Wenn keine Heirat geplant ist dann ist der einzige sichere Hafen ein Visa D zwecks Erwerbstätigkeit, wahlweise über Blaue Karte EU (Hochschulabsolventen) oder Fachkräftezuwanderungsgesetz (beruflich ausgebildete Fachkräfte). Alternativ kämme noch ein Aufenthalt zwecks Aus- oder Weiterbildung in Betracht (z. B. Hochschulstudium, Berufskolleg, Sprachkurs etc.) In allen drei Fällen ist IMMER eine Antragsstellung im Herkunftsland notwendig. Die Bearbeitungszeit kann natürlich dann mit Touristenstatus auch im Ausland abgewartet werden. Kundenfreundliche ABH sollen teilweise nach erfolgter Zusage des Antrags den AT ohne vorgängige Aus- und Wiedereinreise mit Visa D aushändigen^^^^ ist aber eigentlich vom Gesetzgeber so nicht vorgesehen...
Von der Polengeschichte ("Scheinjob" mit befristetem PL-Aufenthaltsgenehmigung, falls dies in der Praxis wirklich so einfach zu realisieren ist) würde ich abraten, da ein Aufenthalt in einem anderen Schengener-Mitgliedsstaat auch in dieser Konstellation ebenfalls nur im Rahmen von 90/180 zulässig ist. In der Praxis ist ein Overstay Intra-Schengen zwar für die Behörden schwierig nachzuweisen, aber falls doch droht der berüchtigte SIS-Eintrag...