch, dass in meinem Reisepass in den letzten 6 Jahren jeweils ein Geschäftsvisum für Russland vorhanden ist, das aktuelle Visum ist sogar noch bis Jahresende gültig und der letzte mehrwöchige Russlandaufenthalt erst paar Tage her , das lässt mich vermuten, dass auf meine Papiere besonders "genau" geguckt wird und habe keine Lust auf Schwierigkeiten.


    Ich rufe mal am Montag die UA Botschaft an, mal sehen was die mir erzählen.


    HRB Auszug ist auch kein Problem, müsste ich ja dann nach der Logik aber ebenfalls beglaubigen und übersetzen. Das hieße ich würde ja mehrere 100€für das Prozedere ausgeben... Im Prinzip unlogisch, kann mir in Borispol ein Mietwagen nehmen, da würde der Halter ja auch vom Fahrer abweichen. :dash:

    Ich meinte das so:
    Die Fahrzeuge sind auf eine (Bsp.) "Solution GmbH" mit Sitz in Berlin zugelassen. D.h. der Halter ist keine Person. Im Umkehrschluß könnte also jeder Beliebiger eine Vollmacht ausstellen, das ist für die Grenzbeamten doch gar nicht einsichtig ob das eine Richtigkeit hat.
    Ich bin Prokurist, schreibe mir eine Vollmacht aus , kein Thema. Ich Frage mich nur, ob der Aufwand mit der notariellen Beglaubigung und dazu eine notarielle Übersetzung wirklich notwendig ist, dazu ist es ja kein billiges Vergnügen.

    Hallo Freunde,


    folgendes Problem. Sind schon mehrfach nach Ukraine gefahren, allerdings das letzte mal im Sommer 2013.
    Bin immer mit dem Fahrzeug meiner Firma gefahren, daher sind alle Fahrzeuge auf das Unternehmen zugelassen, es war nie ein Problem.


    Nun steht auf der Seite des Auswärtigen Amtes, dass es eine Einreise ausschließlich in einem Fahrzeug möglich ist, was auch auf den Reisenden zugelassen ist , oder einer Vollmacht (wie soll diese gestaltet werden, wenn der Halter keine juristische Person, sondern ein Unternehmen ist?).
    Entspricht das der Tatsache? Nach Russland oder Weißrussland komme ich Problemlos mit einem Firmenauto rein.


    Danke für die Tipps!