Beiträge von sammy

    Hallo






    Möchte euch gerne meine Situation beschreiben und dazu
    einige Fragen loswerden.



    Ich ( Deutscher ) bin seit 2011 mit einer Ukrainerin
    verheiratet. Sie hat entschlossen meinen Namen anzunehmen. Im zuständigen
    Ausländeramt wurde uns nun gesagt, dass das neue Visum ( elektronischer
    Aufenthaltstitel ) auf den alten Namen ausgestellt wird und nicht auf den
    neuen, da das Amt nur nach dem ukrainischen Pass geht und nicht nach der
    deutschen Heiratsurkunde.



    1.
    Frage: Ist das zulässig?



    Dies führt mich nämlich zur 2. Frage bzw. Problem von dem
    meine Frau von vielen Ukrainern gehört hat.



    Wir wollen nun demnächst in die Ukraine, um den Inlandspass
    zu ändern. ( Dazu ist sie ja verpflichtet) Das befürchtete Problem ist nun,
    dass man sie in der Ukraine nicht ausreisen lässt, weil ihr Pass einen anderen
    Namen zeigt, als ihr Visum für Deutschland. Das „Reinkommen“ in Deutschland ist
    wohl kein Problem denke ich, da man hier mit dem elektronischen Visum ja
    Bescheid weiß, aber angeblich soll es genug Geschichten geben, bei denen die
    Ausreise verweigert wurde auf Grund der Unstimmigkeit beim Namen. Da meine Frau
    nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis hat, soll es wohl wegen dieser
    Kombination ( Visum auf falschen Namen und befristetes Visum ) zu Problemen bei
    der Ausreise kommen.



    Möchte natürlich nicht, dass wir in die Ukraine reisen und meine
    Frau 2 Jahre warten muss, bis sie ein dauerhaftes Visum bekommt oder wann auch
    immer aus welchen Gründe die Ausreise erlaubt wird?



    Habt ihr von so einem Vorgehen gehört? Kann man im Vorwege
    vielleicht etwas machen? ( deutsche Botschaft in der Ukraine? )






    Vielen Dank



    Sammy