Beiträge von Nataliya

    Liebe Leute,


    ich wünsche euch allen einen guten Rutsch ins Neue Jahr, ein friedliches gesundes Neues Jahr, viel Freude, Liebe und Erfüllung eurer Wünsche!


    Feiert schön!


    !tanz2! !beer! !trio! :tee: :winki:

    Olli 001, wenn du kein Russisch spricht und verstehst, schreibe folgendes auf einem Zettel:


    "я не говорю по-русски. Мне нужен билет до Харькова.
    1. когда поезд отпрвляется из Киева?
    2.когда поезд прибывает в Харьков?
    3. сколько стоит билет?
    Напишите мне пожалуйста ответ.
    Большое спасибо!"


    Übersetzung:
    "Ich kann kein Russisch- Ich brauche ein Ticket nach Kharkov.
    1- Wann fährt der Zug von Kiew ab?
    2. Wann kommt der Zug in Kharkov an?
    3. Was kostet das Ticket?
    Schreiben Sie mir bitte Ihre Antworten auf.
    Vielen Dank!"


    P.S. Falls dir noch etwas einfällt -frage ruhig ;)

    Zitat

    Die Arbeit von Natalyia kann ich nicht so richtig einschätzen, aber im Forum ist sie immer präsent und achtet als Supermoderator darauf, dass die Männer sich immer im Rahmen bewegen.


    WOW!!! Diviner, passt du nun auf mich auf? Keine Sorge, auch wenn ich selten etwas schreibe, bin ich fast jeden Tag hier unterwegs, also контора пишет.. !lamp!

    Ich konnte meinen Führerschein nicht umschreiben lassen. Ich habe mich in einer Fahrschule angemeldet - musste aber keinen Theoriekurs besuchen und bezahlen. Die Anzahl der Fahrstunden konnte ich selbst bestimmen, diese habe ich nur wegen der Fahrprüfung genommen.
    Die Umschreiberegelung lautet so. wen man innerhalb der 3 Jahre nach dem Tag der Anreise nach Deutschland den Antrag auf Umschreibung stellt, hat man nur die theoretische Prüfunf und natürlich die Fahrprüfung zu machen, alles andere ich freiwillig.

    Hallo MArget,


    zu deinen Fragen:

    Zitat

    •Wer ist zuständig bzw. kann zuständig sein? Geht nur das Konsulat, bei dem man gemeldet ist, oder kann das auch in der (alten) Heimat gemacht werden?


    Sowohl im Konsulat als auch in der Heimat.

    Zitat

    •Wenn es mehrere Möglichkeiten gibt, was ist günstiger / schneller?


    Schneller wird es natürlich in der Ukraine . Ob es güngstiger ist - weiss ich nicht, man sollte bedenken, dass man dann auch die Reisekosten berechnen muss und evtl. den Urlaub beantragen.

    Zitat

    •Hat jemand in der letzten Zeit Erfahrungen gemacht, wie lange das aktuell so dauert?


    Es dauert ungefärt ein Jahr, bis man über ein Konsulat die ukrainische Staatsangehörigkeit abgelegt hat.

    Zitat

    •Ich hatte hier schon an anderer Stelle gelesen, dass man die Einbürgerungszusicherung legalisieren und übersetzen lassen muss, bevor man sie den ukrainischen Behörden vorlegt. Mal blöd gefragt, wer muss das alles legalisieren? Stadt Hamburg, dann Berlin? Oder reicht Hamburg, weil ja das Konsulat selber in Hamburg ist?


    Die Einbürgerungszusicehrung muss unbedingt legalisiert und anschließend übersetzt werden. Legalisiert wird sie in der Stadt, wo sie ausgestellt wurde. Ausführlich zum Thema "Legalisierung" kann man in "Database" http://www.forum-ukraine.de/fo…e=DownloadDBData&dataID=7 nachlesen. Eine Kurzfassung - (meistens) REgierungspräsidium und danach die Botschaft bzw. das zuständige Konsulat.

    Zitat

    •Irgendetwas, was man sonst noch beachten sollte?


    Aber klar doch, du brauchst Geduld, Zeit und Geld für die Sache :beer:

    Lalka, hier ist es nochmal:


    Кошти слід переказувати на рахунок відповідної консульської установи, до якої подаються документи для легалізації.
    Звертаємо увагу, що кожна консульська установа має окремий банківський рахунок – див. розділ Банківські реквізити.
    Наявність на оригіналі квитанції штампа банківської установи обов’язкова.


    Das heißt also - ÜBERWEISEN.

    Einige der von dir benannten Punkte geben mir allerdings zu denken. Die Einzuladende gehört in der Tat nicht zur Geschäftsführung.


    Wolltest du es deinem Chef verheimlichen, dass die Dame nach Deutschland eingeladen wird?
    Wenn der chef nichts dagegen hat, dass man sie geschäftlich einlädt, dann ist das auch egal, zu wem sie gehört.

    m.e.,


    da hast du Recht, normalerweise braucht man für fast jedes Dokument, welches in die Ukraine geht eine Apostille oder Beglaubigung und anschließend noch eine Legalisierung der Botschaft oder eines Konsulats, aber mit der Einladung haben wir im Geschäft noch keine Probleme gehabt, lief alles glatt. Ich hoffe, es wird auch so bleiben.

    ich habe oft mit geschäftlichen Einladungen zu tun.
    Für Kiev reicht es in der Regel eine offizielle Einladung auf dem Firmenpapier mit den üblichen Angaben:


    Einladung und Verpflichtungserklärung


    Hiermit lade ich Herrn/ Frau


    Name:
    Vorname:
    Geburtsdatum:
    Geburtsort:
    Staatsangehörigkeit:
    Passnummer:
    Wohnort:
    für die Zeit vom bis
    nach ein.


    Ich verpflichte mich, gemäß § 66-68 AufenthG für sämtliche Kosten, die Aufgrund der Reise und des Aufenthalts meines Gastes im Bundesgebiet entstehen, aufzukommen. Sämtliche öffentliche Mittel, die für meinen Gast aufgewendet werden, wie z. B. für den Lebensunterhalt und die Versorgung mit Wohnraum, evtl. Arzt- bzw. Krankenhauskosten oder Kosten bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit, müssen von mir erstattet werden. Selbst wenn ein gesetzlicher Anspruch auf die Aufwendungen besteht, bin ich zur Erstattung verpflichtet. Nur Aufwendungen, die auf Beitragsleistungen beruhen, sind nicht zu erstatten.


    Die Anwesenheit der oben genannten Person ist für ……..erforderlich.



    Unterschrift
    Herrn:
    Name, Vorname:
    Wohnort :
    Personalausweis Nr.
    Ort, Datum, Unterschrift STADT, DATUM, STEMPEL
    Vorname Name



    Dann rufst du noch beim zuständigen Amtsgericht, bestellst dort einen Handelsregisterauszug, der mit der APOSTILLE vorgesehen, für die Ukraine.
    Eine Kopie des Personalausweisses vom Chef und fertig ist es.