Beiträge von Thinkman

    Danke! Sorry aber bzüglich Ehegattennachzug hatte ich da noch nicht geschaut.
    Hier der Link zur entsprechenden FAQ Übersetzungen: Übersetzungen


    Nach lesen der FAQ würde ich vermuten man benötigt beides einmal fürs Visum die Übersetzung inkl. Beglaubigung durch einen Übersetzer und Notar in der Ukraine und einmal von einem vom Oberlandesgericht vereidigten vom Übersetzer (diese gibt es nur in Deutschland) für das Standesamt!

    Hallo Lars,


    im PDF der Botschaft zum Ehegattennachzug steht:

    Zitat

    Heiratsurkunde im Original.
    Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache sind, müssen mit einer notariell beglaubigten deutschen Übersetzung und je zwei Kopien von Urkunde und Übersetzung eingereicht werden.
    Urkunden, die von einem ukrainischen oder ausländischen Standesamt/Gericht/Notar ausgestellt wurden, müssen mit einer Apostille versehen sein. Hinweise zur Beschaffung einer Apostille finden Sie im Merkblatt „Apostillen- und Urkundenbeschaffung in der Ukraine“. Die Apostille muss auch übersetzt werden.


    Da Du das Original ja auch wieder bekommst, dürfte normal ein Original genügen, da ich nicht weiß wann Du es wieder bekommst würde ich zur Sicherheit 2 mit Apostille bestellen, eine für das deutsche Standesamt und eine fürs Visum.
    Alles weitere was verlangt wird sind Kopien inkl. der Übersetzung der Heiratsurkunde und der Apostille.
    Da hier auch nichts von vereidigten Übersetzern steht, würde ich davon ausgehen dass eine Übersetzung in der Ukraine mit notarieller Beglaubigung durch einen ukrainischen Notar genügt, zumindest für den Visumantrag, wie es beim Standesamt aussieht kann ich nicht sagen!
    Hier gibt es in der Ukraine scheinbar viele Anbieter für Übersetzung mit notarieller Beglaubigung und günstiger als in Deutschland!
    @Ahrens könntest Du vielleicht sagen ob eine Übersetzung in der Ukraine mit notarieller Beglaubigung genügt oder man fürs Visum oder Standesamt doch eine Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer benötigt?

    Ich vermute, dass Lars die im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland registrieren lassen will und es ihm nicht darum geht seine Frau in Deutschland anzumelden.
    Soll er dies auch erst nach der Einreise tun?

    Lars, es freut mich sehr, dass Du es geschafft hast!
    Jetzt wünsche ich Dir eine entspannte Zeit, eine entspannte und schöne Hochzeit!
    Natürlich auch, dass es beim Rückflug alles besser wird und die Schritte nach der Hochzeit auch bald reibungslos funktionieren werden!

    Habe überhaupt kein Problem damit, dass ich hier falsch lag, sondern es freut mich sehr für alle mit Kind kommen wollen!
    Ich lerne gerne dazu!

    Ja, so ist es auch schon seit 1492...:)))


    1492 ist echt nicht schlecht :thumbup:
    Da kamen die ersten Einwanderer mit Familiennachzug wohl mit Christoph Columbus, wobei kann auch nicht sein, der kam ja erst 1493 wieder nach Europa! ;)


    In der Situation um die es ging, geht es ja leider auch jetzt nicht und wäre auch nicht gleichzeitig mit der Mutter gegangen, da es ja weder die Erlaubnis des Kindsvaters gibt oder die Mutter das alleinige Sorgerecht hätte! Freut mich aber dennoch dass es prinzipiell möglich ist!

    In § 32 Abs. 1 AufenthG steht:

    Zitat

    Dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn beide Eltern oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte EU, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU besitzen.


    Bisher ist mir nur bei Kleinkindern bekannt, dass dies direkt geht!
    Wenn es aber doch anders geht als es in § 32 Abs. 1 AufenthG steht, ist es umso schöner!
    Danke für die Info!

    Der Kurztrip zum abholen des Visums ist verständlich, denn sie braucht dieses für die Aufenthaltsgenehmigung!
    Und das Kind der Frau kann man erst nachholen, wenn sie selbst offiziell in Deutschland ist, also eine Aufenthaltsgenehmigung hat!
    Familienachzug heißt eben Nachzug und das geht nicht gleichzeitig, da nighty ja nicht der Vater ist und sie somit nicht offiziell zu seiner Familie gehört!
    Das ein Kind erst später nachkommen kann, ist somit normal und liegt am Gesetzgeber!


