Beiträge von 0815

    Danke für die Hinweise. Aber, mit dem Aufenthalt mit deutschem (D zugelassen) PKW, soll es wohl großzügigere Regelungen geben.
    Wir haben "gehört", bis zu einem Jahr ohne Schwierikeiten (mit einer "Posvidka D") möglich, doch richtig, man muss sich an geeigneter Stelle rechtssachkundig machen.
    Doch die richtige Stelle finden ...
    Ich habe es bei der Deutschen Botschaft versucht - sie verweisen und an die ukrainisch Botschaft und die - antworten erst überhaupt nicht.
    Ich gehe an de Klärung eigentlich mit normalen Empfindugen eines Deutschen an die Lösung heran, doch meine Frau hat immer "Angst" etwas falsch zu machen, sich irgendwo "unbeliebt" zu machen.
    Schlimm, - das erinnert mich sehr an die Zeit in der DDR. Obwohl man auch in der DDR leben konnte.

    Entschuldigung, da ich hier neu bin, frage ich sicherlich Dinge, die schon mehrfach erörtert wurden.
    Also, im nächsten Jahr das erste Mal mit unserem eigenen, auf meine ukrainische Frau, jedoch in Deutschland zugelassenen PKW in die Ukraine.
    Einen guten Hinweis habe ich schon mal bekommen (Posvidka D).
    Wir wollen dann im nächsten Jahr einige Kleinst - Küchengeräte (nicht neu), wie Kaffeemaschine,Toaster, Microwelle usw. im PKW mitnehmen und zum Verbleib in unserer Wohnung in Kiew belassen. Ist das möglich?
    Auch habe ich in diesem Forum viel über die negativen Verhaltensweisen mancher Polizisten gelesen.Ich habe bisher keinerlei Erfahrungen damit,denke aber in deutschen Vorstellungen.
    Vielleicht gibt es Erfahrungen dahingehend, wie man mit unsachgemäßer Behandlung seitens der Behörden (willkürliche Kontrollen und Bußgeldforderungen) umgegangen bzw. verhalten werden muss.
    Auch interessieren mich die Verhaltensweisen an den Grenzübergang zur Ukraine - komme über die Autobahn Görlitz - Lwiw, zur Weitrfahrt nach Kiew in die Ukraine eingereist.
    In welchem Umfang kann man Nahrungsmittel (z.B. deutsche Wurst) in die Ukraine mitnehmen?
    Gibt es besondere Bedingungen zur Mitnahme von Nahrungsmitteln in die Ukraine (ich kenne einigermaßen die Zollbestimmungen)

    Recht herzlichen Dank für die Auskunft. Meine Frau und ich sind beide Rentner, von daher keine Arbeit und auch keine Erwerbstätigkeit.
    Genehmigung, wo erhalten wir diese? Die müsste doch meine Frau (oder ich?) beantragen?
    Und diese Auskunft ist tatsächlich verbindlich? Warum ich frage? Weil ich bisher keine Institution gefunden habe, die mir dazu Verbindliches sagen konnte - nicht mal der ADAC.
    Befinden uns zur Zeit noch in Kiew, vielleicht können wir ds noch bis zu unserer Ausreise bewältigen.

    Hallo, guten Tag, ich bin neu hier.
    Wir, meine ukrainische Frau und ich, möchten im nächsten Jahr das erste Mal mit einem in Deutschland zugelassenen und ausreichend versicherten PKW von Deutschland in die Ukraine (Kiew) reisen. Bisher sind wir immer nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln gereist.
    Wir beabsichtigen länger als 90 Tage in der Ukraine zu verbleiben - voraussichtlich fünf Monate.
    Wie ist das mit einem Nationalen Visum, internationale Farerlaubnis und anderen vielleicht notwendigen Unterlagen (bei längerem Aufenthalt als 90 Tage) für mich als Deutscher, muss man das haben und was kostet mich das?
    Gibt es jemanden, der Erfahrungen damit hat?