Beiträge von Etcetera


    Danke für den Link, den hatte ich auch schon mal gefunden. Nächste Woche werden wir einen Rechtsanwalt (Debryckyi) konsultieren, der im Ausländerrecht und besonders im Fall der Ukraine bewandert ist. Vielleicht kann der noch mehr Licht in die Sache bringen bzw. erreichen, dass die Deutsche Staatsbürgerschaft wie im verlinkten Post trotzdem vergeben wird.

    @Etcetera
    Die Dame hat den Pass mit normaler Briefpost in die UA geschickt?
    Wann hat Sie den Brief denn aufgegeben? Nachforschung möglich?


    Leider ist beim Einschreiben auch ein Fehler passiert. Der Schaltermitarbeiter hat den Schein mit der Nummer vergessen auszuhändigen und sie hat das zudem übersehen. Daher ist Nachforschung nicht möglich.


    Dass der Pass eventuell eingezogen wurde, ist natürlich möglich. Aber auch da sperren sich die UA Behörden bisher mit Informationen. In Deutschland würde ich damit rechnen, dass der Vorgang des Passeinzuges im Computersystem eingetragen wird. Ob die Ukrainer technisch soweit sind, wäre natürlich schön zu erfahren.


    Dass das Versenden von Inlandspass mit Briefpost verboten ist, war ihr nicht bewusst. Aber aus Schaden wird man ja klug. Diese Klugheit nützt ihr nur im Moment nichts.

    Könnte sie natürlich, würde aber keinen Unterschied machen. Sie bewegt ihren Hintern und will alles so machen, wie die Ukrainischen Behörden ihr erzählen. Ich bin allerdings der Meinung, dass die Mitarbeiter bei den Behörden regelmäßig schlecht ausgebildet sind und oft weiß die eine Hand nicht, was die andere machen muss. Daher sind praktische Informationen von Menschen, die in ähnlichen Situationen waren oft hilfreicher als die Informationen von schlecht ausgebildeten Mitarbeitern, die sich selbst so wenig Arbeit wie möglich machen wollen.

    Dieser ganze Aufwand, nur, um den Pass gleich wieder abzugeben? Das ist doch nicht sinnvoll. Klar, wenn sie in der Ukraine leben wollen würde, dann müsste sie einen Pass nachmachen. Aber sie lebt seit 20 Jahren in Deutschland und wird Deutsche Staatsbürgerin. Wozu dann einen neuen Inlandspass machen? Nur für die Ausbürgerung?


    Und die zweite Frage bezieht sich ja auf das Melderegister. Angeblich braucht man den Inlandspass, um überhaupt ausfindig zu machen, wo man gemeldet ist. Keinen Pass, keine Information zur Meldung, die man aber braucht, um einen Inlandspass zu machen. Da beißt sich die Katze in den Schwanz. Oder gibt es eine Möglichkeit zu erfahren wo man zuletzt gemeldet war, ohne einen Inlandspass zu besitzen?

    Hallo alle miteinander. Ich frage für eine Freundin nach und bitte um zahlreiche Hilfestellungen. Folgendes Problem:


    Die Freundin hat aktuell die Zusicherung für die deutsche Staatsbürgerschaft. Was sie nicht hat, ist eine korrekte Abmeldung von der Ukraine. Das Konsulat hat ihr bisher gut weitergeholfen, der letzte Schritt sollte sein Abmeldung in der Ukraine, Registrierung als Auslandsukrainerin, Ausbürgerung.


    Jetzt hat sie ihren Inlandspass inkl. Vollmacht für ihren Verwandten, der diese Dinge in der UA vornehmen sollte, per Briefpost geschickt. Der Brief ist bisher nicht wieder aufgetaucht. Jetzt kann sie sich ohne Inlandspass ja nicht abmelden. Also dachten wir, sie muss einen Inlandspass nachmachen, um sich abzumelden und ihn gleich nach Ausstellung wieder abzugeben (was für sich genommen schon seltsam ist). Angeblich wissen die Meldebehörden jedoch ohne Inlandspass nicht, wo sie gemeldet ist. Könnt Ihr erkennen, worauf das hinausläuft? Kein Pass, keine Abmeldung, keine Ausbürgerung.


    Was meint Ihr dazu?


    Gruß, Etcetera