    Auch die Argumentation mit den Flügen hier ist absoluter Blödsinn!
    Wie bereits geschrieben, war meine Verlobte auch hier in dieser Coronazeit, wir hatten drei Flüge gebucht und alle drei wurden storniert!
    Bei allen drei Flügen habe ich das Geld bisher noch nicht zurück!
    Wir waren auch ständig im Kontakt mit der ukrainischen Botschaft und dem Ausländeramt, über mögliche Flüge mit flyuia wurden wir erst im Mai informiert!
    Auch flyuia Flüge wurden teilweise storniert, beispielsweise weil Flughäfen gesperrt waren!
    Es gab da auch nur Flüge ab Düsseldorf und nicht viele Flüge, die Flüge waren auch nicht günstig, es gab wenige Flüge und Tickets!
    Obwohl mein Schatz keine Kinder hat, hatten wir schon überlegt ob ich sie über den Korridor mit dem Auto an die ukrainische Grenze fahre, aber auch dass war nicht erlaubt weil der Korridor nicht erlaubte das ich hin und wieder zurückfahre!
    Wir wollten ja mit Hochzeitsvorbereitungen anfangen!
    Zudem wusste keiner, wie es weitergeht und wie lange es dauert, dauernd verlängert und Dinge geändert!


    Ich habe keine Zweifel dass nighty und seiner Frau dass Kind wichtig ist, sonst würden sie wohl nicht versuchen dass Kind nach Deutschland zu holen und Lösungen suchen!

    Erstmal große Achtung, dafür dass es so lange hält! :thumbup:
    Bei uns war die Hochzeit nach einem Jahr geplant, aber durch Corona dauert es nun leider ein paar Monate länger!
    Erst hatte ich befürchtet Du wärst überrumpelt worden und dass es Dir vielleicht nicht so recht ist, aber wo ich nun beim Ende ankam habe ich den Eindruck dass auch Du Dich darüber freust!
    Ich drücke Euch beiden ganz fest die Daumen und wünsche Euch alles Liebe und Gute für Eure gemeinsame Zukunft!

    Ich sehe hier leider kein Schlupfloch, denn auch die Schulung ist Arbeit und eine Arbeit ohne Dienstkarte oder Arbeitserlaubnis wird nicht funktionieren.
    Wäre es keine Arbeit, so zählt es wieder zu Privatvergnügen und somit hättest Du auch damit keinen Einreisegrund!
    Aber vielleicht sieht ja ein anderer ein Schlupfloch!
    Ich denke ein Termin in einem Krankenhaus ist vermutlich die bessere Alternative, zumal Du nicht so schreibst als würde Dein Arbeitgeber dies einfach für Dich machen damit Du in die Ukraine kannst!

    Wo siehst Du in der Formulierung einen Unterschied ob Du in der Firma oder für die Firma extern arbeitest?
    Ich sehe keinen!
    Du kommst von der Muttergesselschaft und arbeitest in bzw. für die Repräsentanz in der Ukraine.
    Also arbeitest Du in der Ukraine aber mit einem deutschen Vertrag!
    Weil Du innerhalb der Ukraine arbeitest, brauchst Du dann die Dienstkarte und die muss Dir Dein Arbeitgeber besorgen.
    Aber vielleicht habe ich Deine Frage nicht richtig verstanden oder ich interpretiere etwas falsch!

    @Mike72
    Da kann Google helfen, siehe z.B. arbeiten bei tochtergesellschaft ukraine - Google Suche
    Hier als Beispiel das erste Ergebnis, ein PDF der IHK Düsseldorf hierzu!
    m2-ukraine-auslaendische-arbeitnehmer-in-der-ukraine-data.pdf


    Dort steht unter Arbeitnehmer von Repräsentanzen.

    Zitat

    Ausländer, die in Repräsentanzen ausländischer juristischer Personen in der Ukraine tätig sind, erhalten anstatt einer Arbeitserlaubnis eine sog. Dienstkarte vom Wirtschaftsministerium der Ukraine4. In der Regel haben sie Arbeitsverträge mit der Muttergesellschaft, die dem Recht des Staates unterliegen, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat.


    Ich vermute dies dürfte bei Dir zutreffen und dass Dein Arbeitgeber eine derartige Dienstkarte bei der ukrainischen Botschaft beantragen könnte.
    Eine Firma mit einer Tochtergesellschaft in der Ukraine, sollte jedoch wissen was da zu tun ist und wo dies zu tun ist!

