Der Kurztrip zum abholen des Visums ist verständlich, denn sie braucht dieses für die Aufenthaltsgenehmigung!
Und das Kind der Frau kann man erst nachholen, wenn sie selbst offiziell in Deutschland ist, also eine Aufenthaltsgenehmigung hat!
Familienachzug heißt eben Nachzug und das geht nicht gleichzeitig, da nighty ja nicht der Vater ist und sie somit nicht offiziell zu seiner Familie gehört!
Das ein Kind erst später nachkommen kann, ist somit normal und liegt am Gesetzgeber!
Auch die Argumentation mit den Flügen hier ist absoluter Blödsinn!
Wie bereits geschrieben, war meine Verlobte auch hier in dieser Coronazeit, wir hatten drei Flüge gebucht und alle drei wurden storniert!
Bei allen drei Flügen habe ich das Geld bisher noch nicht zurück!
Wir waren auch ständig im Kontakt mit der ukrainischen Botschaft und dem Ausländeramt, über mögliche Flüge mit flyuia wurden wir erst im Mai informiert!
Auch flyuia Flüge wurden teilweise storniert, beispielsweise weil Flughäfen gesperrt waren!
Es gab da auch nur Flüge ab Düsseldorf und nicht viele Flüge, die Flüge waren auch nicht günstig, es gab wenige Flüge und Tickets!
Obwohl mein Schatz keine Kinder hat, hatten wir schon überlegt ob ich sie über den Korridor mit dem Auto an die ukrainische Grenze fahre, aber auch dass war nicht erlaubt weil der Korridor nicht erlaubte das ich hin und wieder zurückfahre!
Wir wollten ja mit Hochzeitsvorbereitungen anfangen!
Zudem wusste keiner, wie es weitergeht und wie lange es dauert, dauernd verlängert und Dinge geändert!
Ich habe keine Zweifel dass nighty und seiner Frau dass Kind wichtig ist, sonst würden sie wohl nicht versuchen dass Kind nach Deutschland zu holen und Lösungen suchen!