Alles anzeigenIch will es jetzt nicht behaupten, aber diese Ausnahmeregel ist bekannt.
So wie ich weiss, gilt es nur wenn der Aufenthalt nur bis zu 24 oder 72 Stunden dauert.
So war es zumindest in NRW bevor alles gekippt wurde.
Hier mal ein Auszug wenn du auf Baden Württemberg drückst...
(2) Von § 1 Absatz 1 Satz 1 nicht erfasst sind,
1. Personen, die aus Grenzregionen gemäß Anlage 1
a) für bis zu 24 Stunden einreisen und in diesen Grenzregionen ihren
Erst- oder Zweitwohnsitz haben oder
b) einreisen und sich weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet nach
§ 1 Absatz 4 aufgehalten haben,
2. bei Aufenthalten von weniger als 72 Stunden
a) Personen, die einreisen aufgrund des Besuchs von Verwandten ersten
Grades, des nicht dem gleichen Hausstand angehörigen Ehegatten
oder Lebensgefährten oder eines geteilten Sorgerechts oder eines
Umgangsrechts,
Ich habe eben mit dem Gesundheitsamt in Hamburg telefoniert. Dort wurde mir gesagt, dass meine Freundin / Lebensgefährtin nicht in Quarantäne muss.
Die Mitarbeiterin wirkte aber etwas unsicher und verwies auf die Verordnung, wenn ich es genau wissen wollte.
Dort steht in § 35 pauschal die Quarantäneverpflichtung.
Aber es gibt auch Ausnahmen . Die stehen in § 36 :
2) Von § 35 Absatz 1 Satz 1 nicht erfasst sind, (ich habe jetzt nur die relevanten Teile kopiert)
Personen, die einreisen aufgrund
a) des Besuchs von Verwandten ersten oder zweiten Grades, des nicht dem gleichen Hausstand angehörigen Ehegatten oder Lebensgefährten