    Hallo Mathias,


    sofern Ihr Euch bereits mindestens einmal in Deutschland getroffen habt reicht es, wenn Ihr die nötigen Unterlagen (Partnerschaftserklärung, Einladung und Belege) habt, sofern sie aktuell auch die visafreie Einreise hätte, also die 90 Tage innerhalb von 180 Tagen einhalten kann.
    Sollte Sie Dich in Deutschland per Flugzeug besucht haben, ist der Beleg recht einfach zu führen über die Stempel im Reisepass, wobei gemeinsame Bilder zur Sicherheit nichts schaden.
    Wenn Sie mit dem Bus oder Auto gekommen ist wird es etwas komplizierter, da es dann keinen Stempel von Deutschland gibt, dann ist der Beleg auf andere Art beizubringen z.B. Busfahrkarte von der Ukraine nach Deutschland.
    Ich selbst habe diesbezüglich noch keine Erfahrung gemacht, da meine Verlobte erst ende Juni ausgereist war und somit auch erst ende September wieder kommen darf, aber hier oder in einem anderen Forum habe ich mindestens zwei Berichte gelesen, bei denen dies mit roblemlos funktionierte.
    In der Ukraine musst und kannst Du nichts machen, außer der Fluggesellschaft zu erklären weshalb sie Deine Liebste mitnehmen solle.
    Ob es dann in Deutschland akzeptiert wird, entscheiden die Grenzbeamten am Flughafen in Deutschland, aber wenn alles passt scheint dies kein Problem zu sein, zumindest habe ich bisher nicht gelesen dass jemand Probleme gehabt hätte!
    Zudem wirst Du ja vermutlich auch am Flughafen sein, so dass Dich die Beamten holen könnten sollte es Fragen oder Probleme geben!

    Lieben Gruß
    Bernd

    Wenn Du mit dem Zitat sagen willst dass Deine Frau ohne Visum und Aufenthaltserlaubnis länger als 90 Tage in Deutschland sein kann, liegst Du falsch!

    Corona-Notsatnd.
    Die ABH hat ihr eine sogenante Fiktionsbescheinigung ausgestellt, damit
    sie solange wie nötig legal bleiben kann. Mittlerweile hat sie auch das
    richtigen Visum und Montag beantragen wir die Aufenthaltserlaubnis und
    ich werde auch eine Vorabzustimmung fürs Kindesnachzugsvisum
    anfragen.


    Seine Frau konnte wegen Corona nicht ausreisen und bekam deshalb eine Fiktionsbescheinigung!
    War bei meiner Verlobten auch so, diese hätte spätestens 11.06.2020 zurück müssen und bekam eine Fiktionsbescheinigung da keine Flüge gingen, sie ist Ende Juni zurück.
    Vielleicht kann @Ahrens etwas dazu sagen, ob ich richtig liege und was passieren kann wenn die 90 Tage überschritten werden.

    Seit gestern ist unsere Ehe auch in Deutschland erfasst und, das erscheint mir das Wesentliche, sie hat Wohnsitz hier.
    Bei einer erneuten Einreise, egal wie es mit Corona-Reisebeschränkungen aussehen mag, kann sie also bei der B-Pol
    am Flughafen neben unserer ins Deutsche übersetzten Eheurkunde, ihren mit meinem Namen ausgestellten Reisepass,
    auch den Wohnsitz in Deutschland vorzeigen.


    Auch mit einem Wohnsitz in Deutschland und Heiratsurkunde, darf sie ohne Visum oder Aufenthaltsgenehmigung innerhalb von 180 Tagen nur 90 Tage in Deutschland sein.
    Wenn sie diesen Zeitraum einhällt, ginge die Einreise nach der BMI Verordnung ja nun auch als unverheiratetes Paar.
    Siehst Du den sonst noch einen Vorteil durch die Heiratsurkunde und den Wohnsitz in Deutschland, außer dass es vielleicht am Flughafen einfacher und schneller geht?
    Du gehst ja hoffentlich nicht davon aus, dass sie deshalb von der 90 Tage Regel befreit wäre!

    Ist das 95er ohne E vergleichbar mit unserem 95er?
    Schließlich reden wir hier bei 60 Litern für 95er ohne E gerade mal von etwa 41 Euro.
    Klar ist das 95E nochmal fast 9 Euro günstiger, aber wenn der 95er ohne E unserem entspricht, würde ich doch eher die 9 Euro mehr zahlen als meinen Motor zu riskieren!

    Es ist jedenfalls schön, dass die Wünsche des Kindes berücksichtigt wurden! :thumbup:
    Hierdurch gehe ich auch davon aus, dass nighty sich sehr wohl seiner Verantwortung bewusst ist, darüber gut nachgedacht hat und ein guter Stiefvater sein kann!
    @Feindflieger
    Kinder sind nicht nur Belastung, sie können auch sehr viel geben!
    Bei einer Frau die zu ihrem Kind steht, sind die Chancen viel größer, dass diese auch später zu ihrem Mann steht, auch wenn es mal nicht so gut läuft!