Beiträge von vorblida

    Hallo, nun auch noch mein Senf. Ahrens hat alles so beschrieben wie es bei uns auch war. Wir haben übrigens einen langen Brief geschrieben warum dies so und das so ist und warum ein Dokument fehlt und den Brief haben wir beide unterschrieben. Das OLG hat’s akzeptiert und weil zur Zeit des Antrags nur ich gearbeitet habe, haben sie uns eine ermäßigte Gebühr in Rechnung gestellt. Das war in Stuttgart.

    Hallo Freunde,


    im Topic seht ihr ja schon das Problem:
    Kennt sich jemand von Euch aus mit der Abgabe des Inlandspasses für die Registrierung beim Konsulat in D (hier München)?


    Aus dem Internet von u.a. Anwalt.de weiß ich, dass man beim ukrainischen Migrationsamt den Inlandspass abgeben muss und dann einen Stempel/Vermerk von ihnen bekommt zur Bestätigung über die Ausreise aus der Ukraine zur ständigen Wohnsitznahme im Ausland in den Reisepass bekommt und damit geht es dann ab zur Botschaft in D für die Registrierung.
    Das ist so formal korrekt, oder?


    Hat jemand von Euch die Erfahrung gemacht
    1) von einem Angehörigen (Mutter) den Inlandspass abgeben zu lassen beim Migrationsdienst? Bekommt sie dann eine schriftliche Bestätigung über die Abgabe und mit dieser Bestätigung kann man in D beim Konsulat den Vermerk im Reisepass zur ständigen Wohnsitznahme im Ausland nachholen?
    2) im Internet wird einem verkauft, dass man dazu eine Kanzlei beauftragen sollte, sonst würde es ewig dauern. Gibt es da Erfahrungswerte? Stimmt das? Und wenn ja, wie viel kostet so ein Botengang?
    3) braucht die Mutter für die Abgabe eine Vollmacht? Sonstige Dokumente, wie z.B. Geburtsurkunde konnte sie ohne besorgen...


    Ich wäre Euch sehr dankbar über Eure Erfahrungen.


    Als kurze Anmerkung: eine persönliche Einreise in die Ukraine ist derzeit nicht möglich, deshalb würden wir den Weg über die Mutter bevorzugen.


    Viele Grüße


    Elisa

    So, nun nochmal ganz langsam.
    Nein, er ist nicht in München registriert, den Aufenthaltstitel gab es seinerzeit so über die Stuttgarter Behörde, ohne jemals in München gewesen zu sein.
    Das Stuttgarter Standesamt möchte eine konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung (steht so auf unserem blauen Zettel vom Standesamt) und diesen stellt die ukrainische Botschaft nur gegen vom deutschen ins ukrainische übersetzten Scheidungsbeschluss aus. Das haben wir bereits bei unserem 6 richtige im Lotto Telefonanruf nach München erfahren. Sie war aber so kurz angebunden, die Dame, dass weitere Fragen nicht möglich waren zu stellen...
    Zu dem Finanziellen: man braucht nicht viel Geld für ein gutes Leben, trotzdem möchte ich uns ein paar 100 € wegen Botengängen über eine Kanzelei ersparen, das ist wo anders besser angelegt. Das geht eigentlich niemanden etwas an, ich hab es geschrieben, damit ich nicht ständig lesen muss, dann geht doch in die Ukraine.
    Dass die Ukraine kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt ist uns und auch dem Stuttgarter Standesamt klar. Deshalb soll vom Konsulat bestätigt werden, dass Monsieur wieder heiraten darf. Dieser Wisch heißt "aktuelle, konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung." Ist sie da, geht sie und alle anderen Unterlagen zum OLG, dass dann alles prüft, weil ja eben die Ukraine kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt.


    Meine eigentlichen beiden Kernfrage heißen:
    Bekommt man eine aktuelle, konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung in München ohne dass man dort registriert ist?
    Muss man den gesamten Scheidungsbeschluss übersetzten oder reichen die relevanten Seiten (1., 2. und letzte Seite mit Stempel und Datum)?


    Danke für die konstruktiven Anmerkungen. Ist schon ganz schön kompliziert das alles :)

    Hallo zusammen,


    im Internet und aus den alten Forenbeiträgen werden wir nicht schlau.
    Könnt ihr uns bitte helfen?


    Folgende Situation:
    Wir wollen bald in D heiraten. Er kommt aus der Ukraine, hat einen unbefristeten Aufenthaltstitel in D, sie kommt aus Deutschland.
    Er war schon mal verheiratet, die Ehe wurde in UA geschlossen, in D geschieden. Sie ist ledig.


    1) wir bekommen seine konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung bei Konsulat in München (wohnhaft in Ba-Wü)?
    2) Muss er hierfür bei der Botschaft registriert sein oder geht das auch ohne Registrierung?
    3) Falls er sich registrieren muss, was braucht er dazu für Dokumente?
    4) Das Scheidungsurteil von ihm muss hierfür von deutsch auf ukrainisch/russisch übersetzt werden. Reicht es, wenn die 1. und die letzte Seite übersetzt werden, auf denen die wichtigsten Informationen zur Scheidung der Vorehe stehen oder müssen alle 5 Seiten übersetzt werden?


    Fragen über Fragen!


    Leider ist aus persönlichen Gründen eine Einreise in die Ukraine ausgeschlossen. Unsere finanziellen Mittel sind so, dass wir Kanzleien nur im absoluten Notfall mit der Dokumentenbesorgung in der Ukraine beauftragen können.


    Viele Grüße und danke im Voraus :)