Beiträge von Jimmy

    Hallo zusammen,


    Habe eine Frage,


    Ich hatte am 17. Juli 2018 eine Frau aus der Ukraine geheiratet,
    Wir haben in Dänemark geheiratet und meine Frau hat Hir in Deutschland Deutschkurs
    A1 gemacht.
    Danach ist die wieder in die Ukraine gefahren und wollte einen Visum beantragen,
    Auf der deutsche Botschaft in Kiew.
    Aber die Botschaft hatte den A1 Deutschkurs nicht anerkannt.


    Meine Frage dazu jetzt muss man einen Widerspruch,
    Oder muss man einen Anwalt dazu einschalten.


    Ich danke erst mal voraus.