ich habe oft mit geschäftlichen Einladungen zu tun.
Für Kiev reicht es in der Regel eine offizielle Einladung auf dem Firmenpapier mit den üblichen Angaben:
Einladung und Verpflichtungserklärung
Hiermit lade ich Herrn/ Frau
Name:
Vorname:
Geburtsdatum:
Geburtsort:
Staatsangehörigkeit:
Passnummer:
Wohnort:
für die Zeit vom bis
nach ein.
Ich verpflichte mich, gemäß § 66-68 AufenthG für sämtliche Kosten, die Aufgrund der Reise und des Aufenthalts meines Gastes im Bundesgebiet entstehen, aufzukommen. Sämtliche öffentliche Mittel, die für meinen Gast aufgewendet werden, wie z. B. für den Lebensunterhalt und die Versorgung mit Wohnraum, evtl. Arzt- bzw. Krankenhauskosten oder Kosten bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit, müssen von mir erstattet werden. Selbst wenn ein gesetzlicher Anspruch auf die Aufwendungen besteht, bin ich zur Erstattung verpflichtet. Nur Aufwendungen, die auf Beitragsleistungen beruhen, sind nicht zu erstatten.
Die Anwesenheit der oben genannten Person ist für ……..erforderlich.
Unterschrift
Herrn:
Name, Vorname:
Wohnort :
Personalausweis Nr.
Ort, Datum, Unterschrift STADT, DATUM, STEMPEL
Vorname Name
Dann rufst du noch beim zuständigen Amtsgericht, bestellst dort einen Handelsregisterauszug, der mit der APOSTILLE vorgesehen, für die Ukraine.
Eine Kopie des Personalausweisses vom Chef und fertig ist es.