scg 61,
du darfst nicht so einseitig denken, das sind zwei paar Schuhe.
Es sind bestimmte Regelungen, die beim Konsulat/Botschaft erledigt müssen, damit du nach den ukrainischen Gesetzen "alles richtig machst" und parallel kümmerst du dich um den Papierkramm nach deutschen Gesetzen.
Es geht bei den ganzen Registrierungen und Benatragungen um die urainischen Vorschriften.
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ist doch rechtlich gar nicht in der Lage jemandem die Erlaubnis zu erteilen, in D einen festen Wohnsitz zu haben.
Die deutschen Behörden haben damit nichts zu tun. Das ist ja so, dass wenn ich als Ukrainerin Passangelegenheiten in D. erledigen möchte, dann wende ich mich ans KOnsulat. Dem zuständigen Konsulat müssen aber Infos vorliegen, aus welcehm Grund ich es in D. machen möchte und überhaupt.
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Und hinsichtlich Einbürgerung/Staatsbürgerschaft gelten doch in erster Linie die Gesetze des Landes, in das ich eingebürgert werden will
Ja klar, eine der Voraussetzungen ist die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit und das wird eben nach ukrainischen Gesetzen vollgezogen. Und das ist halt so, wenn ich die ukrainische Staatsanghörigkeit aufgeben möchte, muss ich sowie eine Registrierung als auch einen festen Wohnsitz in D. haben.
P.S. im Anhang ist eine eingescannte Kopie aus meinem ukrainischen Pass. Da sind zwei Stempel zu sehen. Oben - fester Wohnsitz, unten - Registrierung.
FÜr die deutschen Behörden haben die Stempel keine Bedeutung, für die ukrainischen erfüllen sie eine der Voraussetzung zur Aufgabe der ukrainischen Staatsangehörigkeit. Sorry für die Qualität, besser ging es nicht.